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 Betreff des Beitrags: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 26. November 2011 23:30 
Hallo

habe einen neuen Ersatzrahmen einer TS 150 aber keinen Brief.Was brauche ich um das Teil zuzulassen und was für ein Baujahr wird dann eingetragen ?


mfg


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 26. November 2011 23:33 
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Hat das ding ne Nummer?

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 26. November 2011 23:37 
Hallo

ja der Ersatzrahmen hat ne nummer und nen neues Typenschild


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 26. November 2011 23:40 
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Der Bruder
Dann ab zum Tüv und dem das erklärt
Der trägt dann die Nummer ein
Und bei der Zulassundsstelle giebts noch neue Papiere

So hats bei mir geklapt beim Rahmentausch bei der HuFu ETZ

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 26. November 2011 23:40 
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Der Name sagt es doch.

Du hast einen Rahmen und einen BRIEF dazu.
Der Rahmen ist hin.

Der Ersatzrahmen wird in den vorhandenen Brief eingetragen.

(Heute gelernt von Robert K. G.).

Gruß KLaus


Fuhrpark: habe

Zuletzt geändert von Klaus P. am 26. November 2011 23:43, insgesamt 2-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 26. November 2011 23:41 
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Ersatzrahmen sind zum Tausch des bestehenden gedacht. Bei MZ fängt der neue Rahmen mit ein E an oder der Zahl 9.
Etwas tricksen wirst du nun müssen. Eine reine offizielle Zulassung mit E Rahmen geht nicht.
Denke dir ein Baujahr aus - dann baust du das Fahrzeug auf. Lässt per § 21 abnehmen und meldest es an.
Sagst der Behörde, dass der Brief abhanden gekommen ist und als fiktives EZ Datum wird nun der 01.07. des Baujahres genommen.
Das war es.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 09:38 
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Habe ich deinen Ausgangspunkt richtig verstanden: Du hast einen Ersatzrahmen ohne Brief und willst daraus ein neues Mopped bauen und zulassen?

Wenn du aber ein Mopped mit defektem Rahmen hast, und den mit dem Ohne-Brief-Rahmen ersetzen willst, sieht es ganz anders aus.

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Alle Menschen sind klug; die einen vorher, die anderen nachher.
(Es gibt allerdings auch welche, die lernen es nie!)


Fuhrpark: TS

Zuletzt geändert von TeEs am 27. November 2011 20:17, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 11:31 
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heb aber mal den defekten rahmen noch auf, nicht daß der prüfer auf die idee kommt, das wäre eine EZ 2011, dann könntest du das vergessen. mit defektem rahmen kann man immer noch mit Rahmentausch arguementieren und die alte EZ nehmen.
es gibt auch prüfer die die alte FG Nummer weiter verwenden und im Tauschrahmen einschlagen.


Fuhrpark: son paar MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 12:03 
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TS Martin hat geschrieben:
Ersatzrahmen sind zum Tausch des bestehenden gedacht. Bei MZ fängt der neue Rahmen mit ein E an oder der Zahl 9.
Etwas tricksen wirst du nun müssen. Eine reine offizielle Zulassung mit E Rahmen geht nicht.
Denke dir ein Baujahr aus - dann baust du das Fahrzeug auf. Lässt per § 21 abnehmen und meldest es an.
Sagst der Behörde, dass der Brief abhanden gekommen ist und als fiktives EZ Datum wird nun der 01.07. des Baujahres genommen.
Das war es.


Dir ist aber jetzt schon klar wozu Du aufrufst?
Außerdem muß er einen alten Rahmen nebst Nummer haben.

Einen Ersatzrahmen kann man nur in den Brief eines alten, körperlich vorhandenen Rahmen eintragen lassen.

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Gruß

Norbert

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 13:03 
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@ Norbert: Wozu denn? Ich gebe nur Tipps.
Das Problem: Ich kaufe eine MZ ohne Papiere in der ein E-Rahmen ist.
Wahrscheinlich wurde er zu DDR Zeiten getauscht. Und nun?
Das ist meine Vorgehensweise - man muss doch der Behörde oder den TÜV nicht die ganze Wahrheit auftischen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 13:15 
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TS Martin hat geschrieben:
TÜV nicht die ganze Wahrheit auftischen.


