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andx79 hat geschrieben:der alte fahrzeugbrief ist eh hinfällig
andx79 hat geschrieben:dann hilft ja nur noch dieser flensburger brief
Schubi1990 hat geschrieben:Nee...diese Verfahren mit...wir fragen nach, ob es gestohlen ist, gibt es nicht mehr! Das wurde durch die Eidesstattliche abgelöst. Das Problem dabei...wenn dein Vorgänger die schon ohne Papiere gekauft hat...was machste dann?
Tja...Dann nen Rahmen kaufen mit Brief und umbauen.
christian24121982 hat geschrieben:da wäre es doch wirklich bald einfacher nen rahmen zu suchen und alles zu tauschen!
andx79 hat geschrieben:der alte fahrzeugbrief ist eh hinfällig
also wäre das so als ob du keinen hast
du mußt zuerst zum tüv die vollabnahme machen lassen
und mit der vollabnahme bekommst du die zulassung
du kannst sicherheitshalber mit der fahrgestellnummer zur Polizei gehen
aber du bekommst nichts mit von denen ( hab das mit 2 schwalben gemacht, er hat in seinen pc geschaut und mir dann erzählt das eine mal da zugelassen war und sonst nix.
aber mitgeben wollt er mir auch nix)
wenn du dir sicher bist das sie nicht geklaut ist fahr zur vollabnahme und dann zur zulassung ( natürlich mit der versicherungsdoppelkarte)
wenn sie sich ganz stur stellen brauchst du den flensburger brief .
Bei der zulassungstelle bekommst du einen vordruck dort schreibst du die Fahrgestellnummer rein und schickst es zur KBA .
ca ne woche bekommst dann ein schreiben was die dann die zulassung ermöglicht
fg
Ralle hat geschrieben:Die Eidesstattliche kannst du auch selbst abgeben, wenn sich allerdings rausstellt das die Maschine doch gemaust ist machst du wegen Falschaussage den Max.
Sven Witzel hat geschrieben:Ralle hat geschrieben:Die Eidesstattliche kannst du auch selbst abgeben, wenn sich allerdings rausstellt das die Maschine doch gemaust ist machst du wegen Falschaussage den Max.
Das kommt drauf an was ich versichere.
Ralle hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Ralle hat geschrieben:Die Eidesstattliche kannst du auch selbst abgeben, wenn sich allerdings rausstellt das die Maschine doch gemaust ist machst du wegen Falschaussage den Max.
Das kommt drauf an was ich versichere.
Die vorgefertigten Formulare die ich kenn lassen da wenig Spielraum für freie Interpretationen, die unterscheidensich aber sicher auch von Bundesland und Amt
Sven Witzel hat geschrieben:Hier gibt es die Option: Gekauft ohne Papiere und für Verkäufer: versichere ich , dass das von mir an XY verkaufte KFZ in meinem vollständigen Eigentum stand und die Papiere nicht auffindbar/verloren/...
Ist schon ne Weile her bei mir , letzteres war meine Variante - ich hab den Vorbesitzer versichern lassen
calle hat geschrieben:hmm, ob ich mir nen 2tes einkommen sichere mit MZ zulassungen ohne papiere in berlin
Schubi1990 hat geschrieben:Als noch zu der Liste: In ganz Sachsen kannst du die Zulassung ohne Brief vergessen. In Brandenburg geht es noch.
Bratoletti hat geschrieben:Bedenke bitte: wenn jeder ohne Eigentumsnachweis -und das ist bei Kraftfahrzeugen immer zuerst mal der
Brief- anmelden möchte, könnte jeder Dieb es sehr einfach haben. Oder anders nur mit einem Rahmen,
der einen Brief hat, 100% der Teile eines geklauten Fahrzug montieren und anmelden...
Der Brief reicht. Hat das Fahrzeug keinen Brief, gibt es auch vernünftige Wege. Tue das, was die Behörde
verlangt, und melde das Fahrzeug an. Es gehört Dir ja. Wenn es diese Eidesstattliche Erklärung braucht zu Deinem Glück, was hält Dich ab, sie zu erteilen?
