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BeitragVerfasst: 26. November 2011 16:28 
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Gibt es eigentlich nur noch die Kennzeichen mit den neuen Abmessungen und der neuen Schrift? Ich hätte ja gerne eins mit den alten Maßen und der alten Schrift. Mein jetziges hat Höhe 20 cm x Breite 20 cm. Jetzige haben ja Höhe 20 cm x Breite 18/22 cm. 18 cm Breit sieht doof aus und 22 cm Breit ist wieder größer als meins. Und überhaupt finde ich das die neuen extrem unproportional aussehen.

An ein 125er Kennzeichen braucht man hier nicht zu denken.


Micky


Fuhrpark: ETZ 250 Lastengespann und ETZ 250 Personengespann.

Zuletzt geändert von Micky am 26. November 2011 17:09, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 16:40 
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Ich habe jetzt, Anfang November meine TS 250 zugelassen. Saisonkennzeichen, kleine Schrift, 20 x 20 cm.


Fuhrpark: MZ TS 250/1 1981, Simson 425 S 1957, Tourenawo 1958, SR2 E , Berliner Roller, Kawasaki Zephyr 750

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 20:59 
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Bei uns kannst DU es dir aussuchen zur Zeit ;D ;D

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Gruss Alex


Fuhrpark: MZ TS 150, blau, Bj 85 (wird genutzt),
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S51, grün, Bj 80 (fahrbereit),
S51, blau, Bj 82 (für den Sohn, fahrbereit),
VW Käfer, weiss, Bj 67 (wird genutzt),
VW 181, oliv, Bj 74 (wird genutzt),
Ford Mondeo, silber, Bj 93 (selten genutzt),
Yamaha XJ 600 N, Bj 2001, schwarz, (wird genutzt)
Piaggio Hexagon 150 Bj 97, eisblau (Sommerkurzstreckenfzg.)
Piaggio SKR 125, grün, BJ 97 (Winterfahrzeug),
Anhänger Agados Bj 2007 (750 KG)
Suzuki GS 500 E, Bj 1998 (orange, für die Gattin)
Zündapp ZA 40 (verd... Sprachfehler, vor dem Schrott gerettet, 1A Zustand)
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BeitragVerfasst: 26. November 2011 21:01 
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Bei uns auch so, als ich die Silverstar zugelassen habe fragte sie extra was ich haben will. Es gibt wohl nurnoch die neue Schriftart, aber die Größe ist wählbar. Ich habe dann ABG-EZ 93 auf 20x20cm genommen.

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40. Wintertreffen auf Schloß Augustusburg, ich war dabei!

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Nur echt mit langen Loden und Bart!!


Dacianitis ist schlimm :-)


Fuhrpark: Keine aktive MZ mehr. Dafür einer 1300er Dacia von 73 und einen 1200er von 17. Kombiniert mit einem Camptourist.

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 21:13 
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Der Häuptling der OT Partisanen

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Ich liebe das Kuchenblech an meiner Beemweh.... :mrgreen:
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Wer nach Fehlern such sollte zunächst mal in den Spiegel schauen bevor er zum Fernglas greift!, Autor unbekannt


Fuhrpark: ETZ 300 mit Schweinetrog (läuft erstaunlich gut) steht zum Verkauf
ETZ 300 (nicht 301) - Die TRANSERZ (läuft super) steht zum verkauf
Simson SR 50 - Der NOTHOCKER (muß ich noch zusammentüdeln)
Moto Guzzi California III - Der Pastabomber (laufete multo bene)
Honda NTV 650 - ???????? (läuft einfach) Steht zum Verkauf
Moto Guzzi Florida Gespann (im Aufbau)
Piaggio Ape TM 703 Longdeck - THE BEAST OF BURDEN (läuft gelassen/langsam)
Lancia Musa (der Nachfolger vom Spaßrenner)

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 21:13 
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Bei uns kann man nicht mehr wählen. Die neuen Kennzeichen sind Pflicht. Dreistellige Kennungen gibt es auch nicht mehr für Motoräder. Ich wollte mein altes Kennzeichen SHK - NP 6 behalten. Keine Chance. Nicht einmal als Kunschkennzeichen. Da ich aber keinen Bock hatte für dieses blöde neue Kennzeichen das dritte Mal umzubauen, hält mein Kennzeichen nur noch an einer Schraube. Und richtig erkennen kann man es auch nicht mehr. :twisted:

Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

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Fuhrpark: Ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch in Pflege von der eigenen Frau: MZ ES 250 Gespann und Schwalbe.

