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Martin H.
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Betreff des Beitrags: Geschwindigkeitsindex Verfasst: 20. März 2007 13:09 |
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Moderator |
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------ Titel ------- Heiligenstadt 2009/2011 Organisator, 2015 Helfer FBF-Papparazzo
Beiträge: 14886 Wohnort: 92348
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Hallo Leute,
hab grad schon die Suchfunktion bemüht, aber nix passendes gefunden... es geht konkret um die Frage, für was die einzelnen Buchstaben beim Geschwindigkeitsindex stehen? Insbesondere das "S".
In meinem konkreten Fall geht´s mir um meinen Polo, also mal keine Motorradfrage.
Gruß, Martin.
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Sv-enB
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 20. März 2007 13:27 |
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Beiträge: 3290 Wohnort: jetzt Höxter, davor Eberswalde
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GSY km/h
M 130
N 140
P 150
Q 160
R 170
S 180
T 190
U 200
H 210
V 240
W 270
Y 300
ZR >240
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Martin H.
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 20. März 2007 13:47 |
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Moderator |
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------ Titel ------- Heiligenstadt 2009/2011 Organisator, 2015 Helfer FBF-Papparazzo
Beiträge: 14886 Wohnort: 92348
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Hallo Sven,
danke für die prompte Antwort!
"S" bedeutet also maximal 180 km/h.
Habe nämlich bei all meinen Reifen S in den Papieren stehen. Wenn ich nun z. B. "T" oder "H" habe, ist das ja o. k., da die sogar für noch größere Geschwindigkeiten gehen würden, richtig?
Meine Winterreifen allerdings haben nur "Q"; das wäre ja schlechter.
Andererseits rennt mein Polo eh max. 160, also wäre "Q" ohnehin in jeder Hinsicht ausreichend - nicht?
Gruß, Martin
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Sv-enB
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 20. März 2007 13:52 |
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Beiträge: 3290 Wohnort: jetzt Höxter, davor Eberswalde
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Wenn Du einen niedrigeren GSI bei deinen Winterreifen hast, mußt Du im Blickfeld einen entsprechenden Warnaufkleber haben. Bei Sommerreifen ist das meines Wissens nach nicht zulässig.
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DlD
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 20. März 2007 16:12 |
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------ Titel ------- Der letzte Diplomand Lehesten 2011 Organisator Waldfrieden 2015 Organisator
Beiträge: 559 Wohnort: Rennstadt Schleiz und München Alter: 43
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ElchQ hat geschrieben: Wenn Du einen niedrigeren GSI bei deinen Winterreifen hast, mußt Du im Blickfeld einen entsprechenden Warnaufkleber haben. Bei Sommerreifen ist das meines Wissens nach nicht zulässig.
Soweit mir bekannt ist brauchst du den Aufkleber nur, wenn die angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges über der des Reifens liegt.
Außerdem sollte die Reifengeschwindigkeit nicht extrem unter der des Autos liegen.
Warum das bei Sommerreifen nicht erlaubt sein soll erschliesst sich mir zwar gerade nicht, aber solcherlei Unfug solls ja häufiger in den Gesetzen geben.
Gruß Sebastian.
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Sv-enB
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 20. März 2007 16:30 |
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Beiträge: 3290 Wohnort: jetzt Höxter, davor Eberswalde
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Wikipedia und mein Reifendealer, Gründe kenne ich auch nicht:
Anders als bei Sommerreifen ist es bei Winterreifen auch erlaubt, abweichend von den einzuhaltenden Angaben des Fahrzeugscheines, Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex einzusetzen. Dabei ist wieder die M&S-Kennzeichnung ausschlaggebend, die übrigens auch Ganzjahresreifen aufweisen können. Im Gegensatz zu den meisten Sommerreifen sind Winterreifen in der Regel mit einer vorgegebenen Drehrichtung versehen, welche bei der Montage zu beachten ist.
In Deutschland ist in diesem Fall ein Aufkleber mit dem Aufdruck ?XXX km/h? im Sichtbereich des Fahrers anzubringen. Sogar in manchen Ländern, in denen ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen gilt, ist diese Kennzeichnung vorgeschrieben. Diese Geschwindigkeitsgrenze muss beachtet werden, da schlauchlose Reifen bei zu hoher Geschwindigkeit Luft verlieren können, oder sich sogar die Lauffläche von der Karkasse lösen kann. Inzwischen werden Winterreifen auch mit dem Geschwindigkeitssymbol V (bis 240 km/h), vereinzelt auch mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h), in fast allen Reifendimensionen angeboten. Es sind damit kaum mehr Einschränkungen mit der Montage von Winterreifen verbunden. Auf schneefreiem und trockenem Asphalt, vor allem bei höheren Temperaturen, ist allerdings mit stärkerem Abrieb von Winterreifen zu rechnen.
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Und hier der Hinweis auf das Gesetz, welches ich jetzt aber nicht suche:
Zunächst einmal die gesetzliche Regelung: Im § 36 (1) StVZO wird dazu ausgeführt:
"Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für die M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."
Das heißt, Winterreifen können unter diesen Bedingungen so auch im Sommer gefahren werden. Dies trifft auch auf Ganzjahresreifen zu, so sie gemäß § 36 StVZO (Richtlinie für eine einheitliche Reifenkennzeichnung) als Winterreifen gekennzeichnet sind, mit den Symbolen M+S, M.S. oder M&S, was ja in der Regel bei den Ganzjahresreifen der Fall ist.
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Martin H.
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 21. März 2007 19:29 |
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Moderator |
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------ Titel ------- Heiligenstadt 2009/2011 Organisator, 2015 Helfer FBF-Papparazzo
Beiträge: 14886 Wohnort: 92348
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Hallo,
ich glaub, so ´nen Aufkleber hab ich nicht drin... aber wie gesagt, Geschwindigkeit des Autos ist eh nicht höher als der Reifen-Index.
Danke für alle eure Antworten!
Gruß, Martin.
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Sven H.
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 21. März 2007 20:52 |
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Beiträge: 286 Wohnort: Wolfenbüttel Alter: 49
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Mein Wagen läuft laut KFZ Brief 190kmh aber die Reifen sind mit H also 210kmh eingetragen. Vieleicht wegen sicherheitsgründen?
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Gespannfahrer
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 21. März 2007 20:55 |
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Beiträge: 1105 Wohnort: Regis-Breitingen Alter: 55
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Sven H. hat geschrieben: Mein Wagen läuft laut KFZ Brief 190kmh aber die Reifen sind mit H also 210kmh eingetragen. Vieleicht wegen sicherheitsgründen?
Genau.
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