Betreff des Beitrags: "Technisch gemäß § 28 überprüft"
Verfasst: 23. Oktober 2011 10:47
Beiträge: 348 Wohnort: Spreewald Alter: 57
Hallo,
mir kann doch sicherlich einer von Euch sagen, ab wann es diese Schibebilder gab. Schön wäre es natürlich noch in welchem Jahr welche Farben Verwendung fanden.
Sonnige Grüße aus dem Spreewald
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Betreff des Beitrags: Re: "Technisch gemäß § 28 überprüft"
Verfasst: 23. Oktober 2011 11:51
Beiträge: 1350 Wohnort: Rendsburg SH Alter: 65
Der § 28 StVZO wurde 2006 aufgehoben. In dem Paragrafen wurden die Überführungsfahrten beschrieben, nicht die Überprüfung selber. Die Überrüfung erfolgt hingegen nach § 29 StVZO, was umgangssprachlich mit "TÜV machen lassen" beanannt wird. Eine Überprüfung nach § 28 gab es auch früher nicht.
Betreff des Beitrags: Re: "Technisch gemäß § 28 überprüft"
Verfasst: 23. Oktober 2011 16:44
Beiträge: 989 Wohnort: Mecklenburg Alter: 51
Die DDR-Kennzeichen hatten ganz früher die Plasteprägemarken im Nummernschild. Diese waren Nachweis für die technische Überprüfung. Jede Farbe stand für einen Zeitraum der entsprechenden Durchführung. Irgendwann kam das Siegel mit den Schiebebildchen.
Vermutlich dienten Deine Bildchen für Fahrzeuge, die ohne amtliches Kennzeichen fahren durften, um zu zeigen, daß auch diese Fahrzeugführer vorbildlich waren.