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 Betreff des Beitrags: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2011 22:21 
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Holla Leute,
weiß jemand ob die - HUMMEL 112 - (49,5 cc/Bj.59) mit dem PKW-Schein (2008 gemacht),im öfftln.Strvkr.,
bewegt werden darf.Ich finde nirgendwo wie schnell das Möp ist(ü-45 kmh?).
.
Danke,Ralf-B.aus L.


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2011 22:28 
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Mr. Räuchermann

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Die DKW läuft um die 40 - sollte also, ohne Gewähr, in die M-Klasse fallen.


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2011 22:28 
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Egal wie hoch die bbH ist.
Man darf mit einem PKW Schein jegliche Kleinkrafträder bis 50 ccm bewegen.
Dabei spielt die bbH keine Rolle. Eine Simson darf legal 60 fahren.

Wichtig ist nur, dass du den Versicherungsnachweis mitführst und ein Mopedschild ranhängst.
BE nicht vergessen - da steht auch die bbH drinne - wichtig ist die Bezeichnung "Kleinkraftrad"

MfG

TS Martin
Mehr zum Thema im VP Forum
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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2011 23:24 
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TS Martin hat geschrieben:
Egal wie hoch die bbH ist.
Man darf mit einem PKW Schein jegliche Kleinkrafträder bis 50 ccm bewegen.
Dabei spielt die bbH keine Rolle. Eine Simson darf legal 60 fahren.


Das ist schlichtweg falsch Martin, bei 45/50 km/h ist Schluss mit lustig, auch bei PKW- Schein (der macht keine Ausnahme) und für die Simsons gibt es eine extra Ausnahmegenehmigung.

Klasse M hat geschrieben:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.


Zur Hummel kann ich leider nichts sagen, aber wenn sie langsamer als 50/km/h angegeben ist sollte das mit dem M-Schein passen :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2011 23:26 
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Zu Hummel-Zeiten war die Ansage bei 40 Km/h.


Gruß
Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 30. Dezember 2011 23:51 
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Ralle hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:
Egal wie hoch die bbH ist.
Man darf mit einem PKW Schein jegliche Kleinkrafträder bis 50 ccm bewegen.
Dabei spielt die bbH keine Rolle. Eine Simson darf legal 60 fahren.


Das ist schlichtweg falsch Martin, bei 45/50 km/h ist Schluss mit lustig, auch bei PKW- Schein (der macht keine Ausnahme) und für die Simsons gibt es eine extra Ausnahmegenehmigung.

Klasse M hat geschrieben:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.


Zur Hummel kann ich leider nichts sagen, aber wenn sie langsamer als 50/km/h angegeben ist sollte das mit dem M-Schein passen :ja:


Du schreibst es selber. Die Ausnahmen für Klasse M. Demnach ist die 60 bei DDR Kleinkafträdern zulässig und es genügt der PKW Schein. Habe es mal fett markiert. Und mehr habe ich nicht gesagt. Alles was danach oder aus dem "Westen" schneller kann wie auch der Sperber gilt als KKR > als bzw. LKrad und bekommt ein amtliches Kennzeichen. Und dann ist der A1 nötig den man mit 16 machen kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 00:03 
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KKR >>>>LKrad>>>>>BE>>>>>>bbH>>> Hurra hurra, es lebe der AKÜFI :D :D :D


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 00:10 
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@ der janne: Das sind Standardabkürzungen aus der Behördensprache.

KKR = Kleinkraftrad
LKR oder LKrad = Leichtkraftrad
bbH = bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit
BE = Betriebserlaubnis

Noch Fragen? Ich weiß, ich kann es ab und an nicht lassen mit dem Abkürzen ...


