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BeitragVerfasst: 5. März 2012 12:00 
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Hallo zusammen,

so es ist vollbracht, seit gestern bin ich stolzer Besitzer eines ETZ251er Superelastik-Gespanns :D

Nun bin ich mit dem Papierkran beschäftigt (Versicherung, Zulassung). Mich würde interessieren was die Bemerkung "wahlweiser Eintrag solo oder Gespann im KFZ Brief" im "MZ Typenkompass MotorBuchVerlag Andy Schwietzer" zu bedeuten hat. In meinem KFZ Brief steht ETZ251 SW. Also logisch als Gespann. Was um himmels Willen soll der Soloeintrag bedeuten? Etwa wenn ich die Maschine dauerhaft vom Boot trennen würde?

Nächste interessante Frage, darf ich mit dem Motorrad auch temporär solo fahren (Blinker rechts funktionstüchtig)? Ich denke hier an des andere Kettenritzel, die stärkeren Telegabelfedern und evtl. den Gespann Hinterradreifen.

Mein Kumpel habe ich wahrscheinlich "angesteckt". Er frug mich ob er mit seinem PKW Lappen ein Gespann fahren darf - weil 2 spurig? Habe im Web Infos gefunden ist nicht 2-spurig weil nicht auf einer Achse (hat sich damit wahrscheinlich erledigt).

Gruß

René

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BeitragVerfasst: 5. März 2012 12:02 
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McGyver hat geschrieben:
Nun bin ich mit dem Papierkran beschäftigt (Versicherung, Zulassung). Mich würde interessieren was die Bemerkung "wahlweiser Eintrag solo oder Gespann im KFZ Brief" im "MZ Typenkompass MotorBuchVerlag Andy Schwietzer" zu bedeuten hat. In meinem KFZ Brief steht ETZ251 SW. Also logisch als Gespann. Was um himmels Willen soll der Soloeintrag bedeuten? Etwa wenn ich die Maschine dauerhaft vom Boot trennen würde?

Nächste interessante Frage, darf ich mit dem Motorrad auch temporär solo fahren (Blinker rechts funktionstüchtig)? Ich denke hier an des andere Kettenritzel, die stärkeren Telegabelfedern und evtl. den Gespann Hinterradreifen.


genau dafür ist der wahlweise-eintrag gedacht. boot abbauen und solo fahren.

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Gruß
Christian


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BeitragVerfasst: 5. März 2012 12:03 
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McGyver hat geschrieben:
Nächste interessante Frage, darf ich mit dem Motorrad auch temporär solo fahren (Blinker rechts funktionstüchtig)?


Nö, weil Du eben nicht "wahlweise" eingetragen bekommen hast.

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Gruß vom Biebsch

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BeitragVerfasst: 5. März 2012 12:04 
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McGyver hat geschrieben:
Hallo zusammen,

so es ist vollbracht, seit gestern bin ich stolzer Besitzer eines ETZ251er Superelastik-Gespanns :D

Nun bin ich mit dem Papierkran beschäftigt (Versicherung, Zulassung). Mich würde interessieren was die Bemerkung "wahlweiser Eintrag solo oder Gespann im KFZ Brief" im "MZ Typenkompass MotorBuchVerlag Andy Schwietzer" zu bedeuten hat. In meinem KFZ Brief steht ETZ251 SW. Also logisch als Gespann. Was um himmels Willen soll der Soloeintrag bedeuten? Etwa wenn ich die Maschine dauerhaft vom Boot trennen würde?

Nächste interessante Frage, darf ich mit dem Motorrad auch temporär solo fahren (Blinker rechts funktionstüchtig)? Ich denke hier an des andere Kettenritzel, die stärkeren Telegabelfedern und evtl. den Gespann Hinterradreifen.



Der Wahlweise Eintrag bedeutet ja, dass Du nach Abbau des SW sowie Umbau einiger Kleinigkeiten (Ritzel z.B.) auch solo fahren darfst. Du hättest quasi die Wahl das Motorrad als Solo oder mit BW zu bewegen. Hast Du keinen "Wahlweise" Eintrag, ist es als Gespann festgesetzt und die Solofahrt untersagt.

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BeitragVerfasst: 5. März 2012 12:10 
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Wahlweise bedeutet nur, das du auch ohne SW fahren darfst.

