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BeitragVerfasst: 12. April 2012 08:36 
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Als ich mein Motorrad zugelassen haben habe ich 2 Papiere bekommen.
ein dunkelgrünes und ein helleres.
Muss ich beide mitführen oder nur das Helle?

Hab dazu nix gefunden und wusste auch nicht wo ich das hin schreiben sollte sorry^^


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 08:43 
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FE1 - TS250 Käufer

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Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) muß man dabei haben, Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief), dass ist der Goße Zettel der in dem Format auch nicht wirklich für Unterwegs gedacht ist, bleibt zuhause.
Oder hast du eine 125 und hast 2 gleichgroße Faltblätter bekommen?

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Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft


Fuhrpark: RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 08:43 
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Hallo,


meinst Du die EU Papiere? Ansonsten müßten wir alle die Glaskugel befragen ;-)

Was ist das helle und was das dunkle?


Gruß

Doc

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Original mit Patina ist sehr viel Schöner !!


Fuhrpark: ete

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 08:44 
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Mr. Räuchermann

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Mach doch mal ein Foto der beiden Zettel ;-)
Normalerweise brauchst du nur den Fahrzeugschein mitführen.
Den gibts auch bei der 125er - im Gegensatz zum Brief.

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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 08:49 
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...nich zu vergessen die aktuelle HU-Bescheinigung u den AU-Zettel, wenn Abgasuntersuchung erforderlich (EZ-abhängig). Führerschein u Perso sollten selbstverständlich sein ;)

Gruss

Mutschy

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Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


Fuhrpark: MZ TS 150, BJ 1985, "Bärbel"
MZ TS 150, BJ 1981, "Valerie"
BMW E36 Compact, BJ 1998, "Kurt"
Opel Corsa D, BJ 2007, "Poffel"

(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 08:55 
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Nein, HU- und AU-Bescheinigung müssen nicht mitgeführt werden. Sie müssen auf Verlangen vorgelegt werden können - auf der nächsten Wache, aber nocht sofort an Ort und Stelle.
Da AU inzwischen Bestandteil der HU ist, hat sich auch der AU-Wisch erledigt.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
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BeitragVerfasst: 12. April 2012 09:06 
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Moin

Am besten führt man reichlich von diesen Scheinen mitsich:

http://www.oe-journal.at/Aktuelles/EU/euro_scheine.jpg

Wobei ich die Existenz der 6 unteren Scheine nur vermuten kann :gruebel:

Gruß vom
Freund der Sonne


Fuhrpark: MZ ETZ 250 (SW), eine rostige beulige Diesel Caravelle 1. Serie und 'n gelbes Fahrrad

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 09:09 
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Freund der Sonne hat geschrieben:
Moin

Am besten führt man reichlich von diesen Scheinen mitsich:

http://www.oe-journal.at/Aktuelles/EU/euro_scheine.jpg

Wobei ich die Existenz der 6 unteren Scheine nur vermuten kann :gruebel:

Gruß vom
Freund der Sonne



Jep,

damit sollte man Probleme bekämpfer können ;-)


Aber grundsätzlich ist nur Fahrzeugschein Teil 1 mitzuführen. Mitlerweile sind alle TÜV Berichte im LEA oder Landratsamt mit Nummer geführt und für die Cops jederzeit nachprüfbar.

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Original mit Patina ist sehr viel Schöner !!


Fuhrpark: ete

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 09:14 
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- Fahrzeugschein Teil 1
- Versicherungsnachweis
(- Personalausweis, Fahrerlaubnis) ;D

Optional je nach Region/Land
- grüne Versicherungskarte
- Warnweste
- Verbandtasche

AU/HU-Nachweis ist nicht erforderlich. Dafür hast du den Stempel/Plakette in deinem Fahrzeugschein Teil 1.