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 00:13 
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mir sind diese Abkürzungen schon bekannt, keine Angst, so doof bin ich nun auch wieder nicht wie ich aussehe :D

Aber schwer zu lesen und die meisten sind keine Beamten aus irgendwelchen Behörden hier die sich mit KFZ beschäftigen. Du solltest mal deinen umgang überdenken und nicht den Wortschatz deiner "Freunde" übernehmen :D :D :D :D (bewußt Smileys gesetzt :D )


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 00:17 
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KKR das waren auch bis 1980 die 50ccm Motorräder, die schneller als 40Km/h waren. Aus denen wurden dann die 80ccm und schließlich die heutigen 125ccm - Maschinen. Wer noch den "alten" Führerschein Klasse 4 hatte der durfte die Kleinkrafträder über 40Km/h (später die 80er und 125er) bewegen. Wer nur den Führerschein Klasse 5 hatte durfte im Westen nur die Mopeds oder Mokicks bis 40Km/h fahren, daher auch der Kürzel FmH 40 = Fahzeug mit Höchstgeschwindigkeit 40Km/h. (wenn man dann dran "rumbastelte" und die Teile gingen schneller, hatte man den STRAFTATbestand des "Fahrens ohne Führerschein" erfüllt, das gab 6 Punkte :cry: mit dem Führerschein Klasse 4 gabs nur 3 Punkte den man bewegte nur ein Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis wegen baulichen Veränderunge/en erloschen war :wink: )
Ein West-Moped je nach Baujahr mit 40, 45 oder ganz kurz auch 50Km/h darf mit dem Mopedführerschein gefahren werden genauso wie die Ost-Mopeds/Mokicks bis 60Km/h (Sonderregelung im Einigungsvertrag!)
Moped = mit Pedalen
Mokick = mit Kickstarter


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 00:22 
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@ der janne: Ist schon was dranne was du schreibst. Meine Wortwahl im Netz sollte ab und an überdacht werden.
In Gesprächen ticke ich anders. Aber das Abkürzen versuche ich für alle anderen zu vermeiden, damit jeder weiß was man meint.


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 01:04 
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Trotzdem ist es so:
Mopeds,oder Mokik, bis 50km/H = Führerscheinklasse M.

Gruß Schumi.


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 01:48 
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Moin,
Ach, was war das Damals einfach und schön: 50ccm bis 40 KM/h Führerschein Klasse 5; 50ccm normales Kennzeichen (Kleinkraftrad) Klasse 4, über 50ccm PS -, Räderzahl egal, Klasse 1. Und nen Mofa kaufte man mit 15 und fuhr los, sobald es versichert war. Mehr gab's nicht, außer Klasse 3 Für alle PKW (LKW bis 7,5 to plus Anhänger 10 to) und Klasse 2 für alle LKW ab 7,5 to.
Schöne Grüße aus Bielefeld


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 02:45 
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---gut,also entnehme ich dieser Sache jetzt :
.
-das möp hat unter 50 kmh(40/45-Willy + Andere)in der Allgemeinen Betriebszulassung stehen
-Mäuschen darf mit Ihrem EU-Pkw-Schein damit fahren,weil die -M- eingeschlossen ist
.
Ahoi + Danke , Ralf-B.aus L.


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 05:03 
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@ Ritzel: ja sie darf

@ Martin :

TS Martin hat geschrieben:
Du schreibst es selber. Die Ausnahmen für Klasse M. Demnach ist die 60 bei DDR Kleinkafträdern zulässig und es genügt der PKW Schein. Habe es mal fett markiert. Und mehr habe ich nicht gesagt.


-> Sorry, dann hab ich mich verlesen :irre:

Ich helfe dir aber mal kurz auf die Sprünge und hab dir das markiert worauf ich mich bezog, kann natürlich sein das ich das nur falsch interpretiere :stumm:

TS Martin hat geschrieben:
Egal wie hoch die bbH ist.
Man darf mit einem PKW Schein jegliche Kleinkrafträder bis 50 ccm bewegen.
Dabei spielt die bbH keine Rolle.


