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 Betreff des Beitrags: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 19:55 
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Guten Abend! :hallo:

Bin jetzt fast mit meinem Führerschein und meiner ETZ fertig und weiß nicht ob ich nun TÜV oder Vollgutachten brauch
Man hört ja viel hin und her und in der Suchfunktion hab ich auch keine klare Antwort gefunden. :lupe:

Also Papiere sind vorhanden und sie war auch schon in der BRD zugelassen. Und wurde dann am 29.11.95 stillgelegt.
Brauch ich nun das Gutachten nach §21 oder nicht? :gruebel:

MfG Putti


Fuhrpark: MZ ETZ 250; Bj. 1984

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:00 
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Bei weniger als 7 Jahren Stilllegung reicht ne simple HU (u ggf AU, wen EZ nach 01.01.1989) vollkommen, aber bei nem derart langem Stilllegungszeitraum is ne Vollabnahme erforderlich.

Gruss

Mutschy

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Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


Fuhrpark: MZ TS 150, BJ 1985, "Bärbel"
MZ TS 150, BJ 1981, "Valerie"
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(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:04 
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mutschy hat geschrieben:
aber bei nem derart langem Stilllegungszeitraum is ne Vollabnahme erforderlich.

Seh ich nicht so, Ich hab für meine ES mit DDR Brief nur eine Hauptuntersuchung und ein Datenblatt gebraucht. Nix §21 ;D
Geh mal zu ner Konkurenzfirma vom TÜV, die versuchen alles um die nach EU-Recht eigentlich nicht zulässige Monopol der §21er Abnahme vom TÜV zu untergraben :ja:
Problem ist meistens nur, dass Zulassungsstellen willkührlich handeln...

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Gruß Jens

http://www.stupidedia.org/stupi/Motorrad


Fuhrpark: MZ ES 175/2 Baujahr 1969 ; ETZ 250 Baujahr 1983 ;

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:06 
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nur Tüv :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:10 
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Und jetzt gehen die Meinungen schonwieder auseinander ;(


Fuhrpark: MZ ETZ 250; Bj. 1984

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:14 
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Wenn der Brief vorhanden ist reicht der TÜV.
Abnahmen nach §21 sind dann erforderlich wenn keine Papiere/Fahrzeugdaten vorhanden sind, um einen neuen Fahrzeugbrief auszustellen.

bis denne....

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Mit dem Kopf nach unten kann man nicht nach vorne sehen.........


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:16 
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Kriege ich trotzdem neue Papiere? Weil es ein alter, großer Fahrzeugbrief ist.


Fuhrpark: MZ ETZ 250; Bj. 1984

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:27 
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Mr. Flutschie (MoS2)

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auch wenn ein alter brief vorhanden ist und die letzte HU sieben jahre her ist wird ne vollabnahme gemacht, hab ich grad hinter mir kostet 37€. ich hatte auch BRD brief und letzte HU bescheinigung dabei war aber 12 jahre abgelaufen.

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"Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt."


Fuhrpark: Diese Anzeige ist außer Betrieb.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:28 
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Mr. Maultasche

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Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in Baden-Würtemberg habe ich auch schon über 10 Jahre abgemeldete Fahrzeuge einfach durch HU wieder anmelden können. Einen neuen Brief gibts aber überall - den F..k-EU-Brief, mit dem sich keiner auskennt und mit dem ich auch nicht so richtig zurecht komme :evil:
Lass Dir aber den alten Brief auf jeden Fall aushändigen!!!

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Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013
Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:33 
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Weiß einer zufällig wie es in Brandenburg ist?


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:40 
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Putti hat geschrieben:
Weiß einer zufällig wie es in Brandenburg ist?


Da hat die DEKRA das Hoheitsrecht.

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Ecklampenschweinsympathisant
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee II, IV, V u. VIII

MZ 500 Rotax Gespann, Piaggio EXS 125, Yamaha Ténéré 660 XTZ ´95, Yamaha VMax 1200 ´96, EZ: ´98

Fiat Ducato 230 2,5 TDI Carthago "Ethos" >>>> Zu Verkaufen <<<<
MB Sprinter 312 D Carthago "Mondial"


Fuhrpark: MZ ETZ 251, Simson Schwalbe /2
C3 quattro Avant, Golf III Cabrio, Porsche 924

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:48 
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trabimotorrad hat geschrieben:
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in Baden-Würtemberg habe ich auch schon über 10 Jahre abgemeldete Fahrzeuge einfach durch HU wieder anmelden können. Einen neuen Brief gibts aber überall - den F..k-EU-Brief, mit dem sich keiner auskennt und mit dem ich auch nicht so richtig zurecht komme :evil:
Lass Dir aber den alten Brief auf jeden Fall aushändigen!!!


in Nürnberg auch so, mein VW war 15 Jahre stillgelegt und nur TÜV gemacht

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Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??

