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 Betreff des Beitrags: Scheinwerferverkleidung eintragen?
BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 15:03 
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Hallo,

muss ich die Scheinwerferverkleidung der Wende-ETZ´s eintragen lassen oder nicht. Ich habe eine originale von der 500 R zuhause und wollt die an die ETZ 150 dranmachen. Halterungen sind ja identisch und die Verkleidung gabs dcoh auch bei den "kleinen".
In der Verkleidung steht MZ und die E-Teilnummer.

Ich bin bloß stutzig geworden, da im Polo-Katalog bei jeder Verkleidung "mit ABE" stand.

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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 15:36 
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Ist Doch ein Orriginal Teil ,Habe noch nicht gehört das mann solche Teile Eintragen muß.MZ Teil und Teile nr. was soll da Schif gehen


Gruß Stoffel


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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 15:40 
Es ist ein Original Werks-Zubehör mit entsprechender Bezeichnung/Nummer, welches auch ab Werk angebaut wurde. Damit entfällt der Eintrag normalerweise. Im Zweifel müßtest Du den Nachweis erbringen, daß Dein Motorradmodell auch so ausgeliefert wurde.

Eine "ABE" ist eine "AllgemeineBetriebsErlaubnis" und Teile mit ABE müssen nicht eingetragen werden.

Was aber nicht bedeutet, daß man Teile ohne ABE nicht eingetragen bekommt.


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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 15:45 
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stoffel hat geschrieben:
Ist Doch ein Orriginal Teil ,Habe noch nicht gehört das mann solche Teile Eintragen muß.MZ Teil und Teile nr. was soll da Schif gehen


Gruß Stoffel

Wäre nicht schlecht den geschriebenen Text vorher mal zu lesen :shock: . sorry,vom Inhalt her und der Rechtschreibung :shock:

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Gruß Uwe.
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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 15:50 
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Hermann hat geschrieben:
Es ist ein Original Werks-Zubehör mit entsprechender Bezeichnung/Nummer, welches auch ab Werk angebaut wurde. Damit entfällt der Eintrag normalerweise. Im Zweifel müßtest Du den Nachweis erbringen, daß Dein Motorradmodell auch so ausgeliefert wurde.

Eine "ABE" ist eine "AllgemeineBetriebsErlaubnis" und Teile mit ABE müssen nicht eingetragen werden.

Was aber nicht bedeutet, daß man Teile ohne ABE nicht eingetragen bekommt.


Ist die Art des Nachweises egal? Da würde doch ein Bild reichen, z.B. dass aus dem Schwietzer mit der 125er.

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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 15:55 
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Hm....ich gebe mal folgendes zu Bedenken bzw. zur Diskussion frei.

Die XZ meiner Frau gab es sowohl nackt, als auch vollverkleidet. Die Verkleidung gab es ebenfalls logischerweise als Original-Ersatzteil nachzukaufen.

"Auslieferungsmäßig" war die XZ meiner Frau eine vollverkleidete. Dementsprechend dürfte sowas in der Art ja auch in der ABE dieses Moppeds zu finden sein.

Nichtsdestotrotz findet man im alten Fzg. Brief und -Schein unter Ziffer 33 folgendes:
M. Frontschutzverkleid. Typ 114

Das widerlegt (vielleicht), wiederspricht (aber mit Sicherheit) Eurer These vom eintragungsfreien Originalersatzteil.

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Zuletzt geändert von Andreas am 18. Februar 2007 15:56, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 15:55 
Prospektbild reicht.

Ein Beispiel: Ich kann meine 500er mit großem Tank, kleinem Tank, mit & ohne Cockpit fahren. Es ist egal und den TÜV (hier) interessierts nicht, da der Mann fachkundig ist und die Modelle kennt.


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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 15:58 
Andreas hat geschrieben:
Das widerlegt (vielleicht), wiederspricht (aber mit Sicherheit) Eurer These vom eintragungsfreien Originalersatzteil.

Es kommt immer darauf an, wie der Hersteller "homologiert" hat. Da waren die Japaner etwas "unbeholfen", vielleicht auch aus Vorsicht wegen evtl. Ansprüche (die Honda GoldWing-Unfallgeschichte).


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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 16:00 
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Also im Zweifel am besten vorab mit seinem TÜVer darüber sprechen!

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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 16:07 
Genauso!


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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 16:23 
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Ich hatte mal eine DR650,ohne Hauptständer.Habe mir den orginalen gekauft,angebaut und mußte zum Tüv.Es ging nur darum, ob es richtig montiert wurde,mehr nicht. Also würde ich auch das machen (geklaut von Andreas:Also im Zweifel am besten vorab mit seinem TÜVer darüber sprechen!

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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 16:27 
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Ich konnte nicht widerstehen und nehme auch eine Abmahnung in Kauf. Es wurden nur einige wenige Buchstaben gestrichen vergl. http://de.wikipedia.org/wiki/Emser_Depesche
Helau und Allaf



Andreas hat geschrieben:
Hm....ich gebe mal folgendes zu Bedenken bzw. zur Diskussion frei.

