Wenn ein Fahrzeug (hier ein 125ccm Roller) 12 Jahre gestanden hat, dann braucht er wohl nach 7 Jahren ein Vollgutachten nach §21 StVZO . Ist das richtig?
Betreff des Beitrags: Re: Zulassung nach 12 Jahren
Verfasst: 10. Mai 2012 07:30
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Inzwischen nein.
Zumindest hier in NRW beim TÜV Nord nicht. Dort bin ich ganz normal zur HU (mit Kurzzeitkennzeichen) gefahren. Das Moped war 15 Jahre abgemeldet gewesen.