Fuhrpark: TS150/1985, TS250A/1980, Jawa 354/6 /1960, PAV40, DKW KS200/1938, Skoda 105L/1983, Wartburg 353W/1985, HP500.01.01/1985

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 09:19 
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Mr. Räuchermann

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mzler-gc hat geschrieben:
- Fahrzeugschein Teil 1
- Versicherungsnachweis
(- Personalausweis, Fahrerlaubnis) ;D

Optional je nach Region/Land
- grüne Versicherungskarte
- Warnweste
- Verbandtasche
- Glühlampensatz in Tschechien
AU/HU-Nachweis ist nicht erforderlich. Dafür hast du den Stempel/Plakette in deinem Fahrzeugschein Teil 1.

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Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 09:20 
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Ich korrigiere meine obige Aussage nach nem Telefonat mit der Verkehrspolizeiinspektion NDH wie folgt:
Mitzuführen sind Führerschein u ZB Teil I/Fahrzeugschein
Der Rest (HU-/AU-Bescheinigung & Co, auch der Perso :!:) können zuhause gelassen werden, es besteht dort keine Mitführungspflicht :ja:

@Sven:
Gilt das mit den Ersatzglühlampen in Tschechien auch für PKW, oder nur für Kräder? Die sollten mal in die Anleitung manches modernen Fahrzeuges unter dem Stichwort "Leuchtmittelwechsel" gucken; Häufig steh dort sinngemäss "Geh in Werkstatt u lass machen!" :mad:

Gruss

Mutschy

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 09:26 
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mzler-gc hat geschrieben:
- Fahrzeugschein Teil 1
- Versicherungsnachweis
(- Personalausweis, Fahrerlaubnis) ;D

Optional je nach Region/Land
- grüne Versicherungskarte
- Warnweste- Verbandtasche

AU/HU-Nachweis ist nicht erforderlich. Dafür hast du den Stempel/Plakette in deinem Fahrzeugschein Teil 1.


Frage: In welchem Land gibt es eine Mitführpflicht der Warnweste für Motorräder? Ok, in Österreich lasse ich es mir zur Not für Gespanne einreden, aber bei einer Solo?

Übrigens braucht man in Deutschland keinen Versicherungsnachweis mitzuführen. Das können die Herrn selbst abrufen. Im Ausland schadet die grüne Karte aber nicht. Hinzu kommt halt bei dickeren Moppeds auch der Wisch, dass die montierten Reifen zulässig sind, solange sie nicht in den Papieren stehen.

Eigentlich Wahnsinn, aber ich drehe mittlerweile sowieso den Spieß um. Man bekommt ohne Nachfrage schon von mir den ganzen Krempel. Die Lust einer Kontrolle sinkt dann recht schnell gegen 0. :twisted:

Gruß
Robert

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OT-Partisanen-Diplom-RT-Heizer
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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 09:35 
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Mr. Räuchermann

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Robert K. G. hat geschrieben:
mzler-gc hat geschrieben:
- Fahrzeugschein Teil 1
- Versicherungsnachweis
(- Personalausweis, Fahrerlaubnis) ;D

Optional je nach Region/Land
- grüne Versicherungskarte
- Warnweste- Verbandtasche

AU/HU-Nachweis ist nicht erforderlich. Dafür hast du den Stempel/Plakette in deinem Fahrzeugschein Teil 1.


Frage: In welchem Land gibt es eine Mitführpflicht der Warnweste für Motorräder? Ok, in Österreich lasse ich es mir zur Not für Gespanne einreden, aber bei einer Solo?


Nein, nicht für die Solo soweit ich weiß
die Pflicht ist mir in Belgien und Luxemburg bekannt.
Frankreich hat ja jetzt ab 1.7 ? diese Reflexstreifenregelung - eine Übersicht gibt es hier : http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... warnweste/

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Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 09:40 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Eigentlich Wahnsinn, aber ich drehe mittlerweile sowieso den Spieß um. Man bekommt ohne Nachfrage schon von mir den ganzen Krempel. Die Lust einer Kontrolle sinkt dann recht schnell gegen 0. :twisted:

Das geht auch noch besser:
Ein Bekannter hatte ein Auto, was dermassen umgebaut war, dass er nen A4-Ordner mit 60mm-Rücken für die ganzen Umbauten am Bord hatte. Bei vielen Kontrollen (u die waren wirklich häufig mit dem Geschoss ^^) winkten die Beamten nur ab, als er den Ordner zückte u liessen ihn weiterfahren :twisted:

