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[Hilfe] Kleines Kennzeichen MZ (255/240 x 130) - BrandenburgArtikel ID: 235Verfasst von: TS Martin Verfasst am: 17. September 2011 23:14
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Vorgehensweise für Brandenburg:
Ausnahmegenehmigung vom Land Brandenburg anfordern. Zuständigkeit: Landesamt für Bauen und Verkehr z.Hd. Herr Sucker Lindenallee 51 15366 Hoppegarten oder: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg z.Hd. Herr Roth Henning-von-Tresckow-Straße 2-8 14467 Potsdam Einzureichen sind: Nachweis, dass das KfZ/Krad erstmals in der DDR zugelassen wurde oder der Platz für ein normales Kennzeichen nicht ausreicht oder es ungenügend ausgeleuchtet wird. Der Text: KTA Betriebserlaubnis genügt i.d.R. Hier anbei eine Ausnahmegenehmigung für die ZuLa und ein Zeitungsartikel, dass eigentlich auch die Kreise inzwischen diese Ausnahmen erteilen dürften. Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Dieser Artikel wurde zuletzt bearbeitet von Ralle am 8. Januar 2013 06:28
Stichwörter: Kennzeichen, Nummernschild
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