Ysengrin hat geschrieben:
Hallo,
ich will demnächst meinen Racer beim TÜV vorstellen. Nun ist mir noch ein Problem aufgefallen: Ich habe kein Lenkradschloss. Ich weiß, dass es rein theoretisch die Möglichkeit gibt, stattdessen eine Kette mit Schloss oder ähnliches mitzuführen, was dann auch so im Fahrzeugschein eingetragen wird. Dazu muss man aber einen sehr kulanten Prüfer haben. Und darauf will ich mich lieber nicht verlassen, weil das Motorrad an sich schon seeeeehr viel Kulanz erfordert.
Meine Frage ist: Ist ein Lenkradschloss bei Baujahr 71 (oder war es 72?) überhaupt Vorschrift? Gibt es da einen Stichtag?
Ich habe schon im Internet gesucht, aber nichts gefunden.
Fahr doch erstmal zum Vorgespräch zu dem Verein und geh mit denen mal Punkt für Punkt durch ... da haste schon die halbe Miete im Sack
emmenschrauber hat geschrieben:
ich habe noch nicht erlebt, dass ein prüver überhaupt danach geschaut hat.
liebe grüsse mario
Hatte ich schon öfter ... und jetzt Dienstag bei der ETS musste ich das schloss aus dem Wagen holen, ich war ja mit dem Hänger da, und musste es schön vorführen

Er meinte aber auch das ein loses mitgeführtes Schloss ausreichen würde ....