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BeitragVerfasst: 31. März 2011 12:54 
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Hallo Leute wurde geblitzt und heut lag der Brief im Kasten.

Ich war spät dran und musste auf Arbeit und war in der 30ger Zone 24km/h zu schnell. Nun hab ich heut den Blitzer bekommen und es war auch ein schönes Bildchen dabei :surprised: .
Aber es war nur ein Blitzer von vorn, das Nummerschild wurde wahrscheinlich aufgeschrieben. Als Zeuge wurde eine Frau angegben(eine vom Landratsamt).
Was mir ganz komisch ist....auf dem Überweiser sind nur XXXXX aufgedruckt.
Was muss ich bei dieser Überschreitung für eine Strafe erwarten?

Desweiteren steht eine Rechtsbelehrung:

Aufgrund der Feststellungen kommen die Halterin oder der Halter für den vorgenannten Verstoß als verantwortliche Fahrzeugführerin oder verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in betracht. Zur Ermittlung der betreffenden Person werden Sie daher als Halterin oder Halter gehört und gebeten , den Namen und die Anschrift der Fahrzeugfürerin oder des Fahrzeugführer auf der Rückseite des Schreibens an die oben genannte Dienstelle zurück, selbst wenn Sie von ihrem Zeugniss/Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen .
Im Übrigen kann dem Halter eines Kraftfahrzeuges bei Verkerhsverstößen die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, wenn nicht fesgestllt werden kann, wer zur Tatzeit des Fahrzeug geführt hat(§ 31 a STVZO).
Belehrung : Sie könnenn Angaben zur Sache nur dann verweigern, wen Sie in einem Angehörigenverhältniss zu der Fahrzeugführerin oder dem Fahrzeugführer stehen, d.h. mir ihr oder ihm verlobt oder verheiratet sind oder waren, in derader Linie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren oder wenn Sie sich selbst belasten würden.
Sollten Sie das Zeugnis ohne o.g. gesetzlichen Grund verweigern oder unwahre Angaben machen, müssen Sie damit rechnen , dass Sie vorgeladen werden können bzw. gegen Sie ein Ordnungsgeld festgesetzt werden kann.

Habe jetzt schon Google gequält aber so richtig nichts gefunden. Daher würd ich gern eure Meinung lesen.
Und ja ich weiß das man eigentlich nie zuschnell fahren sollte. Es wahr zu einer Zeit wo kaum einer auf der Straße unterwegs ist(Kindergarten und Schule haben da noch lange nicht auf).

Muss jetzt leider erstmal auf Arbeit(Ich achte auch auf die Geschwindigkeit :wink: ) und kann daher nicht Antworten.


LG Pedachen

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Ich hab geschlafen wie ein Moped.....die ganze Nacht aufm Ständer


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duo 4 Bj. 66, SR 50 Bj. 88, Jawa CZ 175 Bj ??,

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BeitragVerfasst: 31. März 2011 13:10 
Hast Du eine Verkehrsrechtschutz?


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BeitragVerfasst: 31. März 2011 13:15 
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Der Bruder
ja sowas kommt immer wieder vor

Damals in McPomm haben die uns auch von vorn geblitzt, aber das ist im Sand verlaufen,weil der Fahrer und das kennzeichen nicht zu sehen war

Später wurde ich noch mal von vorn geblitzt,aber auch angehalten von der Polizei und der Verstoß gleich Mitgeteilt und vor Ort bezahlt
Hätte auch in Wiederspruch gehen können,aber da hätte ich das Foto bekommen +die aussage von Polizisten der Rausgezogen hat.......

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Der Rotax Freilauf
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Motorräder werden"Angetreten"und nicht gedrückt!


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BeitragVerfasst: 31. März 2011 13:49 
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Ohne Gewähr:



Strafe: 80 Euro, 1 Punkt, ca. 20-30 Euro Bearbeitungsgebühr.

Auf wen ist das Fahrzeug zugelassen?
Oder bist du der Halter, wurdest aber irrtümlicherweise als Fahrer ausgeschlossen?

Du sollst jetzt erst mal nur Angaben zum Fahrer machen, "Zeugenbefragung" quasi.

Du könntest die Tat einfach zugeben.

Du könntest sagen, daß du nicht mehr nachvollziehen kannst, wer gefahren war. Das muß glaubhaft begründet werden - wer nutzt das Fzg sonst, wer hat Zugang zu Schlüssel usw.

Du könntest die Auskunft verweigern, wenn es sich um einen direkten Familienangehörigen handelt.
In beiden Fällen wäre mit weiteren Ermittlungen zu rechnen, falls die zu nichts führen, Auferlegung eines Fahrtenbuchs.


