- Externer Link zu diesem Artikel:
-
https://mz-forum.com/kb.php?a=8
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
|
[Hilfe] Oldtimer-ZulassungArtikel ID: 8Verfasst von: Wissensdatenbank Verfasst am: 17. Februar 2006 14:08 Artikel Beschreibung: Was bei der Oldtimer-Zulassung zu beachten ist.
Dieser Artikel wurde 6379 mal gelesen
Für Oldtimerfans gibt es gleich mehrere Möglichkeiten ihr Schätzchen im Straßenverkehr zu bewegen.
© mz-forum.com
Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) ![]() ![]() ![]() Was ist ein Kulturgut? Hierzu muss der Fahrzeughalter gemäß § 21c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen" eine TÜV-Expertise einholen. Die TÜV-Experten checken dabei, ob der Veteran noch gut in Schuss ist und sich weitgehend im Originalzustand befindet beziehungsweise fachmännisch restauriert wurde. Ein ehemaliger Feuerwehr- oder Militärlaster, der jetzt als Wohnmobil dient, ist somit in der Regel kein Original; ein Porschemotor gehört nicht in einen VW-Käfer und auch schlecht gepflegte Fahrzeuge haben schlechte Karten. Darüber hinaus überprüfen die TÜV-Spezialisten Folgendes: ![]() ![]() Fällt das Gutachten positiv aus, erteilt die Kfz-Zulassungsstelle dem Veteran eine besondere "Betriebserlaubnis als Oldtimer". Damit hat der Besitzer Anspruch auf das Oldtimer-Kennzeichen. Die Form entspricht dem bekannten Euro-Schild, auf das am rechten Rand ein "H" geprägt ist (H = historisches Fahrzeug). Übrigens: Die Vergünstigungen eines Oldtimer-Kennzeichens können nicht mit denen eines roten Dauerkennzeichens oder eines Saisonkennzeichens kombiniert werden. Eine vorübergehende Stilllegung ist jedoch möglich ? etwa für eine Winterpause. Rotes Dauerkennzeichen Das "Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung" aus der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO bietet zwar die gleichen Steuervergünstigungen wie das Oldtimer-Kennzeichen, also Jahressätze von 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro Pkw oder Lkw, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Es darf nur zu ganz bestimmten Anlässen benutzt werden (siehe Einschränkungen). Besitzt ein Liebhaber gleich mehrere Oldtimer, so kann er sie abwechselnd mit demselben roten Dauerkennzeichen "ausführen". Die Besteuerung erhöht sich dadurch nicht. Das Fahrzeug braucht weder eine amtliche Zulassung (§ 18 StVZO) noch eine gültige Betriebserlaubnis. Hauptuntersuchungen sind zwar nicht vorgeschrieben, die TÜV-Experten empfehlen den Check jedoch aus Sicherheitsgründen. Eine Gutachten wird nur dann gefordert, wenn: ![]() ![]() ![]() ![]() Einschränkungen Das Fahrzeug darf nur für spezielle Oldtimer-Treffen auf öffentlichen Straße bewegt werden und nicht im Alltagsverkehr! ![]() ![]() ![]() Voraussetzungen Der Oldtimer muss in der Regel mindestens 20 Jahre alt sein. ![]() ![]() ![]() ![]() Saisonkennzeichen Das Saisonkennzeichen ist steuerlich manchmal sogar noch günstiger als das Oldtimer- oder rote Dauerkennzeichen: ![]() ![]() ![]() Bedingungen Das Saisonkennzeichen erlaubt eine reguläre Zulassung für mindestens zwei und höchstens elf volle Monate im Jahr. Auf dem Kennzeichen wird rechts die Geltungsdauer vermerkt, etwa 04 ? 10 = April bis Oktober. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Reguläre Zulassung Die reguläre Zulassung bietet uneingeschränkte Einsatzmöglichkeiten des Oldtimers. Das Fahrzeug kann nach Belieben an- und abgemeldet werden. Legt man jedoch den Steuersatz von 25,36 Euro für Benziner und 37,58 Euro für Diesel pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zugrunde (etwa Fahrzeuge ohne Katalysator), wird das Ganze ein recht teurer Spaß. Lediglich Kleinwagen-Besitzer können sparen. So kostet eine BMW Isetta mit ihrem 250-Kubikzentimeter-Motor lediglich 76,08 Euro (3 x 25,36 Euro) an Steuern. Mit dem H-Kennzeichen wären pauschal 191,73 Euro fällig. Besonderheiten Nach den Vorgaben der StVZO dürfte ein Oldtimer fast nie regulär zugelassen werden. Denn: Die technische Ausstattung älterer Modelle ? etwa Beleuchtung, Sicherheitsgurte, Fahrtrichtungsanzeiger oder Scheibenverglasung ? entspricht in den meisten Fällen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Doch es gilt: Die Bestimmungen, die ein Fahrzeug erfüllen muss, richten sich nach dem Zeitpun> Genehmigung Seite 2 Besonders beachtlich ist die Anmerkung in der Kurzmitteilung. Daraus schließe ich, daß alle DDR-Motorräder ein kleines Kennzeichen bekommen können, bis zur ETZ, man muß es nur einfach beantragen. Ich habe dazu mal mit dem Sachbearbeiter telefoniert. Er meinte, das wird in Brandenburg so gehandhabt, ein Rechtsanspruch besteht aber nicht. Es ist also in jedem Bundesland anders. Die Genehmigung ist gebunden an das Fahrzeug und den Landkreis, in dem es zugelassen werden soll. Sie ist aber zeitlich unbegrenzt gültig. Dieser Artikel wurde zuletzt bearbeitet von Ralle am 8. Januar 2013 07:03
0 kommentare
• Seite 1 von 1
Wer ist online?Mitglieder: Audanja, Bing [Bot], elsa150, ertz, ETZeStefan, Eve, Fit, foggy, Google [Bot], Google Adsense [Bot], Lorchen, Matze_2, muffel, Nordlicht, Osmope, rwiegmann, Storchenbein, Sven Witzel, tommy11, TS_Treiber |