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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 15:03 
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kann ich mein ts gespann auch wahlweise gespann solo fahren was muß ich beim tüv beachten

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 Betreff des Beitrags: Re: gespann
BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 15:09 
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Rein technisch geht das ich habe auch eines für einen Freund so aufgebaut muss Dir nur der TÜV-Mann so eintragen

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 Betreff des Beitrags: Re: gespann
BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 15:10 
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mzheizer hat geschrieben:
kann ich mein ts gespann auch wahlweise gespann solo fahren was muß ich beim tüv beachten
Schau erst mal in deine Papiere... Steht da ein Wahlweise Eintrag drin, dann geht das ohne weiteres... zum Tüv muss du aber stets mit dem ganzen Gespann, sonst kann dir ein Übereifriger Graukittel den Gespanneintrag einfach austragen... :evil: (die wollen eben immer das komplette Fahrzeug abnehmen)
Steht kein Wahlweise Eintrag in den Papieren, dann musst du mit dem Prüfer deiner Wahl reden, ob er dir das einträgt... :wink:

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Gruß Thomas
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 Betreff des Beitrags: Re: gespann
BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 16:16 
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sammycolonia hat geschrieben:
zum Tüv muss du aber stets mit dem ganzen Gespann,


Kann ich so nicht bestätigen ich bin ohne Beiwagen hin und der TÜVer hat mir das ohne mit der Wimper zu zucken eingetragen ( es stand vorher schon der Seitenwagen drinn aber nicht als Wahlweise )

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 16:20 
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Das kommt immer auf den Prüfer an :D

Beim Eintrag von Wahlweise sollte das auch ohne Probleme mit der Solomaschine gehen.

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Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 16:32 
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Ich bin auch schon Solo hin. Warum auch nicht? Woher soll denn der Dampfkesselprüplakettenklebemann wissen das es sich "normalerweise" um ein Gespann handelt? Wenn der Blinker rechts geht kanns ihm völlig wurscht sein, und zur Not stellt man sich doof (Wie Gespann? Ja wo jetzt? Hab ich nicht....)

Andererseits kenn ich Graukittel, die auf die Probefahrt verzichten (Fraksausen?) wenn man mit Stützrad vorfährt :-)

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MZ's die auf Trailern zu Treffen angekarrt werden zählen nicht. Oder, weil besser, mathematisch als -1.


Fuhrpark: MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, MZ TS250/1-PSW, Stahmer GL1100Gespann, BMW R1100RT, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, Kawasaki Z 200, Motobecane Mini-Moby, ČZ453, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0. In Pflege: Vespa Ape50, Suzuki GS500e, Freeliner Bikeboard. Dosen: VW Touran 2,0TDI DSG, Ford Fiesta 1,5TDCi. Fast alles Vapefrei.
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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 16:49 
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eichy hat geschrieben:
Ich bin auch schon Solo hin. Warum auch nicht? Woher soll denn der Dampfkesselprüplakettenklebemann wissen das es sich "normalerweise" um ein Gespann handelt?


ich habe auch schon mal ein "wahlweise" Gespann nur als Solo getüvt. Der Prüfer hat allerdings im Prüfbericht vermerkt daß die Maschine Solo vorgeführt wurde und sofern man einen Unfall aufgrund eines technischen Defekts am Seitenwagen verursacht, dann selber haftbar wäre.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 17:23 
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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 19:47 
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Hier bei uns kommt es auf die Art der Eintragung an: Seitenwagenmaschine mit wahlweise Solo-Betrieb = Vorführung zur HU mit Seitenwagen. Solomaschine mit wahlweise SW = nicht zwingenderweise mit SW zur HU.

Dass bei Solomaschinen mit wahlweise SW das Gespann ausgetragen würde, wenn der SW nicht dran ist bei der HU, ist nicht haltbar. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich in jeder zulässigen Art HU-fähig, ohne dass die anderen zulässigen Arten dann gestrichen würden.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
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NVA Einzelsitz
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E10-Betrieb seit > 14.000km

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 20:02 
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Du brauchst so einen Eintrag wie im angehängten Dokument, aber das ist 'ne ETZ. Alle MZetten sind für den ww Eintrag frei gegeben - aber nicht jeder Prüfer trägt es wieder ein. In der Wissensdatenbank ist leider noch keine TS mit ww Eintrag hinterlegt. Vielleicht holt das mal einer nach der sowas sein eigen nennt. Ist dann eine Abnahme nach § 21. Einzelabnahme.



