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 Betreff des Beitrags: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 17:19 
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Hallo Leute,

mein Mitas H06 auf der 175/2 hat in der Mittelrille derzeit genau 2,0 mm Profiltiefe. Bis zum TÜV-Termin im August sind es dann sicher nur noch 1,5 mm. Reicht dat für den Inschenör??? :biggrin:

Beste Grüße,
Jens


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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 17:24 
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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 17:25 
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nein,
defenitiv nicht, niemals.....
deine verschleißgrenze ist bereits angekratzt...viel spaß bei der nächsten verkehrskontrolle....bzw beim nächsten sommerregen

bitte mach da schnellstmöglich einen neuen pneu rauf

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 17:26 
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Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm ; würde trotzdem wechseln.

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Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 17:30 
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ETZetto hat geschrieben:
Hallo Leute,

mein Mitas H06 auf der 175/2 hat in der Mittelrille derzeit genau 2,0 mm Profiltiefe. Bis zum TÜV-Termin im August sind es dann sicher nur noch 1,5 mm. Reicht dat für den Inschenör??? :biggrin:

Beste Grüße,
Jens


Weiter fahren und beobachten. :mrgreen: Du musst wohl vor der HU noch tauschen. Trotzdem reisse auch ich immer meine Reifen bis auf das Minimum runter. D. h. "Motorrad" 1.6 mm, 125er 1.0 mm. Wohl gemerkt immer an der Stelle mit der geringsten Profiltiefe gemessen. Allein meine BMW wuerde mich sonst arm machen. 8)

Gruss
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 18:31 
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Wenn die 1,6mm noch nicht erreicht sind, kann er eigentlich nur einen Hinweis schreiben, aber kein Mangel. Aber wahrscheinlich ist daß er sucht bis er einen Mangel hat (eine einzige Stelle mit < 1,6mm reicht). Aber wieso bis auf den letzten Nullkomma-Millimeter fahren? Ich war kürzlich auf nem Fahrsicherheitstraining, da hat einer "vorsorglich" seine abgefahrenen Winterreifen aufgezogen um die guten Sommerreifen zu schonen. Sein Bremsweg war > 2x so lang wie die anderen! Da bekam ABS buchstäblich die Bedeutung Anti-Brems-System.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 18:41 
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moin moin

Beim MZ Gespann
(bei den Russenboxern) schneid ich auch den Hinterreifen + Bootreifen nach.
Bitte nun keine bösen Komenti,
LKW -pneus werden -oder dürfen ausser auf der Vorderachse
auch nachgeschnitten werden.
Natürlich sollte Mann oder Frau wissen was man tut.

Bei all den Km hatte ich nie ein Problem-
auch nicht mit den Blaukitteln

PS.
natürlich verbietet es sich von selbst einen solchen Pneu mit einer 100 PS Maschine zu fahren :wink:

Dateianhang:
MZ etz Gespann DGD 0033.jpg

Dateianhang:
MZ etz Gespann DGD 0011.jpg

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MZ etz Gespann DGD 0022.jpg


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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 18:45 
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Sofern der Reifen nicht die Kennzeichnung "Regroovable" trägt ist nachschneiden nicht erlaubt. Und bei Motorradreifen ist das aufgrund des dünnen Gummis auch noch dumm.

Bei runderneuerten sollte man auch tunlichst nicht die aufvulkanisierte Gummischicht durchtrennen, sonst kann da gerne Stückeweise Gummi fliegen gehen.

Edith erzählt wo es erlaubt ist und wo nicht: http://www.tyresystem.de/Reifen/Informa ... -Richtline

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Zuletzt geändert von TS-Jens am 9. Juni 2011 18:49, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 18:47 
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Mann -Frau sollte wissen was man tut.- :ja:

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 18:50 
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Dann sollte man keinen Motorradreifen nachschneiden, denn man weiss dass der eine ziemlich geringe Grundgummistärke hat ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 18:56 
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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 19:54 
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Vielen Dank für die zahlreichen unterschiedlichen interessanten Antworten und auch Meinungen. Es ging mir nicht darum, übertriebene Sparsamkeit zur Schau zu stellen, eher ums Prinzip. Ich werde mir nen Neuen kaufen, diesmal einen Heidenau :ja:

Grüße und schönen Abend,
Jens


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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 20:01 
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Letzte Woche wollte ich zur Dekra, hatte vorher mit einer Schieblehre rundum gemessen. Alles so um die 2,0 mm. Da kam der Heini mit so nem Plastikschlüsselanhänger und macht mir damit weiß, dass ich falsch gemessen hätte. Sind eben doch noch Halbgötter.
Jürgen


Fuhrpark: 2 Hondas

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 20:42 
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such doch einfach mal nach der TWI kennzeichnung am reifen

http://de.wikipedia.org/wiki/Reifenvers ... %9Fanzeige

wenn der steg noch nicht eine ebene mit dem restprofil bildet kannst den reifen auch noch fahren, da er dann an der sichtprüfstelle noch die 1,6mm hat und du bei ner kontrolle keine probleme hast.
der tüv sollte auch nur darauf hinweisen, dass bald mal neue reifen drauf sollten, solange der steg noch jungfräulich ist.
unter 1,6mm, bzw mit angefahrenem TWI steg gibts aber natürlich kein tüv.

