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harryderdritte
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Betreff des Beitrags: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 21:21 |
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Beiträge: 687 Wohnort: 19370 Parchim Alter: 42
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Wie ihr ja wisst, darf man mit einen abgemeldeten Euronummernschild, original Brief und Doppelkarte zur Prüfstelle und danach zur Zulassungsstelle fahren...
Gild das auch für das DDR Nummernschild ( Nummernschild und Brief stimmen überein ) ....
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Klaus P.
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 21:33 |
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Beiträge: 12136 Wohnort: 57271 Alter: 78
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In deinem Fall würde ich NUR die Versicherung fragen. Denn diese sollte kompetent sein.
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TS Martin
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 21:36 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 3537 Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg Alter: 43
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Unser Landkreis sagt eindeutig: ja, wenn vorab ein Euro Kennzeichen zugeteilt bzw. reserviert wurde. Wenn alle Unterlagen mitgeführt werden. DDR Brief. EvB Nummer und die Bestätigung der Versicherung. Aber bitte das vorab zugeteilte Euro Kennzeichen anbauen und nicht das DDR Blech.
Zuletzt geändert von TS Martin am 12. März 2012 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 21:40 |
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Beiträge: 3271 Wohnort: 19073
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Martin, das glaub ich nicht. Über das Kennzeichen muss im Bedarfsfall der Halter ermittelt werden können. Es darf deswegen auch mit entstempeltem Euro-Kennzeichen nicht grundsätzlich zum TÜV fahren, sondern nur dann wenn es (noch) eindeutig auf das Fahrzeug / den Halter zuzuordnen ist.
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Dieter
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 21:49 |
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Beiträge: 4136 Wohnort: Dortmund Alter: 69
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Ich hab bei der Abnahme schon öfter Schilder gesehen, die solche Sachen ablehnen. Es machen wohl nur wenige Prüfer. Viele lehnen dann die erforderliche Prüffahrt ab. Also auf jden Fall den Prüfer vorher fragen.
Gruß Dieter
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TS Martin
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 21:54 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 3537 Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg Alter: 43
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Habe extra nachgeschlagen und es stimmt: FZV § 10 hat geschrieben: (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 21:58 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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TS Martin hat geschrieben: Habe extra nachgeschlagen und es stimmt: FZV § 10 hat geschrieben: (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Und wo kann man alte DDR Kennzeichen sich vorab zuteilen lassen ? 
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xtreas
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 21:59 |
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Beiträge: 2120 Wohnort: Süd-Oberlausitz Alter: 50
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....na im Landkreis von TSMartin....... wollte genau die selbe Frage stellen.
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TS Martin
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 22:02 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 3537 Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg Alter: 43
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Das DDR Blech nicht, aber man kann sich ein Kennzeichen vorab zuteilen lassen (meistens genügt die Reservierung) - oder warum kann man Serienkennzeichen reservieren. Dann prägen lassen und ab an Fahrzeug - ungestempelt - rede aber mit deiner ZuLa vorab.
@ Maik80: Du musst mich nicht anschreien - ich kann lesen ...
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 22:07 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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TS Martin hat geschrieben: Das DDR Blech nicht, aber man kann sich ein Kennzeichen vorab zuteilen lassen (meistens genügt die Reservierung) - oder warum kann man Serienkennzeichen reservieren. Dann prägen lassen und ab an Fahrzeug - ungestempelt - rede aber mit deiner ZuLa vorab.
@ Maik80: Du musst mich nicht anschreien - ich kann lesen ... Wenn ich Dich anschreie, würde das anders aussehen. Die wo von Dir überflogene Passage wollte ich hervorheben, ob das nun mit größerer Schrift, Unterstrichen oder wie auch immer ist Jacke wie Hose. Was ich aber nicht wollte, ist Verwirrung stiften indem ich die Passage Deines Zitates separat zitiere.
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_Stef
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 22:12 |
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Beiträge: 480 Wohnort: 08396 Waldenburg Alter: 54
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Ich würde das DDR - Kennzeichen abschrauben, sonst mit allem losfahren. P.S. rufe mal bei Deiner zuständigen Tüv - oder Dekra Stelle an, bei mir ist der Prüfer damals nach Hause gekommen. Ist total nett gewesen, die geben die Telefonnummern von den Prüfern gern raus.
