Danke das hab ich dazu gefunden.
freizeitfreunde.de hat geschrieben:
Nach der Reichsgründung 1871 wurde zunächst kontrovers auch über einen einheitlichen Patentschutz diskutiert. Auf Drängen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) und des Patentschutzvereins (Werner von Siemens) trat später das Patentgesetz am 1. Juli 1877 in Kraft.
Am 01.Oktober 1891 führt das Kaiserliche Patentamt in Berlin neben dem "Deutschen Reichspatent" (D.R.P.) das "Deutsche Reichsgebrauchsmuster" (D.R.G.M.) ein, welches als "Patent des kleinen Mannes" einen Patentschutz für 10 Jahre bietet.
(Deutsches Reich Gebrauchs-Muster)
Blöderweise hilft mir das auch nicht viel weiter