PS.: hab den artikel gerade erst komplett durchgelesen

"Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe in Deutschland beträgt 1,6 mm. Der Indikator zeigt jedoch nicht zwangsläufig diesen Wert an, sondern je nach Hersteller auch mehr, um den Verbraucher dazu zu bewegen, nicht erst bei Erreichen des (von Experten vieler Seiten als zu gering bemängelten) Minimums neue Reifen zu kaufen. Dies ist häufig bei Motorradreifen zu beobachten."

also eventuell doch nachmessen, denn warum früher als nötig neue reifen kaufen, vor allem, wenn man in dem fall schon fast von aufs kreuz gelegt werden sprechen kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 20:55 
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Hallo Rängdäng :zustimm: :zustimm:

Gruß vom Mecki, der auch ein Nachschneidegerät besitzt :!:

-- Hinzugefügt: 9/6/2011, 21:57 --

Hallo Rängdäng :zustimm: :zustimm:

Gruß vom Mecki, der auch ein Nachschneidegerät besitzt :!:

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 10. Juni 2011 05:53 
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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 10. Juni 2011 06:03 
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Thor555 hat geschrieben:
"Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe in Deutschland beträgt 1,6 mm. Der Indikator zeigt jedoch nicht zwangsläufig diesen Wert an, sondern je nach Hersteller auch mehr



mal davon abgesehen daß der reifen nicht in deutschland gebaut sein muß und somit auch nicht zwingend die deutsche mindestprofiltiefe anzeigen muß. wer weiß schon was die in china für vorschriften haben....


Fuhrpark: son paar MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 10. Juni 2011 09:37 
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TS-Jens hat geschrieben:
Dann sollte man keinen Motorradreifen nachschneiden, denn man weiss dass der eine ziemlich geringe Grundgummistärke hat ;)



:ja: - ich verstehe das immer wieder nicht - an einem so wichtigen und sicherheitsrelevantem Teil - welches dazu bei einer MZ noch nicht mal teuer ist - kann und darf man eigentlich nicht sparen. Und wenn ich so geizig bin und an einem Motorradreifen rumschnitzen muss - ich weiß nicht, wenn ich eben gar keine Kohle dafür habe muss die Kiste eben solange stehen bleiben und ich fahre Fahrrad oder sonstwas. Im Übrigen ist es auch keine Frage der PS Leistung - mein Wankel hat auch bloß 27 PS - aber immerhin schon fast 40 Nm Drehmoment - das ist der entscheidende Faktor.... :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 10. Juni 2011 10:50 
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mecki hat geschrieben:
Gruß vom Mecki, der auch ein Nachschneidegerät besitzt :!:


Ich hab auch sowas aber genau wie Mecki würde ich es nie und nimmer :intrigant: benutzen :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 10. Juni 2011 11:11 
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P-J hat geschrieben:
mecki hat geschrieben:
Gruß vom Mecki, der auch ein Nachschneidegerät besitzt :!:


Ich hab auch sowas aber genau wie Mecki würde ich es nie und nimmer :intrigant: benutzen :mrgreen:


Warum nicht? :steinigung: :mrgreen: Wenn der Reifen dafür vorgesehen ist. Meiner Meinung nach wird da viel zu viel Hokuspokus gemacht. Schau dir mal den Hinterreifen einer Supersprortler an. Da ist selbst im Neuzustand nichts mit Mittelstreifen. An der Stelle ist der Reifen ein Slick. Und das funktioniert auch im Regen wunderbar. Rissige oder uralte ausgehärtete Reifen sind mir viel ungeheurer. Solange das Mopped sich noch ordentlich fährt und der Reifen es zulässt hätte ich keine Probleme mit einem Nachschneiden. (Dann aber nicht auf einer Supersportler. :twisted: )

Gruß
Robert

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 Betreff des Beitrags: Re: Mindest-Profiltiefe für TÜV
BeitragVerfasst: 11. Juni 2011 05:23 
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nochmal zum Reifennachschneiden-

Wichtig ist die Karkasse.
Das Karkassengewebe darf nicht verletzt sein -

heisst auch :
Karkassenschäden können schon auftreten-

bei Reifen die schon mal eine kurze Wegstrecke ohne Luft gefahren wurden-
bei rissigen Pneus durch Umwelteinflüsse
durch Fahrten mit zu niedrigem Luftdruck
bei Reparaturen mit dem Gummistopfen

Jetzt kann man natürlich sagen ein nachgeschnittener Gummi bietet weniger Schutz.
Mag sein.
Jedoch wird die Festigkeit , Stabilität des des Aufbaus in keiner Weise verändert bzw.beeindrächtigt

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