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BeitragVerfasst: 13. März 2012 08:30 
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Hallo allerseits,

ich möchte meinen Berliner gern mit kleinem Kennzeichen zulassen. Hat jemand das bereits so in den Papieren und wäre bereit, mir eine Kopie zu schicken?

Danke

Thomas

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 08:34 
Du meinst ein Kleinkraftradkennzeichen?
Die Briefkopie wird nichts bringen. Da kann viel drin stehen, deswegen bekommst Du noch lange nicht ein kleines Kennzeichen.


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BeitragVerfasst: 13. März 2012 08:51 
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Ich auch - hänge dazu alles mal an was evtl. wichtig ist. Ich hinterlege die Papiere zusätzlich in der Wissensdatenbank.

Der Berliner (IWL SR 59) braucht das kleine zwecks Bodenfreiheit, Ausleuchtung und Vibration - dazu hat sogar die DDR eine Ausnahme schon erteilt lt. DDR Brief. Im DDR Brief steht dazu auf Seite 7:

DDR Brief hat geschrieben:
Ausnahmegenehmigung Nr. 20/59 von § 61 Abs. 1 (Höhe der Schlussleuchte 380 mm) von der HA Verkehrspolizei am 18. April 1959 erteilt


Dateianhang:
Gutachten 55 %.jpg


Dateianhang:
Fahrzeugschein Seite 1 55 %.jpg


Dateianhang:
Fahrzeugschein Seite 2 55 %.jpg


Dateianhang:
Fahrzeugbrief 55 %.jpg


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BeitragVerfasst: 13. März 2012 09:36 
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Vorher die Behörde fragen welchen Passus sie haben wollen zwecks kleines Kennzeichen. Kennzeichausleuchtung mangelhaft; Bodenfreiheit; Vibration; Anbringungsstelle mangelhaft. Manche wollen es unter zusätzliches/Hinweise; andere bereits da wo zu 5: Roller steht den Passus lesen ...


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BeitragVerfasst: 13. März 2012 11:11 
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Ich hatte bei meiner ES auch jetzt vom TÜV max. 255x130 eintragen lassen. war auch kein Problem beim Amt. Aber wenn du das Schild druckst, lass dir ein 240x130 Schild drucken. Sonst drehen sie dir das 255x130 an.

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Gruß aus Dortmund


Michael


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BeitragVerfasst: 13. März 2012 11:17 
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Das könnte problematisch werden. Bei uns geht das nur mit "betteln", weil für eine 3er Kreiskennung haben. Bis 2er Kennungen wie Landkreis Coburg (CO) kein Problem. Aber bei Kreisen wie OHV oder bei ihm Landkreis LIF ist das schwer. Ohne H oder Saison bis 2 Buchstaben und 2 Zahlen möglich. Bei Saison nur mit chummeln und wenn die Behörde ein Buchstabe und 2 Zahlen oder 2 Buchstaben und eine Zahl zuteilt und das geht eigentlich nicht mehr.


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BeitragVerfasst: 13. März 2012 15:10 
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Habe auch ein kleines Kennzeichen. "Sondergröße" gleich beim TÜV verordnet bekommen weil die Haube vom Berliner so tief liegt.

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Liebe Grüße aus Erfurt!

Ich danke allen die mir helfen mein Hobby zu betreiben/zu erhalten und zusammen zu halten :-)

Immer wieder neue Videos über meine Hobbys :-)


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BeitragVerfasst: 16. April 2012 13:46 
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Der TÜV kann eigentlich für das Kennzeichen nur eine Empfehlung geben, die vom Straßenverkehrsamt mit der Zulassungsordnung abgewogen wird. Die normalen Sachbearbeiter dürfen keine Ausnahme erteilen, dass darf nur der Amtsleiter.

Ich habe mein 130er Kennzeichen ohne TÜV-Gutachten oder Kopien von anderen Fahrzeugbriefen bekommen. Dazu hat follgende Strategie sehr gut geklappt:

- mit Kurzzeitkennzeichen am Moped zur Zulassungsstelle
- freundlich, aufgeschlossen und etwas hilflos auftreten
- erzählen, dass man bereits auf der Fahrt zum TÜV mit dem Nummernschild aufgesetzt ist, gerade wenn man zu zweit fährt (...das gute Essen...bla...bla...)
- argumentieren, dass im DDR Brief die Sondergenehmigung werksmäßig eingetragen ist
- erläutern, dass die Genehmigung nach dem Einigungsvertrag gültig ist
- die Sachbearbeiterin fragen, ob ein Vorgesetzter das entscheiden kann
- mit dem Amtsleiter das Fahrzeug begutachten, nebenbei erwähnen wir gefährlich das ist, wenn das Heck ausbricht und dass das Nummernschild ja gar nicht richtig ausgeleuchtet wird...ein bisschen über den Osten scherzen...

So habe ich mein kleines Kennzeichen bekommen :oops:

Ich wünsche euch viel Erfolg!


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BeitragVerfasst: 16. April 2012 14:32 
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Es gibt keinen Einigungsvertrag mehr!!! Der ist nicht mehr gültig. Laut Chef vom strassenverkehrsamt, muss der TÜV ein kleines Kennzeichen eintragen. Du kannst dem TÜV prüfer das alles sagen mit Abstand, Ausleuchtung,.. Er wird das dann auch eintragen. Hat er bei mir auch gemacht.

