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BeitragVerfasst: 12. November 2011 17:58 
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wie ist das wenn man nur den fahrzeugbrief besitzt und keinen zulassungschein hatt dan beim tüv?


Fuhrpark: MZ ETZ 251

Zuletzt geändert von ETZeStefan am 13. November 2011 14:16, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 12. November 2011 18:02 
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Hi,

wenn du noch den "alten" Fahrzeugbrief hast, bekommst du für gewöhnlich die Zulassungsbescheinigung beim Anmelden auf der Zulassungsstelle ausgehändigt. Kostet natürlich eine Kleinigkeit :-)

_________________
Lege das Ruder erst dann nieder, wenn das Boot an Land ist.

Honda Wave 110i : Bild


Heiligenstadt `11

MZ-Fahrer in/um München


Fuhrpark: ->
MZ, Qek, Honda Wave

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BeitragVerfasst: 12. November 2011 18:04 
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Fuhrpark: MZ ETZ 251

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BeitragVerfasst: 12. November 2011 18:08 
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Du bekommst dann beides neu. Also Teil 1 und Teil 2. Vollabnahme brauchst Du nicht machen. Ich hab 53,50€ dafür berappen müssen.

Gruss: Jens

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BIN ICH ÖLIG - BIN ICH FRÖHLICH


Fuhrpark: Simson Schwalbe KR 51/2 , Simson Habicht und nun TS 250-1 in Arbeit( nun Fertig )

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BeitragVerfasst: 12. November 2011 19:12 
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Wurde beim bundesdeutschen Brief nicht sowieso der Fahrzeugschein eingezogen?

_________________
Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


Süd-Oberlausitzstammtisch Kottmarschenke, Ich war dabei! 2011, 2012 und 2013 :-D


Fuhrpark: MZ, Simson, Trabant

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BeitragVerfasst: 12. November 2011 19:17 
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Ich glaube ja, aber später hat man die mit ausgehändigt.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
Matthias


Fuhrpark: zuviel...

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BeitragVerfasst: 12. November 2011 19:20 
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Beim alten, bundesdeutschen Fahrzeugbrief ist bei der Abmeldung der Fahrzeugschein eingezogen worden. Beim neuen EU-Fahrzeugbrief bekommt man den Fahrzeugschein bei der Abmeldung wieder ausgehändigt.

_________________
Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

Bild
:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013
Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

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BeitragVerfasst: 12. November 2011 19:29 
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Bei einer Neuzulassung von mir am 30.06.2006(letzter Tag ohne Steuerzwang a Konto)habe ich nur den abgeeckten Brief mit -ungültig- auf jeder Seite durchgestempelt da(naja +halt das Steuerkartengedöns);mir ist so(?)als wurde der Schein bei einer Abmeldung sofort eingezogen, v.d.Zulassungsstelle.
Ralf-B.aus L.


Fuhrpark: TS 250/1 1976

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BeitragVerfasst: 12. November 2011 20:46 
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Zum Anmelden eines Fahrzeuges braucht du:
- Zulassungsbescheinigung Teil II => also den alten Brief
- Zulassungsbescheinigung Teil I => da die aber bis zu einem Stichtag xy eingezogen wurden, ist die Abmeldebescheinigung vorzulegen. => nach Stichdatum xy wurde der Schein ausgehändigt und die Stilllegung in Ihm dokumentiert - die untere Ecke aber abgeschnitten.

Fehlt nun der Schein oder die Abmeldebescheinigung bist du aufs Ermessen deiner Behörde angewiesen.

Ansonsten wie Zweitaktkröte es schrieb ist, da der Brief als Nachweis der BE gilt nur eine HU zu machen. Eine Abnahme nach § 21 entfällt.

Weitere Fragen? Helfe gerne weiter.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 13. November 2011 13:05 
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also habe nur den fahrzeugbrief (nicht entwertet)
der letzte halter wurde 1997 eingetragen
die letzte eingetragene wiederinbetriebname ist 1992
die letzte stillegung 1995
habe keine abmeldebescheinigung!

