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BeitragVerfasst: 9. Juli 2010 12:12 
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Hallo liebe ES250/2 Fahrer,
wer von Euch hat ein kleines Nummernschild (Größe für 80er Zulassung, 255mm x 130mm) an seiner ES/2,
mit der entsprechenden Eintragung in seinem Fahrzeugschein??
Da ich seit der Zulassung mit einem riesigen Kuchenblech herumfahren muss, das das schöne Motorrad total verschandelt, wollte ich um Euere Hilfe bitten!

Es wäre eine tolle Sache, wenn mir einer von Euch eine Kopie seines Fahrzeugscheins mit der eingetragenen Genehmigung für ein kleines Schild schicken würde!
Das währe als Vorlage beim Sachbearbeiter auf jeden Fall ein Argument mehr, wenn der gleiche Fahrzeugtyp bereits eine entsprechende Eintragung hätte!

Ich habe zwar bereits schon sehr nette Korrespondenz mit ein paar Forummitgliedern,
„Ralle, mz-schrauber, mutschy und TS-Martin seien an dieser Stelle aufs herzlichste gegrüßt!“,
jedoch muß ich leider zur Zulassungsstelle-Berlin und die sind bekanntlich recht Gnadenlos!
Und in diesem Fall denke ich, mehr hilft mehr!
( §60 ist leider aus der STVZO nach EU-Recht weggefallen, welch ein Jammer! )

Ich möchte mich dafür natürlich finanziell, oder in Form von Ersatzteilen, oder wie auch immer erkenntlich zeigen!!
Mit den persönlichen Daten werde ich natürlich verantwortungsvoll umgehen und sie nach Vorlage beim Amt umgehend vernichten, oder zurücksenden!
Ich werde die Kopie des Fahrzeugscheins niemanden anderen zeigen, darauf mein Ehrenwort!
Datenschutz hat auch für mich einen hohen Stellenwert!
Bitte, bitte, :flehan: :flehan: :flehan: wer kann mir da helfen!

Liebe Grüße,
Franky

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BeitragVerfasst: 9. Juli 2010 20:16 
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Ich hatte bei unserer Zulassungsstelle mal angefragt ob ich das kleine NS an die ETS bammeln könnte.
Da hat der gute Mann gesagt" Wenn ich ne Bestätigung von der DEKRA bringe ist das kein Problem".
Aber den guten Mann von der DEKRA musste erst mal überreden. Ich hab noch Zeit aber wenn´s soweit ist
wird es versucht.

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Gruß Jörg
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...und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!
...und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer...!


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BeitragVerfasst: 9. Juli 2010 20:59 
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Hallo Jörg,
danke für Deine Nachricht und danke für Dein Angebot!
Mein Tüv-Mann hatte damals auch gemeint, er könne einen Vermerk für die Zulassungsstelle schreiben, brauche aber mindestens einen anderen Fahrzeugschein als Kopie zur Vorlage, um die jeweilige Eintragung machen zu können!
Dann muß nur noch ich Zulassungstelle seinen Segen geben, aber die haben halt das letzte Wort!
In Deiner Region ist das ja hoffentlich einfacher, als in Berlin!

Liebe Grüße,
Franky

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BeitragVerfasst: 9. Juli 2010 21:04 
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Sorry aber wo ist eigentlich das Problem der Zulassungstelle? Ich habe an meiner ES/2 ein KZ. mit den Maßen 180 x 180 und an der ETZ 250 230x 200, meine Bitte an die gute Frau von der Zulassungsstelle war lediglich das kleinst mögliche KZ zu verwenden. Denke mal das hab ich dran? Keine Sondergenehmigung, Eintragungspflicht o.Ä.

Was treiben die in Berlin eigentlich?

Gruß manitou

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Man sollte wissen das eine Änderung des original Zustandes nicht zwangsläufig zur Verbesserung des selbigen führt.