Das Strassenverkehrsamt, muss es dann in den Papieren übernehmen. Das ist der richtige und einzige Weg, zumindestens in Dortmund.

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Michael


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BeitragVerfasst: 16. April 2012 15:00 
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Streitthema: In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat der Einigungsvertrag noch Bestand. Er sollte auch bei euch gelten. Aber alles ist in Dtl. Auslegungssache und man sollte mit seiner Beörde als Partner und Freund reden ...


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BeitragVerfasst: 16. April 2012 15:12 
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audioconcept hat geschrieben:
Es gibt keinen Einigungsvertrag mehr!!! Der ist nicht mehr gültig.


aha. gut daß ich mir die 0037er Vorwahl noch gemerkt habe.


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BeitragVerfasst: 16. April 2012 15:18 
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MZES300 hat geschrieben:
Habe auch ein kleines Kennzeichen. "Sondergröße" gleich beim TÜV verordnet bekommen weil die Haube vom Berliner so tief liegt.


Genauso habe ich es auch gemacht: Zusatz im Gutachten:"... wegen Originalität, Anbringung und Ausleuchtung..bla.bla.bla.."

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BeitragVerfasst: 16. April 2012 15:44 
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TS Martin hat geschrieben:
Streitthema: In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat der Einigungsvertrag noch Bestand. Er sollte auch bei euch gelten. Aber alles ist in Dtl. Auslegungssache und man sollte mit seiner Beörde als Partner und Freund reden ...


Ich habe für meine ES, ja auch vorher mit dem chef vom Strassenverkehrsamt gesprochen , und ihm auch die paragraphen genannt. Er sagte , der hat hier keine Gültigkeit mehr und ist ausgelaufen. Das muss ja dann in jedem Bundesland zählen!? Zumindestes in Dortmund :roll:

Er sagte mir , es geht nur mit dem TÜV Eintrag. Der TüV hatte es mir sofort eingetragen bei der Vollabnahme.

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BeitragVerfasst: 16. April 2012 17:01 
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Also, nachdem ich einmal bei meiner Zulassungsstelle wieder abtreten durfte, hat mir die Dekra in Sonneberg die Ergänzung zum §1 gemacht und nun hat der Roller auch das kleine Kennzeichen. Allerdings haben sich die Prüfer schon gewundert, da normalerweise die Zulassungsstellen von sich aus, ohne TÜV/Dekra, den Eintrag in den Papieren vornehmen dürfen, sagte man mir zumindest.
Naja, zur nächsten §21 bin ich schlauer, dann wirds gleich mit draufgepinselt.

Jetzt noch den Motor wieder zu Zusammenarbeit überreden und dann ein wenig rollern. Am WE soll ja ansprechendes Wetter werden.

Bis dahin

Thomas

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BeitragVerfasst: 16. April 2012 19:48 
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Hier mal der Zeitungsartikel - der zumindestens in Brandenburg bestand hat:

Dateianhang:
001.jpg


Copyright: aus 07/2010 der MAZ

Das techn. Gutachten fordert kaum eine Zulassungsstelle, wenn die KTA Betriebserlaubnis lesen wirst du gefragt ob du die Ausnahme haben möchtest.


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Ja, aber...vielleicht steh ich ja grad aufm Schlauch....mit Zweizeilig hat das doch gar nix zu tun, sind die doch alle, oder nicht, sogar mein Minikennzeichen an der Suzuki war zweizeilig, damit wäre dieser Zeitungsbeitrag irrelevant für die Frage der Kennzeichengröße, oder hab ich wirklich was nicht verstanden????
ich frag nur, weil mein Berliner nächsten Monat auf die Strasse soll.

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LKrad weiterhin: 240/255 x 130 oder per Ausnahme.


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Neues Motorradkennzeichen

Altes Motorradkennzeichen - weiterhin als Sonderwunsch erhältlich - aber: Größtmaß: 280 x 200

Kennzeichen für Leichtkrafträder oder Fahrzeuge bei denen aus baulichen Gründen eine Erteilung einer Ausnahme geboten ist !!!


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Zuletzt geändert von TS Martin am 16. April 2012 20:14, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 16. April 2012 20:13 
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audioconcept hat geschrieben:
Es gibt keinen Einigungsvertrag mehr!!! Der ist nicht mehr gültig.


Mein Straßenverkehrsamt (NRW) hat aber genau das in ihren Computer eingegeben...ob das richtig oder falsch ist, weiß ich nicht - es hat aber funktioniert!


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BeitragVerfasst: 19. April 2012 18:02 
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also ich bin zur zulassung ohne extra eintragung durch die DEKRA, ohne irgendwelche Nachweise, Kopien oder sonstwas... war selbstverständlich für die Bearbeiter, dass da n kleines dran kommt ....trotz 3stelliger Kreiskennung NDH - und Saisonkennzeichen...

lief ohne Probleme

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BeitragVerfasst: 19. April 2012 18:49 
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Was ist für dich klein:
Variante 1
oder
Variante 2

MfG

TS Martin
P.S.: Variante 2 ist nur mit Ausnahme möglich. Variante 1 ist das neue Kradkennzeichen und das Höhenproblem ist aber geblieben ...


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BeitragVerfasst: 22. April 2012 16:47 
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Variante 2 ist für mich klein ;)

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BeitragVerfasst: 22. April 2012 16:53 
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Und so sollte es sein.


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