_______________
Gruß Steffen
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Dieter
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 22:12 |
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Beiträge: 4136 Wohnort: Dortmund Alter: 69
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Das wäre mir auch alles zu aufwendig. Ich habe heute für ein Firmenauto neue Kennzeichen anfertigen lassen, nachdem sie gestohlen worden sind. Ich muß sagen, hier in Dortmund ist es auch ohne Aufwand machbar. Ich mußte nur von der Polizeidienstelle die Bescheinigung über den Diebstahl abholen und konnte dann ganz normal Kennzeichen besorgen und abstempeln lassen. Alles in allem, mit neuen Schilderhaltern besorgen habe ich ca. 1. Std. gebraucht.
Der Aufwand für Kennzeichen ist hier wirklich recht niedrig. Vorher bei der Zulassungstelle anrufen, einen kurzfristigen Termin und ein Wunschkennzeichen festlegen. Dann eben die Schilder besorgen, dann zum Amt. Da ich einen Termin hatte kam ich sofort dran. Dort wurden kurz die Daten aufgenommen und direkt die Schilder gestempelt. Das hat mit der kurzen Wartezeit keine viertel Stunde gedauert.
Zum Schluß, die Kosten für die neuen Kennzeichen mit der neuen Umweltplakette incl. Schilder lag bei ca. 85 Euro.
Und wenn ich vorher Kurzzeitkennzeichen habe, kann ich auch schon vorher fahren. Probefahrten und auch nocrmale Fahrten sind möglich. Die Mehrkosten sind die 16 Euro für das Schild + zusätzliche Anmeldekosten. Alles sicher unter 30 Euro. Keiner hat Probleme und ich kann sofort fahren und kann dann das Fahrzeug später richtig anmelden. Allerdings ist es auch nicht überall so einfach.
In den 70er Jahren war man dafür auch hier mindestens einen halben Tag unterwegs.
Gruß Dieter
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TS Martin
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 22:13 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 3537 Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg Alter: 43
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Ich habe nichts überflogen - man muss sich ein Euro KZ vorab zuteilen lassen - reservieren - mit der ZuLa reden. Ich habe es bis jetzt noch nie gemacht (außer Vater im Jahr 2000) und immer ein KKZ genommen. Sicher ist sicher. Kostet samt Kennzeichen keine 20 €. Behörde um 11 € plus die/das Blech. Und 2000 war noch die alte Rechtslage - und da für den Traba ein altes KZ mit OHV vorlag dürfte ich es so machen laut damaliger StVZO. Also ... lieber KKZ ... und wenn ohne, dann mit vorab zugeteilten Euro KZ. Und vorallem reden - ggf. wie bei uns auf den elektronischen Weg ...
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 22:18 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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TS Martin hat geschrieben: Ich habe nichts überflogen - Dann lies Dir nochmal den Fredtitel durch, also die Überschrift, das was oben drüber in fett steht.
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Arni25
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 22:19 |
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Beiträge: 6495 Wohnort: beim Rattenfänger Alter: 48
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Also ich lese die Überschrift mit der Frage. Dann lese ich: TS Martin hat geschrieben: Unser Landkreis sagt eindeutig: ja. Und dann kommt Euro KZ (was auch immer das sein soll....  ), StVzo etc..... Der TE fragt eindeutig nach DDR Kemmzeichen. Halt Dich doch lieber mal zurück, bevor Du solche Aussagen triffst um dann 3 Beiträge weiter wieder zurückrudern zu müssen....