Gruß manitou


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BeitragVerfasst: 9. Juli 2010 21:10 
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Sei froh, daß das in Berlin offenbar so problemarm möglich ist, denn bei den liebenswerten leipziger Beamten der Zulassungsstelle nützt dir noch nicht mal die DEKRA-Eintragung was.
Am Dienstag hat meine ES 150 ihr Vollgutachten bekommen, der nette Prüfer hat mich sogar gefragt ob er eintragen soll daß ein kleines Kennzeichen notwendig ist. Ich frohgemut zum Amt zwecks Zulassung, doch tönte mir ein kühles "Das nützt ihnen gar nichts, das entscheiden wir selbst und dazu muß das Fahrzeug vorgeführt werden!" entgegen. Transportmöglichkeiten habe ich keine, 8 km Schieben kommt irgendwie auch nicht so richtig in Frage und ein Kurzzeitkennzeichen ist auch nicht billig - also habe ich die Hufu mit Kuchenblech zugelassen. Der Eintrag mit dem notwendigen kleinen Schild ist aber im Brief. Und das schärfste: Ich mußte einen Wisch unterzeichnen, daß ich entgegen des Eintrags im Brief auf eigenes Risiko mit großem Kennzeichen fahre. :shock: Absurdistan im Quadrat!

Gruß, Sven


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BeitragVerfasst: 9. Juli 2010 21:21 
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Blackshine hat geschrieben:
Sei froh, daß das in Berlin offenbar so problemarm möglich ist, denn bei den liebenswerten leipziger Beamten der Zulassungsstelle nützt dir noch nicht mal die DEKRA-Eintragung was.
Am Dienstag hat meine ES 150 ihr Vollgutachten bekommen, der nette Prüfer hat mich sogar gefragt ob er eintragen soll daß ein kleines Kennzeichen notwendig ist. Ich frohgemut zum Amt zwecks Zulassung, doch tönte mir ein kühles "Das nützt ihnen gar nichts, das entscheiden wir selbst und dazu muß das Fahrzeug vorgeführt werden!" entgegen. Transportmöglichkeiten habe ich keine, 8 km Schieben kommt irgendwie auch nicht so richtig in Frage und ein Kurzzeitkennzeichen ist auch nicht billig - also habe ich die Hufu mit Kuchenblech zugelassen. Der Eintrag mit dem notwendigen kleinen Schild ist aber im Brief. Und das schärfste: Ich mußte einen Wisch unterzeichnen, daß ich entgegen des Eintrags im Brief auf eigenes Risiko mit großem Kennzeichen fahre. :shock: Absurdistan im Quadrat!

Gruß, Sven


Tja, hauptsache sie machen einem das Leben schwer! :evil:
Übrigens, ich habe schon das möglichst kleinste Schild für Berliner Verhältnisse, aber das ist immer noch scheiße groß, kleiner machen war den Beamten nicht recht!

Gruß,
Franky

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BeitragVerfasst: 9. Juli 2010 21:25 
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Blackshine hat geschrieben:
Und das schärfste: Ich mußte einen Wisch unterzeichnen, daß ich entgegen des Eintrags im Brief auf eigenes Risiko mit großem Kennzeichen fahre. Absurdistan im Quadrat!


Kann ich nicht nachvollziehen. Was hätten die gemacht wenn du die Einverständniserklärung nicht unterschrieben hättest?
Ich meine, man kann auch gegen Beamte die sich für Götter halten Beschwerde einlegen. Und das hier riecht nach Amtsmißbrauch.

Gruß manitou

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Zuletzt geändert von manitou am 10. Juli 2010 06:58, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 9. Juli 2010 21:39 
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Eisenschwein Franky hat geschrieben:
Tja, hauptsache sie machen einem das Leben schwer! :evil:
Übrigens, ich habe schon das möglichst kleinste Schild für Berliner Verhältnisse, aber das ist immer noch scheiße groß, kleiner machen war den Beamten nicht recht!


