zedatorre hat geschrieben:
Hi, muß meine ETZ wieder beimTüV vorführen da die Restauration 6 lange Jahre gedauert hat!
War heute beim TÜV_Ing und der will tatsächlich mir 2 TÜV-Gebühren abnehmen ca(2X40€) weil die Kiste 6 Jahre lang nicht im
Straßenverkehr bewegt wurde! Ist es eigentlich usos in NRW ?
Seine Argumentation ist daß das Fahrzeug zu lange nicht bewegt wurde!
Das ist unzulässig, klare Aussage vom Bundesverkehrsministerium. Sag ihm nen schönen Gruß, so was ist eine Anzeige wert. Und wenn er bei der Behauptung bleibt, würde ich auch tatsächlich eine Anzeige in Erwägung ziehen.
Bezahlt wird die Prüfungsleistung zum Zeitpunkt der HU, da ist es absolut unerheblich ob der TÜV 4 oder 40 Jahre überzogen ist.
Ist die ETZ noch zugelassen oder nicht? Wenn nicht zugelassen: 1x Prüfungsgebühr bezahlen und volle 2 Jahre TÜV bekommen. Wenn zugelassen, kommt es drauf an ob Dein Bundesland die Rückkleberei noch praktiziert und erst zum regulären Termin (1. Juli) umstellt (wie z.B. Bayern), oder ob jetzt schon nicht mehr rückgeklebt wird (wie z.B.BaWü). Wenn rückgeklebt wird, dann wie bisher max. 23 Monate.