Noch Fragen?


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 20:22 
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Vor ca. 10 Jahren beim Kölner Tüv...
Mit genau so nem Wisch und der Solomaschine angetanzt...
O-Ton Prüver:
So nehm ich ihnen die Karre nicht ab!
Entweder sie bauen den Seitenwagen an und kommen wieder, oder wir tragen den aus und nehmen nur die Sollokarre ab!"

Und wenn so ein Halbgott in grünem Kittel der Meinung ist, das er recht hat, dann kannst du Skave Rasmussen heissen, der sitzt am längeren Hebel...
NOCH FRAGEN?
NICHT?
DANKE!
SPOILER:
Ich erzäkl doch hier keinen vom Pferd, wenn ichs nicht selbst erlebt hätte... :wall:


-- Hinzugefügt: 15/1/2012, 21:29 --

sammycolonia hat geschrieben:
Vor ca. 10 Jahren beim Kölner Tüv...
Mit genau so nem Wisch und der Solomaschine angetanzt...
O-Ton Prüver:
So nehm ich ihnen die Karre nicht ab!
Entweder sie bauen den Seitenwagen an und kommen wieder, oder wir tragen den aus und nehmen nur die Sollokarre ab!"

Und wenn so ein Halbgott in grünem Kittel der Meinung ist, das er recht hat, dann kannst du Skave Rasmussen heissen, der sitzt am längeren Hebel...
NOCH FRAGEN?
NICHT?
DANKE!
SPOILER:
Ich erzäkl doch hier keinen vom Pferd, wenn ichs nicht selbst erlebt hätte... :wall:


Nachtrag:
erstmal sorry für mein rumgeranze eben... :oops:
Aber genau so ist es mir vor etlichen Jahren ergangen...
ich steh Freitags mit ner Kundenmaschine vorm Plakettenkleber und der macht mich an wegen fehlendem Seitenwagen...
Also hab ich gedreht und bin wieder weg... Wollt mich, zu dem Zeitpunkt mit dem nicht anlegen... (der Kunde wartete schon auf sein Moped)
Um zu nem anderen Tüv zu fahren wars dann aber leider doch schon zu spät, der Kunde musste dann bis Montag auf sein Moped warten...
Vorsorglich bauten wir den Seitenwagen an, fuhren Montags zu nem anderen Tüv und bekamen die Plakette! Die wir übrigens auch ohne Seitenwagen dort bekommen hätten.(die Jungs vom Tüv Dormagen sind seither meine erste Wahl)... :gut:

Was lehrt uns diese Geschichte?

Wenn man die Onkels vom Tüv nicht kennt, sollte man vorher mal anklingeln und fragen.
(Auch wenn man im Recht ist kommts erstmal auf ihr Ermessen und ihren guten Willen an)
Und wenn man sich absolut nicht sicher ist, dann eben den Seitenwagen anschrauben und mit dem kompletten Gespann zur Abnahme!
Man erspart sich viel Zeit, Rennerei und schont die Nerven... :wink:

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 23:59 
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Dümme Tüffer gab es schon immer und wird es immer geben.
Mit meiner ES war ich seit der Zulassung 2006 nie mehr mit dem SW beim Tüff. Jedesmal ein anderer Verein (TÜV, Dekra, GTÜ etc.), nie Probleme deswegen gehabt.

Zitat:
ich habe auch schon mal ein "wahlweise" Gespann nur als Solo getüvt. Der Prüfer hat allerdings im Prüfbericht vermerkt daß die Maschine Solo vorgeführt wurde und sofern man einen Unfall aufgrund eines technischen Defekts am Seitenwagen verursacht, dann selber haftbar wäre.

Ist man sowieso in dem Moment, wo man mit der Kiste vom TÜFF-Hof rollt.

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ExportSachse und Südforumsmitglied, nur echt mit Eisenschwein.
fränky hat geschrieben:
"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.


