Thema Anhänger am Motorrad

Rahmen, Räder, Dämpfung, Bremsen.

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Thema Anhänger am Motorrad

Beitragvon Ralli » 28. November 2008 21:27

Hallo zusammen,

Winterzeit ist Bastelzeit - oder so ähnlich.
Würde mir gerne an mein Gespann einen Einspuranhänger PAV 40 montieren.
Das ganze soll, soweit machbar TÜV-konform sein. Wie bekomme ich eine Anhängekupplung eingetragen. Eine betiebserlaubnis für den Hänger selber zu bekommen dürfte gar nicht so schwer sein. Aber Anbau einer passenden oder umgebauten Kupplung?
Die Vorabanfrage beim TÜV (habe bei drei TÜV-Stellen nachgefragt ) war recht frustrierend.
Entweder unmöglich ooder über 1000 €uro Gutachterkosten (festigkeitsgutachten für Eigenbau, etc..

Wenn für das Motorrad selber keine passende AHK finde, sollte doch zumindest fürs Gespann (also hinten mittig) was machbar sein. Auf dem EGT hatbe ich auch diverse
Russeneisen mit Hänger gesehen....

Habt ihr Anregungen, Tipps, etc?

Achja, mein Fahrzeug:

immer noch keine MZ , ein GN250-Velorex-Gespann

Schönes Wochenende

Gruß
Ralf

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Beitragvon Baraccuda » 28. November 2008 21:35

schau mal bei der goldwing ab, manche von denen haben ahk und fahren im hängerbetrieb
Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??

Gruss Alex

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VW 181, oliv, Bj 74 (wird genutzt),
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Piaggio SKR 125, grün, BJ 97 (Winterfahrzeug),
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Beitragvon schwammepaul » 28. November 2008 21:41

Setz Dich mal mit Sachsenharley-Driver in Verbindung...der hat das erst erfolgreich hinter sich gebracht.

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Beitragvon Georg Uwe » 29. November 2008 10:07

hallo Ralli,

...oder frag beim nächsten Stammtisch mal den Uli... bei ihm haben sämtliche Gespanne eine AHK :wink:


Gruß aus Nordhessen - Uwe 8)

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Beitragvon Ex-User Herbert aus Hamburg » 29. November 2008 10:45

Moin auch ,
zum einen ist es wichtig einen Inschinör zu finden der dem Thema gegenüber aufgeschlossen ist .
Ohne den wird es schwierig . Der Standartprüfer mag sich nur mit fabrikneuen PKWs beschäftigen und ist
bei Motorrädern bereits am schwitzen .
Für den PAV gibt es eine Zugvorrichtung (die eigentlich zum PAV dazugehört) die sauber am Zugfahrzeug montiert sein muß .
Das Zuggewicht ergibt sich aus einer Faustformel die ich grad nicht parat habe . Ich weiß nur das bei der MZ 250
110 kg und beim Russengespann 195 kg angesagt sind (ja , ich weiß das es manchmal mehr sind ,ich darf auch 240 kg ziehen)
Bei zweispurigen Anhängern wird eine normale Zugvorrichtung verbaut . Wenn es für das erwählte Fahrzeug keine im Zubehör gibt muß man die sich herstellen lassen (hab ich gemacht , weils damals nix fertiges gab).
Dazu braucht man wieder den o.e. Inschinör , einen guten Schlosser/Zweiradmeister , und eine Zugkugel mit Prüfnummer die es beim Westfaliaversand für 10 € gibt .
Denn noch das : offiziell darf ein Motorrad mit Anhänger nur 60 kmh fahren . Es kann dann aber sein das man von der Rennleitung aufgefordert wird doch bitte den Verkehr nicht zu behindern .
Und der Anhänger darf (noch) nicht breiter als ein Meter sein Hab ich aber auch noch kein Problem mit gehabt.
Den PAV kann man "zulassungsfrei" zulassen , das bedeutet das der das selbe Nummernschild wie das Motorrad bekommt , ohne Stempel , und er wird in die Papiere vom Motorrad eingetragen . Der ist dann Steuerfrei und man kann ihn nur mit dem einen Fahrzeug ziehen .
Grüße...
Ex-User Herbert aus Hamburg

 

Beitragvon Sachsenharley Driver » 29. November 2008 11:06

Dem ist eigentlich nichts mehr hin zu fügen. Die Formel lautet Leergewicht des ziehenden Fahrzeug plus Fahrergewicht ( wird mit 75 kg angesetzt ) geteilt durch zwei ergibt dann die errechnete Anhängelast. Dies ist die ganz normale Formel wie auch bei PKW´s. Diese Formel gilt aber für den PAV nicht, dort ist die Höxhstlast so um die 60kg.
Gruß Fred
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Beitragvon callifan » 29. November 2008 11:46

