derwolf1303 hat geschrieben:
Guten Abend,
die 7 Jahre-Aussage stimmt nicht ganz. Die 7 Jahre sagen lediglich aus, dass nach dieser Zeit die Zulassungsbehörde die gespeicherten Datensätze löschen darf.
Hat man jedoch, auch nach Ablauf dieser Frist, die Möglichkeit bei dem Fahrzeug einen genehmigten Typ nachzuweisen, reicht eine HU/AU und gegebenenfalls ein Datenblatt zur Wiederzulassung aus.
Der Nachweis des genehmigten Typs kann im Allgemeinen durch einen BRD-Fahrzeugbrief, DDR-Fahrzeugbrief, EG-Typgenehmigung, Fahrzeug-ABE, KTA-Typschein erfolgen.
Sind keine Daten beschaffbar bzw. das Fahrzeug nicht eindeutig identifizierbar, bleibt weiterhin nur der Weg zum Vollgutachten.
So ist die rechtliche Lage und wird auch in dem Bereich in Berlin/Brandenburg wo ich tätig bin so in etwa umgesetzt. Nur letztlich sind natürlich die Zulassungstellen am längeren Hebel und manchmal kommen auch Mitarbeiter, die nicht so erfahren sind zum Einsatz und da hilft dann manchmal nur zähneknirschend zu aktzeptieren was die dortigen Leute sich wünschen.
Gruß Wolfram
um auf den Trabant zu kommen, hast du einen Brief dann reicht HU/AU völlig aus.
Also muss ich zB für meine MZ nur eine HU machen um sie wieder anzumelden?
Ich hab schon den BRD Brief