Schottland 2011 mit dem Eisenschwein | Mit der BMW GS zum Polarkreis (2010) | Mit dem Eisenschwein nach Südeuropa (2009) | Island (Bericht von Motorang) (2013) | Ausflug ins Kurvenreich (2013) | Eisarsch (2014) | Eisarsch (2015) | Spanien/Portugal (2022)


Fuhrpark: 3*Vollschwinge, 4*Halbschwinge, 1*Nullschwinge

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2012 08:07 
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ich habe vor 2 jahren ein gespann zugelassen, war aber auch nur mit dem krad da, nach meinem hinweis es da auch einen beiwagen zu gibt sagte der prüfer das ist egal, beiwagen werden nicht mehr eingetragen.. hab auch nix in den papieren stehen.


Fuhrpark: MZ ETS/G 1967
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BeitragVerfasst: 16. Januar 2012 23:07 
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ets_g hat geschrieben:
ich habe vor 2 jahren ein gespann zugelassen, war aber auch nur mit dem krad da, nach meinem hinweis es da auch einen beiwagen zu gibt sagte der prüfer das ist egal, beiwagen werden nicht mehr eingetragen.. hab auch nix in den papieren stehen.


Würd sagen hatter scheisse erzählt.


Fuhrpark: MZ TS250/1 + Superelastik und diverse Modifikationen, http://mz-forum.com/viewtopic.php?f=14&t=24156
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BeitragVerfasst: 16. Januar 2012 23:37 
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Richtig. Nicht ganz richtig - aber hier scheiden sich die Geister.


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Ich hab schon beides erlebt. In Neuss sollte ich beim normalen TÜV machen mit beiden Varianten kommen. Einmal Solo und einmal mit Beiwagen, damit ich TÜV bekomme. Bei mir steht wahlweise und auch 16" rundum drin. Die 16" aber nur bei Gespannbetrieb.

Der Affe, wie soll ich das denn mal eben machen.

Also nach Gladbach gefahren, nen Käffchen mit dem Prüfer getrunken nachdem er mit breitem Grinsen von der Fahrt zurückkam. Kein Probleme. Seit dem fahre ich da hin und der freut sich immer wenn ich mit einem der Möpps komme :)

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Moin,

meine BMW hatte die Sitzbänke wahlweise eingetragen, mit welcher muss ich kommen?

An meinem Auto sind 4 Reifen/Felgenkombinationen wahlweise eingetragen, mit welchen muss ich kommen?

Meine AHK ist abnehmbar, muss ich sie für die HU anbauen?

Mein Bulli war mit 2, 3, 5 oder 6 Sitzplätzen eingetragen, mit welcher Bank/Sitz Kombination muss ich kommen?

Wahlweise ist wahlweise, wenn der Prüfer das so nicht hin nimmt, anderswo hinfahren und eine schriftliche Beschwerde an die Opber-TUV, Dekra oder was weiß ich-Stelle.

Gruß
Willy


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BeitragVerfasst: 23. Januar 2012 09:03 
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ets_g hat geschrieben:
nach meinem hinweis es da auch einen beiwagen zu gibt sagte der prüfer das ist egal, beiwagen werden nicht mehr eingetragen.
Das hätt ich gern schriftlich.


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BeitragVerfasst: 23. Januar 2012 10:03 
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Korrekt. In meinen Papieren steht auch nicht Beiwagen drin.

Nur wenn spezifische Sachen (Bsp. 16 Zoll Umbau und Sonderreifen) für den Gespannbetrieb nötig sind, werden diese Sachen eingetragen.

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BeitragVerfasst: 23. Januar 2012 12:22 
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Heißt das dann, einfach Seitenwagen ranklatschen und rumfahren? Zählt der Seitenwagen als Zubehör oder Beladung?
Ich kenne das so, daß der SW eingetragen werden muß. War das bisher nur ein Irrtum, oder wurde da was im Gesetzeswerk geändert?
Da wär es schon besser, wenn es was handfestes schriftliches gibt. Nur ein Verweis auf andere MZ-Fahrer die sagen "ist bei mir auch so" reicht nicht. Könnte ja auch sein, daß die illegal mit SW rumfahren.


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BeitragVerfasst: 23. Januar 2012 16:07 
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Enz-Zett hat geschrieben:
Hier bei uns kommt es auf die Art der Eintragung an: Seitenwagenmaschine mit wahlweise Solo-Betrieb = Vorführung zur HU mit Seitenwagen. Solomaschine mit wahlweise SW = nicht zwingenderweise mit SW zur HU.