Du kannst den Wisch auch ausfüllen, ohne eine Stellungnahme zur Tat abzugeben, also nur die pers. Daten eintragen.
Dann wird's wohl ne Vorladung geben, zu der du Aussagen mußt. Die Bearbeitunsgebühr wird nicht billiger dadurch, nicht ratsam.

Akteneinsicht bekommt nur der von dir ermächtigte Rechtsbeistand, falls du auf Verfahrensfehler spekulieren solltest.

Falls du keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, dann kannst du, falls ADAC-Mitglied, eine kostenlose Beratung bei einem Vertragsanwalt in Anspruch nehmen.

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Viele Grüße,
Arne


Abendbrot - dein starker Partner, wenn's ums Sattwerden geht


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BeitragVerfasst: 31. März 2011 13:52 
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Ist mir auch schon passiert. :oops:


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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Mit freundlichen Grüßen
Matthias


Fuhrpark: zuviel...

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BeitragVerfasst: 31. März 2011 14:03 
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:rofl:

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Gruß
Christian


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BeitragVerfasst: 31. März 2011 14:08 
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Schwarzfahrer hat geschrieben:
Ist mir auch schon passiert. :oops:


wie geil ist das denn :rofl:

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BeitragVerfasst: 31. März 2011 14:28 
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Also sehen wir das ganze mal so für eine OWI tritt keiene Rechtschutz in kraft,wen der Verstoß eindeudik ist für den jenigen.

Bei 24 KM/h mehr in der 30er Zohne gibt es laut eigener Erfarung 1 Punkt Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot.

Da kommt man meistens nicht rum und wen man das noch über einen Einspruch das Gericht entscheiden läst,
fragen die Richter meistens warum sind Sie überhaupt da und die flippen dan manchmal auch aus.

Das habe ich auch am eigenen Leib gespürt.

Also viel Glück wünsche ich dir trozdem bei deinem vorgehen aber stell dich mal darauf ein. :ja:


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BeitragVerfasst: 31. März 2011 15:04 
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Aktueller Bußgeldkatalog: Fahrverbot erst ab 31km/h zu schnell innerorts, 41km/h außerorts

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Arne


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BeitragVerfasst: 31. März 2011 15:06 
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ETZploited hat geschrieben:
Aktueller Bußgeldkatalog: Fahrverbot erst ab 31km/h zu schnell innerorts, 41km/h außerorts



In der 30er Zohne wir das glaube ich anders gerechnet :?:


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BeitragVerfasst: 31. März 2011 15:14 
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Nicht, daß ich wüßte:

Bußgeldkatalog hat geschrieben:
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
Ab 40 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/

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BeitragVerfasst: 31. März 2011 16:00 
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ich hab mal nix gesagt:


wenn es bei dir in der nähe vom wohnort war:
den anhörungsbogen sinngemäß so ausfüllen:

ich wollte mein mopped verkaufen. der fahrer war ein potenzieller käufer der sich dann doch anders entschieden hat. ich hab mir zwar den ausweis als pfand aushändigen lassen, aber ich weiß jetzt nicht mehr wer das war, da ja kein geschäft zustande kam.

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Alles was besser geht, ist nicht gut genug.


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ansonsten 2x s51, 1 kr51/2

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BeitragVerfasst: 31. März 2011 16:08 
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Oder einfach wie ein Mann dazu stehen und die Strafe bezahlen!

Es ist kein Fahrverbot, also nix schlimmes.

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40. Wintertreffen auf Schloß Augustusburg, ich war dabei!

OT-Partisanen-Lokkomaddin

Nur echt mit langen Loden und Bart!!


Dacianitis ist schlimm :-)


Fuhrpark: Keine aktive MZ mehr. Dafür einer 1300er Dacia von 73 und einen 1200er von 17. Kombiniert mit einem Camptourist.

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BeitragVerfasst: 31. März 2011 16:18 
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Zitat:
Muss jetzt leider erstmal auf Arbeit(Ich achte auch auf die Geschwindigkeit)
:patpat:

Zitat:
Hast Du eine Verkehrsrechtschutz?

Schlechter Rat. Find ich ne unfeine Sache, wenn man Mist gebaut hat und dann auf so ne Weise versucht sich rauszumogeln. Die Zeche zahlen alle VR-Versicherten mit ihren Beiträgen.