TS Martin hat geschrieben:Bratoletti hat geschrieben:Hat das Fahrzeug keinen Brief, gibt es auch vernünftige Wege. Tue das, was die Behörde
verlangt, und melde das Fahrzeug an. Es gehört Dir ja. Wenn es diese Eidesstattliche Erklärung braucht zu Deinem Glück, was hält Dich ab, sie zu erteilen?
Schubi1990 hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Bratoletti hat geschrieben:Hat das Fahrzeug keinen Brief, gibt es auch vernünftige Wege. Tue das, was die Behörde
verlangt, und melde das Fahrzeug an. Es gehört Dir ja. Wenn es diese Eidesstattliche Erklärung braucht zu Deinem Glück, was hält Dich ab, sie zu erteilen?
Ohne Brief gehört ihm das Fahrzeug nur per Kaufvertrag. Das Problem hierbei: Was ist, wenn der Besitzer des Briefes mit demselben auf der Zulassungsstelle auftaucht?.. Dann bist du ganz schön gelackmeiert! Und wenn du dann noch die Eidesstattliche abgegeben hast, hast du nen dickes Verfahren am Hals, weil du ja unter Eid gesagt hast, dass DU SELBST die Papiere verlegt/geschreddert/verbrannt/was auch immer hast.
D.h. es ist mit einem gewissen Risiko behaftet diese Eidesstattliche abzugeben und wenn man ein Strafverfahren gegen sich laufen hat, wird man bei jeder Uni exmatrikulliert und einen Job zu finden...wenn man unter Eid gelogen hat...HMM...
Guter Rat ist teuer...aber am Ende muss Christian das wissen.
Greez, Schubi.
TS Martin hat geschrieben:Man muss halt im Kaufvertrag festhalten das der Vorbesitzer keine dazu hat.
Dann kan man unter Eid eben sagen, dass der Vorbesitzer sie lt. Vertrag verlegt hat und so hat man auch kein Problem.
eichy hat geschrieben:Meine Zulassungstante sagte zu meiner Rahmenummer, Sie findet nix in Ihrem Blechdepp (=Computer). Garnix. Ist das nun ein Freibrief?
christian24121982 hat geschrieben:es gibt neuigkeiten!
hab heut mit dem chef von unserer zulassungstelle gesprochen und als er die rahmennummer überprüft hat,
hat sich herausgestellt das es kein scheunenfund sein kann (so stand es in der anzeige) weil die mz
bis MAI 2010 noch gefahren ist! und deswegen wollen die mir das teil nicht zulassen weils sie bedenken haben das sie jemand
in ner scheune "gefunden" hat...
nu soll ich mich drum kümmern das ich den vorbesitzer dazu bemühe mir die daten von seinem vorbesitzer jener mz zu geben!
(hoffe ihr versteht was ich mein)
dann hat er mir noch gesagt das sie in hamburg angemeldet war, aber mehr wollte er mir nicht verraten!
so nu muß ich mal schauen wie es weiter geht!
also neue hoffnung geschopft und los gehts!![]()
ich werde dann mal weiter berichten was sonst noch alles so vorfällt!
ach hier noch der link von der mz
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... K:MEWAX:IT
19jan78 hat geschrieben:Ich kann ja mal beschreiben, wie es bei mir war! .............................................
lothar hat geschrieben:19jan78 hat geschrieben:...
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die wiederholte Darstellung einer solchen Vorgehensweise
(wissentlich falsch abgegebene eidensstattliche Erklärung) in diesem Thread und auch in anderen Threads den Charakter der
Ermunterung zu einer Falschbeeidung und damit zu einer Straftat hat. Wie ihr es persönlich handhabt ist natürlich eure Sache,
haltet aber bitte unser Forum von solchen Ratschlägen frei! Lothar
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