..... manchmal kommt man auch mit gnadenloser wahrheit weiter (wenn man vernünftige leute trifft ;-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 13:17 
naja ich hab nen neuen Rahmen aber keinerlei Papiere dazu.Was altes gibt es auch nicht wo ich was umtragen lassen könnte.Außer ner ES 150.Aber daraus ne TS zu machen geht ja wohl nicht...


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 14:17 
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Teilweise schon. Denn wenn ich richtig informiert bin sind die Tauschrahmen für die ES und TS gewesen.

Könntest oder willst um den Rahmen herum eine TS aufbauen? Wenn ja, dann ist einiges machbar.
Wenn nicht kann man den auch weiter verkaufen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 14:28 
aber die Rahmen sind doch komplett unterschiedlich :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 14:38 
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Nicht das ich wüsste. Die ES Rahmen sind genau so wie die der TS bei den 150er Modellen.
Oder reden wir grade von einem für die 250ziger die sind nämlich unterschiedlich.


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 15:02 
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Die Lenkköpfe müssten aber doch verschieden sein. Die ES hat offene Lager, die TS normale Rillenkugellager. Das geht eigentlich nicht mit den gleichen Lageraufnahmen im Lenkkopf.


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 15:18 
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Klar minimale gab es - aber ohne großen Aufwand für beides nutzbar ...


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 15:20 
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TS Martin hat geschrieben:
@ Norbert: Wozu denn? Ich gebe nur Tipps.
Das Problem: Ich kaufe eine MZ ohne Papiere in der ein E-Rahmen ist.
Wahrscheinlich wurde er zu DDR Zeiten getauscht. Und nun?
Das ist meine Vorgehensweise - man muss doch der Behörde oder den TÜV nicht die ganze Wahrheit auftischen.



Urkundenfälschung ist und bleibt Urkundenfälschung. Und was ist wenn man von Dir eine Eidesstattliche Erklärung verlangt das
Dir der Brief verlorengegangen ist den Du nie gehabt hast?

Die unterschreibst Du dann?

Aber darüber mockieren wenn die Behörden immer mißtrauischer werden und ständig Bestimmungen verschärfen.

Und warum musst Du das dann hier öffentlich posten? PN hätte es wohl nicht getan ?

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Gruß

Norbert

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 15:44 
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Wo liegt da eine Urkundenfälschung vor - an eides statt würde ich es nicht schwören.
Ich gehe mal von den liberalen Behörden im osten aus - da reicht ein Kaufvertrag.

Klar hätte 'ne PN gereicht. Wenn davon einiges zu grenzwärtig ist, steht es dir doch frei es zu löschen.
Ich habe damit kein Problem.


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 15:45 
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Norbert hat geschrieben:
Einen Ersatzrahmen kann man nur in den Brief eines alten, körperlich vorhandenen Rahmen eintragen lassen.

Meine ES hab ich auch mit Ersatzrahmen und ohne alten Brief neu zugelassen bekommen.
Allerding hatte ich vom Verkäufer eine schriftliche Bestätigung, dass er den Brief verloren hat.

Gruß Harald

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Bild-> hier geht es zu den bunten Schaltplänen für MZ und Simson... :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 15:49 
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@ net harry: Es geht alles. Man muss nur wissen wie und evtl. wie mit legalen Tricks ...


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 16:03 
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net-harry hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben:
Einen Ersatzrahmen kann man nur in den Brief eines alten, körperlich vorhandenen Rahmen eintragen lassen.

Meine ES hab ich auch mit Ersatzrahmen und ohne alten Brief neu zugelassen bekommen.
Allerding hatte ich vom Verkäufer eine schriftliche Bestätigung, dass er den Brief verloren hat.

Gruß Harald


Einverstanden, aber Martin bescheinigt sich den fiktiven Verlust ja selber.

