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 Betreff des Beitrags: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:27 
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Hallo Leute,

hab mal ne Frage, die ich auch durch Suche nicht eindeutig beantwortet bekomme:

Eine Kollegin erzählte mir, dass ihr Freund neulich mit 40 € und einem Punkt bestraft wurde, weil bei einer KFZ-Kontrolle durch die Rennleitung festgestellt wurde, dass seine Dose nicht winterbereift ist. Ab 1. November jeden Jahres wäre das Pflicht.

So habe ich das bisher nicht gekannt, sondern nur, dass Winterreifen bei entsprechender Witterung drauf sein müssen. Ich bin ja mit meiner Ente nach dem 1. November auch noch mit der normalen Bereifung gefahren und Schnee gab es ja bekanntlich zumindest dieses Jahr in Leipzig noch nicht.

Jetzt bin ich bisschen verunsichert, da ich im Winter gelegentlich mal mit der ETZ fahren möchte,
SPOILER:
wenn das Wetter so frühlingshaft ist wie z.B. heute :oops:


Winterreifen will ich deswegen nicht aufziehen, da ich nicht fahren werde, wenn es tatsächlich winterlich wird.

Stimmt es also, dass man ab dem 1. November Winterreifen drauf haben muss, egal welches Wetter? (Ich sehe ja auch noch täglich Autos, die offensichtlich mit Sommerreifen rumfahren).

Und wenn ja, dann muss es ja einen Endzeitpunkt geben, bis wann also?

Kennt sich da jemand genau aus?

Gruß, Daniel

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Viele Grüße,

Daniel


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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:29 
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also ich meine... wenn mann bei glätte oder schneefall angehalten wird muss man welche drauf haben ...

von einem direktem datum habsch noch nix gelesen oder gehört !

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:31 
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Nein, so eine Regelung existiert in Deutschland nicht. Sehr wohl aber im Ausland. Vielleicht haben sie ihn da gestoppt?

Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

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Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:33 
Halloo

gibt keine Winterreifenpflicht :!:


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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:37 
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mopu hat geschrieben:
Halloo

gibt keine Winterreifenpflicht :!:


Nein, keine generelle. Bei Schneematsch und Eisglätte. Also bei trockenem Wetter darfst du ruhig ETZ mit Sommerbereifung fahren. Das war die Frage.

Gruß
Robert

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:46 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Nein, so eine Regelung existiert in Deutschland nicht. Sehr wohl aber im Ausland. Vielleicht haben sie ihn da gestoppt?

Gruß
Robert


Nein, hier in Leipzig soll das gewesen sein.

s-maik hat geschrieben:
also ich meine... wenn mann bei glätte oder schneefall angehalten wird muss man welche drauf haben ...


seh ich auch so.

s-maik hat geschrieben:
von einem direktem datum habsch noch nix gelesen oder gehört !


Dann denke ich, dass ich nichts verpasst habe. Ich kenne auch kein Datum.


Danke Euch!

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Viele Grüße,

Daniel


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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 26. November 2011 22:49 
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Am Freitag den 26.11.2010 wurde nun eine enstprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen und tritt in diesen Tagen mit der Verkündigung des Bundesgesetzblattes in Kraft.


Was legt das Gesetz fest?
Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.
M+S Reifen SymbolIm Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.

Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.

Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.


Sind M+S Reifen dasselbe wie Winterreifen?
Nein, M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss lediglich ein M+S Reifen sein (Die Bezeichnung befindet sich auf dem Reifenprofil). Die Bezeichnung gibt an , dass der Reifen auch bei Matsch und Schnee noch sicher ist (besserer „Grip“ auf der Straße).


Wann tritt die Änderung in Kraft?
Ab dem 4.12.2010! Die lange erwartete Winterreifenpflicht wurde am 3.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ab dann sollte man schnellstmöglich Winterreifen kaufen, wenn für seine Region Schnee oder Eis angekündigt sind.


Für wen trifft die Neuregelung zu?
Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu.
Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind.
Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 26. November 2011 23:02 
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@ s-maik: Ganz genau. Man muss auf dem Fahrzeug "geeignete Bereifung für das entsprechende Wetter haben".
Bedeutet: schneit es mal im Sommer (Juni) muss man schnell wechseln - ansonsten: ...


