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BeitragVerfasst: 24. Dezember 2011 21:11 
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Hallo,
hier zur Information, wegen Winterbereifung:


http://motorrad-gespanne.de/2011/12/win ... #more-2548
Gruß Georg

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http://www.heizvisier.de


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BeitragVerfasst: 24. Dezember 2011 21:17 
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Endlich!
Keine Befürchtungen mehr, Bußgeld abdrücken zu müssen. :D


Fuhrpark: .

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BeitragVerfasst: 24. Dezember 2011 21:23 
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Kannste vergessen, ich glaub kaum dass unsre obrigen was auf die Reihe bekommen!

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Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??

Gruss Alex


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BeitragVerfasst: 24. Dezember 2011 21:25 
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Im grunde nix neues, der teil mit dem groben Profil tand schon immer drin...

Sonst dürfte kein Traktor im Winter fahren...

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40. Wintertreffen auf Schloß Augustusburg, ich war dabei!

OT-Partisanen-Lokkomaddin

Nur echt mit langen Loden und Bart!!


Dacianitis ist schlimm :-)


Fuhrpark: Keine aktive MZ mehr. Dafür einer 1300er Dacia von 73 und einen 1200er von 17. Kombiniert mit einem Camptourist.

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BeitragVerfasst: 24. Dezember 2011 21:38 
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wernermewes
Ja,,

das kann man nur ausprobieren
und im Falle eines Busgeldes auf den Anwalt vom ADAC hoffen :roll:

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allen immer eine gute Fahrt

wernermewes

MZ und Simson Sammler


Fuhrpark: IWL Troll, Rt 125/3, MZ ES 175/1 1964, MZ ES 175/2 1974, ES 250 Gespann,
ETS 250 1970, MZ TS 250/1 Gespann 1980, ETZ 250 1984, ETZ 250 Gespann,
ETZ 251 1988, Simson SR2, Simson Star. Simson Schwalbe, Simson Sperber, S50 N
und eine Jawa CZ 175

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BeitragVerfasst: 24. Dezember 2011 21:43 
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Einfach als PDF ausdrucken und mitführen. Das müsste reichen, um nicht belangt zu werden.
Gruß Georg

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BeitragVerfasst: 24. Dezember 2011 21:43 
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wernermewes hat geschrieben:
Ja,,

das kann man nur ausprobieren
und im Falle eines Busgeldes auf den Anwalt vom ADAC hoffen :roll:


die Hoffnung stirbt zuletz - in dem Fall wirste síe wohl zu Grabe tragen dürfen!

Ausdruck kannste Dir sparen! Ist nicht offiziell von staatl. Seite - damit unnütz wie ein Kropf :!:

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BeitragVerfasst: 24. Dezember 2011 21:45 
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Nachstehender, exakt wörtlicher Textauszug wurde in der Landespolizei M-V,
schon zum Jahreswechsel 2010/11 allen Polizeibeamten zugänglich gemacht.
Ob`s da Alle gelesen haben :D :?:

Ab dem 04.12.2010 sind M+S-Reifen (Achtung: M+S ist kein geschütztes Symbol!) Pflicht bei

Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Im deutschen Fachhandel

erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet.

Diese Reifen sollten ein Profil haben, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie

Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Grip gewährleistet. Es kann jedoch auch Reifen geben,

welche kein M+S-Symbol aufweisen, aber nach den Angaben des Herstellers auf Grund der

Gummimischung und des Profils als Winterreifen einzustufen sind.
Weiterhin kann es Reifen

geben, die trotz des M+S-Aufdruckes als Winterreifen untauglich sind.

Demzufolge ist es auch nach der Neuregelung für die Polizei weiterhin sehr schwierig, die

Ungeeignetheit von Reifen nachzuweisen, wenn keine Behinderung Anderer aufgetreten ist.

Wie in anderen Bundesländern sollte es derzeit keine angeordneten Kontrollen zur Überwachung

der (reinen) Winterreifenpflicht geben. Bei Behinderung jedoch, soll eine konsequente Ahnung

eingeleitet werden.

Die alten Tatbestandsnummern 102012 und 102702 sind nicht mehr gültig und müssen durch die

jeweiligen Bundesländer als Auffangtatbestände neu gefasst werden. Ab sofort wird

festgelegt. dass die TBNr.: 912021 (alt 102012) und 912721 (alt 102702) verwendet werden.