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coolmodie
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 22:31 |
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Beiträge: 251 Wohnort: Berlin Alter: 44
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also ick fahre immer mit ost kennzeichen zum tüv zur ersten abnahme
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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der janne
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 22:38 |
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Beiträge: 9465 Wohnort: Limbach-Oberfrohna (Exil-Vogtländer) Alter: 43
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Feuereisen
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 12. März 2012 22:42 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 3600 Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen) Alter: 51
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Das DDR Kennzeichen darfst Du gar nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen. Zumindest in Sachsen. Dort ist mir folgendes passiert. Ich war mit meinem 500 erter Trabbi auf dem Weg zu einem Treffen und hatte mir extra dafür Kurzzeitkennzeichen geholt. Da dieses aber für die Kennzeichenöffnung in der Heckklappe zu groß war, hab ich es in die Heckscheibe gehängt und das originale DDR Nummernschild hinten drangelassen. Daraufhin hielten mich die Träger der grünen Kutte an und ich durfte ein Verwarngeld von 30 € bezahlen. Die Weiterfahrt wurde mir bis zur Entfernung des DDR Schildes untersagt... Also doch trailern oder wie von Martin beschrieben vorher in der Zulassungsstelle dein Kennzeichen holen.
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Stephan
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 08:10 |
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------ Titel ------- T-Shirt Besteller
Beiträge: 8001 Wohnort: Bertsdorf Alter: 38
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Wie die Gesetzeslage nun eindeutig ist, kann ich auch nicht sagen. Von der Zulassung bzw. der Dekra bekam ich 2010 eine klare Antwort:
Das letztmalig dem Fahrzeug zugeordnete Kennzeichen, egal ob Euro oder weißrussisches Kennzeichen, berechtigt zum direkten Weg zur Dekra und anschließend zur Zulassung, hier in Zittau.
Bei den zwei „Vereinen“ nachfragen und gut.
@feuereisen: Ganz klaren Fall, da du ja ein Kurzzeitkennzeichen hattest, war das das letzte zugeteilte. Deine Situation ist ja keine „Erste“ Fahrt zur Vollabnahme.
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Lorchen
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 08:35 |
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| Moderator |
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------ Titel ------- LaLu 2011 ES Philosoph
Beiträge: 34737 Wohnort: Strausberg, die grüne Stadt am See Alter: 56
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Es ist offenbar wieder keine einheitliche Regelung in unserem Ländle. Jeder Landkreis hat da seine eigene Auffassung. coolmodie hat geschrieben: also ick fahre immer mit ost kennzeichen zum tüv zur ersten abnahme Schöner alter 353er - aber der linke Blinker geht nicht, rechts ist in Ordnung.
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s-maik
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 08:55 |
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------ Titel ------- Forum-Kalender-2011-Produzent
Beiträge: 4216 Wohnort: bei Rostock Alter: 47
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auch ich habe mal von meiner versicherung gesagt bekommen, das das letzte amtliche KZ dran sein muss und meldung bei der Versicherung vorliegen muss... dann auf dem direkten wege zum prüfer und zulassung... auf meine direkt nachfrage da es sich bei mir um ein DDR Kennz. handelt wurde gesagt ... ja, das letzte amtliche ! frage die sich dann nun stellt ... was sagen die ordnungshüter dazu 
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Basti28
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 10:18 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 866 Wohnort: Berlin Alter: 46
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hm ich möchte doch bezweifeln das man mit DDR Kennzeichen zum Tüv fahren kann. Den Staat gibt es nichtmehr und dementsprechend verhält es sich mit seinen Gesetzen amtlichen Kennzeichnungen ect. alles was noch Bestand hat aus der Zeit steht im Einigungsvertrag und da steht nix von drin,das alte DDR Kennzeichen in irgendeiner gearteten Weise noch ihre Gültigkeit behalten.Daher interessiert auch keinen Prüfer irgendwelche Nummernschilder dieser Ära.Sonst könnte ich ja als nächstes mit meinen 35er Benz und seinen ersten Kennzeichen aus dem Reichsgau Thüringen zum Tüv rollen 
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s-maik
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 10:41 |
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------ Titel ------- Forum-Kalender-2011-Produzent
Beiträge: 4216 Wohnort: bei Rostock Alter: 47
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Basti28 hat geschrieben: hm ich möchte doch bezweifeln das man mit DDR Kennzeichen zum Tüv fahren kann. Den Staat gibt es nichtmehr und dementsprechend verhält es sich mit seinen Gesetzen amtlichen Kennzeichnungen ect. alles was noch Bestand hat aus der Zeit steht im Einigungsvertrag und da steht nix von drin,das alte DDR Kennzeichen in irgendeiner gearteten Weise noch ihre Gültigkeit behalten.Daher interessiert auch keinen Prüfer irgendwelche Nummernschilder dieser Ära.Sonst könnte ich ja als nächstes mit meinen 35er Benz und seinen ersten Kennzeichen aus dem Reichsgau Thüringen zum Tüv rollen  auskunft habe ich erhalten durch die HUK und auch durch die DA direkt ... also gleich 2 versicherungen die das gleiche zu mir sagten  nichts genaues weiß mann nicht 
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Arni25
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 10:45 |
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Beiträge: 6495 Wohnort: beim Rattenfänger Alter: 48
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Ich würde mich im Zweifel lieber an die Poizei / Straßenverkehrsamt wenden. Versicherung scheint mir der falsche Ansprechpartner.
