@ Neubrandenburger: Die 7 Jahre Regel ist inzwischen seit über 1 oder 2 Jahre Vergangenheit.
Grund: von Anfang an haben die Landkreise gesagt: wenn Brief vorhanden reicht die HU, da der Brief den Nachweis der ABE darstellt.
Dazu dieses Zitat:
Landkreis Oberhavel hat geschrieben:
Die bisher geltende Löschungsfiktion nach 18 Monaten ist ab dem 01.03.2007 entfallen.
Fahrzeuge können für mindestens sieben Jahre, wenn die Betriebserlaubnis noch
nachgewiesen werden kann, sogar noch länger, ohne erneute Abnahme nach § 21 StVZO
wieder zum Verkehr zugelassen werden. Erst wenn die Fahrzeug- und Halterdaten im
Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden sind und die
Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die
Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden
können, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO zu verlangen(siehe dazu § 14 Abs. 2 Satz 5
FZV).