Es ist dabei wurscht, was für Federn oder Ritzel du hast :wink:
Die Kiste ist halt Solo etwas härter und über 110 km/h wirst du nicht drüber raus kommen.

Bei Gespann-Betrieb sollten deine rechten Blinker nicht als Blinker erkennbar sein :lol:

Ob mit SW oder Ohne, es bleibt ein Motorrad - nix mit Führerschein sparen :roll:

Da war mal wieder einer schneller :shock:

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Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 5. März 2012 12:13 
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Aha, also bedeutet das definitiv: Ich darf die Maschine wenn die Papiere so bleiben immer nur zusammen mit dem Boot fahren. Ich darf nicht das Boot abbauen und die Maschine und auch nur einen Meter ohne BW im Straßenverkehr bewegen. Ich muß den Eintrag änderrn lassen um die Maschine solo zu betreiben.

Der Fahrzeugbrief samt der Zulassung muß nun noch auf mich geändert werden. Kann ich hier einen "Wahlweise" Eintrag noch erwirken um wechselweise fahren zu können?

Achso hatte ich noch vergessen: In der Zulassung ist hinten ein 18" Rad eingetragen. Unsinn, die 251er hat hinten ein 16er. Die 250 hatte hinten und vorn 18". Jedenfalls hat es so einen aktuellen TÜV.

Upps, schon wieder neue Antworten...

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BeitragVerfasst: 5. März 2012 12:20 
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Hallo,

die ETZ war nie ab Werk für einen wahlweisen Betrieb vorgesehen. Trotzdem kann man es sich eintragen lassen. Da deine Papiere sowieso geändert werden müssen, kannst du das gleich mitmachen lassen.

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 5. März 2012 12:21 
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du hast doch genug solo-maschinen...

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BeitragVerfasst: 5. März 2012 12:28 
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MZ-Chopper hat geschrieben:
du hast doch genug solo-maschinen...



Bin halt gern flexibel :D

-- Hinzugefügt: 5th März 2012, 11:34 am --

Robert K. G. hat geschrieben:
Hallo,

die ETZ war nie ab Werk für einen wahlweisen Betrieb vorgesehen. Trotzdem kann man es sich eintragen lassen. Da deine Papiere sowieso geändert werden müssen, kannst du das gleich mitmachen lassen.

Gruß
Robert



Na prima - so einfach? Also wahlweise eintragen lassen und auch solo Spaß haben - klasse! Bedarf es noch eines Gutauchtens oder irgendwelchen anderen nervigen Papierkram?

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McGyver hat geschrieben:
Na prima - so einfach? Also wahlweise eintragen lassen und auch solo Spaß haben - klasse! Bedarf es noch eines Gutauchtens oder irgendwelchen anderen nervigen Papierkram?


Ich denke nicht, dass es so einfach geht. In letzter Zeit haben viele gesagt, dass der Wahlweise-Eintrag fast nicht mehr erteilt wird. Kommt auf den Prüfer an. Mach dich aber drauf gefasst, dass er NEIN sagt.


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BeitragVerfasst: 5. März 2012 12:48 
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Matthieu hat geschrieben:
McGyver hat geschrieben:
Na prima - so einfach? Also wahlweise eintragen lassen und auch solo Spaß haben - klasse! Bedarf es noch eines Gutauchtens oder irgendwelchen anderen nervigen Papierkram?


Ich denke nicht, dass es so einfach geht. In letzter Zeit haben viele gesagt, dass der Wahlweise-Eintrag fast nicht mehr erteilt wird. Kommt auf den Prüfer an. Mach dich aber drauf gefasst, dass er NEIN sagt.


Prüfer? Also vor der Zulassungsstelle doch noch eine Abnahme beim TÜV um den wahlweise Eintrag evtl. zu erhalten?

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BeitragVerfasst: 5. März 2012 13:04 
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McGyver hat geschrieben:
Prüfer? Also vor der Zulassungsstelle doch noch eine Abnahme beim TÜV um den wahlweise Eintrag evtl. zu erhalten?


Die Zulassungsstelle trägt dir gar nix ein was nicht von nem Prüfer bestätigt wurde.
Wär mir zumindest neu.


