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kutt hat geschrieben:Daß man an der Bremsanlage ohne ABE und Co nix machen sollte ist klar.
Das fängt bei Bremsscheiben an - Güsi kann sicher ein Lied davon singen - und hört beim HBZ auf.
Um so interessanter finde ich das das....
Ich gehe mal davon aus, daß es dafür keine ABE gibt und die Ankerplatte ein durchaus relevantes Teil ist und mit dem Einbau dieser die Betriebserlaubniss erlischt.
Ist das so, oder liege ich da falsch?
kutt hat geschrieben:Diese Platte würde ich auf den ersten Blick rein nach dem Motto: "Irgendwie sieht die anders aus" identifizieren.
... wer will schon, daß es einem die vordere Platte bei 90km/h in 3 Teile zerlegt ...
Es kommt halt auch drauf an, welche Legierunge verwendet wurde, und die gut der Guß ist.
Fragen über Fragen
dösbaddel hat geschrieben:Der konfrontierte Rennleiter wird einiges an Mühe und Wissen aufbringen müssen um dies unkonforme Teil zu identifizieren.
kutt hat geschrieben:... wer will schon, daß es einem die vordere Platte bei 90km/h in 3 Teile zerlegt ...
P-J hat geschrieben:kutt hat geschrieben:... wer will schon, daß es einem die vordere Platte bei 90km/h in 3 Teile zerlegt ...
Glaub ich zwar nicht aber das will keiner. Ich denk mir aber das kann jeder selbst beurteilen.
Andreas hat geschrieben:Jo. Gilt übrigens auch für Bremsbeläge. Sind Originale verbaut? Oder zumindest mit ABE oder Prüfziffer?
ETZChris hat geschrieben:krass. röntgen- und materialanalyseblick?!![]()
Ekki hat geschrieben:Eine Anfrage beim Händler könnte doch Klarheit schaffen.
Andreas hat geschrieben:...
Jo. Gilt übrigens auch für Bremsbeläge. Sind Originale verbaut? Oder zumindest mit ABE oder Prüfziffer?
Robert K. G. hat geschrieben:ansonsten geht probieren immer noch über studieren.
ETZChris hat geschrieben:also ich könnte das nicht beurteilen!
ETZChris hat geschrieben:krass. röntgen- und materialanalyseblick?!
kutt hat geschrieben:Dann könnte ich mir vorstellen, daß man größere Probleme mit der Haftpflicht bekommt, als wenn es sich die Originale (alte) Platte mit ABE handelt.
kutt hat geschrieben:Das Fahrzeug wird zur Untersuchung beschlagnahmt und inspizert und der Gutachter findet heraus, daß das Teil keine ABE hat.
kutt hat geschrieben:naja - die große Frage ist:
Wenn ein Unfall Aufgrund eines Nachbauteiles passiert. Mal angenommen eine Rote Ampel, man bremst, die Platte bricht und man fährt einen Fußgänger um.
Das Fahrzeug wird zur Untersuchung beschlagnahmt und inspizert und der Gutachter findet heraus, daß das Teil keine ABE hat.
Dann könnte ich mir vorstellen, daß man größere Probleme mit der Haftpflicht bekommt, als wenn es sich die Originale (alte) Platte mit ABE handelt.
unterbrecher hat geschrieben:Das ist wahrscheinlich wie so oft eine Grauzone. Die Problematik betrifft ja sehr viele Nachbauteile.
Im Übrigen hatte ich auch schon eine orignale ES-250-Bremsankerplatte, an der die Aufnahme des Widerlagers der Backen derbe Risse bekommen hat. Im Rentier-Szenario kann Dir also auch ein 50 Jahre altes Originalteil mal wegbrechen.
Robert K. G. hat geschrieben:Noch mal: Es gibt keine originale Ankerplatte mit ABE. Das gab es einfach nicht. Die Fahrzeuge laufen mit einer KTA Betriebserlaubnis. Diese ist nicht auf jedem Teil eingegossen. Nur die Legierung steht teilweise drauf und eine Ersatzteil-Nr. Ein Nachweis dass es ein Originalteil ist, ist somit schwer bis unmöglich. Rechtlich hätte ich keine Bedenken.
Gruß
robert
Nordtax hat geschrieben:...
Auch wenn es für das Originalteil keine ABE o.ä. gibt, müßte doch für eine Nachfertigung zu heutiger Zeit der Hersteller Belege über Material und Herstellungsweise erbringen.
Wenn er denn überhaupt bekannt ist...
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