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BeitragVerfasst: 16. Juli 2012 18:29 
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Hab heute meine ETZ vom Tüv geholt,
die eigentlich als Gespann im Brief steht aber noch keinen Seitenwagen dran hatt.
Hab bestanden und der Prüfer hatt keine Änderungen vorgenommen weil ich kein Fahrzeugschein Teil 1 habe.
Auf die bitte mit den Wahlweise Eintrag hatt er nicht reagiert.
Macht das jetzt die Zulassungsstelle? oder Schreiben die nur die Daten im Brief ab?
Hab ich jetzt meine Solo echt als Gespann abgenommen bekommen?


Fuhrpark: MZ ETZ 251

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BeitragVerfasst: 16. Juli 2012 18:51 
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Vapekiller

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Dem Saalpetre ging es genau so. Tüv ohne BW ,und nen 175er Motor drin :oops:
Also BW rantuetteln und los, so hab ich das verstanden 8)

Grüße, Paul

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Grütze, Paul
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BeitragVerfasst: 16. Juli 2012 19:10 
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Stefan,

da muß dann unten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1,
die du immer mitführen mußt, in der Spalte 22
z. B. stehen : WW.M.Beiwagen und u. U. die Fahrgestellnr. dazu.

Das macht die Zulassungsstelle nur mit einer Bescheinigung des TÜV.

Eine Solo als Gespann abnehmen das geht ja nicht.
Aber bei WW (Wahlweise) kann (muß) sie dir die Solo abnehmen.

Gruß Klaus


Fuhrpark: habe

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BeitragVerfasst: 16. Juli 2012 19:19 
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Klaus P. hat geschrieben:
Stefan,

da muß dann unten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1,
die du immer mitführen mußt, in der Spalte 22
z. B. stehen : WW.M.Beiwagen und u. U. die Fahrgestellnr. dazu.

Das macht die Zulassungsstelle nur mit einer Bescheinigung des TÜV.

Eine Solo als Gespann abnehmen das geht ja nicht.
Aber bei WW (Wahlweise) kann (muß) sie dir die Solo abnehmen.

Gruß Klaus


ja aber die haben mir die etz so abgenommen wie sie dasteht und im brief steht gespann
naja ich werd sie morgen anmelden uind dan mal sehen wie es weiter geht


Fuhrpark: MZ ETZ 251

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BeitragVerfasst: 16. Juli 2012 19:39 
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In der Bescheinigung 2 wird nichts mehr aufgeführt ob so oder so.
Laß sie zu, wenn du fahren willst und abwarten was die Polizei sagt, wenn es ihr auffällt.
Wenn es auffällt, kommen Kosten wegen neuem Eintrag auf dich zu.

Bei der Zulassung bestehe darauf, daß du den alten Brief zurück bekommst.
Und mach noch eine Kopie von dem Gutachten, daß dir der TÜV gegeben hat.

Klaus


Fuhrpark: habe

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BeitragVerfasst: 16. Juli 2012 19:49 
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Klaus P. hat geschrieben:
In der Bescheinigung 2 wird nichts mehr aufgeführt ob so oder so.
Laß sie zu, wenn du fahren willst und abwarten was die Polizei sagt, wenn es ihr auffällt.
Wenn es auffällt, kommen Kosten wegen neuem Eintrag auf dich zu.

Bei der Zulassung bestehe darauf, daß du den alten Brief zurück bekommst.
Und mach noch eine Kopie von dem Gutachten, daß dir der TÜV gegeben hat.

Klaus


nein es gab nur den zettel wo bestanden drauf steht
ich möchte sie ja sowieso bald als gespann fahren muss nur den seitenwagen fertig stellen
solange werd ich da denke ich mal nichts unternehmen


Fuhrpark: MZ ETZ 251

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2012 01:22 
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Hi Stefan,
ein Beiwagen ist nur ein "Anbauteil", wie ein Koffer bspw.; wenn das Fahrzeug, wie deine ETZ, als Gespann genehmigt worden ist (geeignet für Beiwagenbetrieb), kannst du mit oder ohne Beiwagen zur HU fahren...
Ich kenne Leute, die fahren ihre Guzzi immer solo zur HU, tüdeln zu Hause den Beiwagen wieder dran und fahren Gespann...
Das wird nur dann schwierig, wenn "gespanntypische" Umbauten an der Solo vorgenommen wurden: 15/16" Radsatz, Autobereifung, Schwinge oder Schwabel etc.

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Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2012 10:02 
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Hallo Gerd,

jetzt bin ich aber auch etwas verwirrt.