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 21:16 
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Du hast die freie Wahl.
Entweder die alte Variante bis max. 28 x 20
Oder die neue in den Abmessungen 18 x 20 ; 20 x 20 oder 22 x 20.
Obwohl 22 x 20 gar nich genommen werden, denn die wären nur für Erkennungen mit 5 Zeichen in Zeile 2 erforderlich.
Mit Zeichen und Saison geht 18 x 20 oder freiwillig mit mehr Leerraum auch 20 x 20.

Beachte aber bei der alten Kennzeichen, dass 20 x 20 nur Mittelschrift zulässig ist.
Die Engschrift wird von vielen Kreisen nurnoch bei PKW's akzeptiert und wenn alle 8 Zeichen völlig benötigt werden.

Ansonsten Thema MZ hat man in Brandenburg die Wahl zwischen 3 Größen:

- alte Pizzableche
- neue Variante nur etwas schmaler
- kostenfreie Ausnahme und 125er LKrad Blech.

Das würde dann so aussehen:

Dateianhang:
RT125_1-95.jpg


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 21:36 
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Maddin1 hat geschrieben:
Bei uns auch so, als ich die Silverstar zugelassen habe fragte sie extra was ich haben will. Es gibt wohl nurnoch die neue Schriftart, aber die Größe ist wählbar. Ich habe dann ABG-EZ 93 auf 20x20cm genommen.


Bei uns ist auch die alte Schrift noch erhältlich

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 21:53 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Bei uns kann man nicht mehr wählen. Die neuen Kennzeichen sind Pflicht. Dreistellige Kennungen gibt es auch nicht mehr für Motoräder. Ich wollte mein altes Kennzeichen SHK - NP 6 behalten. Keine Chance. Nicht einmal als Kunschkennzeichen. Da ich aber keinen Bock hatte für dieses blöde neue Kennzeichen das dritte Mal umzubauen, hält mein Kennzeichen nur noch an einer Schraube. Und richtig erkennen kann man es auch nicht mehr. :twisted:

Gruß
Robert


Wählen kann ich in ganz Deutschland, denn dies ist genauestens in der FZV verankert.
Ich kann es gerne hier wieder rein verlinken.
Aber das der Saale Holzland Kreis sein eigenes Süppchen kocht, habe ich in Sosa erlebt.
Da ist eine TS 150 mit 280 x 200 Kennzeichen gefahren, weil der Lkr. Engschrift nicht akzeptiert ...
... und das Größtmaß als verbindlich ansieht - sehr engstirnig.

Die 3er kennungen sind tatsächlich abgeschfft. Aber 95 % der Landkreise haben bekannt gegeben, dass zugeteilte Kennzeichen aber bestehen bleiben und innerhalb einer abgemeldeten Frist auch auf andere Fahrzeuge übernommen werden dürfen. Die Frist beträgt in OHV als Beispiel 4 Wochen. wenn ich innerhalb dieser frist wieder anmelde oder was neues, kann ich das alte 3er Kennzeichen mitnehmen. Ich habe erst vor 2 wochen das Gespann angemeldet - wollte es auf 2012 samt HU verschieben - da meine Reservierung nur noch bis 31.12. ging, war eine Verlängerung nicht möglich und ich entschied mich noch dieses Jahr alles abzunehmen und anzumelden. Nun habe ich ein Saisonkennzeichen 03 - 10 aber die nächste HU in 11/2013 ...


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:04 
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Wenn das in der FZV verankert ist, dann kann man doch wohl was gegen die Willkür eines Straßenverkehrsamtes machen?


Micky


Fuhrpark: ETZ 250 Lastengespann und ETZ 250 Personengespann.

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:07 
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@ Micky: Kann man. Beschwerde bei der oberen Landesbehörde einlegen ...

Nachdem ich in 2007 Probleme bei der RT Zulassung hatte - geringfügig - habe ich bei derTS vorher alles beim Land abgeklärt.
Bin mit dem Schreiben hin und der SB sagte: "Das kommt von oben - gegen Bescheide der oberen behörde kann man nichts machen"
Er sah nur: Land Brandenburg - Ministerium für ...


