Laut aktueller StVO ist es nicht mehr zulässig, daher ist jeder selbst verantwortlich für das was er tut.
Jedoch hab ich einen Zeitschriftartikel gefunden und möchte den Inhalt teilweise mal wiedergeben.
Vielleicht kommt man ja doch mal in die Verlegenheit.
Da sollte man wissen wo sich die "Anschlagpunkte" befinden.
Abschleppen mit dem Gespann?
Das Seil wird hinter der vorderen Klemmfaust des Seitenwagenrahmens
(die die vordere Aufhängung der Karosse aufnimmt) befestigt.
In dieser Ebene liegt etwa der Schwerpunkt des Gespannes.
Ein einseitiger Zug tritt beim Abschleppen nicht auf, die Lenkung wird nicht behindert.
S c h l e p p t ein G e s p a n n ab, so ist dort das Seil an dem unteren, hinteren Rohr
des Seitenwagenrahmens (das den Schnellanschluss für den hinteren Schwingenbolzen trägt)
zu befestigen; keinesfall am Stabilisator oder gar an der Schalldämpferaufhängung!
Der Fahrer des Zugfahrzeuges muß das Seil beim Anfahren langsam straffziehen, wenn das nicht
schon vorher durch Zurückrollen des abzuschleppenden Gespannes geschehen ist.
Besonders zu achten ist darauf, daß nicht mit zu hoher Geschwindigkeit in enge Rechtskurven gegangen wird.
Der abzuschleppende Gespannfahrer hat ja bei hochkommendem Seitenwagen nicht die Möglichkeit,
diese Situation durch Gasgeben zu meistern.
Das Seil ist vom abgeschleppten Gespannfahrer beim Fahren immer straff zu halten.
(Bremsbereitschaft mit Fuß-und Handbremse!)
Bei Schwierigkeiten während des Abschleppens sind dem Fahrer des Zugfahrzeuges vorher
abgesprochene Zeichen mit der Licht-bzw Tonhupe zu geben.
So, nu macht damit was ihr wollt.

Das ist in Deutschland generell verboten