-- Hinzugefügt: 13. November 2011 13:17 --

und geht das rot eingerahmte als wahlweise eintrag durch?
das handschrieflich wurde von der behörde 91 eingetragen und mit ein stempel bestätig nicht das jemand denk ich hab das da reingeschrieben


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Fuhrpark: MZ ETZ 251

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BeitragVerfasst: 13. November 2011 15:51 
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In der KB findest du einige WW Einträge.
Hier mal meiner von der ETZ 250 ist aber auch in der KB hinterlegt.

Dateianhang:
Zulassungsbescheinigung.jpg


Heißt: bei dir müsste unter sonstiges auch nochmal alles erwähnt werden, wenn du sie solo benutzt.
So hast du eine reine Gespannmaschine.

Ansonsten Thema Abmeldung nochmal:
Der Stempel belegt, dass sie 1995 von Behörde xy außer Betrieb gesetzt wurde.

Zu dieser Zeit hat man diese grüne Abmeldebescheinigung mitbekommen.
Dateianhang:
001 - Kopie.jpg


Zusätzlich wie bei dir wurde die Abmeldung im Brief festgehalten:
Dateianhang:
002.jpg


I.d.R. muss man diese bei einer Wiederinbetriebnahme auch 20 Jahre später vorlegen.
Aber rede mit deiner Behörde. Denn wie du siehst steht auf den grünen Scheinen, dass der Fahrzeugschein eingezogen wurde.

Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben und drücke dir die Daumen, dass du den ww Eintrag zurück ergatterst. Dazu brauchst du aber einen fairen Prüfer und vor allem der Änderungen nach § 21 eintragen darf. Ansonsten um sie nur wieder zuzulassen würde bei uns eine HU und der Brief evtl. mit Schein/Abmeldebescheinigung reichen.


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Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 13. November 2011 17:55 
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hab keine abmeldebescheinigung scheisse!


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BeitragVerfasst: 13. November 2011 18:00 
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EtzeStefan hat geschrieben:
hab keine abmeldebescheinigung scheisse!


Kein Streß! Erst einmal das Amt gehen und zulassen. Sehr viele Sachen funktionieren einfach. Dann ist egal was im Gesetz steht. Erst wenn man bestimmte Leute auf Probleme hinweist, gibt es Ärger. :wink:

Gruß
Robert

_________________
OT-Partisanen-Diplom-RT-Heizer
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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, Aprilia RX 125 Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch in Pflege von der eigenen Frau: MZ ES 250 Gespann und Schwalbe.

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BeitragVerfasst: 13. November 2011 18:02 
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Sollte aber auch so gehen. Ist doch ein Datum und ein Stempel bei Stilllegung drin.

Sei einfach Nett und freundlich, das kommt bei den Damen in der Zulassungsstelle immer gut an.

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 13. November 2011 18:05 
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@ Etze Stefan: Deswegen mal telefonisch das Amt fregen oder wie Robert K.G. es schrieb - einfach versuchen.
Wollte dir nur zeigen wie es sein müsste - meistens klappt es auch ohne grüne Bescheinigung.


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BeitragVerfasst: 13. November 2011 18:32 
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BeitragVerfasst: 13. November 2011 18:46 
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Dann müsste, wenn noch Daten im KBA sind der Brief aufgeboten werden.
Bzw. wenn nichts mehr drinne steht nach Vorgehensweise des jeweiligen Kreises.

Hat man nur den grünen Schein und nicht mal das Fahrzeug dazu, ist er kaum was wert.


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Rahmen ist da. Das Fahrzeug lief bei der GST, abgemeldet wurde das DDR-Kennzeichen. Naja, eh die 125er wieder auf Rädern steht, vergehen noch einige Jahre.

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