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MZ-Chopper
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 11:05 |
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Beiträge: 4109 Wohnort: Blankenfelde-> am südlichen Zipfel des Speckgürtels Alter: 55
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Lorchen hat geschrieben: Es ist offenbar wieder keine einheitliche Regelung in unserem Ländle. Jeder Landkreis hat da seine eigene Auffassung. coolmodie hat geschrieben: also ick fahre immer mit ost kennzeichen zum tüv zur ersten abnahme Schöner alter 353er - aber der linke Blinker geht nicht, rechts ist in Ordnung. also mein dekra mensch meines vertrauens sagte mir folgendes..... - letztes kennzeichen was drann war, damit zur DEKRA/ TÜV - dann direkt damit zur Zulassungsstelle @ lorchen.....warum sollte der linke blinker funktionieren??? er steht in der rechten spur...und der rechte blinker funktioniert doch 
Zuletzt geändert von MZ-Chopper am 13. März 2012 13:24, insgesamt 1-mal geändert.
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dösbaddel
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 11:34 |
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Beiträge: 1107 Wohnort: östlich Rostock Alter: 54
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Lorchen hat geschrieben: Es ist offenbar wieder keine einheitliche Regelung in unserem Ländle. Jeder Landkreis hat da seine eigene Auffassung. coolmodie hat geschrieben: also ick fahre immer mit ost kennzeichen zum tüv zur ersten abnahme Schöner alter 353er - aber der linke Blinker geht nicht, rechts ist in Ordnung. genau und die Kamele sind hungrig! 
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Stephan
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 13:21 |
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------ Titel ------- T-Shirt Besteller
Beiträge: 8001 Wohnort: Bertsdorf Alter: 38
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Basti28 hat geschrieben: hm ich möchte doch bezweifeln das man mit DDR Kennzeichen zum Tüv fahren kann. Den Staat gibt es nichtmehr und dementsprechend verhält es sich mit seinen Gesetzen amtlichen Kennzeichnungen ect. alles was noch Bestand hat aus der Zeit steht im Einigungsvertrag und da steht nix von drin,das alte DDR Kennzeichen in irgendeiner gearteten Weise noch ihre Gültigkeit behalten.Daher interessiert auch keinen Prüfer irgendwelche Nummernschilder dieser Ära.Sonst könnte ich ja als nächstes mit meinen 35er Benz und seinen ersten Kennzeichen aus dem Reichsgau Thüringen zum Tüv rollen  Wenn es das letzte amtlich zugeteilte war, dann kannst du das, aber nur für den direkten Weg zur Prüfstellen und anschließend zur Zulassung. Quasi gehört diese Fahrt schon zum Zulassungsprozess. Die Polizei überwacht doch eher die StVO, hier geht es m.M.n. um die StVZO. Die Zulassung, als Unterbehörde des STraßenverkehramtes, gab mir eben auch diese Aussage.
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Basti28
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 13:43 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 866 Wohnort: Berlin Alter: 46
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wenn dann die FZV Stvzo gilt schon lange nichmehr  hier der entsprechende Auszug aus der FZV: § 10(4) FZV. "(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind." und da es keine vorübergehende Stillegung mehr gibt wie zu STVZO Zeiten ist das Kennzeichen nach Entfernung des Siegels NICHT mehr zugeteilt,d.h. sie können sofort wieder vergeben werden.