Wahrscheinlich wollen sie einfach alle Kennzeichen im Umkreis von 10 km auch noch von ihrem Schreibtisch aus erkennen können. Meine sachbearbeitende Wohltäterin meinte noch, wahrscheinlich in einem vorübergehenden Anfall von Mitmenschlichkeit, ich könne ja jederzeit erneut vorsprechen und nach der Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs würde dann objektbezogen entschieden, ob ich ein Anrecht auf ein kleines Kennzeichen hätte. Die Kosten der Umkennzeichnung hätte ich natürlich zu tragen und der Erfolg sei ungewiß. Ich werde es natürlich trotzdem versuchen - die Heckansicht mit dem Schneeschieber ist einfach unerträglich.
Ich drück dir die Daumen...


manitou hat geschrieben:
Kann ich nicht nachvollziehen. Was hätten die gemacht wenn du die Einverständniserklärung nicht unterschrieben hättest?
Ich meine, man kann auch gegen Beamte die sich für Götter halten beschwerde einlegen. Und das hier richt nach Amtsmißbrauch.


Hätte ich nicht unterschrieben, hätte ich ohne Fahrzeugvorführung gar kein Kennzeichen bekommen. Nach 3 Stunden Wartezeit wollte ich aber auch nicht unverrichteter Dinge wieder abziehen.

Gruß, Sven


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BeitragVerfasst: 9. Juli 2010 22:10 
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aber die mz fæhrt, ja :?:

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Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
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Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24
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Mein Eintrag der DEKRA lautet:

"Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Punkt 1(c) FZV wegen eingeschränkter Ausleuchtung durch 6V E-Anlage erforderlich"

Wenn das auf der Zulassungsstelle nicht wirkt, Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der FZV bei der nächst höheren Behörde stellen (obere Verkehrsbehörde). Siehe wie hier in Brandenburg (Argumentation ist beigefügt zweite Frage von unten.

Im Umkehrschluß ließe sich imho daraus ein Rechtsanspruch ableiten,so denn das Krad erstmals in der DDR zugelassen wurde, da nach Einigungsvertrag die alten ABE´s (Typscheine) weiterhin gültig sind und somit u.U. bei größerem kennzeichen ein Verstoß gegen den Einigungsvertrag vorliegen könnte...

LG MV

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BeitragVerfasst: 9. Juli 2010 22:38 
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eMVau hat geschrieben:
... somit u.U. bei größerem kennzeichen ein Verstoß gegen den Einigungsvertrag vorliegen könnte...


:rofl: :rofl: :irre: :rofl: :knuddel:

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eMVau hat geschrieben:
Mein Eintrag der DEKRA lautet:

"Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Punkt 1(c) FZV wegen eingeschränkter Ausleuchtung durch 6V E-Anlage erforderlich"

Wenn das auf der Zulassungsstelle nicht wirkt, Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der FZV bei der nächst höheren Behörde stellen (obere Verkehrsbehörde). Siehe wie hier in Brandenburg (Argumentation ist beigefügt zweite Frage von unten.

Im Umkehrschluß ließe sich imho daraus ein Rechtsanspruch ableiten,so denn das Krad erstmals in der DDR zugelassen wurde, da nach Einigungsvertrag die alten ABE´s (Typscheine) weiterhin gültig sind und somit u.U. bei größerem kennzeichen ein Verstoß gegen den Einigungsvertrag vorliegen könnte...

LG MV


Danke für die super Info mit"erstmals in der DDR zugelassen", ich habe ja noch den DDR-Brief, das hilft sehr!

Bei der Sache mit"eingeschränkter Ausleuchtung durch 6V E-Anlage", bin ich beim erstenmal Zulassen leider gescheitert, darauf hat sich der Sachbearbeiter nicht eingelasse, mit dem Agument er sei Dipl.Ing. für Fahrzeugtechnik und beweise mir das Gegenteil!
Aber ich werde es nochmals zusätzlich zur Sprache bringen, vielleicht zieht das ja diesmal!

Danke für die Mühe,
alles Liebe,
Franky

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BeitragVerfasst: 9. Juli 2010 22:49 
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Luzie, ich habe bereits 4! MZetten zu einem kleinen Kennzeichen verholfen...außerdem schrieb ich "könnte"...