Also in Rostock düst einer mit ner es250/2 plus Superelastik und dazwischen ne kurgelkopfkupplung und einen kleinen HP klaufix hinten dran..

ich weiß nicht in wieweit das tüv konform ist, aber auf treffen ist der immer damit zu sehen...

mfg Toni

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Beitragvon Ex-User Herbert aus Hamburg » 29. November 2008 21:07

Na klar , der Klaufix HP 300 wiegt leer 85kg , also kann er noch 25 kg Gepäck mitnehmen .
Grüße...
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Beitragvon Ex-User wena » 29. November 2008 21:10

nun ja, oder 2 kisten flens!
gruß nach hamburch!
@callifan: hast du ein foto?
Ex-User wena

 

Beitragvon Maddin1 » 30. November 2008 07:16

callifan hat geschrieben:Also in Rostock düst einer mit ner es250/2 plus Superelastik und dazwischen ne kurgelkopfkupplung und einen kleinen HP klaufix hinten dran..

ich weiß nicht in wieweit das tüv konform ist, aber auf treffen ist der immer damit zu sehen...

mfg Toni


Moment bitte... ich suche...


Also,du meinst Heiner von den Rostockern. Richtig, er hat ein HP350 an der /2. Dieser ist aber in der breite "eingestutzt". Alles Tüvkonform sagt er. Zur Zeit ist glaube ich eine Dachbox als Aufbau drauf.

Mann kann aber auch anders, das ist die selbe /2, samt Heiner, mit der großen Platte. Er meinte dann aber: "unfahrbar mit dem großen Hänger" :lol:

http://de.youtube.com/watch?v=qACYjk6BtWQ

Evt finde ich noch ein Foto von dem "Dachboxhänger".
40. Wintertreffen auf Schloß Augustusburg, ich war dabei!

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Beitragvon flotter 3er » 30. November 2008 09:56

callifan hat geschrieben:Also in Rostock düst einer mit ner es250/2 plus Superelastik und dazwischen ne kurgelkopfkupplung und einen kleinen HP klaufix hinten dran..

ich weiß nicht in wieweit das tüv konform ist, aber auf treffen ist der immer damit zu sehen...

mfg Toni


Kenne ich den Kollegen (netter Kerl übrigens) ist immer auf dem großen MZ Treffen in Torgelow am See zu sehen. Ich glaube ich habe noch irgendwo eine Briefkopie von ihm. Ist jedenfalls alles eingetragen und getüvt.
Gruß Frank


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Beitragvon motorradel » 30. November 2008 11:11

Hallo zusammen
>>und er wird in die Papiere vom Motorrad eingetragen . Der ist dann Steuerfrei und man kann ihn nur mit dem einen Fahrzeug ziehen . <<

..dann wäre der Anhänger ein Teil des Fahrzeug und nicht mehr Anhänger, also sowas wie ein Beiwagen, nur hinten.
Ergo da kein Anhänger sondern Beiwagen keine Beschränkung auf 60 km/h, oder liege ich jetzt falsch ??

Robert grüßt

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Beitragvon callifan » 30. November 2008 11:24

oha, ja genau den mein ich, der war auch beim Oldtimertreffen in Tessin.

oh oh die Arme MZ :-) bisschen überlastet mit dem Trailer sieht sie ja schon aus..

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Beitragvon Sachsenharley Driver » 30. November 2008 12:13

[quote="motorradel"]Hallo zusammen
>>und er wird in die Papiere vom Motorrad eingetragen . Der ist dann Steuerfrei und man kann ihn nur mit dem einen Fahrzeug ziehen . <<

..dann wäre der Anhänger ein Teil des Fahrzeug und nicht mehr Anhänger, also sowas wie ein Beiwagen, nur hinten.
Ergo da kein Anhänger sondern Beiwagen keine Beschränkung auf 60 km/h, oder liege ich jetzt falsch ??

Auch hier darf nur 60 gefahren werden.
Gruß Fred
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Beitragvon Ralli » 30. November 2008 12:32

Hallo Männers,

danke für die Infos, PM`s und den Anruf! Super. Es zeigt sich mal wieder:
Das ist ein echt prima Info-Hilfe-Netzwerk hier.

Die Realisierung der Anhängersache ist somit deutlich näher gerückt!

