ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

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ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon ZTE052 » 18. Dezember 2015 21:10

Hallo

Mein Kumpel will eine ts250 kaufen

Es wäre alles dazu , flatterbremse gespann federn Halter für seitenwagen usw

Stellt das ein Problem dar diesen eintragen zu lassen beim tüv
Bzw trägt der tüv einem Einen seitenwagen auch ein wen man diesen nicht mitführt als wahlweise zb

Quasi solomaschiene zum tüv bringen sw eintragen

Oder geht nur dass komplette gespann ?

Tüv hatt es erst neu es fehlt nur die Eintragung für den bw

Gruß martin

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Der Gärtner » 18. Dezember 2015 21:22

Dran sein muß der Beiwagen schon, denn wie soll der Sachverständige das denn sonst begutachten?

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Svidhurr » 18. Dezember 2015 21:34

Das wird eine Einzelabnahme, das darf im Osten nur die DEKRA machen.
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Matthieu » 18. Dezember 2015 21:55

Der Gärtner hat geschrieben:Dran sein muß der Beiwagen schon, denn wie soll der Sachverständige das denn sonst begutachten?

Muss nicht. Es kommt auf den Prüfer an. Ich hab auch nen wahlweise Eintrag bekommen obwohl kein Seitenwagen dran war. Die vorhandenen Anschlüsse haben gereicht

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Klaus P. » 18. Dezember 2015 22:42

Und wie prüft der, ob das Konstrukt überhaupt fahrbar/lenkbar ist, die Bremsen der zusätzlichen Last gewachsen sind ?
Von der Anbindung ganz abgesehen. Licht spielt auch keine Rolle.

Ich habe auch schon bemerkt, dass alles möglich ist, scheint dem Wettbewerb der vielen (TÜV) Niederlassungen geschuldet die ja verdienen müssen.
Undichte Motoren werden übersehen, die Reifengrösse allerdings überprüft, bring ja im Fall auch Umsatz.

In der Regel ist bei ww. eine einmalige Vorführung genügend.

Gruß Klaus

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon ZTE052 » 19. Dezember 2015 01:29

Wie verhält sich das ganze dann wen keine beiwagenbremse vorhanden ist


Ich meine tüv bekommt man meist ohne beiwagenbremse ( ob das richtig oder falsch is lass ich da jetzt ma im Raum stehen)

Gruß Martin

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon der garst » 19. Dezember 2015 03:06

Sitzplätze, Beleuchtung, Gewichte und ggf ne Rahmennummer....mehr erfaßt die Behörde nicht.

Der Rest bleibt ermessensspielraum.
Mit freundlichen Grüssen , Alex

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Maddin1 » 19. Dezember 2015 09:14

Klaus P. hat geschrieben:Und wie prüft der, ob das Konstrukt überhaupt fahrbar/lenkbar ist, die Bremsen der zusätzlichen Last gewachsen sind ?
Von der Anbindung ganz abgesehen. Licht spielt auch keine Rolle.

Ich habe auch schon bemerkt, dass alles möglich ist, scheint dem Wettbewerb der vielen (TÜV) Niederlassungen geschuldet die ja verdienen müssen.
Undichte Motoren werden übersehen, die Reifengrösse allerdings überprüft, bring ja im Fall auch Umsatz.

In der Regel ist bei ww. eine einmalige Vorführung genügend.

Gruß Klaus


Klaus, wir reden hier von ner ollen MZ, im hintersten Zipfel von Thüringen, umzingelt von Sachsen... Da ist eine Seitenwageneintragung reine formsache, es ist aber hinfreich den auch wirklich dran zu haben, der rest wird aber nur abgeschrieben...


@ZTE052, kleiner Tipp, immer Freitags ist bei der Dekra der Prüfer mit dem meisten Motorradwissen im Haus.
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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Martin H. » 19. Dezember 2015 15:16

ZTE052 hat geschrieben:Wie verhält sich das ganze dann wen keine beiwagenbremse vorhanden ist


Ich meine tüv bekommt man meist ohne beiwagenbremse ( ob das richtig oder falsch is lass ich da jetzt ma im Raum stehen)