@Franky: Probier es mit einem Ausdruck des LBV. Wie gesagt, direkt bei der oberen Verkehrsbehörde den Antrag auf Ausnahmegenehmigung (ca. 10 €) stellen mit Verweis auf das LBV und dem Dekraeintrag als Beispiel. Ist nicht für Berlin bindend, nur für Brandenburg (rechtlich Ländersache).

LG MV

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BeitragVerfasst: 10. Juli 2010 07:10 
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eMVau hat geschrieben:
Mein Eintrag der DEKRA lautet:

"Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Punkt 1(c) FZV wegen eingeschränkter Ausleuchtung durch 6V E-Anlage erforderlich"

Wenn das auf der Zulassungsstelle nicht wirkt, Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der FZV bei der nächst höheren Behörde stellen (obere Verkehrsbehörde). Siehe wie hier in Brandenburg (Argumentation ist beigefügt zweite Frage von unten.

Im Umkehrschluß ließe sich imho daraus ein Rechtsanspruch ableiten,so denn das Krad erstmals in der DDR zugelassen wurde, da nach Einigungsvertrag die alten ABE´s (Typscheine) weiterhin gültig sind und somit u.U. bei größerem kennzeichen ein Verstoß gegen den Einigungsvertrag vorliegen könnte...

LG MV


:ja: Das könnte durchaus helfen. Denn neben gnadenlos dumm sind einige Beamte auch noch mit ausgeprägter Faulheit gesegnet. Bevor die sich über Inhalte des Einigungsvertrags oder div. Paragraphen den Kopf zerbrechen und womöglich dafür den Aktionsradius eines Bierdeckels durchbrechen müßen, könnte ein kleines Kennzeichen in greifbare Nähe rücken.
Ich drück dir die Daumen.

Gruß manitou

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:ja: Das könnte durchaus helfen. Denn neben gnadenlos dumm sind einige Beamte auch noch mit ausgeprägter Faulheit gesegnet. Bevor die sich über Inhalte des Einigungsvertrags oder div. Paragraphen den Kopf zerbrechen und womöglich dafür den Aktionsradius eines Bierdeckels durchbrechen müßen, könnte ein kleines Kennzeichen in greifbare Nähe rücken.
Ich drück dir die Daumen.

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Danke fürs Daumen drücken,
wenn man den lieben Beamten :patpat: etwas vorlegt, denke ich, sie werden sich nicht die Blöße geben es anzuzweifeln!
Hoffe ich!

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BeitragVerfasst: 10. Juli 2010 10:37 
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Du wohnst leider in Berlin. Da gibt es grundsätzlich keine kleinen Kennzeichen.

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BeitragVerfasst: 10. Juli 2010 11:26 
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eMVau hat geschrieben:
Luzie, ich habe bereits 4! MZetten zu einem kleinen Kennzeichen verholfen...


[spoil]wird das jetzt ein foreninterner mitgliederwettstreit wer die meisten kleinen nummerschilder "organisiert" hat :mrgreen:[/spoil]

eMVau hat geschrieben:
außerdem schrieb ich "könnte"...


hab ich was anderes behauptet :?:

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Lorchen hat geschrieben:
Du wohnst leider in Berlin. Da gibt es grundsätzlich keine kleinen Kennzeichen ab 125 ccm.

dieser aussage schließ ich mich hemmungslos an

berichrte mal , wenn du sie angemeldet hast

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Hallo, wegen der 6 Volt gibt es ja das kleine Kennzeichen max 255x130. aber es gibt ja auch 240x130 für Leichtkradräder. Hatt jemand ein 240x130 Kennzeichen? Ein Bild wäre auch schön.
Ich muss demnächst eine Vollabnahme machen und da muss ich es auch beantragen.

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Gruß aus Dortmund


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Hi,

ich habe beide Kennzeichen, Kleinkraftrad und kleines Klasse 1, sogar bis auf die letzte Zahl identisch. Es sollte aber etwas wärmer werden, ehe ich die abschraube und mal an die ES hänge.