Tat zugeben wär ehrlich, aber schmerzlich (zumindest für den Geldbeutel). Auskunft verweigern weil es ein direkter Familienangehöriger ist (und das bist Du doch als Papas Sohn zweifelsohne, oder?) wär weniger schmerzlich und nicht mal gelogen. Aber alle Lügenvarianten würd ich ablehnen, das wär mir ein zu heißes Eisen. @ die Jurismuskenner, was kann da rauskommen wenn man in so ner Zeugenbefragung Falschaussagen liefert?

Zitat:
Ist mir auch schon passiert.
Obercool! Mitm Gespann auf zwei Rädern zu schnell, und dann auch noch nasenbohrend... :rofl:


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
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NVA Einzelsitz
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BeitragVerfasst: 31. März 2011 16:21 
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Maddin1 hat geschrieben:
Oder einfach wie ein Mann dazu stehen und die Strafe bezahlen!


und beim nächsten mal früher aufstehen :mrgreen:


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BeitragVerfasst: 31. März 2011 16:30 
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Enz-Zett hat geschrieben:
@ die Jurismuskenner, was kann da rauskommen wenn man in so ner Zeugenbefragung Falschaussagen liefert?

Und vorher im Internet die Wahrheit rausposaunt...
Wer weiß denn, wer hier alles mitliest?

pedachen, anscheinend hast du keinen Zweifel an deiner Schuld, und es geht um nix wichtiges.
Also zahle.Du kannst es ja gegenrechnen mit all den Übertretungen, bei denen du nicht erwischt wurdest.

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Bei Bedarf schickt mir einfach eine PN.


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BeitragVerfasst: 31. März 2011 16:35 
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mich haben se vorletztes Jahr im Herbst in der 30er Zone mit 57 gemessen.
Ich hab geträumt, und mich nen Berg runter rollen lassen---Zack...!
Am Ende war`s n Punkt, ein paar Euro (100 oder so) und fertich.
Mach Dir mal keinen Kopf, Deinen Lappen darfst Du behalten.

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BeitragVerfasst: 31. März 2011 16:49 
Enz-Zett hat geschrieben:
Zitat:
Hast Du eine Verkehrsrechtschutz?

Schlechter Rat. Find ich ne unfeine Sache, wenn man Mist gebaut hat und dann auf so ne Weise versucht sich rauszumogeln. Die Zeche zahlen alle VR-Versicherten mit ihren Beiträgen.


Du Guter!

Eine Verkehrsrechtschutz ist nie ein schlechter Rat. Wie hoch ist noch gleich der Prozentsatz, der Fehlermessungen bei Geschwindigkeitüberschreitungen? Ich habe die gleiche Sache hinter mir und hätte dringend eine gebraucht (nur ein Anwalt erhält Akteneinsicht...), weil ich nie so schnell war, wie behauptet. Dafür hatte ich sogar einen Zeugen/Mitfahrer, eine Rechtschutz wäre aber besser gewesen.


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BeitragVerfasst: 31. März 2011 16:57 
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meine bescheidene meinung als jemand der in ner 30zone wohnt und grad ausm fenster guckt, wo kinder spielen:
sei ein mann und steh dazu. zahl die kohle und halte dich gerade in 30 zonen an die vorgeschriebene höchstgeschwindigkeit (die zonen werden nicht ohne grund eingerichtet) und in 2 jahren is der punkt auch wieder wech.

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BeitragVerfasst: 31. März 2011 17:29 
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Selbst wenn ne Rechtsschutz vorliegt, der Selbstbehalt entscheidet, ob sich das Einschalten lohnt.

Ich würde übrigens auch einfach bezahlen und mich darüber freuen, daß es nicht schlimmer kam :wink:

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Arne


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BeitragVerfasst: 31. März 2011 20:43 
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Ronny hat geschrieben:
Wie hoch ist noch gleich der Prozentsatz, der Fehlermessungen bei Geschwindigkeitüberschreitungen?

Äpfel mit Birnen.
Der TE weiß daß er zu schnell war. Damit hinkt der Vergleich mit Deinem Beispiel.
Der Prozentsatz Fehlmessungen tät mich derweil aber wirklich mal interessieren :ja: auch wenns vermutlich wieder ne Statistik ist, die jeder nach eigenem Nutzen "optimiert" oder auslegt.


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BeitragVerfasst: 1. April 2011 01:05 
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Hallo leute nun dank ich euch erstmal für die regen Beiträge.