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coolmodie
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 13:54 |
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Beiträge: 251 Wohnort: Berlin Alter: 44
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und wer soll das drr kennzeichen wieder zuteilen ? du wieder sprichst dich ! mit deinen auszügen
noch nie ärger gehabt mit denn ddr kennzeichen aufn weg zum tüv...... das letzte zugeteilte kennzeichen am fahrzeug...da das fahrzeug noch nicht wiedererfasst wurde, ist es miest das ddr kennzeichen
im endeffekt muß jeder selber wissen was er macht.......
nur legal is och langweilig und typisch deutsch
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Lorchen
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 14:07 |
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| Moderator |
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------ Titel ------- LaLu 2011 ES Philosoph
Beiträge: 34737 Wohnort: Strausberg, die grüne Stadt am See Alter: 56
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Entscheidend ist, daß auf dieser Fahrt die Haftpflichtversicherung gültig ist, daß die Deckung gewährleistet ist.
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Basti28
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 14:16 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 866 Wohnort: Berlin Alter: 46
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coolmodie hat geschrieben: und wer soll das drr kennzeichen wieder zuteilen ? du wieder sprichst dich ! mit deinen auszügen
noch nie ärger gehabt mit denn ddr kennzeichen aufn weg zum tüv...... das letzte zugeteilte kennzeichen am fahrzeug...da das fahrzeug noch nicht wiedererfasst wurde, ist es miest das ddr kennzeichen
im endeffekt muß jeder selber wissen was er macht.......
nur legal is och langweilig und typisch deutsch  es ging bei dem Auszug um die HEUTIGE Rechtslage/Kennzeichen! Da wie du schon richtigerweise festgestellt hast das DDR Kennzeichen keiner mehr entwerten/abstempeln kann sowie der Staat nichtmehr existiert und auch keine Gesetzliche Regelung gegenteiliges beschreibt,ist es wohl so das es einfach ungültig ist.Bestenfalls haben wir hier so eine Art rechtliche Grauzone da versäumt wurde dieses Thema explizit im Gesetzestext zu regeln.
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TS Martin
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 14:45 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 3537 Wohnort: Plöwen (VG) => aufgewachsen in Oranienburg Alter: 43
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Und den Passus hatte ich auch schon gezeigt - doppelt hält aber bekanntlich besser 
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 16:20 |
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Beiträge: 3271 Wohnort: 19073
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§ 10(4) FZV hat geschrieben: ...wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Nach dem Abmelden ist das Kennzeichen noch für diesen Kalendertag für das bisherige Fahrzeug reserviert (= vom Amt zugeteilt). Erst am nächsten Tag kann es anderweitig vergeben werden. Man kann aber nach wie vor das Kennzeichen nach der Abmeldung reservieren lassen für eine Wiederzulassung. Und damit ist es wieder vom Amt zugeteilt auf das Fahrzeug bzw. den Halter. Und: Prüfer bei den Prüfvereinen und Sachbearbeiter auf den Zulassungsstellen wissen nicht immer alles, Versicherungssachbearbeiter noch weniger. Darauf, was die erzählen, würd ich mich nicht verlassen. Da zählt es auch nicht dass mancher mitm DDR-Kennzeichen rumfährt und nie was passiert ist / nie einer was gesagt hat. Es gibt auch Leute, die fahren seit 35 Jahren ohne Führerschein im LKW Fernverkehr. Die Frage war aber: Darf man das? Und die eindeutige Antwort ohne jeglichen Diskussionsbedarf ist: Nein. Die Rechts- und Sachlage ist absolut eindeutig.