Gruß
Willy


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BeitragVerfasst: 26. Januar 2012 18:20 
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audioconcept hat geschrieben:
Hallo, wegen der 6 Volt gibt es ja das kleine Kennzeichen max 255x130. aber es gibt ja auch 240x130 für Leichtkradräder. Hatt jemand ein 240x130 Kennzeichen? Ein Bild wäre auch schön.

Das hier? Das bekommen alle Motorräder, die erstmalig in der DDR zugelassen wurden. Ein DDR-Brief ist da echt hilfreich. :ja:

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Das kleine Nummerschild bekommst du Hier nicht, auch nicht wenn du einen DDR Brief hast oder der Tüv es eingetragen hat, keine Chance. :evil:


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P-J hat geschrieben:
Das kleine Nummerschild bekommst du Hier nicht, auch nicht wenn du einen DDR Brief hast oder der Tüv es eingetragen hat, keine Chance. :evil:


Hm, hier genau so. Geht nur mit einer Schw...teuren Abnahme von der DEKRA. Ansonsten keine Chance, hatte mich ca. ne halbe Stunde mit dem Amtsleiter der Zulassung darüber unterhalten ( rumgestritten wäre übertrieben ).

-- Hinzugefügt: 26. Januar 2012 18:50 --

Edit: Trotz Eintrag im Brief !


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Und was ist mit dem Sicherheitsaspekt? Ich hab mir sagen lassen, dass die Unterkante des Kennzeichen 30 cm über der Fahrbahn enden muss. Vielleicht das beim TÜV-Prüfer ansprechen.

Gruß Thomas.


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BeitragVerfasst: 26. Januar 2012 19:02 
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Tommy hat geschrieben:
Ich hab mir sagen lassen, dass die Unterkante des Kennzeichen 30 cm über der Fahrbahn enden muss


"Wenn das nicht passt müssen sie das Rücklicht halt nach oben versetzen, oder das Nummerschild mit geprüfter Beleuchtung an den Beiwagen bauen." Wortlaut des
Wartburg 311 QP hat geschrieben:
Amtsleiter
.


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@Lorchen wirklich keiner? :mrgreen:




nochmal an alle die diese elende Problematik haben. Es ist im Vereinigungsvertrag ein Bestandsschutz festgeschrieben was das Thema angeht. das heißt eine Kopie der KTA Zulassung besorgen,dort steht die max.zulässige Kennzeichengröße drin 240x130 was anderes gab es nicht in der DDR.Folgende Anlage im Einigungsvertrag regelt diesen Passus:Anlage I, Kap. XI B III,Anlage I Kap. XI,Sachgebiet B-Straßenverkehr Abschnitt III Abs. Nr 2,23 und 25, das diesen renitenten Systemknechten mit der KTA kopie unter die Nase halten und ihnen klar und deutlich sagen das sie gegen geltendes Recht verstoßen wenn sie sich weigern ein kleines Kennzeichen zu erteilen notfalls bis zum Dienststellenleiter gehen.Es wurde schon ein Prozeß geführt deswegen in Berlin mit dem Ergebnis das die LABO unterlag und das kl.Kennzeichen dem Betroffenden rausrücken mußte!!Es ist völlig egal was nach heutigen BRD/EU Recht gilt!!! da Bestandsschutz, einzige Bedingung das KFZ muß zu DDR Zeiten schonmal zugelassen gewesen sein,also für z.B.ne Neckermann MZ die nie in der DDR Zugelassen war gilt das nicht!


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Basti28 hat geschrieben:
eine Kopie der KTA Zulassung
Bekommt man wo? Ein Versuch ist es wert. :ja:


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BeitragVerfasst: 26. Januar 2012 20:28 
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hm würde es mal bei den Resten des MZ Werks bzw. deren Nachfolgefirma versuchen oder besser die heutige DEKRA in Dresden das ist der Nachfolger des KTA die müßten die alten Dokumente noch in ihrem Archiv haben.