Gruss
Ralli

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eine ungeklärte Frage gibt es noch...

Beitragvon Ralli » 4. Dezember 2008 09:13

Hallo Jungs,

nachdem ich etliche Infos zum Thema Gespann und Anhängerkupplung, sowie zum Thema
Einspuranhänger PAV gesammelt habe, kristallisieren sich zwei widersprüchliche Aussagen heraus. Vielleicht hat aber auch noch niemand diese Kombination in der Praxis getestet.

Der Sachverhalt: An meinem Gespann wollte ich am Beiwagenrahmen eine Anhängerkupplung (wie im PKW-Bereich, mit Kugelkopf) montieren. An dieser Anhängerkupplung soll ein Einspuranhänger angekoppelt werden. Dieser Anhänger hat ein Kreuzgelenk, wird normalerweise hinter Solo-Motorrädern hergezogen und legt sich wegen dem Kardangelenk quasi mit dem Motorrad in die Kurve. Mit einer Kugelkopfkupplung würde der Anhänger im Stand zur Seite wegkippen, daher wollte ich an der Kugelkopfkupplung eine Adapteraufnahme für das Kardangelenk montieren.


Meine Nachfrage beim TÜV wegen der grundsätzlichen Machbarkeit eines Einspuranhängers hinterm Gespann (mittig zw. Motorrad und Beiwagen):
Er wüsste nicht was dagegen spricht.


Das Problem: Wenn der Anhänger mit Kardanadapter an der AHK am Gespann mittig befestigt ist und in der Rechtskurve das Gespann das Rad anhebt, was passiert dann?
Das Kardangelenk kann ja auch einen gewissen Höhenunterschied ausgleichen, reicht das aus?

Bei einem zweirädrigen Anhänger mit Kugelkopf ist das angehobene Beiwagenrad ja kein Problem, weil die Verwindung durch den Kugelkopf ausgeglichen wird.

Die Chancen, eine AHK mit Kugelkopf eingetragen zu bekommen stehen recht gut, die Sache ist auch einigermaßen günstig. Diese Kupplung ist wohl auch die vielseitigste (wobei der Adapter für das Kugelgelenk selber leider kein eingetragenes Bauteil ist..).

Eine Zugvorrichtung am Motorradheck (so wie der PAV ursprünglich auch betrieben wurde) bekommt man im Eigenbau so gut wie nicht mehr nicht mehr eingetragen und eine Anfertigung vom Fachbetrieb schlägt mit rund 500 Euro zu Buche.

Es grüßt etwas ratlos

Ralli

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Beitragvon Nils » 4. Dezember 2008 11:22

Ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Einspuranhänger am Gespann funktioniert. Der bekommt ja seine Kurvenstilität neben der Rotation des Rades eben auch aus der Gewichtsverlagerung/Schräglage. Die gibt es beim Gespann nicht. Möglicherweise liege ich auch falsch, in diesem Falle lasse ich mich gern eines Besseren belehren.
Grüße - Nils
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Beitragvon Ralli » 4. Dezember 2008 12:02

Also an einem Gespann habe ich einen solchen Einspuranhäger schon gesehen. Die nicht
vorhandene kurvenneigung wie bei einer Solo dürft kein k.o-kriterium sein. Allerdings war der Anhänger direkt am Heck der Zugmaschiene angebracht.

Hier mal Beispielbilder in der variante PAV am Motorradheck:

http://www.singlewheel.com/Scoots/PAV/BurtPav/Pav3.jpg

http://www.singlewheel.com/Scoots/PAV/BurtPav/Pav2.jpg



Gruß
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Beitragvon TS Martin » 4. Dezember 2008 15:33

Gibt es wie bei den Simmen eigentlich für unsere Emmen 'ne Anhängerkupplung?

Bei dein IWL'ern geht das ja auch => siehe Campi Anhänger.

Würde mir nämlich auch gerne an meine TS 'nen Hänger ranhängen zwecks Treffen und co.

Halt nur im Solobetrieb.

Geht so was?

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Beitragvon Ex-User Herbert aus Hamburg » 4. Dezember 2008 16:21

Tach nochmal , wenn du den PAV ziehen willst solltest du die original Zugvorrichtung verwenden .
Die Zugvorrichtung mit zusätzlichen Streben anzubringen sollten kein Thema sein .
Macht auch physikalisch Sinn .
Die Idee mit der normalen Zugkugel und einem speziellen Adapter wird zu teuer , nicht nur in der Herstellung
sondern auch bei der Zulassung - das wird mindestens eine Einzelabnahme die so bei
100 Euronen liegen dürfte .
Grüße...
Ex-User Herbert aus Hamburg

 

Beitragvon Martin H. » 5. Dezember 2008 14:43

lorenz1808 hat geschrieben:Gibt es wie bei den Simmen eigentlich für unsere Emmen 'ne Anhängerkupplung?