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 09:08 
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Mach dem ein Ende und teil mir per pn mit, was sie kosten soll..... :mrgreen: .....evtl. kommen wir ja zusammen. Ist eh ein hässliches altes Ding und würde zu mir sicher besser passen..... :ja:

Guten Rutsch
Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 09:58 
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Hab grad ein Hummel "Fragment" verklopt. Viel gibts dafür nicht. :( Jedes 70er und 80er Jahre Mofa ist teurer. :(


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 13:06 
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@ Ralle: OK. Kleinkrafträder sind für mich und für die Behörde nur Fahrzeuge bis 50 ccm und einer baurtbedingten Höchstgeschwindigkeit von ehemals 40 km/h dann auf 50 km/h erhöht und später nach EU Recht wieder auf 45 km/h minimierte Fahrzeuge. Ausnahme DDR - bis 60 km/h. Alles andere zählt als Leichtkraftrad oder wahlweise als Kraftrad. Aber danke für das ervorheben - nur fett hätte aber gereicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 13:55 
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der janne hat geschrieben:
...so doof bin ich nun auch wieder nicht wie ich aussehe... :D


:D sondern ?! :D


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 15:11 
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mir dünked hier will sich ein Vuuchtländer über mein liebreizend Anklitz belustigen?
Werf den Purchen zu Poden ..... :D :D :D :D


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 15:37 
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:biggrin: JEHOVA, JEHOVA :biggrin:


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 16:00 
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Hier mal die technischen Daten vom DKW Hummel !!!
Habe bewusst nicht die Tabelle als PDF gewandelt wegen irgendwelcher Copysachen usw.

Das Teil hat ja grade mal 1kw mit 1,35 PS - das ist ja weniger als 'ne SR 2 oder SR 1


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 16:23 
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PDF- Tabelle :lupe: :gruebel:

Aber lass das mal so, als direkter Link gibt es sicher keine Probleme mit den Rechten :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 17:29 
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@ Ralle: Die Tabelle kann man mit PDF redirect drucken und auf dem Laptop kurz speichern und hier dann anhängen.
Danach wieder vom Laptop löschen.

Ansonsten wie in der PN geschrieben @ ritzel - ich denke max. eine Höchstgeschwindigkeit von 35 - 40 km/h.

Leitet sich daraus ab, weil eine:
SR 1 und SR 2 mit 1,1 kw Motor 40 km/h schaffen.
der SR 2E mit 1,35 kw Motor schon 45 km/h schaffte.


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 18:02 
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Als die westdeutsche Motorradindustrie in den letzten Zügen, lag haben die sich in ihrer Verzweiflung zur Zweiradunion zusammengeschlossen. Dabei kam dann ein schreckliches Gefährt heraus. Eine Blechbanane mit ungeheueren Ausmaßen im Stiele der 50er Jahre Amischlitten. Das Ding wurde dann als DKW-Hummel oder Viktoria u.s.w. verkauft. Finde leider kein Bild mehr davon. Das war geschmacklich gesehen eine üble Entgleisung. Wem heutzutage sowas restaurieren will muss Karosseriebauer von Beruf sein. Ritzel kann von Glück reden dass ihm sowas nicht in die Finger gefallen ist.
Grüsse, Mecki


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 18:08 
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Hier haste mal 'nen Bild:
Klick mich !!!

Ich finde die gar nicht so entgleist.
Etwas seltsam und absolut selten inzwischen.
Problematisch, dass der Tank im Rahmen integriert ist - Schweißarbeiten drohen bei Durchrostungen.


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 18:08 
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@ Mecki
Kavalier nannten sie bei Victoria diese Möhre. Hat was von der Hässlichkeit der ES/2. :mrgreen:
Hier


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 18:30 
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TS Martin hat geschrieben:
Hier haste mal 'nen Bild:
Klick mich !!!

Ich finde die gar nicht so entgleist.
Etwas seltsam und absolut selten inzwischen.
Problematisch, dass der Tank im Rahmen integriert ist - Schweißarbeiten drohen bei Durchrostungen.

.
.
---jaaaa cool , der Tag ist gerettet - das Schild - , oh manno existiert ein Foto vom Hausbesitzer/-meister beim Anblick...
R.B. :rofl: :rofl: :rofl:


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 Betreff des Beitrags: Re: "DKW"-Hummel,welcher Führerschein nötig ?
BeitragVerfasst: 31. Dezember 2011 18:55 
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Hallo Daniman danke, genau von diesem Ding habe ich gesprochen.


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