Gruss Alex


Fuhrpark: MZ TS 150, blau, Bj 85 (wird genutzt),
KR51/2 Schwalbe rot/beige, Bj 82 (für die Tochter, fahrbereit),
S51, grün, Bj 80 (fahrbereit),
S51, blau, Bj 82 (für den Sohn, fahrbereit),
VW Käfer, weiss, Bj 67 (wird genutzt),
VW 181, oliv, Bj 74 (wird genutzt),
Ford Mondeo, silber, Bj 93 (selten genutzt),
Yamaha XJ 600 N, Bj 2001, schwarz, (wird genutzt)
Piaggio Hexagon 150 Bj 97, eisblau (Sommerkurzstreckenfzg.)
Piaggio SKR 125, grün, BJ 97 (Winterfahrzeug),
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Suzuki GS 500 E, Bj 1998 (orange, für die Gattin)
Zündapp ZA 40 (verd... Sprachfehler, vor dem Schrott gerettet, 1A Zustand)
VW T3 Bj 87
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NSU 125 Superfox (neues Projekt)
VW T3 BW, Bj 87 (neues Projekt)

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:49 
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Maik80 hat geschrieben:
Putti hat geschrieben:
Weiß einer zufällig wie es in Brandenburg ist?


Da hat die DEKRA das Hoheitsrecht.


Und was sagt mir das??


Fuhrpark: MZ ETZ 250; Bj. 1984

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:50 
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Putti hat geschrieben:

Und was sagt mir das??


Das Du Dein Mopped bei der Dekra vorstellen solltest, zum Erlangen der HU und eines neues Briefes ggf.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 20:55 
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Achso. Na das ist kein Problem denk ich.


Fuhrpark: MZ ETZ 250; Bj. 1984

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 21:36 
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Baraccuda hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben:
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in Baden-Würtemberg habe ich auch schon über 10 Jahre abgemeldete Fahrzeuge einfach durch HU wieder anmelden können. Einen neuen Brief gibts aber überall - den F..k-EU-Brief, mit dem sich keiner auskennt und mit dem ich auch nicht so richtig zurecht komme :evil:
Lass Dir aber den alten Brief auf jeden Fall aushändigen!!!


in Nürnberg auch so, mein VW war 15 Jahre stillgelegt und nur TÜV gemacht

Macht da aber mal nicht den Fehler und leitet ne Gesetzmäßigkeit ab, nur weil sich mancher Prüfer nicht an die Vorschrift hält. Denn so weit gilt es bundeseinheitlich: Keine Papiere oder >7 Jahre stillgelegt = Vollgutachten, sonst einfache HU. Wobei sich in der Praxis Vollgutachten und HU kaum voneinander unterscheidet, mal abgesehen vom Preis.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 21:48 
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Kautsch hat geschrieben:
Geh mal zu ner Konkurenzfirma vom TÜV, die versuchen alles um die nach EU-Recht eigentlich nicht zulässige Monopol der §21er Abnahme vom TÜV zu untergraben :ja:Problem ist meistens nur, dass Zulassungsstellen willkührlich handeln...


Was ist denn die konkurenzfirma vom TÜV?


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Bj89
MZ ES 125/1 Bj71,
MZ ES 150,
MZ TS 250/0 Bj76
MZ TS 250/1 Bj..
SR4/2 Bj69
S51 Enduro EBj81,
Schwalbe,
KTM 990 SMT Bj2012

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 22:04 
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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 22:19 
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Hallo Leute;nach 11 Jahren Abmeldung musste ich bei der DEKRA(die sind nach"Einigungsvertrag"für die alten Südbezirke der Zone zuständig)ein:"Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäss §21..."machen lassen-und bekam Dieses zusammen mit dem:"Erläuterungsbogen zum Gutachten gemäss §21-Wiederinbetriebnahme";das war 2006 und kam 61,20 Geld.ralf-b.aus L


Fuhrpark: TS 250/1 1976

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 22:20 
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:?: Was ist so schwierig, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und bei der Dekra in Oranienburg oder der Zulassungsstelle ebendort anzurufen? Dann hast du eine definitive Auskunft und keine Kaffeesatzleserei... :roll: Telefonnummern spendiert die große Suchmaschine...

