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samasaphan hat geschrieben:................................
Abstellen im nichtöffentlichen Verkehrsraum (Privatgrund) ebenfalls Null Problemo.
Nordmann 0815 hat geschrieben:Es existiert wohl so ein Gesetz, das es verbietet abgemeldete KFZ zu lagern. Vor, ich glaube, 10 Jahren (+-) ging ein mæchtiger Aufschrei durch die Oldieszene. Man muss(te) wohl einen Nachweis ueber die Fachgerechte Entsorgung bringen. Nix da mit ET-Spendern...
ENRICO hat geschrieben:samasaphan hat geschrieben:................................
Abstellen im nichtöffentlichen Verkehrsraum (Privatgrund) ebenfalls Null Problemo.
Das mit dem Privatgrund ist nicht ganz richtig!
Gemäß § 29 StvZO ist ein zulassungspflichtiges und angemeldetes Fahrzeug HU-Pflichtig
Es ist nicht unüblich, dass bei polizeilichen Feststellungen eines zugelassenen Fahrzeuges auf privatem Grund, ohne gültige HU Sanktionen durchgeführt werden. Also Vorsicht!
Es gab schon Fälle, wo auf Anhängern transportierte KFZ ohne TÜV bestraft wurden. Und ein Bußgeld von 75 € + 1 Punkt ist nicht zu verachten. Also bei mehrjährig abgelaufenener HU immer die amtlichen Kennzeichen ,,verstecken".
Das Bußgeld wäre sogar fällig, wenn die MZ im Wohnzimmer (angemeldet/ohne gültige HU) steht.
Wer es nicht glaubt, lese den o.g. § 29 StVZO so lange bis er es kappiert hat .
Die Sache ist ziemlich hart, aber die Realität ist eben so
Im übrigen sagt die Prüfstelle oder die Zulassungsstelle (beim Abmelden) nichts zur Überziehung. Die Kassieren ja auch bloß.
wird von der Zulassungsbehörde bei alten Fahrzeugen die nicht angemeldet sind gefordert, zumindest bei Privatleuten.Mainzer hat geschrieben: ein Verwertungsnachweis
thesoph hat geschrieben:Vor ein paar Jahren habe ich mal wegen Umzug ein Motorrad ohne TÜV umgemeldet, da wurde mir aufm Bürgeramt ein Bußgeld angedroht (sollte an die zuständige Stelle weitergeleitet werden - wer auch immer das sein soll).
Dieter hat geschrieben:In Bayern hat mal jemand ein nettes Schreiben erhalten, nachdem er seinen Roller ohne gültige HU abgemeldet hat, da er schon ein paar Jahre zerlegt im Regal lag. Da wurde das Fehlen der HU weitergemeldet. Hoffen wir dass das Ausnahmen bleiben.
MZ ES 175 hat geschrieben:...wir hatten für ein Kfz mit Saisonkennzeichen welches auf einem extra angemieteten privaten Stellplatz stand...auch ein Bußgeld bekommen.
MZ ES 175 hat geschrieben:Zumindest hier in Gera und damit sicher auch bei dir, benötigst du eine gültige HU um ein Fahrzeug wieder anzumelden.
Wegen abgemeldeten Fahrzeugen: wir hatten für ein Kfz mit Saisonkennzeichen welches auf einem extra angemieteten privaten Stellplatz stand ( nur sehr schwer vom Gehweg einzusehen, von der Straße gar nicht ) auch ein Bußgeld bekommen.
CJ hat geschrieben:MZ ES 175 hat geschrieben:...wir hatten für ein Kfz mit Saisonkennzeichen welches auf einem extra angemieteten privaten Stellplatz stand...auch ein Bußgeld bekommen.
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ausserhalb des angegebenen Zeitraumes eben nicht zugelassen ist . Dann wäre doch auch das Bußgeld nicht zulässig, oder? Oder stand das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, also nicht Privatgrundstück?
MZ ES 175 hat geschrieben:CJ hat geschrieben:MZ ES 175 hat geschrieben:...wir hatten für ein Kfz mit Saisonkennzeichen welches auf einem extra angemieteten privaten Stellplatz stand...auch ein Bußgeld bekommen.
