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 Betreff des Beitrags: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 27. April 2012 09:15 
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Ich möchte gerne an meine TS 150 einen Anhänger basteln.
Ich habe von meiner Kreidler einen Anhänger. Die Idee ist, eine Kugelkopfkupplung aus dem Fahrradbereich auf meinen Gepäckträger zu basteln. An den Anhänger würde ich dann ein 60kM Schild dranschrauben.

Jetzt meine Fragen

Muß der Anhänger eine eigene Beleuchtung haben.
Braucht der Anhänger das gleiche Nummernschild wie meine TS.
Müsste ich ihn vielleicht sorgar separat versichern.


Fuhrpark: MZ TS 150 1984, Kreidler RMC 1974, MC Cormick 320 1959,
Citroen 2CV 1985, IRUS U 900 Bj. 1953 [Chinadiesel nachgerüstet], Steppenwolf 2007 (teuerstes Fahrzeug)

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 27. April 2012 09:24 
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Der Bruder
Ja da glaube ich mal das es nichts wird
Das war zu DDR Zeiten schon nicht erlaubt

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Fuhrpark: TS 250 im Aufbau
MZ 500 R wieder im Aufbau

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 27. April 2012 09:28 
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hab sowas auch schon mal überlegt zwecks Hundetransport. Verworfen wg. 60 km/h.
http://newsgroups.derkeiler.com/Archive ... 01069.html
Versicherungsschutz bei Unfällen von Anhängergespannen besteht immer übers ziehende Fahrzeug.
Eine eigene Anhängerversicherung dient nur für Schäden beim Rangieren etc.
Gruß
Jürgen


Fuhrpark: ETS 150, ETZ250/A, ES 250/2-A, Projekt ETZ/A Basis mit Lastenboot und Schwabel, Ossa 250 Wildfire Racer, Projekt Ossa 250 Wildire Strasse, Ossa Yankee 500
Kawasaki W 650, Moto Guzzi 750 S,
Volvo 940Tuurbodiesel,, Toyota-Land-Cuiser BJ 40 Bj 79.Mercedes 609 d Womo

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 27. April 2012 10:33 
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Nichts ist unmöglich, sehr viel hängt dabei allerdings vom abnehmenden Prüfer ab, glaube ich zumindest. Da ich zufällig auch gerade in dem Bereich recherchiere kann ich nur sagen das man über die Eintragung, Abnahme usw. verschiedenes im Internet lesen kann. Von unkompliziert bis sauteuer oder "geht gar nicht ist alles möglich", also am besten mal mit Demjenigen absprechen, der später den Segen geben soll.
Hier gab es im Forum schon mal einen Thread, da ging es zwar vorrangig um einen DDR- Mopedanhänger, aber der dürfte ja evtl. ähnlich sein.


Muß der Anhänger eine eigene Beleuchtung haben.
Ja, zumindest ein Rücklicht mit Bremslicht, evtl. auch Kennzeichenbeleuchtung
Braucht der Anhänger das gleiche Nummernschild wie meine TS. Ja, allerdings nur ein Nachlaufkennzeichen (so wie an Fahrradtägern z.B.), also ohne Plakette
Müsste ich ihn vielleicht sogar separat versichern. Nein, der Anhänger ist steuerfrei, nicht zulassungspflichtig und muß auch nicht extra versichert werden, braucht aber eine Betriebserlaubnis.

Das größte Problem ist die Anhängerkupplung, denn die muß normalerweise geprüft sein, an der Stelle, was "geprüft" genau bedeutet sind wir wieder bei meinem ersten Satz angekommen :wink:

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Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft


Fuhrpark: RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 27. April 2012 13:03 
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Was hat denn der Hänger für eine Kupplung? Vielleicht kannst Du Dir die passende AZV dazu besorgen. Am besten mit einer eingeprägter Nummer und ABE. Das gäbe glaube die wenigsten Probleme.

Am wichtigsten wäre aber vor Beginn der Arbeiten einen Prüfer aufzusuchen, Ihm das Projekt schildern und sich die technischen Fragen von Ihm beantworten zu lassen. Danach den Aufbau so machen wie er es wünscht.
Es gibt nämlich in der StVZO viele kleine Sachen, die beachtet werden müssen. Z.B. bis zu einem bestimmten Baujahr müssen die seitlichen Reflektoren weis, danach aber wieder gelb sein.

Wenn der Prüfer von vornherein abblock nicht entmutigen lassen und bei einem anderen probieren. Bei mir hat es auch geklappt. Siehe hier: viewtopic.php?f=11&t=34981

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Viele Grüße
Xtreas,
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...wir machen aus Watte kleine Draculas......