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Hab grad Via Internet Kontakt und eine Anfrage zur Dekra in Dresden gestartet, mal sehen was kommt, Danke.


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BeitragVerfasst: 26. Januar 2012 21:11 
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na dann laß dich nicht abwimmeln die Interessiert das alte zeug nämlich nicht besonders. das ist ja mit einem gewissen Aufwand verbunden und wie bei fast alle heutigen firmen zählt nur der profit.

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Ich muss eine Vollabnahme machen. Da werde ich es ansprechen.

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Das wird bestimmt nicht viel bringen, der gemeine Prüfer hat da ganz selten Ahnung von dieser Thematik. Der kommt Dir dann sicher mit wegen 6 Volt und Abstand Nummernschild zum Boden usw. das er das mit reinschreibt in das Gutachten. Das widerum interessiert die Zulasssungsstelle eh nicht.Da muß man schon direkt in Dresden im Hauptsitz und gegebenenfalls im Archiv dort fragen.Ist leider nich so einfach da es heute bis auf uns paar verrückte keinen mehr interessiert ob ne MZ nun ein kleines oder großes Schild bekommt.Da ist Hartnäckigkeit gefragt. :roll:

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Hi hatte nicht jemand mal gesagt, dass das mit dem Einigungsvertrag aufgehoben wurde?

Du meinst , selbst wenn der TÜV es einträgt kann sich das Strassenverkehrsamt weigern?!

Wenn ich es aber nicht eintragen lasse , werden die sich auch weigern.


Weiss denn jemand ganz genau, wie man es 100% bekommt?
Was ist dieses Jahr noch aktuell?
-Einigungsvertrag?
- wegen 6Volt bzgl. der schwachen Ausleuchtung?
- oder wegen der Bodenhoehe bei der Es250/1?


Wo finde ich den aktuellen Gesetzestext?

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Hier steht jetzt keine Politik, auch nichts über Illegale oder Meinungsfreiheit. Fast wie vorher.
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Ich war gestern auf der Zulassungsstelle in Grimma und dort wurde mir gesagt, dass sie bis Bj.69 kleine Kennzeichen vergeben.
Tja '72 Pech gehabt.

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Grüße Frank


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Da ist die Altersgrenze bei euch aber willkürlich vergeben worden.

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Alle Motorräder bis 59 bekommen automatisch kleine Schilder, hier.


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ES-Rischi hat geschrieben:
Ich habe auch ein kleines, meine ES ist Bj59.


Hi ES-Rischi,

steht bei dir im Brief , warum du ein kleines Kennzeichen bekommen hast? Hast Du es beim TÜV vorher eintragen lassen?

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Es gibt doch auch noch andere Kennzeichenformen. Die schmale hab ich an meiner 125er. Das kleine wäre zu niedrig gewesen für die Halterung


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BeitragVerfasst: 27. Januar 2012 10:32 
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das ist aber das jetzt übliche kleine moppedkennzeichen, was an alle motorräder standardmäßig vergeben wird. sieht aber sch.... aus ;)

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BeitragVerfasst: 27. Januar 2012 10:47 
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Also nochmal, allen MZ/AWO Modellen die in der DDR schonmal zugelassen waren haben das Anrecht auf ein kl.Kennzeichen völlig unabhängig vom Baujahr,da Bestandsschutz besteht der im natürlich noch geltenden Einheitsvertrag festgeschrieben steht.(Im Land Brandenburg wurde das auch Vorbildlich durchgesetzt, da gibt es wie es sich laut Gesetz gehört generell für alle DDR Motorräder automatisch ein kl. Kennzeichen).Wenn dem nicht so wäre, dann dürften die Simson Mopeds auch keine 60 kmh mehr fahren.Das fällt genauso unter den Bestandsschutz und wurde entsprechend im Einigungsvertrag geregelt.Diese ganzen Regelungen die hier kursieren 6 Volt/Ausleuchtung Kennzeichen,das hat alles keine Gültigkeit mehr da der § 60 Stvo wo eben diese Ausnahmen für ein kl.Kennzeichen festgeschrieben waren nicht mehr existiert seit 2007.Es gilt die FZV daher haben auch alle seitdem Zugelassenen KFZ diese dämlichen EU Papiere TeilI u.II.Einfach so verfahren wie ich weiter oben schon schrieb dann können die garnicht anders als euch ne kl. Nummer zugeben.Völlig egal im welchen Bundesland da Bundesrecht und das bricht Landesrecht! es ist halt in Hintertupfingen(westen) nur völlig unbekannt da dort kaum welche MZ fahren.