Klar, z. B. -> http://www.mz-b.de/miraculis/aw/sonstig ... kupp1.html
(Ist nur der 1. Teil davon; der Rest steht bei "Basteln").
Gruß, Martin.
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Beitragvon TS Martin » 5. Dezember 2008 21:43

Das würde ja bedeuten ich bau mir bis Sosa an meine TS 150 'ne Anhängerkupplung ran und könnte den Simme Anhänger mitnehmen zwecks Transport der Klamotten und co.

Nachteil: Sind die Simme Anhänger nicht sogar auf max 40 km/h beschränkt oder gilt hier auch die 60 km/h Beschränkung?

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Beitragvon Trabant » 6. Dezember 2008 23:33

Also an die ES250/2 m BW bekommt man, soweit ich weis, die original Trabant Anhängerkupplung dran sogar mit Tüv. Ein oder zwei Kleinteile müssen wohl noch besorgt werden, aber das ist machbar, zumal man die Kupplung leicht bekommt.
Wie das bei den nachfolgenden Modellen ist weis ich nicht. Aber das ES/2 Gespann ist sowieso das schönste MZ Gespann, vor allem wenn der TS/1 Motor drin ist.

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Beitragvon TS Martin » 7. Dezember 2008 12:38

Trabant hat geschrieben:Also an die ES250/2 m BW bekommt man, soweit ich weis, die original Trabant Anhängerkupplung dran sogar mit Tüv. Ein oder zwei Kleinteile müssen wohl noch besorgt werden, aber das ist machbar, zumal man die Kupplung leicht bekommt.
Wie das bei den nachfolgenden Modellen ist weis ich nicht. Aber das ES/2 Gespann ist sowieso das schönste MZ Gespann, vor allem wenn der TS/1 Motor drin ist.


Das mit dem schönsten Gespann wird ich so nicht unterschreiben.
Da gibt es schönere.

Aber bin halt am Überlegen, wenns techn. und abnahmemäßig geht mir an meiner TS 150 (Solomaschine) 'ne Hängerkupplung anzubauen, um so 'nen Hänger wie er an der Simme ist anhängen zu dürfen.

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Beitragvon rmt » 7. Dezember 2008 12:57

An ein Gespann einen 2-spurigen Anhänger (wie vom Trabi...) dranzumachen, muß der zw. Zugmaschine und Beiwagen befestigt werden... über ne Schiene mit Kugelkopf - gabs sogar mal... Wehrmacht-BMW... gesehen auf ner Oldie-Veranstaltung... (wo ich auch die Blattfederung des BW des Spandauer Rades gesehen habe, anno 1928)

Gegen Probleme bei Fahren (BW-Rad hoch) spricht...

- du darfst nur 60 fahren

- leichtes BW Rad tritt gewöhnlich nur bei leerem BW auf

- der zweispurige Anhänger macht die Bewegung nicht mit, weil er nicht fest verbunden ist und hält den BW unten (träge Masse)

- du hast nur schlappe 21 PS maximal...

- und für gewöhnlich macht man den Hänger wohl dran, wenn der (L)SW voll ist und der hänger wiegt dann auch mehr als leer - sonst isses nur schwachsinn... ihn dranzumachen.
Gruß Roger

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Beitragvon Ralli » 21. Januar 2009 10:13

Hallo,

will kurz über ein Zwischenergebnis in Sachen Einspuranhänger PAV berichten.
Da ich vor einiger Zeit das Thema hier angesprochen habe, wollte ich auch eine Rückmeldung geben.

Vorgestern habe ich endlich beim örtl. TÜV eine Betriebserlaubnis für den Anhänger bekommen. Ich musste ihn auch nicht in Verbindung mit einem Zugfahrzeug vorstellen.
Für das Überprüfen der Beleuchtung hat dem TÜV´ler das Anstöpseln der Elektrik an die AKH-Dose von meinem PKW ausgereicht.

Er hat noch gefordert und in der Betriebserlaubnis vermerkt, dass ein Schild mit Aufdruck
70 (km/h) anzubringen ist.