1. Will ich mal klar stellen das ich über die Sache ein wenig sauer bin, weil ich nicht verstehe wie sich 5 Uhr am Morgen dort ein Blitzer hinstellt.....50 meter weiter ist eine Kita die 7 Uhr öffnet aber da konntrolliert niemand die Geschwindigkeit....Wäre das dort passiert(wäre aber nicht weil ich da immer aufpasse) dann hätt ich ohne zu diskutieren gezahlt...naja egal.
Mein vorgehen oder besser wunschdenken wäre....Ich würde die Aussage verweigern und das Landratsamt lässt es einfach. :bindafür:
Wenn diese mich dann aber doch noch einladen oder in Wiederspruch gehen würden, würd ich zahlen :/ ....müsste ich dann mehr zahlen :?:
Weiß da jemand was darüber :?:

LG Pedachen

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duo 4 Bj. 66, SR 50 Bj. 88, Jawa CZ 175 Bj ??,

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BeitragVerfasst: 1. April 2011 23:00 
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pedachen hat geschrieben:
Hallo leute nun dank ich euch erstmal für die regen Beiträge.

1. Will ich mal klar stellen das ich über die Sache ein wenig sauer bin, weil ich nicht verstehe wie sich 5 Uhr am Morgen dort ein Blitzer hinstellt.....50 meter weiter ist eine Kita die 7 Uhr öffnet aber da konntrolliert niemand die Geschwindigkeit....Wäre das dort passiert(wäre aber nicht weil ich da immer aufpasse) dann hätt ich ohne zu diskutieren gezahlt...naja egal.

Allmählich wirds peinlich.
Steht auf dem 30-Schild irgendeine zeitliche Begrenzung?
Wenn nicht, dann hast du gegen geltende Regeln verstoßen und gibst das auch zu.
Also heul hier nicht rum, sondern zahle einfach.

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BeitragVerfasst: 2. April 2011 11:43 
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und nu bezahl :!: wenn die dein Kennzeichen nicht hætten hættest du auch keine post bekommen 8)

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Luzie

Vi er dem de andre ikke må lege med ...

Herzlichen Glueckwunsch all den heutigen Geburtstagskindern, skål !!!

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Kravattenträgerverein / Chapter Danmark

Mitglied im magsd-Fanklub - Die kleinen Wölfe

Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
Ejby -´12 -´13 -´14 -´15
ich war dabei:
Angrillen -´16 -´18 -´23 -´24 -´25
Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24 -´25
Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
Weihnachtsgrillen -´21 -´22
Westtreffen - ´25 Zum 60. des Häuptlings


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BeitragVerfasst: 2. April 2011 12:16 
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Zahlen und gut.
Mit allem anderen macht man sich nur lächerlich.
Wer fährt muss auch zu seinen Fehlern stehen.

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Wenn alle Stricke reissen, ist der Strick nicht dick genug.
XJ 600s Diversion - nix für Weicheier
Hin und wieder muss man dem Schicksal ein Angebot machen...
Mirinda 4 sale


Fuhrpark: "Candy": MZ ETZ 125/150 Baujahr 1990 - verkauft
"Camilla": MZ TS 250/1 Baujahr 1980 mit SE Baujahr 1967 - verkauft
ohne Namen: MZ TS 150 Baujahr kA steht im den Papieren und die liegen in der Garage - verkauft
"Christel von der Post": MZ ES 150/1 Baujahr 1975 - verkauft
"Teilehaufen": MZ ES 250/2 Baujahr 1968 - verkauft
"Mirinda" ES/2 Gespann mit Superelastik Bj. 1969 zu verkaufen
"Eierknacker" Yamaha XJ 600 S Diva Bj. 1999

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BeitragVerfasst: 2. April 2011 20:03 
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es ist in der tat lächerlich. außerdem finde ich es unverschämt hier noch ausreden über ausreden zu suchen. bezahl einfach! meine güte, wenn man sch... baut (und es auch noch hier zugibt) dann sollte man auch dazu stehen und die konsequenzen tragen und nicht hier die absolution suchen.

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BeitragVerfasst: 2. April 2011 21:34 
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pedachen hat geschrieben:
..., weil ich nicht verstehe wie sich 5 Uhr am Morgen dort ein Blitzer hinstellt.....

Wenn jeder Fahrer erst mal drüber nachdenken und dann verstehen will, warum wo welche Verkehrsbeschränkung steht - wie lang dauert das und wie weit fährt er, bis er sich dann wirklich dran hält? Manch einer kommt da locker bis Hamburg, bevor er versteht daß in München ne 30er Zone ist. Besser gleich mal an die Begrenzungen halten, und dann evtl. drüber nachdenken und wenn sinnlos dann Beschwerde beim Amt einlegen.