Eine BW-Bremse ist vom Gesetzgeber nirgends vorgeschrieben, sondern m. W. nur die Minimalverzögerung, die das Gefährt schaffen muß (und die schafft auch ein MZ-Gespann mit seinen beiden maschinenseitigen Bremsen).
Aber: Was dran ist, muß auch funktionieren. D. h. wenn Du mit nicht funktionierender BW-Bremse zum Prüfer fährst, kommst Du damit nicht durch.
Manche haben daher auch die BW-Bremse einfach demontiert. Allerdings wissen die Prüfer zumindest im Osten, daß MZ-Gespanne ab Werk eine hatten, Du müßtest die BW-Bremse also offiziell austragen lassen.
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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon ZTE052 » 19. Dezember 2015 15:37

Ok

Super danke für die Infos

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon manitou » 20. Dezember 2015 21:40

Frag aber vorher bei euerem TüVler mal an. Es ist wohl eher ein Glücksfall, wenn man den w.w. Eintrag ohne SW bekommt. Auch, wenn der SW immer mal ab ist muß das Gefährt insgesamt funktionieren und getüvt sein. Der TüVler der ein Gespann solo als Gespann tüfft lebt auf dünnem Eis.

Die SW Bremse gab es erst ab einem bestimmten Bj. vieleicht kann bei dem Typenschild ein wenig mogeln. Allerdings (meine Meinung) .: Die SW Bremse wurde nicht Grundlos bei den letzten Beiwagenserien eingebaut. Hätte es nicht zwingender Verbesserung bedurft, wären alle SW ohne Bremse gebieben. War schließlich auch eine Materialfrage und da sah es im Osten immer dünne aus.
Zum Glück gibt es ja Bremszylinder und Leitungen bei den üblichen Teilehändlern zu erwerben. Und so man der Bremsanlage ein zweimal im Jahr etwas Aufmerksamkeit und Zuwendung zu teil werden lässt, hat man auch sehr lange Freude daran. Aber das nur mal so zum Nachdenken.
Man sollte wissen das eine Änderung des original Zustandes nicht zwangsläufig zur Verbesserung des selbigen führt.

Gruß manitou

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon biebsch666 » 21. Dezember 2015 07:02

ZTE052 hat geschrieben:Hallo

Mein Kumpel will eine ts250 kaufen

Es wäre alles dazu , flatterbremse gespann federn Halter für seitenwagen usw

Stellt das ein Problem dar diesen eintragen zu lassen beim tüv
Bzw trägt der tüv einem Einen seitenwagen auch ein wen man diesen nicht mitführt als wahlweise zb

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Oder geht nur dass komplette gespann ?

Tüv hatt es erst neu es fehlt nur die Eintragung für den bw

Gruß martin


Ist es eigentlich eine TS250, oder eine TS250/1?
Erstere war nicht für Gespann-Betrieb freigegeben, wenn ich mich recht entsinne.

Matthieu hat geschrieben:Ich hab auch nen wahlweise Eintrag bekommen obwohl kein Seitenwagen dran war. Die vorhandenen Anschlüsse haben gereicht


War bei meiner 251-er auch so.

SPOILER:
Das ES-Gespann musste ich beim 21-er nicht mal vom Anhänger fahren :oops:
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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Mainzer » 21. Dezember 2015 07:50

biebsch666 hat geschrieben:
Ist es eigentlich eine TS250, oder eine TS250/1?
Erstere war nicht für Gespann-Betrieb freigegeben, wenn ich mich recht entsinne.


Nur die frühen TS250, die kein Querrohr im Rahmen hatten. Sogar in der Wikipedia ist ein Bild von einem Gespann mit 32 mm-Gabel.
Grüße aus Schwabsburg, Nils
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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon MichaelM » 21. Dezember 2015 12:05

Die Rahmen ab Ende '76 waren dann gespanntauglich :arrow: da dann das Querrohr kam.
Der Mainzer hat das schon richtig erkannt.

Habe auch gelesen das das Querrohr auf Wunsch der Kunden kam. Es wollten/mussen noch einge Gespann fahren und die ESen wurde nicht jünger.

Ich bin ebenfalls ohne BW zum 21er gewesen.
Für mich ist das Motorrad ein heiliges Objekt. Wenn ich eine Ausfahrt mache,
ist das wie Meditation für mich. Alles fließt.