Der Anhänger ist lt. Betriebserlaubnis nicht an ein spezielles Motorrad gebunden, daher hat er auch kein bestimmtes Kennzeichen erhalten. Er ist zulassungsfrei, versicherungsfrei und steuerfrei, halt nur betriebserlaubnispflichtig. Die Zulassungsstelle hat ihren Stempel noch auf die Betriebserlaubnis gedrückt, um ihr eine Gültigkeit zuverleihen. Kosten für TÜV und Zulassungsstelle = rund 63 Euro.

Die passende konforme Zugvorrichtung ist in Vorbereitung. Die Realisierung des 4. Rades für mein 3-Rad rückt somit deutlich näher...

Soviel zu diesem Thema.

Gruß
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Beitragvon Taloon » 21. Januar 2009 11:23

rmt hat geschrieben:... gabs sogar mal... Wehrmacht-BMW... gesehen auf ner Oldie-Veranstaltung...


...ist eine Protze, kein Kugelkupplung ;)

Kurze Richtigstellung dazu (ist mein Sammel/Interessensgebiet derzeit): der IF8, den du gesehen hast, gehört nicht hinter die R75 oder die KS 750. Macht jeder, weils schön ist--historisch korrekt ist es nicht. Der IF8 heißt Infanteriekarren 8--das Wort Infanterie deutet auf seine eigentlichen Sinn: er ist für den Handzug bzw. Pferdezug vorgesehen. Mit einer Deichsel können zb auch mehrere zusammen gehängt werden.

Er ist, siehe auch die fehlenden Schutzbleche (ein Kettenkradanhänger hat dagegen, da dafür vorgesehen, Schutzbleche!) NIE für den mot-zug vorgesehen gewesen.

Historische Bilder zeigen den IF8 nur hinter dem Kettenkrad oder halt mit Hand, Pferd. Es existiert bisher kein Beweis, das es ihn hinter den Gespannen gab.


Das Thema ist eines der am meisten diskutierten Themen bei den WH-Gespann-Treibern...

mfg

ps: ist wie mit den MG Haltern am Gespann: jeder hat eins drauf. Dabei hatte selbst von den extra zugeteilten MG Trupps nur jedes 4. Krad das 34er auf dem SW montiert.

Mittlerweile fahren zigfach mehr MG Halter herum, als es damals überhaupt gegeben hat. Und IF8 hinter den Krädern sowieso....

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Re: Thema Anhänger am Motorrad

Beitragvon Ralli » 12. März 2009 09:17

Hallo,

habe diesen Thread ja vor einigen Wochen aufgemacht. Heute kann ich berichten, dass die Anhängerkupplung auch vom TÜV abgenommen wurde.
Das Besondere daran:
Die AHK sitzt am Gespann mittig zwischen Motorrad und Boot, die AHK ist ausgelegt und zugelassen für wahlweisen Betrieb:
- eines Einspuranhängers (PAV) mit entsprechender Kardangelenkaufnahme
- Nutzung eines Zweispuranhängers mittels klassichem Kugelkopf.

Die Betriebserlaubnis für meinen PAV hatte ich im Januar ja schon bekommen, jetzt ist die leztze Hürde auch geschafft.

Danke an alle Forumsmitglieder, die mich mit Infos und Anregungen versorgt haben, oder auch mit Bedenken konfrontiert haben.
Mit den Bedenken mußte ich mich auseinandersetzen und vertieft in die Materie einsteigen. Anhänger am Motorrad ist kein alltägliches Thema, etwas skuriler sind dann noch Einspuranhänger, insbesondere am Gespann, Anhängerkupplung mit wahlweiser Nutzung wieder was besonderes.

Besonders bedanken möchte ich mich bei der Fa. Gespannbau Bülter, Grävenwiesbach. (Super, Vitus! :lol: ) für die tolle Unterstützung bei der Realisierung meines Vorhabens.

Den PAV habe ich inzwischen umgebaut für den Hundtransport, es fehlt noch die passende Endlackierung. Ein Bild werde ich noch nachliefern.
Gruss
Ralli

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Re: Thema Anhänger am Motorrad

Beitragvon s-maik » 12. März 2009 09:40

glückwunsch dazu

haste vielleicht ein paar bilder ?

:)
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Re: Thema Anhänger am Motorrad

Beitragvon Ekki » 12. März 2009 10:37

Ralli hat geschrieben: Ein Bild werde ich noch nachliefern.
Gruss
Ralli


oder hier
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Re: Thema Anhänger am Motorrad

Beitragvon Ralli » 13. März 2009 19:56

noch ein Bild...
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Re: Thema Anhänger am Motorrad

Beitragvon Ralli » 28. März 2009 22:02

45.jpg
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