Aber daß da ne 30er Zone ist, die auch um 5 Uhr gilt obwohl die Kita erst um 7 aufmacht - ich vermute mal die Kita steht nicht in einem Industriegebiet, sondern in einem Wohnviertel. Und die Anwohner schlafen ruhiger, wenn die Fahrzeuge mit 30 statt mit 50 durch die Straßen fahren. Könnte ja so sein, nur mal als Idee...


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BeitragVerfasst: 2. April 2011 22:12 
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Mr. Maultasche

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Ich habe früher, auf dem Weg zur Arbeit, auch einen Schulweg, der als 30er-Zohne ausgeschildert war täglich befahren. Ich bin da nie schneller als 40-Tacho-Km/h gefahren und habe auf diese Weise die Radarkontrolle gesehen. Ich habe angehalten und die Herren gefragt, warum sie die Bltze um 5:45 aufgebaut hätten und ob sie auch zu Schulwegzeiten noch da stehen würden.
"Das lohnt nicht, ab 7 Uhr fährt da niemand mehr zu schnell" erhielt ich zur Antwort :evil:

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Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013
Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

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BeitragVerfasst: 2. April 2011 22:46 
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trabimotorrad hat geschrieben:
"Das lohnt nicht, ab 7 Uhr fährt da niemand mehr zu schnell" erhielt ich zur Antwort :evil:

Warum :evil: ? Wenn um 7 Uhr niemand mehr zu schnell fährt, entfällt ja jeder Grund für den Blitzer. Wär doch schön, wenn die auch vor 6 Uhr nicht mehr kommen, weil es sich nicht mehr lohnt.

Aber ich denk das ist der Haken daran: Es wird oft nur der Kontrolle ausgewichen, aber nicht wirklich die Regeln eingehalten. Kann man in Stuttgart die ganze Stadt durch gut beobachten: Nur die 50m vorm Blitzer wird langsam gefahren (oft unnötig langsam), sonst wird locker 20 km/h zu schnell gefahren. Nur bei Blitzerampeln wird schon bei Gelb angehalten, sonst sind 2 Sekunden "Kirschgrün" noch ok.

Wenn es den Behörden nur um "Lohnen" im Sinn von viel Bußgeldern ankommen würde, hätte ich denen eine bombensichere Geschäftsidee: 100m vor oder nach einem bekannten stationären Blitzer einen mobilen aufstellen... :twisted:


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
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BeitragVerfasst: 3. April 2011 08:08 
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Dich- oder Familienangehörige musst Du nicht belasten.
Und wegen so ner Lappalie gibts keine Fahrtenbuchauflage...

RedETZ

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Ich fahr MZ !!

.. weil mir vom BMW- Fahren immer soo schlecht wird .. ;-)


Fuhrpark: ETZ 250 Bj 1988
140PS Skoda Schneemensch 4x4

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BeitragVerfasst: 3. April 2011 10:16 
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zitiere: Und wegen so ner Lappalie gibts keine Fahrtenbuchauflage...

Wo steht das denn??? Das liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde. Bevor ich ein halbes Jahr das ominöse Büchlein führen muss zahle ich doch lieber.

30-Zonen sind nun eben mal keine Rennbahnen. Vor meiner Haustür ist auch 30. Wenn ich sehe, wie da morgens um 5 gebrettert wird. Dem Zeitungboten haben sie schon den Zeitungskarren aus der Hand gerissen.

Ich würde mein Fehlverhalten einsehen und zahlen.

MK


Fuhrpark: etz 250

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BeitragVerfasst: 3. April 2011 11:39 
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Naja....ich werd das bezahlen. Weiß ja das der Fehler bei mir lag. :anonym:

Wollt halt nur mal wegen der etwas anderen Rechtlage fragen....dachte bis dato das bei Motorrädern nur durch Doppelblitzer,Videos oder Lasern mit rausziehen dagegen vorgegangen werden kann.

Trotzdem würd ich die Blitzer lieber an Schulen und Kitas sehen dort wo wirklich gefahr ist und nicht am ende ner 30ger Zone wo ein Industriegebiet anfängt.....egal....pech gehabt...ändert ja nix an meinem Fehler :wall:

Wünsch euch noch nen schönen Sonntag....und schön auf den Tacho achten 8)

LG Pedachen

_________________
Ich hab geschlafen wie ein Moped.....die ganze Nacht aufm Ständer


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Bj. 87, MZ ETZ 250 Gespann Bj.:89, MZ TS 125 Bj. ??, KR50 Bj. 61, KR51/1 Bj. 78.
duo 4 Bj. 66, SR 50 Bj. 88, Jawa CZ 175 Bj ??,

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