... meine Frau gab es sowohl nackt, als auch vollverkleidet. Die Verkleidung gab es ebenfalls logischerweise als Original-Ersatzteil nachzukaufen.

"Auslieferungsmäßig" war ... meine Frau eine vollverkleidete. Dementsprechend dürfte sowas in der Art ja auch in der ABE ... zu finden sein.

Nichtsdestotrotz findet man ... unter Ziffer 33 folgendes:
M. Frontschutzverkleid. Typ 114

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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 16:27 
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Danke für eure Antworten!

Das mit dem originalersatzteil kenn ich auch so, bei Simsons nicht anders, bloß ein Kumpel hat einen Breitlenker mit ABE dran und da machen die Grün-weißen ständig Terror, von wegen eintragen.

Werd mal morgen beim Tüver fragen, Montag ist ja Mopedtüv, muss eh nach einem Termin für die Trabi-ASU fragen, so 5Min vor 18Uhr :wink: .

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Ekki hat geschrieben:
Ich konnte nicht widerstehen und nehme auch eine Abmahnung in Kauf.


Die fällige Abmahnung bekommst Du bei der nächsten Elbe-Tour von Conni höchstpersönlich.

:zunge:

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Hallo

Ich hoffe ich darf hier eine Frage stellen.Wie sieht es bei einer TS 250/1 mit 35 er Telegabel.Mit dem Einbau einer Scheibenbremse aus bekommt man die eingetragen oder ist die nicht zulässig.Muß man einen ETZ 250 er Motor auch extra eintragen lassen?

Gruß TS Jens


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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 18:36 
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Gib mal bei der Funktion "suchen" Scheibenbremse ein. Da gibt es reichlich Info und jemand bietet einen Umbausatz an. Ob der in Deine Maschine passt, kannst Du ja abklären.

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TS Jens hat geschrieben:
Ich hoffe ich darf hier eine Frage stellen.Wie sieht es bei einer TS 250/1 mit 35 er Telegabel.Mit dem Einbau einer Scheibenbremse aus bekommt man die eingetragen oder ist die nicht zulässig.Muß man einen ETZ 250 er Motor auch extra eintragen lassen?


Rede mit einem TÜV/Dekra Prüfer ! Hatten die anderen ja schon geschrieben.
Die Bremse dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und es gibt für beide Umbauten Freigaben.
Den Motor mußt Du auf jeden Fall eintragen lassen wegen Mehrleistung und höherer Endgeschwindigkeit. Da würde ich dann auf jeden Fall schon mal 300 cm3 eintragen lassen , sonst ärgerst Du Dich später noch mal.
ETZ Motor am besten mit ETZ 251 Krümmer (ETZ Krümmermutter kürzen!)
ausrüsten , sonst passen keine NQ vorne mit der ETZ Gabelbrücke !


Fuhrpark: Die TS 150 "mußte" ich mal irgendwo mitnehemen.
ETZ 251 Rahmen mit Brief + Tank ------> FE2 oder FE3?

5 Gang MZ ab TS 250/1 bis ETZ 250(300)

Zuletzt geändert von Norbert am 18. Februar 2007 18:52, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 18:47 
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TS Jens hat geschrieben:
Wie sieht es bei einer TS 250/1 mit 35 er Telegabel.Mit dem Einbau einer Scheibenbremse aus bekommt man die eingetragen oder ist die nicht zulässig.Muß man einen ETZ 250 er Motor auch extra eintragen lassen?


Hiernach ist die Umrüstung auf Scheibenbremse nicht von MZ freigegeben, die Umrüstung auf ETZ-Motor auch nicht.

Es gibt aber Beispiele, an denen umgebaut wurde - und bestimmt auch welche, bei denen das Ganze TÜV abgenommen ist.

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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 18:48 
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Für die TS 250/1 gibt es doch eine Freigabe von MZ.

Wegen der Mehrleistung: Kann man, wenn man eine höhere Leistung eingetragen hat, dann auch einen anderen Motor fahren mit weniger Leistung?

Bsp: ETZ 150: 14PS eingetragen lassen und dann mal getauscht (wg. Schaden) auf 12 PS

Geht das?

Frage am Rande: Was kostet zb. die Eintragung von einem 14 PS Motor? Gibt es da neue Papiere?

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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 18:58 
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Man kann alles. Bleibt nur die rechtl. Frage offen.

Ich versuche es mal vorsichtig so auszudrücken:

Alles, was an Deinem Mopped verbaut ist und nicht Bestandteil der ehemaligen Betriebserlaubniss für eben dieses Mopped ist, muß rechtl. gesehen entweder eingetragen, eine Betriebserlaubniss für Dein Mopped haben oder für unbedenklich erklärt sein.