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ausserhalb des angegebenen Zeitraumes eben nicht zugelassen ist . Dann wäre doch auch das Bußgeld nicht zulässig, oder? Oder stand das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, also nicht Privatgrundstück?
Eben genau deswegen, weil das Fahrzeug in dem Moment nicht zugelassen war, aber von außen ( wenn auch nur sehr schwer ) einsehbar war. Wahrscheinlich hat irgendein Anwohner nichts besseres zu tun gehabt als solche "Vergehen" zu melden...
MZ ES 175 hat geschrieben:Eben genau deswegen, weil das Fahrzeug in dem Moment nicht zugelassen war, aber von außen ( wenn auch nur sehr schwer ) einsehbar war. Wahrscheinlich hat irgendein Anwohner nichts besseres zu tun gehabt als solche "Vergehen" zu melden...
oldiekurt hat geschrieben:Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen gilt grundsätzlich als zugelassen, auch außerhalb des eingetragenen "Betriebszeitraumes".
hecht1970 hat geschrieben:Mit den oben gegebenen Tips bezüglich Abdecken oder Abschrauben des Kennzeichens wäre ich vorsichtig... es handelt sich dabei zumindest um eine Ordnungswidrigkeit
hecht1970 hat geschrieben:Das genannte Bußgeld wird nur dann fällig, wenn das Fahrzeug von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wird. Fahrend oder parkend. Das ist ja nun vermeidbar: Bei der Abmeldung mußt Du das Fahrzeug selbst nicht mir zur Zulassungsstelle nehmen; zum HU-Termin nimmst Du den kürzesten Weg bzw. einen Schleichweg.
Mit den oben gegebenen Tips bezüglich Abdecken oder Abschrauben des Kennzeichens wäre ich vorsichtig... es handelt sich dabei zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, ebenfalls bußgeldbedroht (Du gewinnst also nichts). Wird Dir Vorsatz nachgewiesen (also die Absicht, die Erkennbarkeit zu beeinträchtigen) geht die Sache in Richtung Kennzeichenmißbrauch gem. § 22 StVG; das wäre ne Straftat. Meistens mit Geldstrafe geahndet... sicherlich teurer als das Bußgeld.
samasaphan hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:Das genannte Bußgeld wird nur dann fällig, wenn das Fahrzeug von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wird. Fahrend oder parkend. Das ist ja nun vermeidbar: Bei der Abmeldung mußt Du das Fahrzeug selbst nicht mir zur Zulassungsstelle nehmen; zum HU-Termin nimmst Du den kürzesten Weg bzw. einen Schleichweg.
Mit den oben gegebenen Tips bezüglich Abdecken oder Abschrauben des Kennzeichens wäre ich vorsichtig... es handelt sich dabei zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, ebenfalls bußgeldbedroht (Du gewinnst also nichts). Wird Dir Vorsatz nachgewiesen (also die Absicht, die Erkennbarkeit zu beeinträchtigen) geht die Sache in Richtung Kennzeichenmißbrauch gem. § 22 StVG; das wäre ne Straftat. Meistens mit Geldstrafe geahndet... sicherlich teurer als das Bußgeld.
§ 22 StVG verlangt aber die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund - ja auch das Parken ist dabei umfasst. Wenn das Krad auf einem Hänger transportiert wird, nimmt es wohl nicht am verkehr teil - ebenso nicht das Parken auf tatsächlichem privaten Grund, bei Trennung vom öffentlichem Verkehrsgrund (Ausschluss der faktischen Öffentlichkeit).
Für das Parken auf öffentlichem Grund sind daher Motorradplanen mit Kennzeichenfenster zu verwenden.
hecht1970 hat geschrieben:samasaphan hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:Das genannte Bußgeld wird nur dann fällig, wenn das Fahrzeug von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wird. Fahrend oder parkend. Das ist ja nun vermeidbar: Bei der Abmeldung mußt Du das Fahrzeug selbst nicht mir zur Zulassungsstelle nehmen; zum HU-Termin nimmst Du den kürzesten Weg bzw. einen Schleichweg.