Dass bei Solomaschinen mit wahlweise SW das Gespann ausgetragen würde, wenn der SW nicht dran ist bei der HU, ist nicht haltbar. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich in jeder zulässigen Art HU-fähig, ohne dass die anderen zulässigen Arten dann gestrichen würden.

Wo ist denn da der Unterschied?
Hm, scheint ja ne kleine "Definitionslücke" zu sein mit den Gespann-TÜV.
Trotzdem muss sowas irgendwo festgelegt sein, oder?
Vllt. mal den Prüfer höflich nach ner Vorschrift o. ä. für sowas fragen?

MfG :wink:

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BeitragVerfasst: 23. Januar 2012 19:01 
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Also meine ist vom Werk her Gespann. DDR Brief gewandelt und nix eingetragen. Seit dem schon 2 mal zum TÜV wegen zusätzlichen Eintragungen. 16" und Tarozzi und Niederquerschnitt. Immer die Aussage, nix mit Eintragung des Seitenwagen

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Und wie kannst Du das dann nachweisen, dass es ein originales DDR Werksauslieferung Gespann war? Hast Du ne Briefkopie vom DDR-Brief dabei?
Es muß ja in Kontrollen (und eigentlich auch bei der HU) irgendwie belegt sein, dass es ein zugelassenes Gespann ist und nicht nur eine gespanntaugliche Maschine.


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Na weil ich sämtliche Unterlagen hatte. Kompletter Oroginalzustand beim Kauf und Seitenwagen stand auch noch da und so weiter und so weiter.

Ich behaupte, dass bei 90 % aller MZ hier kein Seitenwagen eingetragen ist. Lasse mich aber gern eines besseren belehren.

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zweitaktkombinat hat geschrieben:
Ich behaupte, dass bei 90 % aller MZ hier kein Seitenwagen eingetragen ist.
Das mag sein, ist aber nicht der (bzw. mein) Kernpunkt. Die interessantere Frage wäre, ob sie ohne Eintragung legal mit SW rumfahren. Ist nach allem was ich mir ergoogle nicht der Fall. Ok, wird wahrscheinlich erst dann weh tun wenn man an einen scharfen Kontrollierer gerät, oder wenn was passiert - dann aber richtig.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
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BeitragVerfasst: 24. Januar 2012 13:51 
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Enz-Zett hat geschrieben:
... Die interessantere Frage wäre, ob sie ohne Eintragung legal mit SW rumfahren....



da wäre wohl das einfachste und schnellste ein anruf bei der dekra oä. alles andere ist sowieso nur spekulation bzw. hörensagen.


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2012 15:42 
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Hallo,

ich versuch mich mal an dem Thema.
Die die ohne Eintragung des Seitenwagens mit Seitenwagen herumfahren, fahren auf jeden Fall unzulässig, da es eine Änderung ist und somit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zunächst erlischt da nicht nachvollziehbar ist, ob das Fahrzeug Seitenwagentauglich ist oder nicht bzw. ob der Anbau ordnungsgemäß erfolgt ist und somit eine Gefahr entstanden sein könnte.
Bei der Eintragung wahlweise ist es eindeutig. Auch zur Hauptuntersuchung muss nur wahlweise mit oder ohne vorgefahren werden.
Bei denen, wo Kraftrad mit Beiwagen in den Papieren steht muss ich mich auch erst kundig machen, schließlich sind z.B. moderne Gespanne nicht ohne weiteres Solotauglich, was aber gesetzlich alles über einen Kamm gezogen wird, denn Gesetz und Logik passen nicht zueinander.
Aber dahingehend mache ich mich kundig, wir(GTÜ) haben ja da lauter schlaue Leute die die Fragen der Prüfingenieure beantworten sollen.

Gruß Wolfram


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2012 16:37 
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ets_g hat geschrieben:
da wäre wohl das einfachste und schnellste ein anruf bei der dekra oä.
Bei DEKRA o.ä. ist es auch so, dass sich die Leute in Bereichen, die sie nicht betreffen, schlecht auskennen. Dass mir dort aus Unkenntnis falsche Auskünfte gegeben wurden, ist mir nicht erst einmal passiert. Betroffene "Kunden" wissen da manchmal mehr und besser Bescheid bei den kleinen Details, Ausnahmen, Hintertürchen und u.U. Änderungen.