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon trabimotorrad » 21. Dezember 2015 12:20

Offtopic:
Zur Dimensionierung von MZ-Gabelstandrohren noch eine nette und WAHRE Geschichte: Mein uralter "Intimfeind" und mit-Werkstattbenutzer hat schon immer die Fahne Japans hoch gehalten und dafür an MZ kein gutes haar gelassen :evil: Einst war er wieder am Schmähen über die bescheidenen MZ-Fahrwerke, im Gegensatz zu den Super Fahrwerken, die da aus Japan kommen. Z. B. das Fahrwerk seine Yamiaka XS 650, in das sogar ohne Änderungen der 880ccm.Motor mit guten 60PS eingetragen wurde.
Ja, da habe ich ihm Recht und eine Schieblehre gegeben. Und so hat er erstaunt die "überdimensionierten" 36mm der Jamaika-Gabelstandrohre im Vergleich zu den "extrem schwachen" 35mm Standrohren der TS/1 und der ETZ selber gemessen und an diesem Tag nicht mehr über MZ gelästert :wink:
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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Martin H. » 21. Dezember 2015 14:25

Offtopic:
trabimotorrad hat geschrieben: Einst war er wieder am Schmähen über die bescheidenen MZ-Fahrwerke, im Gegensatz zu den Super Fahrwerken, die da aus Japan kommen.

:stupid: So einen Quark kann aber wirklich nur jemand loslassen, der bar jeder Ahnung ist, oder Achim?! 8)
Gerade die Japanerfahrwerke der 70er waren berühmt und vor allem berüchtigt!!
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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Feuereisen » 21. Dezember 2015 15:26

manitou hat geschrieben: Auch, wenn der SW immer mal ab ist muß das Gefährt insgesamt funktionieren und getüvt sein. Der TüVler der ein Gespann solo als Gespann tüfft lebt auf dünnem Eis.

Warum ? Bei einem wahlweisen Eintrag wird die Fgst. Nr. des SW nicht in den Papieren vermerkt. Ich kann also jeden beliebigen Seitenwagen anbauen ohne das die jemals ein Prüfer zu Gesicht bekommen hat. Für deren Verkehrssicherheit ist der Fahrer/Halter zuständig.

Wenn alle Befestigungsteile für einen SW am Mopped sind ist der wahlweise Eintrag auch ohne SW möglich. Aber letztendlich hat hier wie schon geschrieben die prüfende Person das letzte Wort.

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon EmmasPapa » 21. Dezember 2015 15:41

Feuereisen hat geschrieben:..............
Warum ? Bei einem wahlweisen Eintrag wird die Fgst. Nr. des SW nicht in den Papieren vermerkt. Ich kann also jeden beliebigen Seitenwagen anbauen ohne das die jemals ein Prüfer zu Gesicht bekommen hat. Für deren Verkehrssicherheit ist der Fahrer/Halter zuständig...........


Ich habe für die TS den WW-Eintrag, aber trotzdem auch die Fgst.-Nr. des SW in den Papieren drin, erst vor wenigen Monaten so passiert, eben ww nur diesen speziellen SW, wobei an dem nichts speziell ist, ganz normaler SEL....... bei dem Thema, da sind offensichtlich viele Varianten möglich..............
Grüße

Frank

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon xtreas » 21. Dezember 2015 16:07

Bei mir war es genauso wie von Feuereisen geschrieben.
Zur Abnahme wurde wahlweise eingetragen obwohl der Seitenwagen noch nicht dran war.
Gut Schlauch und Gute Fahrt......
Viele Grüße
Xtreas,
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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Svidhurr » 21. Dezember 2015 16:26

Die Nummer vom SW kann mit im Brief stehen, muss aber nicht.

Hat halt Vor- und Nachteile.

Allerdings ist die Nummer im Brief der einzigste Nachweis über den SW,
das er dir gehört :roll:

Sinn macht es auch eine neutrale Eintragung, zwecks PSW und LSW :wink:
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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon manitou » 21. Dezember 2015 18:27

Feuereisen hat geschrieben:Warum ? Bei einem wahlweisen Eintrag wird die Fgst. Nr. des SW nicht in den Papieren vermerkt. Ich kann also jeden beliebigen Seitenwagen anbauen ohne das die jemals ein Prüfer zu Gesicht bekommen hat. Für deren Verkehrssicherheit ist der Fahrer/Halter zuständig.


Na das probier ich aus. Mein /2 Gespann ist eigentlich noch solo :oops: Auch so eine Sache die seltsamer Weise noch keinen gestört hat. Nicht vor und nicht nach dem letzten TüV :roll: Naja nächstes Jahr ist sie wieder dran. schaun mor ma.
Oder lass ich es einfach wie es ist. :gruebel:
Man sollte wissen das eine Änderung des original Zustandes nicht zwangsläufig zur Verbesserung des selbigen führt.

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Klaus P. » 21. Dezember 2015 20:19

Wenn der SW bei einigen Prüfstellen für die Eintragung WW mit vorgeführt werden soll,
dann wird der "Prüfer" das auch dokumentiern müssen, zu seinem Schutz.