TBNR
Tatbestandstext
FaP-Pkt
Euro
FV

912021
Sie führten ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder

Reifglätte ohne geeignete Reifen (M+S-Reifen).

§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a BKat
B - 1
40,00



912721
Sie führten ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder

Reifglätte ohne geeignete Reifen (M+S-Reifen) und behinderten +) dadurch Andere.

§ 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a.1 BKat; § 19 OWiG
B - 1
80,00

_________________
MfG, Enrico

___________________________________________________________

- es war nicht alles gut, aber vieles war besser -

"Und kost Benzin auch drei Mark zehn (1,59 EUR), Sch...egal. Es wird schon gehn!" Markus, Dt. Philosoph


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BeitragVerfasst: 24. Dezember 2011 21:48 
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Genau! Geahndet wird nur, wenn Du liegen bleibst, bzw durch Deine Mangelhaften (ungeeigneten) Reifen ein Hindernis darstellst (bayern)

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BeitragVerfasst: 24. Dezember 2011 22:04 
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Habe ich vergessen zu erwähnen. In meinem oben einkopierten Textauszug ist von mir lediglich das Fettgedruckte und Unterstrichene, zur besseren Hervorhebung geändert, also unterstrichen.
Der Inhalt und auch Rechtsreib-bzw. Tippfehler sind original geblieben!

Vor längerer Zeit wurde schon mehrfach, von ,, Berufs-Insidern aus dem Forum" auf solche Inhalte der Polizeien verschiedener Bundesländer hingewiesen.
Sollte es trotzdem zu Bußgeldern kommen, handelt es sich um Unkenntnis, Übereifer oder ,,Erhaschung von Arbeitsergebnissen" durch die kontrollierenden Beamten.

Bei Einspruch käme es aber immer noch auf den Richter, oder wenn vorhanden auf den Rechtsanwalt an. Auf jeden Fall würde vor Gericht verhandelt/entschieden werden. Die Bußgeldstellen können, meines Wissens nach keine Einsprüche entscheiden.

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MfG, Enrico

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BeitragVerfasst: 24. Dezember 2011 23:39 
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Maddin1 hat geschrieben:
Im grunde nix neues, der teil mit dem groben Profil tand schon immer drin...

Sonst dürfte kein Traktor im Winter fahren...

Genau, nichts Neues. Diese Verlautbarung ging schon vor einem Jahr herum, mit einer offiziellen Stellungnahme ausm Verkehrsministerium.

Der Hinweis auf den Traktor ist aber fraglich - Traktoren sind ausdrücklich von der Winterreifenpflicht ausgeschlossen, obwohl sie im Allgemeinen Reifen drauf haben die der Vorschrift vollkommen genügen.

Was solls - hier den Text ausdrucken, oder das was ich schon vor nem Jahr zur Verfügung gestellt habe. Auch wenn es kein offizielles Schreiben mit Brief und (Dienst-)Sigel ist, nimmt es einem übereifrigen Sherrif schon mal viel Wind aus den Segeln. Sofern es die in der Praxis für diese Winterreifenfälle überhaupt gibt. Ausm letzten Winter wurde nur ein Fall bekannt, und der ist anscheinend noch offen.


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BeitragVerfasst: 25. Dezember 2011 00:18 
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gut zu wissen!

aber wenn die blaue rennleitung mich mal anhalten sollte (wir haben ziemlich viele junge beamte hier), werd ich denen einfach extrem viel über das verhalten von gespannen erzählen und unendlich weit vom thema abschweifen, das die irgendwann keinen bock mehr haben und mich weiterfahren lassen... :twisted:

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bis denne...
alex


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Simson AWO 425 S Bj. 56 (steht im Keller)

Moto Guzzi 1100 California Bj. 1996

Yamaha XJ550 Puzzle

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BeitragVerfasst: 25. Dezember 2011 01:41 
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mir zeigt die ganze thematik nur, dass unsere verwaltenden stellen selbst nicht mehr wissen was sie tun.
1. wie kann man ne m+s pflicht einführen, wenn m+s garkein geschützter begriff ist und keine bestimmten kriterien, vorweislich, erfüllen muss (z.b. bestimmte härte... wie georgd. schon aufführte). und das im DIN ISO Norm verliebten deutschland.