Wenn in der Zul-besch. Teil 1 unter D.1 steht: ETZ 250 SW,
dann ist das Fahrzeug ein Gespann
und nur so zu fahren und vorzuführen.

Oder unter 22 muß der Eintrag WW. stehen.
Im Teil 2 gibt es diesen Vermerk ja nicht mehr.

Oder ist diese Sichtweise mit Gemeinschafts - Papieren hinfällig?

Wichtig ist jetzt, was auf dem Zettel vom Stefan geschrieben steht.

Gruß Klaus


Fuhrpark: habe

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2012 10:19 
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ich hätte da auch mal eine frage, wenn im brief drin steht, gespanntauglich, kann ich da aber nicht einfach nen beiwagen rantüddeln, oder?

liebe grüsse mario

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2012 11:00 
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Also...
eine ETZ 250 SW war schon immer ein für den Beiwagenbetrieb geprüftes(!) Motorrad, aber in erster Linie ein Motorrad, von daher, quasi von Hause aus, für wahlweisen Betrieb vorgesehen...das Gleiche gilt für alte Guzzis (T3 und andere)...
Dadurch, dass die meisten Motorräder den Eintrag "für den Beiwagenbetrieb nicht geprüft" hatten, mussten diese umgerüstet und geprüft werden, und vom Grad der Umrüstung war dann abhängig, ob und unter welchen Umständen eine wahlweise Verwendung gestattet wurde...bei der ETZ 250 SW hieß es einfach nur "Blinker rechts drantüdeln, auf den Reifenverschleiss achten und los"...
(Natürlich ist mit der SW-Übersetzung die Emissionsentwicklung eine andere, aber das weiss auch der TÜV...die sind aber froh, dass man das immer so hingenommen hat...ist ja nicht gerade ein Massenmarkt...)
Auch die Angabe der Fahrgestellnummer des Beiwagens entfällt seit einigen Jahren...

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2012 11:35 
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Schön und gut, aber was heist seit einigen Jahren?
Und in den 70gern war das überhaupt nicht möglich.

Ich habe 2007 mit meiner ES/2, die nach 3 Jahren wieder in Betrieb genommen wurde
dieses Prozedere § 21 durchführen müssen.
Im BRD Brief steht unter Fahrzeug: KRad mit SW.
unter 33 m. Lastenbeiw. ohne Nr.
Kein WW. und wurde immer als Gesp. gefahren.

2007 wurde er dann umgetauft mit der Gemeinsch-besch.in ES/2,
WW mit Beiw. und der Nr.
Allerdings war die Taufe günstig mit 78,18 €.
Da habe ich schon anderes erlebt mit meinen Eintragungen.

Ich möchte noch erwähnen, daß ich mit meinen Neuzulassungen
nie Probleme hatte, und meinen Wünschen immer Rechnung getragen wurde.
Außer dieser Fahrgestellnr. für den SW.
Der mußte auch bis zum WW. Eintrag immer dran sein.
Da ich nur einen SW habe, ist der in mehren Scheinen eingetragen, auch blöd.

Klaus


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BeitragVerfasst: 17. Juli 2012 19:32 
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Klaus P. hat geschrieben:
Schön und gut, aber was heist seit einigen Jahren?
Und in den 70gern war das überhaupt nicht möglich.

Ich hab mein G-spann 2001 (um)gebaut und abnehmen lassen, da entfiel schon die Fahrgestellnummer des SW; auf meine Frage hin sagte man mir, das sei unnötig, wichtig sei das Modell des SW, wie die Bremse funktioniert, das Gewicht usw....Fahrgestellnummer des SW sei völlig uninteressant, deswegen ließe man sie einfach weg...ausserdem hätte ich im Falle einer Ersatzbeschaffung weniger Probleme, also sollte ich doch zufrieden sein...habsch eingesehen, war ja kein Problem für mich... ;D
Und in den 70ern war so einiges nicht oder aber auch gerade doch möglich...ich denke, wir können uns beide an lustige und schreckliche Dinge erinnern...

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2012 19:50 
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Danke für die Erklärung.
Aber ich glaube der Ermessensspielraum der Prüfer läßt viel Raum.

In diesem Sinne weitermachen
und Grüße


Fuhrpark: habe

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2012 20:07 
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ich schreib mal was in meiner zulassung jetzt steht vllt versteht es einer ich nicht :mrgreen:

ZU S.1:AUCH 3 U.ZU F.1/F .2:515 M.SEITENWGN: *ZU G:BIS 1
46*ZU U.3:AUSSENGERAEUSCH*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.B
ETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*LEISTUNGSRED. DURCH VERL.AUS
PUFFKRÜMMER*VUH. U. BEIWAGEN A. GEN. : 3.50-16 60P


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