Bei der vorübergehenden Stilllegung der 125er wird doch der Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle eingezogen!?
Also kannst Du auch keinen haben.
Zur Anmeldung muss dann eigendl. die BE ausreichen. Evtl. fehlt dann die Abmeldebescheinigung und das dürfte nicht das große Problem sein!
Ich habe vor vielen Jahren selber mal eine 125er angemeldet. Da war auch nur die grüne Betriebserlaubnis vorhanden.
Ich habe das Gefühl, der Sachbearbeiter hat von LKrädern keine Ahnung.
Mit einem einfachen Fahrzeugschein bekommt man kein Fahrzeug an-oder umgemeldet
O.g. Ausführung ist allerdings nur meine persönliche Erfahrung und Meinung.