Mit den oben gegebenen Tips bezüglich Abdecken oder Abschrauben des Kennzeichens wäre ich vorsichtig... es handelt sich dabei zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, ebenfalls bußgeldbedroht (Du gewinnst also nichts). Wird Dir Vorsatz nachgewiesen (also die Absicht, die Erkennbarkeit zu beeinträchtigen) geht die Sache in Richtung Kennzeichenmißbrauch gem. § 22 StVG; das wäre ne Straftat. Meistens mit Geldstrafe geahndet... sicherlich teurer als das Bußgeld.
§ 22 StVG verlangt aber die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund - ja auch das Parken ist dabei umfasst. Wenn das Krad auf einem Hänger transportiert wird, nimmt es wohl nicht am verkehr teil - ebenso nicht das Parken auf tatsächlichem privaten Grund, bei Trennung vom öffentlichem Verkehrsgrund (Ausschluss der faktischen Öffentlichkeit).
Für das Parken auf öffentlichem Grund sind daher Motorradplanen mit Kennzeichenfenster zu verwenden.
Der zweite Abschnitt meines Beitrages bezog sich auf die Fahrt zur HU... wahrscheinlich hätte ich das deutlicher schreiben müssen. Und was die Abdeckplanen betrifft: Ich wüßte keinen Fall, wo so etwas zu einer Anzeige geführt hätte. Ich bin selbst Polizist und jeden Tag draußen auf der Straße. Wir haben da wirklich was Besseres zu tun als Erbsen zu zählen, glaubt mir...
samasaphan hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:samasaphan hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:Das genannte Bußgeld wird nur dann fällig, wenn das Fahrzeug von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wird. Fahrend oder parkend. Das ist ja nun vermeidbar: Bei der Abmeldung mußt Du das Fahrzeug selbst nicht mir zur Zulassungsstelle nehmen; zum HU-Termin nimmst Du den kürzesten Weg bzw. einen Schleichweg.
Mit den oben gegebenen Tips bezüglich Abdecken oder Abschrauben des Kennzeichens wäre ich vorsichtig... es handelt sich dabei zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, ebenfalls bußgeldbedroht (Du gewinnst also nichts). Wird Dir Vorsatz nachgewiesen (also die Absicht, die Erkennbarkeit zu beeinträchtigen) geht die Sache in Richtung Kennzeichenmißbrauch gem. § 22 StVG; das wäre ne Straftat. Meistens mit Geldstrafe geahndet... sicherlich teurer als das Bußgeld.
§ 22 StVG verlangt aber die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund - ja auch das Parken ist dabei umfasst. Wenn das Krad auf einem Hänger transportiert wird, nimmt es wohl nicht am verkehr teil - ebenso nicht das Parken auf tatsächlichem privaten Grund, bei Trennung vom öffentlichem Verkehrsgrund (Ausschluss der faktischen Öffentlichkeit).
Für das Parken auf öffentlichem Grund sind daher Motorradplanen mit Kennzeichenfenster zu verwenden.
Der zweite Abschnitt meines Beitrages bezog sich auf die Fahrt zur HU... wahrscheinlich hätte ich das deutlicher schreiben müssen. Und was die Abdeckplanen betrifft: Ich wüßte keinen Fall, wo so etwas zu einer Anzeige geführt hätte. Ich bin selbst Polizist und jeden Tag draußen auf der Straße. Wir haben da wirklich was Besseres zu tun als Erbsen zu zählen, glaubt mir...
Das stimmt wohl und geht mir hier als Polizist in Berlin nicht anders - aber es wurde ja hier fein ausdiskutiert. Sozusagen akedemischer Natur..
der garst hat geschrieben:Als Polizist hat man sicher besseres zu tun...
der garst hat geschrieben:Als Polizist hat man sicher besseres zu tun...
als Ordnungsbeamter aber eher nicht.
Die fahren den ganzen Tag rum und schauen auf alles und jeden um die Haushaltskasse zu füllen.
Und dvon denen gibts jede Menge.
P-J hat geschrieben:der garst hat geschrieben:Als Polizist hat man sicher besseres zu tun...