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

Zuletzt geändert von TS Martin am 26. November 2011 22:09, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:07 
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TS Martin hat geschrieben:

Wählen kann ich in ganz Deutschland, denn dies ist genauestens in der FZV verankert.
Ich kann es gerne hier wieder rein verlinken.


Kannste das machen ? In Gera hab ich mich auch schon paar mal wegen ähnlichen Dingen rumgeärgert.


Fuhrpark: Trabant P601 Bj. 1984
ETZ 250 Bj. 1984
ES 175/2 Bj. 1969
Simson Schwalbe Bj. 1971 ( verkauft )

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:13 
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Gerne doch. In der Anlage IV der FZV heißt es:

Anlage IV FZV hat geschrieben:
1. Abmessungen

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm

d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.


Quelle !


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:13 
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Martin, ich kenne den Zambalo auf der Zulassungsstelle. Du hast keine Chance, ganz einfach. Allein die An- und Abfahrt zur Zulassungsstelle sind 70 km. Da lässt du das ganz schnell mit den Beschwerden sein. An meiner BMW hatte ich sogar ein LKW Schild. Da diskutiert man nicht. Sind die Dinger halt alle krumm, schief und eingerissen. Ich habe besseres zu tun.

Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, Aprilia RX 125 Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


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BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:23 
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Wenn die FZV bundesweit gilt wieso macht dann jedes Straßenverkehrsamt was es will?


Micky


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BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:25 
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@ Robert: Ich habe auch besseres zu tun. Aber bestimmte Sachen sind es mir wert. Der Bürokratismus ärgert mich mehr als alles andere. ich kämpfe gegen die Behörden und ggf. gegen den Mitarbeiter. Eingerissene Kennzeichen stellen eine Gefahr da und werden von den Brandenburger Beamten als erheblicher Mangel angesehen und der Halter angezeigt. Und genau wegen solchen Personen wie dir, die nicht kämpfen, müssen andere mehr um ihre Rechte kämpfen.


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Der Robert hat recht.
Aber wie so oft , die BehördenleiDer legen oft anders aus.
Ich könnte dazu einen Roman schreiben.

ABER jetzt gibt es endlich kleine.
Massenweise lassen Besitzer neue anfertigen und jetzt dieses.

Es gibt nichts wunderliches als die Menschen.

Klaus


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Klaus P. hat geschrieben:
ABER jetzt gibt es endlich kleine.
Massenweise lassen Besitzer neue anfertigen und jetzt dieses.

Es gibt nichts wunderliches als die Menschen.

Klaus
Warum soll ich ein Kennzeichen gut finden was ich völlig blöd finde und meins auch nicht viel größer ist? Ich seh da keinen Fortschritt. Es sei denn man hat ein wirkliches Kuchenblech dran.


Micky


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Die FZV ist bundesweit verbindlich, aber an einigen Stellen gibt es KANN Bestimmungen.
Und hier sind die MA sehr zurückhaltend. Die Behördenleitung schon lockerer und die Länder tw. noch lockerer.

@ Micky: Wieso hast du derzeit ein Problem das alte zugeteilt zu bekommen? oder hast du erstmal angefragt?


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BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:47 
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TS Martin hat geschrieben:
Die FZV ist bundesweit verbindlich, aber an einigen Stellen gibt es KANN Bestimmungen.
Und hier sind die MA sehr zurückhaltend. Die Behördenleitung schon lockerer und die Länder tw. noch lockerer.

@ Micky: Wieso hast du derzeit ein Problem das alte zugeteilt zu bekommen? oder hast du erstmal angefragt?
Bis jetzt habe ich noch kein Problem, nur das auf den Internetseiten von denen nur noch was vom neuen Kennzeichen steht. Und halt minimal 4 stellig. Ich wollte halt das schon im Vorfeld klären. Und bei 4 stellig kommt man bestimmt nicht mit 20x20 bei altem Kennzeichen hin.


Micky


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@ Micky
Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beim Landrat.

Ich finde Kennzeichen überhaupt blöd.


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BeitragVerfasst: 26. November 2011 23:03 
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Klaus P. hat geschrieben:
@ Micky
Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beim Landrat.

Ich finde Kennzeichen überhaupt blöd.
Das stimmt!


Micky


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BeitragVerfasst: 26. November 2011 23:24 
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4 stellig wärst du bei 24/25 x 20.
Hast du ein kennzeichen noch reserviert oder meldest du vorher was ab oder um?