2. heißt es da in dem schreiben an die polizei: "Im deutschen Fachhandel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet."
wir haben allerdings n eu binnenmarkt und wer sagt, dass ich meine reifen im deutschen fachhandel kaufen muss?

eigentlich gibts nur zwei möglichkeiten, entweder das gesetz aufheben, oder noch eins erlassen, das erstmal definiert, was genau ein winterreifen erfüllen muss, damit ein hersteller ihn als solches anbieten darf.
der momentane stand der dinge hingegen ist eigentlich nur n schlechter witz.


Fuhrpark: -

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BeitragVerfasst: 25. Dezember 2011 14:31 
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Ich sehe das Problem nicht in einer möglichen Polizeikontrolle. Da mag man hin- oder herdiskutieren und bekommt - mit viel Pech - ein Bußgeld aufgedrückt.

Das wirkliche Risiko ist meiner Ansicht nach versicherungstechnischer Art:
Du hast einen Unfall und bist nicht daran schuld. Nun wird festgestellt, dass Du trotz winterlicher Bedingungen nicht mit gekennzeichneten M+S-Reifen ausgestattet bist. Man wird Dir eine Mitschuld vorwerfen und die Versicherungen werden zumindestens versuchen, sich vor einer Zahlung ganz oder teilweise zu drücken.

Gruß
Kurt

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MZS - die Zweitaktscheune

Bild
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Fuhrpark: ETZ250/A

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BeitragVerfasst: 25. Dezember 2011 18:00 
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Thor555 hat geschrieben:
mir zeigt die ganze thematik nur, dass unsere verwaltenden stellen selbst nicht mehr wissen was sie tun.
Der Problematik begegne ich immer wieder. Nämlich immer wenn es eine vom Normalzustand / Normalbürger abweichende Situation gibt. Mit Ausnahmefällen werden die verwaltenden Stellen selten konfrontiert. Und wenn, dann sind die meist unwissender als wir betroffene Bürger.

Thor555 hat geschrieben:
wie kann man ne m+s pflicht einführen, wenn m+s garkein geschützter begriff ist und keine bestimmten kriterien, vorweislich, erfüllen muss (z.b. bestimmte härte... wie georgd. schon aufführte). und das im DIN ISO Norm verliebten deutschland.
Das Unglückliche ist, dass hier derselbe Begriff für unterschiedliche Bedingungen verwendet wird. Und das M+S der Reifenkennzeichnung nichts mit dem M+S der Profileigenschaften zu tun haben muss. Klar dass das für Verwirrung sorgt.

Thor555 hat geschrieben:
"Im deutschen Fachhandel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet."
Das ist ja auch richtig. Der Umkehrschluss ist aber der große (und weit verbreitete) Irrtum - nämlich dass mit M+S gekennzeichnete Reifen Winterreifen wären, bzw. dass alle Winterreifen (gemäß der geforderten Definition) die Kennzeichnung haben müssten.

Thor555 hat geschrieben:
eigentlich gibts nur zwei möglichkeiten, entweder das gesetz aufheben, oder noch eins erlassen, das erstmal definiert, was genau ein winterreifen erfüllen muss, damit ein hersteller ihn als solches anbieten darf.
der momentane stand der dinge hingegen ist eigentlich nur n schlechter witz.
Nein und 3x nochmal nein. Wir stöhnen unter einer Regulierungswut, und fordern hier eine weitere Regulierung? Die jetztige Regelung ist vollkommen ausreichend. Die Reifen brauchen ein besseres Profil als normale Straßenreifen, um Matsch und Schnee besser bewältigen zu können. Was ist dagegen einzuwenden?
Das Gesetz aufheben bedeutet, man darf wieder legal und ungestraft mit fast abgefahrenen Sommerschlappen im Winter den Verkehrsinfarkt auslösen. Willst Du das wirklich?
Noch eins oben drauf satteln heißt, dass Profilart, Negativanteil, Shorehärte etc. zwingend und verbindlich vorgeschrieben ist. Für unsere MZen käme das einem Winter-Fahrverbot gleich, zumindest in den ersten Jahren. Oder einem Zwang, andere (modernere und gängigere) Reifengrößen einzutragen. Weil wohl kein Hersteller für die paar Motorräder extra Winterreifen entwickeln und zertifizieren will.


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