Gruss

Mutschy

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 09:41 
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In EU Ländern ist die grüne Versicherungsbestätigung nicht mehr erforderlich! Personalausweiß mit zu führen ist keine Pflicht wenn man sich eindeutig identifizieren kann. Wenn die Cops gemein sind lassen sie Dich innerhalb ener Frist auf dem Revier antanzen (auch bei fehlendem Führerschein) oder begleiten Dich mal schnell nach Hause. Sie können das nicht mitführen des Führerscheins während der Fahrt mit 10€ Verwarnungsgeld bestrafen aber nicht das fehlen des Personalausweises.

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Fuhrpark: ete

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 09:49 
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Robert K. G. hat geschrieben:
mzler-gc hat geschrieben:
- Fahrzeugschein Teil 1
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- Verbandtasche


Frage: In welchem Land gibt es eine Mitführpflicht der Warnweste für Motorräder? Ok, in Österreich lasse ich es mir zur Not für Gespanne einreden, aber bei einer Solo?

IMHO in Österreich, Italien, Schweiz. Bin 2009 mal dort durch gefahren und dachte, das es da eine entsprechende Reglung gibt. Bin mir aber jetzt auf deine Nachfrage hin nicht mehr 100% sicher. Über Sinn oder Unsinn will ich hier keine Diskussion lostreten.

Weiterhin glaube ich nicht, das die Gesetzgeber Unterschiede zwischen Motorrad und Gespann machen. Ein Gespann ist ein Motorrad und wird rechtlich auch so behandelt. Was anderes ist die Frage nach einspurigen oder zweispurigen Fahrzeugen.

Ich mein, was man sonst noch so mitschleppt, muss jeder selber wissen. Bei mir fährt z.B. auch immer meine Krankenkassenkarte mit, sowie Impfausweis und Blutgruppenzugehörigkeit. Halt für den Fall der Fälle, das bei mir mal die "Statistik" zuschlägt...


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BeitragVerfasst: 12. April 2012 09:56 
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Ich hab ein 125er und 2 gleich große papiere, also nur den Teil 1 +Perso, welcher ja eh immer dabei ist : )
Danke liebe Form's-Freunde :D


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 10:39 
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wernermewes
Freund der Sonne hat geschrieben:
Moin

Am besten führt man reichlich von diesen Scheinen mitsich:

http://www.oe-journal.at/Aktuelles/EU/euro_scheine.jpg

Wobei ich die Existenz der 6 unteren Scheine nur vermuten kann :gruebel:

Gruß vom
Freund der Sonne


:ja: :ja: :ja:

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allen immer eine gute Fahrt

wernermewes

MZ und Simson Sammler


Fuhrpark: IWL Troll, Rt 125/3, MZ ES 175/1 1964, MZ ES 175/2 1974, ES 250 Gespann,
ETS 250 1970, MZ TS 250/1 Gespann 1980, ETZ 250 1984, ETZ 250 Gespann,
ETZ 251 1988, Simson SR2, Simson Star. Simson Schwalbe, Simson Sperber, S50 N
und eine Jawa CZ 175

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 10:57 
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Zeltphilosoph

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Freund der Sonne hat geschrieben:
Moin

Am besten führt man reichlich von diesen Scheinen mitsich:

http://www.oe-journal.at/Aktuelles/EU/euro_scheine.jpg

Wobei ich die Existenz der 6 unteren Scheine nur vermuten kann :gruebel:

Gruß vom
Freund der Sonne


Auf welcher Zulassungsstelle bekommt man solche Scheine ausgehaendigt.
Je nach Wert koennte man sogar die Gebuehren verschmerzen.

ZU den unteren Scheinen kann ich Dir versichern das es die gibt.

Vielleicht kannst Du ja mal mehrere obere Scheine sammeln und entsprechend umtauschen.
Das kann man im uebrigen kostenfrei tun
Auch behalten die Scheine ihren Nominalwert.
Sind also als Gebrauchtscheine genau so viel wert wie Neuscheine.
Leider erhoeht sich der Wert meist nicht.
Auch Scheunenfunde sind im allgemeinen seltener wie Scheunendoppelportfunde.
Ein Vorteil ist auch, dass bei Ausgabe einer kleineren Anzahl groesserer Scheine die Fahrgestellnummer niemanden interessiert.

