Formulierungen gibt es viele, ich schaffe als Dosenverkäufer...

bitte nicht steinigen...
Wenn privat ein Fahrzeug verkauft wird, dann haftet der Verkäufer für alle ihm bekannten Mängel.
Der Richter entscheidet meist in solchen Fällen für den wirtschaftlich Schwächeren. Wenn Du also ein
Gewerbe in irgendeiner Form angemeldet hast, dann bist Du immer der Stärkere, auch wenn Du nur
ein Nebengewerbe angemeldet hast.
"Das Fahrzeug wird nach besten Wissen und Gewissen des Verkäufers unter folgenden dem Verkäufer
bekannten Mängeln verkauft": und hier auch den kleinsten Dir bekannten Mangel detailiert reinschreiben.
Wenn der Richter das liest, dann sieht er den Sachverstand und Deine Ehrlichkeit und eine arglistige
Verschwiegenheit kann nur schwer Nachgewiesen werden.
Den ADAC KV hab ich hier mal mit angehangen..
Grüße Christian