Das MZ Forum für MZ Fahrer

Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 9 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 11:34 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 4106
Wohnort: Blankenfelde-> am südlichen Zipfel des Speckgürtels
Alter: 55
ein kollege von mir hat ein problem....
wenn er mit der dose bei ner werkstatt für eine reperatur einen preis ausgehandelt hat und dann bekommen die irgendeine schraube nich ab, brauchen also länger,


dürfen die dann den preis erhöhen???


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 11:46 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 4731
Wohnort: Skatstadt ABG
Alter: 51
Nach absprache mit dem Dosenbesitzer ja
Und nen Kostenvoranschlag darf man so um die 10% überziehen


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 11:48 
Offline
Technischer Admin
Benutzeravatar

------ Titel -------
AmForumSchrauber
Mr. Kardan

Beiträge: 18431
Wohnort: Freiberg
Alter: 46
Soweit mir bekannt ist, gibt es (bei Vertragswerstätten) Grundpreise für alle. Darin sind auch Zeiten enthalten.

z.B. zahlt man pauschal für's Rad an und abbauen sagen wir mal 10 Euro. Ob der Mechaniker dafür 5 minuten oder 5 Stunden braucht, ist nicht Sache des Kunden (oder die Werkstatt nachst das dann aus Kulanz nicht teurer)

Wie das in einer freien Werkstatt ist, weis ich nicht. Könnte mir aber vorstellen, daß es da nach zeit geht (jede angefangene Viertelstunde x Euro)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 11:58 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 47
Alter: 47
Wenn ein schriftlicher Kostenvoranschlag vorliegt, darf die Rechnung den veranschlagten Preis um max. 10% übersteigen.
Mündliche Absprachen sind, wie überall, nicht bindend.
Eine Feststellung von Problemen bei der Arbeit muss eigentlich abgesprochen werden.
Arbeiten die nicht auf dem Kostenvoranschlag stehen und nicht bewilligt wurden macht die Werkstatt "gratis".


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 14:35 
Offline

Beiträge: 7874
Wohnort: Regensburg
es gibt werkstätten, bei denen gibt es einen festpreis für "standardarbeiten", also z.B. bremsscheiben wechseln


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 16:10 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 5802
Wohnort: DK - Ejby
Alter: 55
tomcatfisch hat geschrieben:
Wenn ein schriftlicher Kostenvoranschlag vorliegt, darf die Rechnung den veranschlagten Preis um max. 10% übersteigen.
Mündliche Absprachen sind, wie überall, nicht bindend.
Eine Feststellung von Problemen bei der Arbeit muss eigentlich abgesprochen werden.
Arbeiten die nicht auf dem Kostenvoranschlag stehen und nicht bewilligt wurden macht die Werkstatt "gratis".


warum nicht :?:


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 16:18 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 6879
Wohnort: Berlin
Alter: 41
Waere mir auch neu. Nahezu alle Vertraege kann man auch muendlich schliessen. Es gibt dann aber bei Streitigkeiten meist ein Problem. Deswegen sollte man alles schriftlich festhalten.

Gruss
Robert


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 16:31 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 47
Alter: 47
Luzie hat geschrieben:
warum nicht :?:


so hab ich es natürlich gemeint, selbstverständlich kann man mündliche Verträge schließen.
aber:
In einem Rechststreit stünde Aussage gegen Aussage, ohne die Möglichkeit einer Beweisvorlage.
Das Urteil würde dann warscheinlich so ausfallen: Die Arbeiten wurden erledigt und müssen bezahlt werden.
Ein Kostenvoranschlag würde den Umfang der zu erledigenden Arbeiten und deren Preis festhalten, auf dessen Grundlage der Vertrag zustande kommt.
Eine Preisabweichung um 10% nach oben ist zulässig, um z.B. Unvorhersehbares zu berechnen.
Sollte die Preiserhöhung darüber liegen, muss der Kunde erst seine Zustimmung zu den zusätzlichen Kosten geben und um Rechststreits vorzubeugen, sollte dieses im Interesse beider Parteien, schriftlich oder unter Zeugen geschehen.

So sollte es rein rechtlich sein.
Es obliegt aber jedem selbst, zu beurteilen, wie das Vertrauensverhältnis zu seiner (Stamm-)Werkstatt ist und ob er so vorgeht.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: preise in der fachwerkstatt
BeitragVerfasst: 25. August 2011 16:36 
Offline
Benutzeravatar

Beiträge: 4106
Wohnort: Blankenfelde-> am südlichen Zipfel des Speckgürtels
Alter: 55
vielen dank für die antworten...


Nach oben
 Profil  
 
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 9 Beiträge ] 

Powered by phpBB © 2010 phpBB Group
Template by kutt