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BeitragVerfasst: 26. November 2011 23:28 
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Ich hab ein sehr schönes, nur leider muß ich den Landkreis wechseln. Und mitnehmen der Nummer geht glaube ich in Niedersachsen nicht.

Ach ja, in der Celler Zeitung stand neulich das sich bei denen die kurzen Nummern stapeln da sie nicht mehr ohne weiteres vergeben werden dürfen.


Micky


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Richtig. Und genau deswegen wird derzeit an einer neuerlichen Gesetzesänderung gearbeitet.
Inzwischen haben Landkreise mit 3 Buchstaben ein richtiges Problem.
Für Saisonkennzeichen, H Zulassungen und für Kräder braucht man sog.4 Kennzeichen nach dem Landkreis.
5 geht nicht mehr, da sonst die max. Zahl von 8 Zeichen überschritten wird.
Und genau aus diesem Grund machen viele Landkreise bei bestehenden 3 Kennzeichen eine Ausnahme.
Obwohl sie streng genommen es nicht dürften.

In OHV werden diese 4 Kennzeichen inzwische knapper als die 3 Kennzeichen nach dem OHV.


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Na ich seh schon. Muß da wohl mal persönlich hin und das abklären.


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Beantworte mal bitte meine Frage:

TS Martin hat geschrieben:
4 stellig wärst du bei 24/25 x 20.
Hast du ein kennzeichen noch reserviert oder meldest du vorher was ab oder um?


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Ich habe eine zugelassene MZ mit 3 stelligem Kennzeichen und muß sie einem anderen Zulassungsbezirk anmelden. Also von HE nach NI.


Micky


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Und damit ist es eine Ummeldung - Scheibenkleister.
Du wirst eine 4er Kennung nehmen müssen.
Kannst dann nur freiwillig ein 20 x 20 prägen lassen in neuer Form und musst damit leben.
Oder eines in 24/25 x 20 in alter Form.

In Brandenburg wäre es einfacher. Bei Wohnortwechsel innerhalb des Bundeslandes ist eine Kennzeichenmitnahme für 20 € mehr plus 10,20 € fürs WKZ möglich. Wenn das in Niedersachsen gehen würde ... gibt leider nur ganz wenige Länder die dies ermöglichen - Zulassung ohne Euro D im Nummernschild ist bis jetzt nur per Ausnahme in Bremen und Hessen möglich ...


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 27. November 2011 00:37 
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Und was ist hiermit:

5. Der Halter eines Fahrzeuges mit zwei- oder dreistelliger Erkennungsnummer verlegt seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk bzw. ein neuer Halter erwirbt ein Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk und will die Ausnahmeregelung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV in Anspruch nehmen.

Das bisherige Kennzeichen kann beibehalten werden, da eine Ausnahme von der Neuzuteilung eines Kennzeichens vorliegt. Es liegt dann zwar ein neues Zulassungsverfahren vor, die Zuteilung eines Kennzeichens gem. § 8 FZV entfällt jedoch. Es liegt insofern eine spezialge-setzliche Regelung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV vor.

Quelle: http://www.landkreis-peine.de/index.pht ... 1.354&La=1

Dann: Dokument-Einbindung: Neues Kraftradkennzeichen ab 08.04.2011


Micky


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BeitragVerfasst: 27. November 2011 00:39 
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Mir ist es so berkannt, dass das alte Kennzeichen nur wieder an das selbige KFZ verwendet werden darf(ist durch ein Wohnungswechsel wohl nicht gegeben). D. h. wenn du ein KFZ abmeldest und es später wieder anmelden möchtest, Halter darf aber nicht wechsen. Neues Kennzeichen nur noch die neue EU Version mit 4 Stellen, dabei ist es egal ob 1 Buchstabe und 3 Ziffern oder 2 zu 2.

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


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BeitragVerfasst: 27. November 2011 00:48 
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Der Landkreis Peine sieht es ähnlich wie unsere Behörden hier.
Daher teilen sie ja noch reservierte Kennungen zu.
Und richtig die 3er Kennung war vorher auch eine Ausnahme - nur die Kreise dürften sie erteilen - haben es stillschweigend für etwas mehr Geld getan. Was PE sagt muss aber NI nicht machen - ist sowas wie eine KANN Bestimmung und Auslegungssache - hier wäre zu prüfen ob Niedersachsen ähnlich wie Brandenburg einen Erlass erteilt hat ...


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