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2012 17:07 
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So dann mal hier mein Fahrzeugschein. Die TS hab ich OHNE Beiwagen gekauft, Hab sie OHNE Beiwagen zur ERSTABNAHME gebracht und habe einen Vermerk auf den Eintrag "Gespann" im orginalen Brief gemacht.
Darauf hin gabs den wahlweisen Betrieb.

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LG Michi

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@enz-zett: das ist sicher richtig, aber alles was hier wiedergegeben wird sind ja auch alles angaben die die "kunden" erlebt bzw. gehört haben + der "stille post-effekt" + spekulationen. erwartest du wirklich das hier jemand mehr weiß als ein tüv-prüfer? und dann auch noch mit schriftlichen belegen? wenn ich wirklich was wissen will was hieb- und stichfest sein soll frage ich nicht in internetforen sondern die spezialisten (ich weiß davon tummeln sich in den foren auch viele, ich meine aber solche die es wirklich wissen und nicht spekulieren, belegen konnte bis jetzt keiner was, mich eingeschlossen) und ich denke das das am ehesten die prüforganisationen sind.


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2012 17:24 
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@ets_g: hat den Nagel wohl auf den Kopf getroffen :mrgreen:

Bei mir steht drin "für Beiwagenbetrieb geeignet" und dann der restliche Text.
Das ich Vorn aber nun auch 3,5 x 16" fahren darf, steht natürlich nur im alten Brief drin.

Ich muss aber mit SW zum TÜV, da es Blöd aussieht, wenn ich die Batterie auf den Gepäckträger schnalle :shock:

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Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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BeitragVerfasst: 24. Januar 2012 17:35 
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Es ist so: Bei älteren, von Hause aus gespanntauglichen Motorrädern (MZ TS-Baureihe, Moto Guzzi etc.) ist der Beiwagen ein "Anbauteil" (FgstNr. des SW nicht erforderlich!), der Anbau wahlweise und somit nicht Bestandteil der HU...bei (fast) allem, was danach kam, steht im Brief: "Für Beiwagenbetrieb nicht geprüft" bzw. "...nicht geeignet"; hier muss nachgerüstet, abgenommen und eingetragen werden...aber, wenn auch hier der Eintrag "wahlweise" gemacht wurde, kann man mit dem Solo-Motorrad zur HU fahren und alles ist in Butter...

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BeitragVerfasst: 24. Januar 2012 22:53 
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ets_g hat geschrieben:
erwartest du wirklich das hier jemand mehr weiß als ein tüv-prüfer? und dann auch noch mit schriftlichen belegen?
Ja, das ist möglich. Denn als Betroffener kann man dann wissen wo eben dieser gesuchte und entscheidende Passus zu finden ist. Was der Prüfer / Kontrolleur / ... nicht weiß, weil er nicht betroffen ist, und es ihn damit nicht interessiert. Bis zu dem Zeitpunkt, wenn er es mal braucht (z.B. weil ich mit dem Problem vor ihm stehe). Nicht nur braucht, sondern auch den drive hat es dann auch genau wissen zu wollen. Und wie es hierzulande halt ist: So lange er nicht weiß, daß und wie es zulässig ist, ist erst mal alles verboten.
Ich hab den ganzen Wust schon mehrmals durch, damals mit Auflasten von PKW Kombi, mit SoKFZ-Varianten, mit LPG Selbsteinbau. Die TÜV-Prüfer sind keine Halbgötter, deswegen kann es gut sein daß hier jemand mehr weiß (und belegen kann) als mein Prüfer oder Ansprechpartner beim TÜV&Co.


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BeitragVerfasst: 25. Januar 2012 07:57 
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g-spann hat geschrieben:
Es ist so: Bei älteren, von Hause aus gespanntauglichen Motorrädern (MZ TS-Baureihe, Moto Guzzi etc.) ist der Beiwagen ein "Anbauteil" (FgstNr. des SW nicht erforderlich!), der Anbau wahlweise und somit nicht Bestandteil der HU...bei (fast) allem, was danach kam, steht im Brief: "Für Beiwagenbetrieb nicht geprüft" bzw. "...nicht geeignet"; hier muss nachgerüstet, abgenommen und eingetragen werden...aber, wenn auch hier der Eintrag "wahlweise" gemacht wurde, kann man mit dem Solo-Motorrad zur HU fahren und alles ist in Butter...


Hallo!