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Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 4. April 2011 22:59 
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Genau so ist es. Die Entscheidungshoheit darüber hat die für dich zuständige Zulassungsstelle, und genau die musst du fragen. Es gibt Zulassungsstellen, die bei vorhandenem (BRD-)Brief sich generell mit einer normalen HU begnügen, andere dagegen verlangen nach mehr als 7 Jahren Stillegung eine § 21-Abnahme. Ist nur ein DDR-Brief vorhanden, wollen allerdings die meisten Zulassungsstellen ein §21-Gutachten, weil in den DDR-Briefen keine gültigen Schlüsselnummern für Hersteller und Typ eingetragen sind. Ein Anruf bei der Zulassungsstelle, und du weisst, woran du bist.


Fuhrpark: ES 250/0, Bj. 61
ES 150/1, Bj. 71
IWL Berlin, Bj. 60 (Technik von MZ)

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 5. April 2011 18:52 
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meine etz brauchte vollgutachten und die war seit ende 99 stillgelegt worden. naja viel glück


Fuhrpark: typ- mz etz 250, bj- 1983. typ- mz es 150 trophy, bj- 1970, typ- mz ts 150, bj- 1977. typ- simson s51, bj- 1988. typ- simson schwalbe kr 51, bj 1974. mz ts umbau auf chopper- noch in arbeit

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 5. April 2011 19:32 
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Als ich meine ES 250/2t mit Ostbrief und TÜV gekauft habe, hatte ich auch das Pech an eine Zulassungsstelle zu geraten, die unbedingt Unterlagen vom TÜV brauchte, um die ES anzumelden. Die technischen Daten stehen in der Vollabnahme drin. Mein Angebot denen die Daten anders zu besorgen, lehnten sie rundweg ab. Da kann sich ja jeder was zusammen kopieren. Auch mein Hinweis, das die Daten mit Sicherheit in Ihrem Rechner sind, fruchtete nichts. Ich mußte zur Vollabnahme. Als frag erst bei der Zulassungsstelle, bei der du das Fahrzeug anmelden willst.


Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 5. April 2011 19:54 
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Ich war heute mit meiner ETZ mit DDR Brief bei der KÜS und hab HU und Datenblatt bekommen.
Am Ende wird es sich nicht viel nehmen mal rein vom Preis, denn ne 21er kostet genauso viel wie HU plus Datenblatt.
Ich kann hier bloß die arroganten Prüfer vom TÜV nicht ab.
Aber wie die anderen schon gesagt haben, die Zulassungsstelle muss akzeptieren, sonst nützt es dir nix.
Bei uns gibt's scho alleine Riesen Unterschiede zwischen Stadt und Landkreis, das meinte ich mit Willkür. Das je nach Beamten alles änderst ist.

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Gruß Jens

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Fuhrpark: MZ ES 175/2 Baujahr 1969 ; ETZ 250 Baujahr 1983 ;

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 5. April 2011 19:56 
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Hier ist es so das dann wenn man einen alten Westbrief hat entwertet oder nicht, brauch man nie wieder eine Vollabnahme. Deshalb werden die Briefe auch gerne von der Zulassungsstelle eingezogen. Da sollte man sich massiv wehren gegen.


Fuhrpark: ES250/2A Gespann Bj69, ETZ250 "Chopper" Bj83,

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 5. April 2011 20:13 
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Habe heut mal bei der Zulassungsstelle angerufen. Sie meinte wenn ich den BRD Fahrzeugbrief habe reicht eine normale HU :)


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 5. April 2011 20:17 
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Siehst alles halb so wild! 8)

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 5. April 2011 21:03 
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Enz-Zett hat geschrieben:
Baraccuda hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben:
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Macht da aber mal nicht den Fehler und leitet ne Gesetzmäßigkeit ab, nur weil sich mancher Prüfer nicht an die Vorschrift hält. Denn so weit gilt es bundeseinheitlich: Keine Papiere oder >7 Jahre stillgelegt = Vollgutachten, sonst einfache HU. Wobei sich in der Praxis Vollgutachten und HU kaum voneinander unterscheidet, mal abgesehen vom Preis.

Das ist total falsch und veraltetes Wissen.

