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[Hilfe] Wiederzulassung auf den oder die gleiche(n) Halter(in)Artikel ID: 6Verfasst von: Wissensdatenbank Verfasst am: 16. Februar 2006 10:18 Artikel Beschreibung: Eine Wiederzulassung erfolgt, wenn Sie ein Fahrzeug stillgelegt haben und innerhalb von 18 Monaten wieder anmelden.
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Wiederzulassung auf den oder die gleiche(n) Halter(in):
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Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen: - Fahrzeugbrief (ZB II) - Abmeldebescheinigung (sofern vorhanden) bzw. Fahrzeugschein (ZBI) mit Abmeldevermerk - Pass oder Personalausweis - bei Firmen: Handelsregisterauszug - bei Vereinen: Vereinsregisterauszug - bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird - Einzugsermächtigung Finanzamt - bei Erledigung durch Dritte Vollmacht - Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO - Kennzeichen sofern noch vorhanden - TÜV-Bericht - AU-Bericht Dieser Artikel wurde zuletzt bearbeitet von Ralle am 8. Januar 2013 07:07
Stichwörter: Zulassung, Stilllegung
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