Ob 2 PS mehr oder weniger vielleicht noch in den Bereich der "Serienstreuung" fallen, kann ich nicht beurteilen. Ob die Betriebserlaubniss Deines Moppeds vielleicht sogar beide Motoren beinhaltet, weiß ich nicht. Was ein Eintrag kostet, weiß ich auch nicht.
Das sind alles Fragen, die im Zweifel der zuständige TÜVer beantworten kann oder eigentlich müßte.
Also.....den Ing. befragen, dazu ist er da. Er wird Dich bestimmt nicht gleich in Stücke reissen und das Mopped in die Presse schicken.

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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 23:45 
TS Jens hat geschrieben:
Hallo

Ich hoffe ich darf hier eine Frage stellen.Wie sieht es bei einer TS 250/1 mit 35 er Telegabel.Mit dem Einbau einer Scheibenbremse aus bekommt man die eingetragen oder ist die nicht zulässig.Muß man einen ETZ 250 er Motor auch extra eintragen lassen?

Gruß TS Jens

Ist alles von MZ abgesegnet, sollte eingetragen werden, ist aber kein Problem.

Ansonsten schließ ich mich Ekki an.


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BeitragVerfasst: 18. Februar 2007 23:48 
Andreas hat geschrieben:
....... ist die Umrüstung auf Scheibenbremse nicht von MZ freigegeben, die Umrüstung auf ETZ-Motor auch nicht.

Doch! Sowohl der Einbau der ETZ-Scheibenbremse als auch der Einbau des ETZ-Motors wurden von MZ ausdrücklich freigegeben! Lediglich in Kombination "miteinander" sind ein paar Details zu beachten. Auch das steht in der Freigabe.


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BeitragVerfasst: 19. Februar 2007 11:37 
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Hermann hat geschrieben:
Auch das steht in der Freigabe.


Haben wir die irgendwo hier im Forum oder hat die wer, damit ich sie online stellen kann?

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BeitragVerfasst: 19. Februar 2007 12:26 
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Hermann hat geschrieben:
Ist alles von MZ abgesegnet, sollte eingetragen werden, ist aber kein Problem.


@Hermann: Sendest Du mir bitte eine Kopie davon.

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Gruß Bernd (Dichtringbesteller)

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Schaut auch mal hier: Bernies Home


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BeitragVerfasst: 19. Februar 2007 12:27 
Keine Ahnung ob sie im Forum ist. Ich habe meine Freigabe direkt von MZ (DDR) bekommen, übrigens binnen einer Woche.


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BeitragVerfasst: 19. Februar 2007 21:51 
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Hallo Andreas,
auf Christian Kluebers genialer Seite www.mz.cx hab ich zwar nicht die Freigabe, aber einen Fzg.-brief mit beidem eingetragen gefunden.
Gruß, Martin.


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BeitragVerfasst: 19. Februar 2007 21:53 
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also...ich habe die kleine lampenverkleidung ja auch dran...und der TÜVer hat letztes jahr nix gesagt, nachdem die frage, ob es ein originalteil sei, mit "ja" beantwortet wurde...und das beim solinger TÜV...der bekannt ist für diverse schwierigkeiten...

_________________
Gruß
Christian


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BeitragVerfasst: 19. Februar 2007 21:59 
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Martin H. hat geschrieben:
Hallo Andreas,
auf Christian Kluebers genialer Seite www.mz.cx hab ich zwar nicht die Freigabe, aber einen Fzg.-brief mit beidem eingetragen gefunden.
Gruß, Martin.


Danke für die Info, Martin!

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Ich war vorhins mal bei den Grünkitteln(Dekra) fragen wegen den Eintragungen.

Also: Scheinwerferverkleidung ist Originalersatzteil/-zubehörteil, muss nicht zwingend eingetragen werden, zur Sicherheit für den sich dusselig anstellenden Grün-Weißen kann man das machen.

Der Motor muss eingetragen werden, da die 14PS-Variante höchst wahrscheinlich eine andere Schlüsselnummer hat.
Eintragung kostet 33? und, da ich noch alte Papiere habe, neue EU-Lapen, was auch noch mal so um die 30? kosten wird.

Fazit für mich: Motor werde ich wahrscheinlich eintragen, Lampenmaske nicht.

Ich habe allerdings vergessen zu fragen, ob man dann auch ohne erneuten Eintrag wieder 12PS fahren kann.

_________________
Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


Süd-Oberlausitzstammtisch Kottmarschenke, Ich war dabei! 2011, 2012 und 2013 :-D


Fuhrpark: MZ, Simson, Trabant

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BeitragVerfasst: 20. Februar 2007 20:02 
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Hallo Leute

Danke für eure Tipps. Ich habe mir die KFZ Briefe kopiert und werde sie dem TÜV Prüfer vorlegen.Ich hoffe doch das dann alles eingetragen werden kann.

Gruss TS Jens


Fuhrpark: TS 250/0 Baujahr 1973
TS 250/1 Baujahr 1981 (verkauft)
MZ 500 R

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