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Gruss

Mutschy

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Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


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MZ TS 150, BJ 1981, "Valerie"
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(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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BeitragVerfasst: 27. Januar 2012 11:29 
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mutschy das hat schon seine Richtigkeit als damals in der BRD die neuen Kennzeichen eingeführt wurden so 58 rum da gab es schlicht kaum ein Rücklicht das diese riesigen Dinger vernünftig ausleuchten konnte. Es wurde ein riesen Gutachten vom TÜV erstellt in dem alle damalig Serienmäßig Verbauten und gängigen Rücklichter getestet wurden auf ihre Ausleuchtung/Leuchtkraft bis auf die BMW Tonne und das Rücklicht von Zündapp haben alle anderen versagt d.h. sie sind nicht in der Lage gewesen die neuen Bleche ordentlich Auszuleuchten. daher kam dann der §60 mit dieser Ausnahmeregelung bis bj.59 kl.Kennzeichen usw.

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Hier ist der Link zu 23 und 25


(23)Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.
(24)Nachträge zu Allgemeinen Betriebserlaubnissen im Sinne der Nummer 23 sind nur bis zum Ablauf der Gültigkeit der jeweiligen Betriebserlaubnis zulässig. Verlängerungen von Betriebserlaubnissen dürfen nur bis 31. Dezember 1991 genehmigt werden.
(25)Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember 1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden.




Ich muss noch mal blöd fragen, du schreibst ich soll eine Kopie der KTA Zulassung besorgen. Was ist KTA? Ich habe aber keinen Brief mehr.

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das KraftfahrzeugTechnischeAmt der DDR das war das Gegenstück zum KBA Kraftfahrtbundesamt jedes KFZ was in der DDR eine Betriebserlaubnis haben sollte mußte dort eine Genehmigung erhalten. Absatz 23 bringt es auf den Punkt.das ist genau die Aussage die ihr den heinis auf der Zulassungsstelle zeigen müßt!

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Also muss ich noch irgendwie an die KTA kommen! aber wie? Ich habe keine Papiere!

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mach es wie P-J email Anfrage an die Dekra(nachfolgeorganisation das KTA) in Dresden und den Typ deines Motorrades sowie Baujahr ect. weißt du ja auch ohne Papiere oder?

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Fuhrpark: Simson 425 T,Bj.59, MZ ES 150/1 Trophy Bj.71, MZ ETS 250 Trophy Sport Bj.71, Simson Schwalbe Bj.77, Camptourist CT 6-2 de luxe Bj.81,
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BeitragVerfasst: 27. Januar 2012 14:22 
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Hi ja Bj. und Typ weiss ich. Bj. 1966 und ES250/1
Brauch ich die Fahrgestellnr? Muss ich denen nur sagen, ich brauch die KTA für mein Motorrad?

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Gruß aus Dortmund


Michael


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BeitragVerfasst: 27. Januar 2012 15:22 
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P-J hat geschrieben:
Basti28 hat geschrieben:
eine Kopie der KTA Zulassung



Werde ich auch gleich mal probieren. Wenn der TÜVer nächste Woche endlich aus dem Urlaub ist, komme ich auch in die Verlegenheit meine /2 mit möglichst kleinem KZ anzumelden.


Fuhrpark: Trabant P601 Bj. 1984
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BeitragVerfasst: 27. Januar 2012 15:28 
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so ungefähr du benötigst eine Kopie der KTA Zulassung für das Modell MZ ES 250/1 Bj.1966 alles weitere werden die dir dann schon sagen.

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