_________________
Gruesse vonne Parkbank
Alexander

K3 ………...Bild


Fuhrpark: Suzuki RV125 VanVan 2003, K3.

Zuletzt geändert von alexander am 12. April 2012 11:12, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 12. April 2012 11:07 
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mutschy hat geschrieben:
Gilt das mit den Ersatzglühlampen in Tschechien auch für PKW, oder nur für Kräder? Die sollten mal in die Anleitung manches modernen Fahrzeuges unter dem Stichwort "Leuchtmittelwechsel" gucken; Häufig steh dort sinngemäss "Geh in Werkstatt u lass machen!" :mad:
Das gilt auch in Ungarn. Bei ner Kontrolle muss man vor Ort defekte Leuchtmittel austauschen, oder blecht die Strafe.
Ich vermute, in Tschechien und Ungarn sind sie pragmatisch genug, dass sie sich nicht in allen Dingen an die Bedienungsanleitung halten und doch so einiges selbst machen. Und wenn es wirklich ein Fahrzeug ist, wo es für Normalsterbliche mit Bordmitteln nicht machbar ist, genügt dem Polizisten bestimmt dass Ersatzleuchtmittel da sind und er sich von der Nichtmontierbarkeit überzeugen kann.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
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BeitragVerfasst: 12. April 2012 11:39 
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Ich glaub ganz so genau nehmen das die Kollegen in Tschechien nicht, es wäre vermessen zu verlangen das jemand eine Xenon- Lampe als Ersatz mit hat, die kann man eh nicht am Straßenran wechseln. Nichts desto trotz wollen die aber auch in einem PKW- mit Xenon ein Kästchen sehen, aber da reicht dann so sinnlos es auch sein mag z.B. H4.
In Polen brauchen polnische PKW einen Feuerlöscher an Bord, für ausländische zählt das meines Wissens nicht. außerdem muß man eine Vollmacht vom Halter mitführen, dass man das Fahrzeug benutzen darf, sofern man nicht selbst der Halter ist (gilt auch wenn der persönlich im Auto mitfährt, das Formular dazu kann man auf diversen Seiten Downloaden). Grüne Karte ist in Tschechien Pflicht, in Polen wird das Mitführen nur noch empfohlen. Wer noch kein EU Kennzeichen hat muß ein D- Schild mit offiziellen Abmaßen am Fahrzeug haben (Tschechien auf jeden Fall Polen bin ich mir nicht sicher), ein kleiner Aufkleber reict also nicht.

..aber eigentlich ging es ja um das Inland und da nehme ich neben Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch die kleine KArte mit, die es inzwischen bei den meisten Versicherungen gibt. Die ist zwar nicht Pflicht, aber im Schadensfall hat man die Daten sofort zur Hand :idea:

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Gespanne: Warnweste, Warndreieck und (Motorrad-)Verbandkasten
Solo: mindestens (Motorrad-)Verbandkasten

Es wird hier also sehr wohl zwischen ein- und mehrspurig unterschieden. Bei den Schneeketten ist es allerdings anders, da gelten Gespanne als Motorräder und müssen keine Ketten anlegen.

Ich habe Warnweste und Verbandkasten im Seitendeckel, ich finde es sinnvoll, es kostet fast nichts und nimmt eigentlich auch keinen Platz weg.


Fuhrpark: Sommer 462 Scrambler Spezial

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unleash hat geschrieben:
Österreich


Ich habe Warnweste und Verbandkasten im Seitendeckel, ich finde es sinnvoll, es kostet fast nichts und nimmt eigentlich auch keinen Platz weg.



:top:

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an dieser stelle halte ich es für richtig, mal darauf hinzuweisen, das das mitführen eines ausgefüllten organspenderausweises zwar der polizei egal ist, aber im falle eines falles viel wichtiger als alles andere! ich habe meinen dabei.

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