Das mag in der Stadt so sein, hier auf dem Land ist das anders,SPOILER:
Egon Damm hat geschrieben:Die Herren von der Rennleitung haben ein gemeinsames Ergebnis gefunden. Der Frederöffner hat seine Fragen
auch beantwortet bekommen. Ich habe ein Fahrzeug mit Warmduscherkennzeichen. Das steht im Sommer auf
unserem Grundstück für jeden sichtbar ohne Kennzeichen. Die hängen in der Werkstatt an der Wand, damit diese
nicht gestohlen werden.
Wie blöd oder bequem ist es, ein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück abzustellen und 5 Jahre lang das Kennzeichen
dranzulassen.
Andreas hat geschrieben:Du brauchst die doch nicht. Regelst doch alles alleine.
CJ hat geschrieben:MZ ES 175 hat geschrieben:Eben genau deswegen, weil das Fahrzeug in dem Moment nicht zugelassen war, aber von außen ( wenn auch nur sehr schwer ) einsehbar war. Wahrscheinlich hat irgendein Anwohner nichts besseres zu tun gehabt als solche "Vergehen" zu melden...
Also gab`s das Bußgeld wegen des Abstellens eines nicht zugelassenen Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum? Das wäre aber nicht neu. Ob das zu sehen ist, oder nicht spielt meines Wissens keine Rolle. Oder stand das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück und gab es das Bußgeld wegen der abgelaufenen HU, trotz "Nichtzulassung" wegen des Saisonkennzeichens?
hecht1970 hat geschrieben:Da hast Du was falsch verstanden. Ob Du auf dem Privatgrundstück das Kennzeichen dranläßt oder nicht ist ziemlich buggy.
hiha hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:Da hast Du was falsch verstanden. Ob Du auf dem Privatgrundstück das Kennzeichen dranläßt oder nicht ist ziemlich buggy.
Nein, ist es definitiv nicht. Es gibt genug belegte Fälle die das Gegenteil beweisen, und Richtersprüche dazu gibts auch. Wenn Du das nicht ahndest ist das lieb von Dir, aber Du hast genug depperte Kollegen die mit dem Fernglas an der Grundstücksgrenze genau auf sowas spechten.
Gruß
Hans
MZ ES 175 hat geschrieben:Genau. Und auf der anderen Seite gibts Leute die ihr altes Auto einfach ohne Kennzeichen auf der Straße abstellen und denen passiert nichts.
ein Mitbewohner hat das auch einfach gemacht und da bei dem anscheinlich nichts zu holen ist, ist außer einigen gelben Briefen bisher absolut nichts passiert.
hecht1970 hat geschrieben:Mir ist unverständlich, wo diese Leute ihre Ausbildung gemacht haben... einschließlich der Richter, die sowas noch legitimieren.
Enz-Zett hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:Mir ist unverständlich, wo diese Leute ihre Ausbildung gemacht haben... einschließlich der Richter, die sowas noch legitimieren.
Vielleicht haben sie ja gerade ihre Ausbildung gemacht. Die eben besagt, dass jedes zugelassene Fahrzeug regelmäßig zur technischen Überprüfung muss, egal wo es sich befindet und ob es genutzt wird oder nicht. Das braucht doch ein Richter auch nicht "legitimieren", oder?
Ganz nebenbei - auf dem Privatgrundstück und von der Straße aus nicht einsehbar kann auch zu wenig sein. Wenn z.B. die Haustüre hinterm Haus ist und man von dort aus den Garten / Schuppen / ... einsehen kann und das Kennzeichen erkennen kann.
hecht1970 hat geschrieben:Die Begehung eines Verkehrsverstoßes jedweder Art erfordert als Tatort den sog. öffentlichen Verkehrsraum. Das sind definitionsgemäß alle Straßen, Wege, Plätze und Flächen mit wegerechtlicher Widmung, die zur allgemeinen Nutzung tatsächlich offenstehen. Ein Privatgrundstück gehört da wohl nicht dazu. Demzufolge sollte das Ahnden derartiger Verstöße bei einem Fahrzeug, welches auf Privatgrund steht (egal ob von außen einsehbar oder nicht) tabu sein.
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