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BeitragVerfasst: 5. März 2012 13:12 
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Robert K. G. hat geschrieben:
die ETZ war nie ab Werk für einen wahlweisen Betrieb vorgesehen.
Ganz sicher? Bei dem Stuttgarter Scheunenfund verstehe ich das so, dass SW wahlweise ist. Ist EZ '89, seit '92 oder '93 beim jetztigen (zweiten) Besitzer und laut erstem Besitzer nie mit SW versehen gewesen.


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BeitragVerfasst: 5. März 2012 13:33 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Hallo,

die ETZ war nie ab Werk für einen wahlweisen Betrieb vorgesehen.


Wieso hat das Motorrad dann rechts je einen Blinker für vorn und hinten? Das hätte man sich doch dann sparen können.
Irgendwie versteh ich deine Aussage nicht bzw. zweifel an dass du das wirklich so meinst.


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BeitragVerfasst: 5. März 2012 13:50 
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Matthieu hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:
Hallo,

die ETZ war nie ab Werk für einen wahlweisen Betrieb vorgesehen.


Wieso hat das Motorrad dann rechts je einen Blinker für vorn und hinten? Das hätte man sich doch dann sparen können.
Irgendwie versteh ich deine Aussage nicht bzw. zweifel an dass du das wirklich so meinst.


Die originalen ETZ-Werksgespanne hatten rechts keinen Blinker, sondern vorne wurde er ganz weg gelassen und hinten hatten sie auf der Blinkerstrebe `nen Gummi-Schnöbes drauf.

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Zuletzt geändert von biebsch666 am 5. März 2012 13:54, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 5. März 2012 13:53 
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Matthieu hat geschrieben:
McGyver hat geschrieben:
Prüfer? Also vor der Zulassungsstelle doch noch eine Abnahme beim TÜV um den wahlweise Eintrag evtl. zu erhalten?


Die Zulassungsstelle trägt dir gar nix ein was nicht von nem Prüfer bestätigt wurde.
Wär mir zumindest neu.


sie könnten es durchaus. dekra und tüv nehmen ihnen nur die arbeit ab, es zu bescheinigen. so brauchen die zulassungstellen keine fachleute vorhalten, sondern nur tippsen :stumm:

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Gruß
Christian


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BeitragVerfasst: 5. März 2012 13:55 
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Matthieu hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:
Hallo,

die ETZ war nie ab Werk für einen wahlweisen Betrieb vorgesehen.


Wieso hat das Motorrad dann rechts je einen Blinker für vorn und hinten? Das hätte man sich doch dann sparen können.
Irgendwie versteh ich deine Aussage nicht bzw. zweifel an dass du das wirklich so meinst.


An der Beiwagenausführung fehlt rechts der Blinker. In den Westpapieren seht auch, dass das Fahzeug nicht für den Betrieb ohne Seitenwagen vorgesehen ist. Ich kann dir gern eine Briefkopie von mir schicken.

Das Eintragen des wahlweise Betriebs ist etwas Trickserei. Es funktioniert aber. Ich habe es vor garnicht allzu langer Zeit durch. Und wie immer gilt: Man braucht einen Prüfer der mitzieht.

Gruß
Robert

PS:
Hier ein Werksgespann. Da ist rechts kein Blinker:
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BeitragVerfasst: 5. März 2012 14:01 
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Zitat:
In den Westpapieren seht auch dass es nicht für den Beiwagenbetrieb vorgesehen ist. Ich kann dir gern eine Briefkopie von mir schicken.
Bei mir steht da nichts drin von "nicht für den Beiwagenbetrieb vorgesehen ". Dafür unter Ziffer 33 wahlweise andere Sitzzahl und Gesamtmasse mit Seitenwagen.

download/file.php?id=81415&mode=view


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Enz-Zett hat geschrieben:
Zitat:
In den Westpapieren seht auch dass es nicht für den Beiwagenbetrieb vorgesehen ist. Ich kann dir gern eine Briefkopie von mir schicken.
Bei mir steht da nichts drin von "nicht für den Beiwagenbetrieb vorgesehen ". Dafür unter Ziffer 33 wahlweise andere Sitzzahl und Gesamtmasse mit Seitenwagen.

download/file.php?id=81415&mode=view


Ich kann deinen Anhang nicht aufrufen. Aber es sollte sich schon um den ersten Brief handeln. :wink: Nachträglich eintragen geht, was ich ja oben schon gesagt habe.