Ich verfolge die Diskussion mit großem Interesse da ich meine TS 250/1 mit einem Beiwagen ausrüsten möchte. Bezüglich der oben stehenden Anmerkung kann ich nur sagen daß in meinem originalen Westbrief (ich habe eine 81er Neckermann) steht dasß das Motorrad nicht für den Beiwagenbetrieb geeignet ist.

Dateianhang:
Dokument1.pdf


Diese Formulierung ist allerdings nicht in die neuen Papiere übernommen worden.
Ehrlich gesagt kann ich mir aber auch nicht vorstellen daß man auf eine (wahlweise) Eintragung verzichten kann, immerhin müssen laut Werk ja doch ein Paar Änderungen an dem Motorrad selbst erfolgen.

Grüße: rallye311


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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@rallye311: Nun würde mich aber mal interessieren, warum deine Neckermann TS von 81
nicht für den Beiwagenbetrieb geeignet sein soll.

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Ist es vielleicht noch ne TS250 mit EZ 81 und noch keine /1 ?

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Arni25 hat geschrieben:
Ist es vielleicht noch ne TS250 mit EZ 81 und noch keine /1 ?


eher unwahrscheinlich. die muss ja dann ewig bei neckermann gestanden haben. der wechsel war doch 77 oder so, wenn ich nicht irre.

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Wäre aber das einzig logisch nachvollziehbare.

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dann wäre sie aber auch technisch gesehen nicht tauglich, denn dann würde ihr das querrohr fehlen.
ich denke eher, dass da ein fehler bei der zulassung gemacht wurde.

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BeitragVerfasst: 25. Januar 2012 11:22 
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Ganz genau, die Frage muss lauten: Hat sie ein Querrohr oder nicht?

Im Schein steht Übereinstimmung mit Typ TS250. Hat sie kein Querrohr ist alles richtig und sie ist nicht BW tauglich.
Hat sie ein Querrohr wurde ein Zulassungsfehler gemacht.

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Hab mal eben in den Daten der Fahrzeug-ABE nachgeschaut und festgestellt, dass bei den Ausführungen 239 001 und 239 002 im Feld 2.1 unter Bemerkungen in der ABE steht "für Beiwagenbetrieb nicht geprüft". Stimmt also schon was da steht im Brief.

Gruß


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derwolf1303 hat geschrieben:
Hab mal eben in den Daten der Fahrzeug-ABE nachgeschaut und festgestellt, dass bei den Ausführungen 239 001 und 239 002 im Feld 2.1 unter Bemerkungen in der ABE steht "für Beiwagenbetrieb nicht geprüft". Stimmt also schon was da steht im Brief.


was aber falsch ist, denn die TS ist ja nunmal auf beiwagenbetrieb geprüft und als solchen sogar ab werk ausgeliefert!

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Christian


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BeitragVerfasst: 25. Januar 2012 13:40 
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Tja falsch oder nicht falsch ist egal. Bei der Genehmigung der Fahrzeugbaureihe wurde das so gemacht und nun kommt er rechtlich gesehen nur mit einer Änderungsabnahme aus der Sache raus. Die Variante 239 003 z.B. ist mit Beiwagen geprüft und hat auch 500kg als zul.Gesamtgewicht eingetragen und ne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 95km/h.
Lag möglicherweise an anderen Zulassungsvorschriften in der damaligen BRD.


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BeitragVerfasst: 26. Januar 2012 21:15 
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Hab mir mal die Fahrzeug-ABE der von Neckermann verkauften TS250 besorgt. Ausführung B2 Schlüsselnummer 239 003 ist Serienmäßig mit Beiwagen ausgerüstet, müsste also theoretisch mit Beiwagen vorgeführt werden, da 3 Sitzplätze eingetragen sind. Ausführung B1 Schlüsselnummer 239 002 ist "für Beiwagenbetrieb geeignet", hat ne andere Übersetzung und auch nur 110km/h Höchstgeschwindigkeit und kann somit wahlweise betrieben werden. Wobei noch unten drin steht, dass nur Beiwagen superelastic verwendet werden darf wegen der nicht BRD-DIN gerechten Beiwagenanschlüsse. Ausführung A mit Schlüsselnummer 239 001 oder auch 240 001 ist "für Beiwagenbetrieb nicht geprüft" weswegen im Brief steht für Beiwagenbetrieb nicht geeignet.
Gruß


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BeitragVerfasst: 27. Januar 2012 12:26 
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Hallo!