@Martin, es gibt keine legalen Tricksereien bei Urkundenfälschung, vielleicht liest Du Dich mal da ein?

Außerdem, auf welchem Preisniveau bewegt sich denn ein Unfallrahmen mit Brief und wo ist da die Relation
zu Deinem Prozedere?
Auf die Rechnung bin ich mal gespannt!
Nicht alles was (illegal) machbar ist ist auch sinnvoll und wirtschaftlich.

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Gruß

Norbert

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 16:27 
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Trotz allem muß er doch eine Rahmennr. bzw. ein Kennzeichen angeben
bei seiner Verfahrensweise.

Woher will er die nehmen?


Fuhrpark: habe

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 16:29 
Hallo

also muss er vorher was gegeben haben.Aber mein Rahmen ist ja nagelneu.Quasi eins mehr als was produziert worden ist


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 17:47 
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@ Norbert: Wo soll das Urkundenfälschung sein? Das erkläre mir mal bitte ...
Der Berlin Roller hat einen E Rahmen. Die zuLa sagte: Abnahme nach § 21 und Kaufvertrag.
Die gehen schon so davon aus, dass der Rahmen zu DDR Zeiten getauscht wurde bzw. wissen gar nicht was ein E-Rahmen ist.

... ich schreibe hier über das Thema zuviel ... nicht das ein Kreis mitliest ... daher bitte @ Norbert einiges löschen ... stehe lieber per PN zur Verfügung ...


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 17:53 
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jaja, bitte löschen, bitte löschen...... soll das alles sein?
Schnell weg machen ehe es einer liest?
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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 18:30 
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@ der janne: Ich stehe dazu, wenn aber ein Mod sagt, das man damit evtl. in einen Bereich geht der unzulässig ist, lerne ich gerne dazu und möchte auch nicht das der Betreiber Ärger bekommt hier. Und dann ist PN und Löschen das beste. Wenn es so ok ist, kann es gerne stehen bleiben. Kein Problem - nur ist Kritik ja richtig ...


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 27. November 2011 22:18 
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TS Martin hat geschrieben:
@ Norbert einiges löschen



hier wird nichts mehr gelöscht !
Tut mir leid, Du bist fast 30 Jahre alt und somit seit mehreren Jahren
volljährig und somit eigenverantwortlich.
Und warum sollen die Grünen für Dich immer den Ausputzer spielen?
Recht + Gesetz findest Du gut, wenn es Dir Vorteile bringt oder in Deine Richtung gebeugt werden kann.

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Gruß

Norbert

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 28. November 2011 16:19 
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Ich habe das gleiche Problem gehabt - schlussendlich lief es so, daß die Zulassungsstelle den alten Rahmen sehen wollte, nebst dem Ersatzrahmen, in dem die 9xxx Nummer lesbar durchkreuzt wurde und dadrüber die Nummer des alten Rahmens eingeschlagen wurde. Der alte Rahmen wurde dann nachweislich für die Zulassungsstelle entsorgt und ich fahre mit einem Eintrag in den Papieren " wegen Rahmentausches wurde die im neuen Rahmen befindliche FIN lesbar durchkreuzt und die original FIN gleichlautend neu eingeschlagen. Altteil wurde verschrottet" In den Papieren steht demnach die alte FIN - für einen nochmaligen Rahmentausch brauch ich dann auch nirgends mehr hin ;-)


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TS 125 1983 - Dornröschen im Tiefschlaf

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 28. November 2011 19:06 
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Das ist meine Vorgehensweise - man muss doch der Behörde oder den TÜV nicht die ganze Wahrheit auftischen.

Danke Martin... das reicht ja wohl... Ist ja schon eine Anstiftung zu einer Straftat....... ( oder hab ich aus versehen was überlesen ???? )

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Grüße aus Forst von Ulli und Doris
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Steffen lebt in unseren Herzen weiter.


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 28. November 2011 19:14 
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@mopu:

Hast du einen Ersatzrahmen ODER einen neuen Serienrahmen?

