Von mir aus kann jeder damit rumfahren der es möchte es ist die persönliche Freiheit des einzelnen, man sollte aber im schlimmsten Fall der Fälle, einem Unfall ( der hoffentlich nie eintritt) die möglichen Konsequenzen wissen.
In D und vielen Teilen Europas ist ein geeigneter zugelassener Schutzhelm Pflicht auf Krafträdern im öffentlichen Straßenverkehr. Das schließt Helme der Norm 22.05 und 22.06 ein. Helme ohne Prüfzeichen gelten nicht als solche. Fahren mit diesen kann mit einer Geldbuße von 15 bis 70€ und sogar einem Punkt belegt werden.
Weiterhin kann die Versicherung Kostenübernahmen der Behandlung nach einem Unfall verweigern in sofern nachweisbar ist, dass man mit einem nicht zugelassenen Helm bei einem Unfall Verletzungen erlitten hat. Dies gilt auch, wenn man nicht Schuld ist an diesem Unfall.
Quellen dazu kann ich gerne nachreichen, falls Interesse besteht.
-- Hinzugefügt: 15. März 2024 07:22 --
Nachtrag: Mein "Chinaböller" erfüllt alle gesetzlichen Bestimmungen für die Zulassung und schnitt in Tests sogar besser ab als manch anderes Fabrikat ?