Nach aktueller bundesdeutscher Regelung (mittlerweile ca 6Jahre), reicht die HU, wenn bereits ein Fahrzeugbrief mal für das Fzg erteilt wurde.
Steht alles in der Fahrzeugzulassungsverordnung und ist bundeseinheitlich geregelt!
So langsam sollte das mit der 7Jahre-Regelung mal aus den Köpfen raus sein.
Gerade in einem Forum,in dem es nicht nur um Probleme unkundige Nutzer von Alltagsfzg. geht, sondern um Schrauber und Halter von Liebhaberfzge, darf man sich schonmal etwas mehr für die aktuelle Rechtslage interessieren. Gerade wenn diese dank Internet öffentlich zugänglich ist.

Auszug aus der FZV:
"Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."

Ein für das betreffende Fzg vorhander Fzgbrief stellt eine Übereinstimmungsbescheinigung zur Datenbestätigung dar.
Also eine Briefkopie eines baugleichen Fzg wäre nicht ausreichend.

Trotzdem mag es nach 6Jahren bundesdeutscher Gültigkeit und nach über 11Jahren EU-Beschluss zu diesem Thema natürlich noch immer den ein oder anderen Prüfer oder Sachbearbeiter geben, der Richtlinien oder Verordnungstexte noch immer nicht versteht. ;D
Gruß Tino

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 26. Oktober 2012 19:26 
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danke mz-pfleger!

das war die Antwort, die ich gesucht habe.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 15. November 2012 17:24 
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Hey hab da auch ma ne ausführliche frage ????????????????

Unzwar habe ich meine ETZ 250 BJ 82 vor kurzem gekauft mit Kaufvertrag logischer weise.
Aber leider hat der ältere Herr die Papiere zu dem guten Stück nicht mehr ausfindig machen können.......
Nun die erste Frage : Wo bekomme ich neue her, ich habe für meine S51 ma neue beim Kraftfahrtbudesamt nachmachen lassen musste nur kopie vom Kaufvertrag hinschicken und dann ca 35 Euro waren es glaube ich bezahlen.
Geht das auch so einfach bei der ETZ??
Und wenn ich zum Tüv will auf was sollte ich vorher achten?
Reifen
Beleuchtung
Bremsen
das alles funzt tadellos wäre sonst noch was ?

danke im vorraus
MfG der Timbo


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 15. November 2012 17:30 
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Timbo von ETZ hat geschrieben:
...
Und wenn ich zum Tüv will auf was sollte ich vorher achten?
Reifen
Beleuchtung
Bremsen
das alles funzt tadellos wäre sonst noch was ?

checkliste durchgehen und es sollte klappen.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 15. November 2012 17:41 
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Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort bin die Liste durchgegangen und jo alles i.o.
Nur Lenkradschloss ??? iss das ein grund durchzufalen ja ^^ hab keins aber eins nachzurüsten kostet ja nicht die Welt :biggrin:
Was wäre zu erst fällig Zulassen oder Tüv vom logischen her?

Aber was neue Papiere kosten würde mich trotzdem mal brennend interessieren hast du schon erfahrung mit sowas machen müssen ?


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 15. November 2012 17:53 
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Erfahrungen mit dem Beantragen neuer Papiere hab ich nicht, aber ich denke, dass das genauso (oder ähnlich) läuft, wie bei deiner Simson. Am besten mal bei der Zulassungsstelle anrufen, wie die das gern hätten.
Erst HU (oder Vollgutachten, je nachdem) und dann zur Zulassungsstelle. Ohne Tüv und Versicherung kriegst du kein Kennzeichen. (Bzw. kannst du dir ein Kurzzeitkennzeichen holen, um damit zur HU zu fahren.)

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 15. November 2012 17:58 
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Gut okay das war schon alles was ich wissen wollte.
Habe grade ne Mail an das KBA gesendet und nach dem üblichen hergang bei sowas nachgefragt.
Mal sehen was sie schreiben ^^


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 15. November 2012 18:41 
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Muss das Banner in deiner Signatur sein? Ich glaub das haben wir alle schon mal gesehen.

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Mit freundlichen Grüßen
Matthias


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV oder Vollgutachten?
BeitragVerfasst: 15. November 2012 18:46 
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KBA stellt Betriebserlaubnisse aus,(übrigens nur für Vor-Wende Simsons) nicht für Nachwende bzw.nur bis Bj.1991.
Die MZ braucht einen Fahrzeugbrief, den stellt nur die Zulassungsstelle aus. Und die braucht ein Gutachten nach $ 21 vom TÜV/Dekra.
Und das kostet etwas mehr als die Betriebserlaubnis vom KBA.
Ich hab letztes Mal so knapp 100 Euro beim TÜV dafür bezahlt.
Und Zulassung kostet soweit ich mich erinnern kann auch so ca. 50 Euro.

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