ES/TS-Ersatzrahmen haben eine FIN mit einer 9 vorn. Aufpassen 92xxxxx sind ETSen ;-).

Wenn du einen normalen Serienrahmen hast, der eben nur neu ist, dann hast du ein Fahrzeug ohne Papiere. .

Zu den oranienburgischen Methoden kann man nur soviel sagen: Einfach mal die Klappe halten. Wenn schon kein Kläger und kein Richter, dann sollte man sich wenigstens nicht damit brüsten. Werde Erwachsen...

_________________
Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


Süd-Oberlausitzstammtisch Kottmarschenke, Ich war dabei! 2011, 2012 und 2013 :-D


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 28. November 2011 22:13 
hallo

meiner hat ne 9 als erste zahl


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 28. November 2011 22:26 
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UlliD hat geschrieben:
Das ist meine Vorgehensweise - man muss doch der Behörde oder den TÜV nicht die ganze Wahrheit auftischen.

Danke Martin... das reicht ja wohl... Ist ja schon eine Anstiftung zu einer Straftat....... ( oder hab ich aus versehen was überlesen ???? )


Du hast diesmal nichts überlesen.
Ich habe mich diesbezüglich mit @ Norbert per PN ausgetauscht und stelle fest, dass es ein Fehler war sowas zu posten.

Bis jetzt habe ich es immer mit der Wahrheit ans Ziel geschafft.
Ich werde es auch so beibehalten.
Der hiesige Landkreis ist ein fairer Partner und auch das Bundesland selbst.

Ich wollte nur zeigen, dass es bei Ignoranz der Behörde auch anders gehen würde, habe mir aber keine Gedanken um irgendwelche Straftaten usw. gemacht. Warum auch. Man will ja nur helfen eine MZ wieder ins Leben zu verhelfen.

Ich bat genau aus diesem Grund die Mods diesen Part zu löschen, was aber nicht gewünscht ist - ok - dann akzeptiere ich es und stehe zum Fehler.

Teilweise ist aber kaum noch jemanden bewusst was ein E-Rahmen ist und was nicht. Die meisten kaufen ihre Maschinen als Haufen und besorgen sich neue Papiere ...


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 28. November 2011 23:12 
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TS Martin hat geschrieben:
...
Teilweise ist aber kaum noch jemanden bewusst was ein E-Rahmen ist und was nicht.


Ahja, dumm nur dass Ersatzrahmen in jeder Teileliste eines jeden Herstellers auftauchen. Sie sind IMMER gesondert gekennzeichnet. Und sie unterligen immer in den jeweiligen Ländern gesonderten Regeln. Sei einfach froh dass es in Deutschland keine Zulassungssteuer, Luzxussteuer, Normverbrauchsabgabe oder wie auch immer gibt. Dann wird die Sache ganz abenteuerlich. Deine Methode funktioniert in D überhaupt nur, weil du keine Steuerhinterziehung begehst. Aber auch in Deutschland musst du unter unter Eid, oder wie dieses Wursblatt heißt, versichern, dass du die Papiere verloren hast. Wenn du sie nicht verloren hast, dann der Vorbesitzer. Normalerweise kommt es nie raus dass du gelogen hast. Aber lasse mal das Mopped geklaut sein. ;) Dann stehst du aber da wie ein Bettnässer.

TS Martin hat geschrieben:
Die meisten kaufen ihre Maschinen als Haufen und besorgen sich neue Papiere ...


Aha...

Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, Aprilia RX 125 Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch in Pflege von der eigenen Frau: MZ ES 250 Gespann und Schwalbe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 28. November 2011 23:18 
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Bei uns muss keiner was an Eid schwören. I.d.R. verlangt man einen Eigentumsnachweis - der Kaufvertrag mit dem Hinweis das keine Papiere existieren - und das war es. Aber hier unterscheiden sich die Landkreise selbst in den Ländern. Einer ist strenger - der andere sehr bürgernah ...