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 27. April 2012 16:14 
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Habe ich vor Jahren auch schon mal bei einem 300er Gespann gemacht, geht mit einem guten Prüfer ohne Probleme, siehe meinen Beitrag!
viewtopic.php?f=13&t=3882
gallery/image.php?album_id=470&image_id=548

Bernd :)


Fuhrpark: ETZ250 Gespann mit Anhängerkupplung und umgebaut auf 300ccm, Bereifung alles Winterreifen, vorne 120x15 Rollerreifen, hinten 135x15 Smart, Beiwagen 3.50x16 und noch mehr Eintragungen, werde wohl die zweite Seite auch noch voll bekommen!
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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 27. April 2012 17:22 
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Bernd hat geschrieben:
Habe ich vor Jahren auch schon mal bei einem 300er Gespann gemacht


das problem ist nur daß der anhängerbetrieb von MZ bei den 150ern explizit nicht freigegeben wurde, im gegensatz zur 250er und 175er. also müsste man einen prüfer finden dem das nicht bekannt ist, bzw. der das ignoriert.


Fuhrpark: son paar MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 27. April 2012 17:26 
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Bernd hat geschrieben:
Habe ich vor Jahren auch schon mal bei einem 300er Gespann gemacht, geht mit einem guten Prüfer ohne Probleme, siehe meinen Beitrag!
viewtopic.php?f=13&t=3882
gallery/image.php?album_id=470&image_id=548

Bernd :)


Ja am Gespann ist das eine ganz andere Geschichte :wink:

Aber an einer 150iger - da war das eigentlich immer tabu,
würde da einfach mal bei der Prüfstelle anfragen,
ob da was zu machen ist :roll:

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Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

Zuletzt geändert von Svidhurr am 27. April 2012 20:27, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 27. April 2012 20:22 
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Genau so habe ich das ja auch gemacht, die Kupplung welche eingetragen wurde ist eine welche nur bis 125ccm eine Freigabe hat und ich eben eine 300er fahre! Also erst mal mit dem Prüfer alles besprechen und dann erst anfangen zu bauen. Er hat mir auch Kopien gemacht zwecks Zulassung eines Anhängers, wo eben steht das wenn er bis 1962 oder 63 in den Verkehr gebracht worden ist für diesen keine Betriebserlaubnis existiert und auch keine benötigt!!!!
Das ist doch schon mal eine gute Geste zwecks Verwendung eines Eigenbau den man halt auf alt trimmt!

Gruß
Bernd


Fuhrpark: ETZ250 Gespann mit Anhängerkupplung und umgebaut auf 300ccm, Bereifung alles Winterreifen, vorne 120x15 Rollerreifen, hinten 135x15 Smart, Beiwagen 3.50x16 und noch mehr Eintragungen, werde wohl die zweite Seite auch noch voll bekommen!
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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 27. April 2012 22:06 
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Hallo

Was für ein Anhänger soll es denn sein ?? Einspurig oder Mehrspurig. Einspurig gab es ja zu DDR Zeiten den Berliner Roller mit Campi Anhänger ( sehr teure Sammlerstücke).
Oder diese. http://www.wm-trailer.de/de/index.html

Irgend jemand aus unseren Forum hatte mal so etwas gehabt. Und hat den Anhänger wieder abgebaut, weil bei starken Wind man sehr stark gegenlenken mußte.

Gruß Jens


Fuhrpark: TS 250/0 Baujahr 1973
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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 28. April 2012 01:59 
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Ich war am Überlegen meine RT auch wieder mit Hängerkupplung herzurichten wie sie mein Opa fuhr. Aber der besagte hänger wiegt soviel wie die RT duch die dicke Holz stücken :) Glaube auch kaum das mir da ein Tüv Prüfer seinen Segen gibt ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 30. April 2012 14:00 
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Hallo,
hab hier mal die betreffenden Vorschriften eingescannt:

Dateianhang:
d1.jpg


Dateianhang:
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Dateianhang:
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Dateianhang:
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Dateianhang:
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Dateianhang:
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Bitte nicht durch die Haken irritieren lassen, das sind Dinge die für meinen Anhänger zugetroffen haben.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 30. April 2012 15:45 
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Dankeschön 8)

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängerbetrieb
BeitragVerfasst: 1. Mai 2012 10:29 
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Genau, diese Blätter hat mir mein TÜV- Prüfer kopiert!
Man sollte diese aber bei einem Anhängerbetrieb am besten mitführen obwohl ich mit Hänger noch nie kontrollier worden bin, trotz mehrmaliger Vorbeifahrt an Polizeistreifen.

Gruß
Bernd


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