Gruß
Robert

PS: Nicht für den Betrieb ohne Seitenwagen vorgesehen. Ich hatte es oben schon korrigiert.

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In der Wissensdatenbank ist ein ww Einrag von der ETZ 250 (von mir) und einer von einer ETZ 251 hinterlegt ... du kannst dann mit Beiwagen fahren aber auch ohne ...


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Mal ne andere dumme Frage an die WW-Fahrer:

Wie deckt ihr eure Blinker rechts ab?
Habe bei meiner ETZ auch vor, in diesem Jahr auf WW LSW umzubauen.
Habe allerdings nicht mehr originale Blinker dran, daher überleg ich, die Blinker irgendwie vernünftig abzudecken.
Einfaches Umdrehen nach unten ist da nicht.

Gruß
LamE

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LamE hat geschrieben:
Mal ne andere dumme Frage an die WW-Fahrer:

Wie deckt ihr eure Blinker rechts ab?
Habe bei meiner ETZ auch vor, in diesem Jahr auf WW LSW umzubauen.
Habe allerdings nicht mehr originale Blinker dran, daher überleg ich, die Blinker irgendwie vernünftig abzudecken.
Einfaches Umdrehen nach unten ist da nicht.

Gruß
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Meine Blinker sind links orange und rechts schwarz getönt. Das ging so durch.

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Hatte auch schon überlegt, mir Wechselblinkerkappen zu bauen - sehr dunkel getönte (bzw. innen schwarz lackierte) und orange für solo

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LamE hat geschrieben:
Mal ne andere dumme Frage an die WW-Fahrer:

Wie deckt ihr eure Blinker rechts ab?



Moin,
Seinerzeit ganz unpragmatisch mit einer alten Socke, denn man fuhr ja ebenfalls ein Motorrad mit Seitenwagen und kein Gespann!!
Dateianhang:
Sanglas 04.jpg

Schöne Grüße aus Bielefeld


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Das Leben ist einfach zu kurz um immer 3 Takte zu warten bis einer zündet!

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Also bei der Prüfstelle in Österreich war das kein Problem, es ging allerdings um eine 250er ETZ.
Hab einfach aus dem Internet (Link hier aus dem Forum) folgendes vorgelegt:

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freigabe_ahlweise BW.jpg


Damit war das technisch kein Problem, es ging nurmehr um die Eintragung der Fahrzeugtypes. Ließ sich aber computertechnisch lösen und wurde mit der Auflage "Bei Betrieb ohne Beiwagen sind die rechten Blinkleuchten zu montieren" eingetragen. :)

LG Dieter


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BeitragVerfasst: 8. März 2012 16:09 
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So, die Amts-Rennerrei habe ich hinter mich gebracht. Gott sei dank...

Ich habe mir die korrekte Bereifung abnehmen und eintragen lassen.

Ebenso habe ich den "wahlweisen Eintrag" bei der DEKRA erwirken können. War relativ leicht. Wichtig ist, die Anleitung zum MZ Gespann dabei zu haben (wegen der ganzen Gewichte) sonst muß der Prüfer die Daten erst recharchieren. Ebenso war die Zulassung die hier in der Wissensdatenbank (ETZ250) hinterlegt ist sehr zum Vorteil für den Prüfer als Anhaltspunkt. Ich denke der Prüfer muß halt nur verlässliche Quellangaben haben. Dann ist er aus dem Schneider und kann seinen Segen geben. Es handelte sich um eine sogenannte Einzelabnahme.

Achso, interessant ist: Die Cheffin der Zulassungsstelle Merseburg war sich sicher, daß man einfach so den Beiwagen abkoppeln kann und solo fahren kann. Das sah die DEKRA ganz anders. Für die ist ein Gespann im Fahrzeugschein eingetragen. Wenn man damit dann solo fährt ist das so nicht zulässig z.B. wegen der Eintragung Fahrzeugtyp 19 unter Punkt J (korrekt ist dann 25), die Anzahl der Sitzplätze und den ganzen Gewichten. Zu den Blinker wollte keiner was wissen - naja...