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 29. November 2011 06:54 
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TS Martin hat geschrieben:
Bei uns muss keiner was an Eid schwören. I.d.R. verlangt man einen Eigentumsnachweis - der Kaufvertrag mit dem Hinweis das keine Papiere existieren - und das war es. Aber hier unterscheiden sich die Landkreise selbst in den Ländern. Einer ist strenger - der andere sehr bürgernah ...


lies einfach ma, von schwören steht da auch nichts. Aber das Wort strafbar kommt darin vor:

http://de.wikipedia.org/wiki/Versicheru ... ides_statt

lies dann bitte noch mal gründlich , schreibe eine Antwort und lies die auch noch 1 -2 mal bevor Du den Absenden Button drückst....

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Gruß

Norbert

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Fuhrpark: Die TS 150 "mußte" ich mal irgendwo mitnehemen.
ETZ 251 Rahmen mit Brief + Tank ------> FE2 oder FE3?

5 Gang MZ ab TS 250/1 bis ETZ 250(300)

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 29. November 2011 13:10 
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TS Martin hat geschrieben:
Klar minimale gab es - aber ohne großen Aufwand für beides nutzbar ...


Unterschiedliche Lenkkopflager sind für dich minimale Unterschiede, die man ohne großen Aufwand beheben kann? Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat einfach mal nix zu Technikthemen sagen... :roll:

-- Hinzugefügt: 29/11/2011, 12:19 --

TS Martin hat geschrieben:
...habe mir aber keine Gedanken um irgendwelche Straftaten usw. gemacht. Warum auch.


Weil du selbst dafür verantwortlich bist was du so von dir gibst?


TS Martin hat geschrieben:
Ich bat genau aus diesem Grund die Mods diesen Part zu löschen, was aber nicht gewünscht ist


Du schnallst es echt nicht, oder? Wir sind hier Moderatoren, nicht deine Müllmänner, die ständig deinen Dreck wegräumen den du hinterlässt. Das hat nicht mit gewünscht oder nicht zu tun - du sonderst (wie leider so oft in letzter Zeit) irgendwelchen Quatsch ab und wir sollen es dann wieder gerade biegen? Nö, dazu haben wir tatsächlich keine Lust! Ansonsten kann man Beiträge auch selbstständig löschen oder editieren - in einem gewissen Zeitfenster natürlich....

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 29. November 2011 13:27 
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Moin,
beim letzten TÜV-Besuch wurde ja bei der Probefahrt der Rahmen meines ETZ-Gespanns beschädigt.

Mir gab der Prüfer die Auskunft, wenn ich die Maschine mit einem neuen Ersatzrahmen bestücke,
solle ich die Nummer XXXXXen und darunter die Nummer vom Alten einschlagen.
Er würde dies dann so in den Papieren vermerken.

Ist aber noch nicht geschehen, bin noch mit dem alten Rahmen unterwegs......

Gruß, Michael

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Fuhrpark: MZ ETZ250 (1986); Alltagsemme; momentan als LSW-Gespann unterwegs..
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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 29. November 2011 17:05 
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flotter 3er hat geschrieben:
Nö, dazu haben wir tatsächlich keine Lust! Ansonsten kann man Beiträge auch selbstständig löschen oder editieren - in einem gewissen Zeitfenster natürlich....


Müsst ihr doch nicht. Klar könnte ich noch editieren - es würde aber den Sinn zerreißen und dann mache ich es nicht.

Aus Fehlern lernt man - ich habe für mich mitgenommen: Finger an der Tastataur auch mal stillhalten ggf. Pn - man ist schnell da wo es nicht hin darf - StGB


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 29. November 2011 17:34 
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TS Martin hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
Nö, dazu haben wir tatsächlich keine Lust! Ansonsten kann man Beiträge auch selbstständig löschen oder editieren - in einem gewissen Zeitfenster natürlich....


Müsst ihr doch nicht. Klar könnte ich noch editieren - es würde aber den Sinn zerreißen und dann mache ich es nicht.