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coolmodie
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 16:28 |
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Beiträge: 251 Wohnort: Berlin Alter: 44
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wenn ick ne doppelkarte habe darf ick mit meinem kfz los zum tüv und zur zulassungsstelle
es muß ein kennzeichen amfahrzeug sein....ohne fahren geht nicht....
also dit alte ost kennzeichen ran mit watt ick den wagen aus der scheune geholt habe
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Gergla
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 17:20 |
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Beiträge: 453 Wohnort: Hemhofen Alter: 69
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coolmodie hat geschrieben: wenn ick ne doppelkarte habe darf ick mit meinem kfz los zum tüv und zur zulassungsstelle
es muß ein kennzeichen amfahrzeug sein....ohne fahren geht nicht....
also dit alte ost kennzeichen ran mit watt ick den wagen aus der scheune geholt habe Hallo Coolmodie. So gehts mit Sicherheit nicht.  Bei uns im Westen gehts so: Doppelkarte besorgen, Kennzeichen zuteilen lassen von der Zulassung, Kennzeichen ans Fahrzeug zum Tüv, mit den Fahrzeug zur Zulassung und Stempel auf Kennzeichen machen lassen. Ich kann mir nicht vorstellen daß es im nahen Osten anders ist. Gruß Georg.
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Robert K. G.
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 18:00 |
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Beiträge: 6888 Wohnort: Berlin Alter: 41
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Gergla hat geschrieben: coolmodie hat geschrieben: wenn ick ne doppelkarte habe darf ick mit meinem kfz los zum tüv und zur zulassungsstelle
es muß ein kennzeichen amfahrzeug sein....ohne fahren geht nicht....
also dit alte ost kennzeichen ran mit watt ick den wagen aus der scheune geholt habe Hallo Coolmodie. So gehts mit Sicherheit nicht.  Bei uns im Westen gehts so: Doppelkarte besorgen, Kennzeichen zuteilen lassen von der Zulassung, Kennzeichen ans Fahrzeug zum Tüv, mit den Fahrzeug zur Zulassung und Stempel auf Kennzeichen machen lassen. Ich kann mir nicht vorstellen daß es im nahen Osten anders ist. Gruß Georg. Ist es auch nicht. Es heißt nicht ohne Grund dass man sich das ungestempelte Kennzeichen VORHER zuteilen lassen muss. Das kann über diverse Wege passieren. Z. B. ist es auch möglich sich sein altes Kennzeichen reservieren zu lassen. Man muss nur irgendwie "identifizierbar" sein. DDR- Kennzeichen gelten wie ausländische Kennzeichen. Diese können nicht durch eine deutsche Behörde zugeteilt werden. Weder vorher, nachher oder auch wärend einer Fahrt. Und da man sich ungestempelte Kennzeichen vor der Fahrt zur HU oder Zulassungsstelle zuteilen lassen muss... Die Teile haben einen musealen Wert, mehr nicht. Dabei reicht zur Zuteilung meist nur ein Anruf beim Amt. Das (spärer zu siegelnde) Kennzeichen kann man sich dann bei jedem Schilderdienst anfertigen lassen, bzw. man bekommt eben sein altes wieder zugeteilt. Gruß Robert
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 21:05 |
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Beiträge: 3271 Wohnort: 19073
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coolmodie hat geschrieben: also dit alte ost kennzeichen ran mit watt ick den wagen aus der scheune geholt habe coolmodie, Lesen bildet! --> lies mal den kompletten fred durch...
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coolmodie
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 13. März 2012 23:48 |
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Beiträge: 251 Wohnort: Berlin Alter: 44
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ick habe gelesen.......vielleicht is dir was untergegangen........am besten machts jeder wie er es für richtig hält
war heut mit der 125er ts beim tüv.....mit ost kennzeichen am moped
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dösbaddel
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 14. März 2012 08:45 |
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Beiträge: 1107 Wohnort: östlich Rostock Alter: 54
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Hier steht doch alles: Basti28 hat geschrieben: "(4) Fahrten, ... dürfen ...mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
und da es keine vorübergehende Stillegung mehr gibt wie zu STVZO Zeiten ist das Kennzeichen nach Entfernung des Siegels NICHT mehr zugeteilt,d.h. sie können sofort wieder vergeben werden. ein DDR Kennzeichen gilt nicht als zugeteilt nach derzeitiger Gesetzteslage, da es seine Gültigkeit mit der Einigung und der verstrichenen Karenzzeit verlur. Für die Polizei ist nur wichtig das Fahrzeug einem Halter zuordnen zu können, theoretisch wär es besser vom eigenen anderen FZ ein Kennzeichen zu führen, was aber Urkundenfälschung ist das es sich nicht um das gekennzeichnete Fahrzeug handelt. Also Antwort zum Fredthema: Nein. Wenn Du unbedingt trotzdem machen willst such Dir nen Kumpel der mit einem möglichst großem Fahrzeug kwasi im Hängermodus (schön dicht hinterherfahren) mitfährt. Oder ohne Kennzeichen fahren? Bei einer Ordnungswidrigkeit wirste angehalten und kannst alle Papiere vom FZ vorlegen inkl. Eigentumsnachweis. Falls die Rennleitung Dich nicht aufhalten kann, muß Sie ja nur schauen welche Fahrzeuge diesen Typs an dem Tag zugelassen wurden... puh hab ich viel geschreibselt. 