Ich werde meinen Fahrzeugbrief (ETZ251) in die Wissensdatenbank legen, für denjenigen der auch am wahlweisen Betrieb Interesse hat und sich die Amtswege antun möchte :D

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BeitragVerfasst: 8. März 2012 16:43 
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BeitragVerfasst: 8. März 2012 19:39 
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Glückwunsch zur erfolgreichen Fütterung des Amtsschimmels. ;D

In der Dädärä war das ja alles kein Problem, m.W. nach wurden die meisten Maschinen mit Gespannrahmen eh als Solo verkauft.
Dann wurde entweder ein Beiwagen angebaut oder auch nicht.
Hatte anno 1995 bei der "Zwangsummeldung" auch ne lange Diskussion mit der Dame von der Zulassungsstelle,
meine ETZ 251 als Solo gekauft und bis dahin auch als Solo gefahren, aber eben mit Gespannrahmen.
Nach Hinzunahme des Chefs wurde dann doch wahlweise eingetragen.
Zur Zeit ist die gute ja abgemeldet, mal sehen was mich bei der Wiederzulassung erwartet.

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BeitragVerfasst: 9. März 2012 01:47 
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Damals stand unten im KFZ Brief/Schein: Bei Anbau des Seitenwagens XYZ ändern sich folgende Daten ( Ges. Gewicht, Anzahl der Räder, Sitzplätze usw.) Somit konnte man "mit und ohne" fahren.
Schöne Grüße aus Bielefeld


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BeitragVerfasst: 9. März 2016 11:19 
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Servus,
existiert so eine Eintragung oder ein Schreiben eventuell auch für eine ES250/1 ?

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BeitragVerfasst: 9. März 2016 12:08 
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Beantwortet zwar nicht deine Frage,

aber diese Bezeichnung finde ich, ist auch interessant (Motorrad o. Beiw.).
Erstbrief ! der zum Thema passt.
Vielleicht auch für die WDB interessant.

Gruß Klaus


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Fuhrpark: habe

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BeitragVerfasst: 9. März 2016 13:39 
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Bei mir wurde der wahlweise Eintrag sogar bewusst drin gelassen. Sogar nach Umstellung auf Schwabel und 16 Zoll.
Aber, es steht drin "bei Solo", dass nur 18 Zoll und Telegabel und anderer Tachoantrieb

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BeitragVerfasst: 9. März 2016 15:28 
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Klaus P. hat geschrieben:
B(Motorrad o. Beiw.).



Das heiß bestimmt: "Motorrad oder Beiwagen" :steinigung:

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BeitragVerfasst: 9. März 2016 16:49 
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motorang hat geschrieben:
Servus,
existiert so eine Eintragung oder ein Schreiben eventuell auch für eine ES250/1


für die /2 habe ich einen.....


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 10. März 2016 10:27 
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Haha, gestern gefunden:

im Buch "Typenkompass MZ" von Andy Schwietzer steht bei den Gespannen modellfein dabei: "Wahlweiser Eintrag solo oder Gespann im Kfz-Brief".
Und es sind die benötigten Teile für den Umbau angeführt, also um aus einer solo (erstmalig) eine Gespannmaschine zu machen.

Für mein Modell:

Vorderschwinge (wegen der zweiten Achsaufnahme)
Hinterschwinge mit Schwingenachse (wegen Torsionsstabaufnahme)
Seitenwagenfedern (weil härter)
Motorritzel (kürzere Übersetzung)
Anschlusskugeln (zur SW-Befestigung)
Tachoantrieb (kürzere Übersetzung)

Das sollte reichen, um die Prüfstelle zu überzeugen.

Gryße!
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BeitragVerfasst: 10. März 2016 10:45 
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Leider nicht.

Ich bekomme kleine Kennzeichen, einen total umgebauten Beiwagen, anderen Motoren, Umbauten an der Bremsanlage und jeden Mist eingetragen. Außer den Beiwagen wahlweise - jedenfalls bei meinem Dekra-Mann

Aber ganz ehrlich: jedes mal das halbe Moped umbauen wäre mir auch zu viel Aufwand

PS: Normalerweise kommt noch ein Reifenwechsel dazu (wenn man Gepannreifen fährt), sonst wirds in der Kurve recht interessant ;)

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BeitragVerfasst: 10. März 2016 12:38 
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BeitragVerfasst: 10. März 2016 12:54 
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Nö .. der ist eigentlich ganz OK :)

Ich möchte auch gar nicht WW haben, würde die BK eh nicht mehr solo fahren ;)

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