Aus Fehlern lernt man - ich habe für mich mitgenommen: Finger an der Tastataur auch mal stillhalten ggf. Pn - man ist schnell da wo es nicht hin darf - StGB

Provozier es doch nicht :roll:

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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 29. November 2011 17:45 
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Der Bruder
Schraddel hat geschrieben:
Moin,
beim letzten TÜV-Besuch wurde ja bei der Probefahrt der Rahmen meines ETZ-Gespanns beschädigt.

Mir gab der Prüfer die Auskunft, wenn ich die Maschine mit einem neuen Ersatzrahmen bestücke,
solle ich die Nummer XXXXXen und darunter die Nummer vom Alten einschlagen.
Er würde dies dann so in den Papieren vermerken.

Ist aber noch nicht geschehen, bin noch mit dem alten Rahmen unterwegs......

Gruß, Michael

Wie geht denn sowas?
Rahmen Beschädigt?

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 29. November 2011 17:57 
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Moin!

Klick auf den Benutzernamen im Posting, im Benutzerprofil dann auf "Beiträge des Nutzers" und dort findet sich die Geschichte. Ich hab's mir auch gerade durchgelesen... eigentlich unfassbar.

Ciao
Wolle

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Ciao
Wolle

Spruch des Jahres 2012
Schwarzfahrer hat geschrieben:
Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.


Fuhrpark: ...fertig wird sie nie!

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 29. November 2011 20:10 
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Schraddel hat geschrieben:
Moin,
beim letzten TÜV-Besuch wurde ja bei der Probefahrt der Rahmen meines ETZ-Gespanns beschädigt.

Mir gab der Prüfer die Auskunft, wenn ich die Maschine mit einem neuen Ersatzrahmen bestücke,
solle ich die Nummer XXXXXen und darunter die Nummer vom Alten einschlagen.
Er würde dies dann so in den Papieren vermerken.

Ist aber noch nicht geschehen, bin noch mit dem alten Rahmen unterwegs......

Hallo Michael,
sei vorsichtig! Ich habe bei meiner ES auch ganz offiziell die Rahmennummer ändern lassen. Das läuft aber ganz anders ab, als es der Prüfer dir sagte:
1. musst du zur Zulassungsstelle und die Briefe beider Rahmen vorlegen
2. die Zulassungsstelle stellt einen "Auftrag zum Umschlagen" für Dekra oder TÜV aus --> denn nur die dürfen das Umschlagen durchführen!! Du nicht!!
3. Mit einer Bescheinigung von dem der umschlug -- kann z.B. Hauptuntersuchungsbericht sein, in dem das vermerkt ist -- gehst du zur Zulassungsstelle zurück und die bringen dann die Briefe in Ordnung.
Der alte Brief des Spender-Rahmens wird entwertet, der Rahmen gilt dann auf dem Papier als nicht mehr existent, der beschädigte Rahmen mit der richtigen Nummer muss verschrottet werden. Die Identität (=Nummer) des defekten Rahmens wird quasi auf den Ersatzrahmen übertragen und der hört (in Form seiner Nummer) auf zu existieren.
Das Umschlagen muss dabei so erfolgen, dass die alte nummer so geixxt wird, dass sie noch leserlich ist. Die neue Nummer kann derjenige welcher einschlagen wo er will (bei mir vorderes Rahmenrohr), muss es nur in dem Papier vermerken.
Heutzutage haben Ersatzrahmen übrigens gar keine Nummer und erhalten beim Einbau automatisch die des Vorgängers.

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Alle Menschen sind klug; die einen vorher, die anderen nachher.
(Es gibt allerdings auch welche, die lernen es nie!)


Fuhrpark: TS

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuzulassung mit Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 4. Dezember 2011 23:33 
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Was fürn Stress.Habe mir heute auch in der Bucht einen unbenutzten Ersatzrahmen für eine Ts HUFU geschossen.Die gibt es zuhauf aber für eine Es Hufu habe ich noch keinen gesehen.Bei meinem Rahmen sind erhebliche Schäden an den Fussrasten und noch schlecht geschweisst.

_________________
Gruss,Mig


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