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 27. November 2011 06:44 
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TS Martin hat geschrieben:
@ s-maik: Ganz genau. Man muss auf dem Fahrzeug "geeignete Bereifung für das entsprechende Wetter haben".
Bedeutet: schneit es mal im Sommer (Juni) muss man schnell wechseln - ansonsten: ...



Richtig :ja: :ja: :ja:

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allen immer eine gute Fahrt

wernermewes

MZ und Simson Sammler


Fuhrpark: IWL Troll, Rt 125/3, MZ ES 175/1 1964, MZ ES 175/2 1974, ES 250 Gespann,
ETS 250 1970, MZ TS 250/1 Gespann 1980, ETZ 250 1984, ETZ 250 Gespann,
ETZ 251 1988, Simson SR2, Simson Star. Simson Schwalbe, Simson Sperber, S50 N
und eine Jawa CZ 175

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 27. November 2011 06:51 
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TS Martin hat geschrieben:
@ s-maik: Ganz genau. Man muss auf dem Fahrzeug "geeignete Bereifung für das entsprechende Wetter haben".
Bedeutet: schneit es mal im Sommer (Juni) muss man schnell wechseln - ansonsten: ...

Unsinn. Wahr ist, dass die Winterreifenpflicht wohl eine situative Pflicht darstellt, aber es mittlerweile Gerichtsentscheide gibt, dass Du auch mit Sommerreifen auf die vollgehagelte Eisfläche fahren darfst. Was willste auch sonst machen, wenn Du in einen Hagelschauer gerätst im Sommer.

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Grüße
Jürgen


Fuhrpark: MZ: Ja
Andere Mopeds: auch

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 27. November 2011 12:45 
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Allerdings darf das Verwarngeld auch bei trockenem Wetter und Minusgraden im Winter ausgesprochen werden, soweit ich weiß.
Begründet wohl mit möglicher Reifglätte etc.

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Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 27. November 2011 12:50 
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Sven Witzel hat geschrieben:
Allerdings darf das Verwarngeld auch bei trockenem Wetter und Minusgraden im Winter ausgesprochen werden, soweit ich weiß.
Begründet wohl mit möglicher Reifglätte etc.

Und wann genau ist Winter? 21.12. -21.3.? Also -Grade hats auch schon mal im September oder April. :wink:

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Grüße
Jürgen


Fuhrpark: MZ: Ja
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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 27. November 2011 13:13 
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Nicht bezahlen und nen Anwalt einschalten. So nicht :evil:


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VAPE Befürworter
"Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein wie andere mich haben wollen."

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 27. November 2011 13:27 
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@ Sven: Genau - wo das bei uns unter 0 Grad war im November standen die Beamten und haben eine allgemeine Verkehrskontrolle duchgeführt ... wer ohne Winterreifen oder Allwetterreifen fuhr wurde mit 20 € verwarnt. Das Problem an Verwarnungen ist immer nur, dass wir diese gleich bezahlen, da im Unrecht das Verwarngeld mit den verfahrenskosten erhöht wird ... daher beißen viele auf die Zähne und bezahlen und es gibt bei einigen Leuten noch den spruch frei Haus: "Für die marode Landeskasse" oder "Für eine gelungene Weihnachtsfeier" oder "Für ein besseres Weihnachtsgeld, da der Jahresbedarf über Plan erfüllt wurde." :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 27. November 2011 14:49 
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P-J hat geschrieben:
Nicht bezahlen und nen Anwalt einschalten. So nicht :evil:



Ich werde mal am Montag mit meiner Kollegin reden - ich weiß aber nicht, ob es ihrem Freund noch was hilft.

Danke aber allen für die Antworten. :top:

Gruß, Daniel

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Viele Grüße,

Daniel


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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab wann?
BeitragVerfasst: 27. November 2011 19:17 
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s-maik hat geschrieben:
Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.

Dabei gilt die Definition von 92/23/EWG Anh. II Nr. 2.2, was ein M+S-Reifen ist. Eine Kennzeichnung oder Kennzeichnungspflicht kommt darin nicht vor, weder Schneeflocke+Berg noch M+S. Es werden nur die Eigenschaften im Vergleich zu "normalen Reifen" beschrieben.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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