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 14. März 2012 10:27 |
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Beiträge: 3271 Wohnort: 19073
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coolmodie hat geschrieben: ick habe gelesen.......vielleicht is dir was untergegangen........am besten machts jeder wie er es für richtig hält
war heut mit der 125er ts beim tüv.....mit ost kennzeichen am moped Schön, hastes gelesen. Dann allem Anschein nach aber nicht verstanden. Also ist Dir was untergegangen. Und zum Glück macht es nicht jeder wie er es für richtig hält. Was wär das dann auch? Der eine hälts für richtig, besoffen oder bekifft Auto zu fahren, der andere will Engländer auf deutschen Straßen spielen, der nächste will 130 in Ortschaften fahren, ... Manche tun das sogar. Dass Du mit Ostkennzeichen am Mopped beim TÜV warst, ist kein logisches Argument für die thread-Frage.
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coolmodie
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 14. März 2012 19:12 |
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Beiträge: 251 Wohnort: Berlin Alter: 44
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und andere hier im forum fahren mitm ost-helm mit ihrer mz durch de gegend..... was auch nicht erlaubt ist.....
wie gesagt sei typisch deutsch und macht das was de machen darfst !
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Arni25
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 14. März 2012 19:19 |
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Beiträge: 6495 Wohnort: beim Rattenfänger Alter: 48
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Gibt auch Leute, die gehen hiermit zur Bank um Geld abzuheben. Ist auch nicht erlaubt. 
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coolmodie
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 14. März 2012 19:52 |
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Beiträge: 251 Wohnort: Berlin Alter: 44
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bringste mir was mit 
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Robert K. G.
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 14. März 2012 21:03 |
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Beiträge: 6888 Wohnort: Berlin Alter: 41
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coolmodie hat geschrieben: und andere hier im forum fahren mitm ost-helm mit ihrer mz durch de gegend..... was auch nicht erlaubt ist.....
wie gesagt sei typisch deutsch und macht das was de machen darfst ! Falsch! Die Helme aus DDR Zeiten sind in Deutschland zulässig. Nicht aber unbedingt im Ausland. Gruß Robert
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Klaus P.
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 14. März 2012 21:27 |
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Beiträge: 12136 Wohnort: 57271 Alter: 78
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Das ist ja auch so ein Hammer, sogar Stahlhelme darfst du fahren. Da sollte der Versicherungsschutz für die Träger sofort wegfallen. Und auch der gesetzliche.
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ritzel
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Betreff des Beitrags: Re: Darf ich mit DDR Nummerschild zum Tüv?? Verfasst: 14. März 2012 22:08 |
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Beiträge: 259 Wohnort: Leipzig-Kleinzschocher
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Klaus P. hat geschrieben: Das ist ja auch so ein Hammer, sogar Stahlhelme darfst du fahren. Da sollte der Versicherungsschutz für die Träger sofort wegfallen. Und auch der gesetzliche. ---NEIN--- § 21 a , Abs.2 /1.1.2006 ;BRD Wer Krafträder oder offene drei.... über 20 km/h....muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. als nicht geeignet wurden eingestuft :Bauarbeiter-,Radfahr-,Feurwehr- bzw.Stahlhelme Das Thema wurde oft in der BN behandelt + kam dann so ins "Reine". Ich habe diesen Zettel immer im "Headcap".... : Ralf-B.aus L.
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