Machen das die HERREN auch ohne, und sie sind "HERREN", dann geht es nur um den Umsatz ihrer Prüfstelle.


Es blattert überall, nicht nur bei der FIFA.
Das bestätigt immer mehr meine Beobachtung, wie etliche SW angebunden sind.
MZ war da auch ein Vorreiter, wenn ich mir den Korkenzieher für den oberen Anschlusses an der ETZ ansehe.

Gruß Klaus

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon g-spann » 21. Dezember 2015 20:38

Hm,
wenn ich mich recht erinnere, ist die TS 250/1 mit Anschlussteilen ab Werk "für den Seitenwagenbetrieb geprüft"
(ist das tatsächlich so? Ich hatte nur ne TS/1 A, die hatten gar keine Papiere...),
d.h. dann müsste gar nix eingetragen werden...man könnte sogar solo dahin fahren für eine Hauptuntersuchung und zu Hause überlegen, ob man heute mal den Beiwagen anbaute oder nicht...
Bei Moto Guzzi war das auf jeden Fall so, der Beiwagen war so wenig eintragungspflichtig wie ein Seitenkoffer...
Gruß aus dem Niederbergischen,

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon ZTE052 » 21. Dezember 2015 20:45

Also es handelt sich um eine ts 250/1
Beide schon ein etz Motor und eine etz scheibenbremsanlage verbaut ist

Mfg

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon g-spann » 21. Dezember 2015 20:49

Was steht denn in den Papieren? "für Seitenwagenbetrieb geprüft" oder "...geeignet"?
Gruß aus dem Niederbergischen,

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon MichaelM » 21. Dezember 2015 20:54

ZTE052 hat geschrieben:Also es handelt sich um eine ts 250/1
Beide schon ein etz Motor und eine etz scheibenbremsanlage verbaut ist

Mfg


Dann ist doch alles Roger, außer dass du hier noch rumlümmelst ;D

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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon Klaus P. » 21. Dezember 2015 20:57

Oh Gerd,

das ist ja interessant
und wenn das uneingeschränkt gillt,
dann stellt sich mir aber die Frage, wenn es der SW mit den Anschlüssen von einer ES X ist,
da sind doch Einstellungen erforderlich.

Ich erinnere mich an den SW, den ich Ende der`60 an eine Max schrauben wollte.
Ohne Fachkundige aus dem Nachbardorf und einem Schmied, der den vorderen Anschluss (Vollmaterial) zu einem "S" gebogen hat,
wäre das nicht zu machen gewesen.
Spurbreite 100 cm waren die Zielsetzung.

Gruß Klaus

Ob damals TÜV gemacht werden müsste kann ich mich nicht mehr erinnern

Ich habe hier einen ES/2 Brief BRD von `72,
da steht unter:
Zu Spalte A: Kraftrad o. Beiw.; zu B: Kraftrad m. Beiwagen
Meiner Auslegung bedeutet das ww.

Bemerkungen: Zu Ziffer 1a: Beiwagen mit Fahrgestnr. und Prüfnr.

Raum für sonstige Eintragungen: Zu Spalte A:
Das Kraftrad ist unter folgenden Bedingungen für den Beiwagenbetrieb geeignet.
a)
b)
Nach Anbau eines Beiwagens ist das Fahrz.durch einen amtl. ------- zu begutachten.

DDR Fahrzeugbrief Nr G xxxxxx
MZ TS 250/1 Bj `81
Fahrgestnr. xxxxxxx
Gesamtmasse 320 kg

Anhängelast: gebremst Seitenwagen: 203 kg; ungebremst Anhänger:110 kg; ( gerbr./ungebr.ist durchgestrichen)

Ob das jetzt ein Gespann oder eine Solo ww ist ???
Zuletzt geändert von Klaus P. am 21. Dezember 2015 23:50, insgesamt 3-mal geändert.

Fuhrpark: habe
Klaus P.

 
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Re: ts 250 sw nachträglich eintragen lassen

Beitragvon g-spann » 21. Dezember 2015 21:10

Ich glaube, dass der Eintrag "Für Seitenwagenbetrieb geprüft" der springende Punkt ist...bei den alten Guzzis war das definitiv so...wie gesagt, in ner Kontrolle gings immer ums Motorrad, war da ein Beiwagen dran und es stand dieser Eintrag in den Papieren, war alles paletti; war die solo unterwegs, auch... :ja:
Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

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