Danke für die rege Beteiligung. Also Schlüsselnummer ist die 239001, es ist definitiv eine /1 und sie hat natürlich das Querrohr. Baue sie gerade zur SW-Maschine um.
Das heist wenn ich wahlweise einen Seitenwagen anbauen möchte müsste ich in Schlüsselnummer 239002 umschlüsseln lassen?

Wie sind denn die Schlüsselnummern der DDR-TS 250/1?

Danke: rallye311


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BeitragVerfasst: 27. Januar 2012 12:50 
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Betreffen denn diese Schlüsselnummern alle MZ, oder nur die Neckermann-MZ? Anders gefragt: Betrifft das denn die MZen, die ihre EZ in der DDR hatten?


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BeitragVerfasst: 27. Januar 2012 20:59 
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Ob der SW noch eingetragen werden muss oder nicht - keine Ahnung. Es scheiden sich die Geister.
Denn nach der Schlüsselnummernvergabe wird die 25 1200 für Kräder mit oder ohne Beiwagen vergeben.
Link: http://www.womotouren.de/kfz_steuer/Sys ... _2005_.pdf
Also sehr schwer. Besser wird es aber sein, wenn er vermekrt wurde - sicher ist sicher.


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BeitragVerfasst: 28. Januar 2012 21:32 
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@enz-zett: die Schlüsselnummern betreffen streng genommen nur die Neckermann-Maschinen, da die eine BRD-ABE besitzen. Die DDR-Maschinen besitzen eine KTA-ABE, die wurden nach der Wende dann auf 000 000 geschlüsselt.
Da aber mittlerweile ja zum Glück kein Vollgutachten mehr nötig ist, um ein Fahrzeug was stillgelegt ist in Betrieb zu nehmen, selbst wenn der Brief abhanden gekommen ist. Es muss für den Prüfer nur der Fahrzeugtyp eindeutig bestimmbar sein.Dann genüg ein Datenblatt und ne HU zur Wiederzulassung. Dann würde ich versuchen nach BRD-ABE zu gehen, weil mir persönlich das 000 000 nicht gefällt.
@ TS-Martin die 25 1200 ist die Schlüsselnummer zur Fahrzeugart (kraftrad m.LB.), hat mit dem Fahrzeugtyp nichts zu tun.
@rallye311 umschlüsseln auf 002 wird der Sachverständigen wohl eher nicht. Er wird wohl eher auf 239 000 oder komplett 000 000 gehen wenn du den Umbau abnehmen läßt.

Gruß


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MZ hat Schlüsselnummern auch unsere Trabanten haben das.
Trabant 0845 302
MZ TS 150: 0868 108
MZ ETZ 250: 0868 109
MZ RT 125: 0868 000

Also alles ausnullen ist Blödsinn.
Und wenn dann 0900 000
Denn 0900 sind sonstige KfZ Hersteller.

Meistens wie ich es beschrieben habe und unter BE Nr. die entsprechende BE Nummer der DDR oder unter sonstiges: KTA-BETRIEBSERLAUBNIS schreiben.


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BeitragVerfasst: 30. Januar 2012 11:48 
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@TS Martin verdreh mal nich die Schlüsselnummern, oder ließ genauer.
Das der Hersteller-Schlüssel genullt wird ist natürlich Blödsinn. Hab ich aber auch nie geschrieben. Es wird wenn dann nur der Typ-Schlüssel genullt. Dieser hat 6 Stellen. Die ersten 3 Variante und die andern 3 Version. Die Kollegen müssten den Typ-schlüssel auch nicht nullen. Tun manche Kollegen aber trotzdem.
Und im übrigen deine RT ist beim Typ ausgenullt, da gibts nämlich keine Schlüsselnummern für.

Gruß


Fuhrpark: VW 1303 Bj 1973,
VW 1600 L Automatic BJ 1968,
MZ TS 150 BJ. 1974,
Schwalbe KR51/1 Bj. 81,
BK 350 BJ 54 optisch unrestauriert, technisch topfit
BK 350 BJ 54 (frühe Version)
BK 350 BJ 55 Endigumbau im Aufbau
DKW SB 500 BJ 1938mit unbekanntem Seitenwagen
DKW NZ 350 BJ 1944
DKW SB 200A BJ 1936
Wohnwagen Bastei

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