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Der Gärtner hat geschrieben:Dran sein muß der Beiwagen schon, denn wie soll der Sachverständige das denn sonst begutachten?
Klaus P. hat geschrieben:Und wie prüft der, ob das Konstrukt überhaupt fahrbar/lenkbar ist, die Bremsen der zusätzlichen Last gewachsen sind ?
Von der Anbindung ganz abgesehen. Licht spielt auch keine Rolle.
Ich habe auch schon bemerkt, dass alles möglich ist, scheint dem Wettbewerb der vielen (TÜV) Niederlassungen geschuldet die ja verdienen müssen.
Undichte Motoren werden übersehen, die Reifengrösse allerdings überprüft, bring ja im Fall auch Umsatz.
In der Regel ist bei ww. eine einmalige Vorführung genügend.
Gruß Klaus
ZTE052 hat geschrieben:Wie verhält sich das ganze dann wen keine beiwagenbremse vorhanden ist
Ich meine tüv bekommt man meist ohne beiwagenbremse ( ob das richtig oder falsch is lass ich da jetzt ma im Raum stehen)
ZTE052 hat geschrieben:Hallo
Mein Kumpel will eine ts250 kaufen
Es wäre alles dazu , flatterbremse gespann federn Halter für seitenwagen usw
Stellt das ein Problem dar diesen eintragen zu lassen beim tüv
Bzw trägt der tüv einem Einen seitenwagen auch ein wen man diesen nicht mitführt als wahlweise zb
Quasi solomaschiene zum tüv bringen sw eintragen
Oder geht nur dass komplette gespann ?
Tüv hatt es erst neu es fehlt nur die Eintragung für den bw
Gruß martin
Matthieu hat geschrieben:Ich hab auch nen wahlweise Eintrag bekommen obwohl kein Seitenwagen dran war. Die vorhandenen Anschlüsse haben gereicht
biebsch666 hat geschrieben:
Ist es eigentlich eine TS250, oder eine TS250/1?
Erstere war nicht für Gespann-Betrieb freigegeben, wenn ich mich recht entsinne.
trabimotorrad hat geschrieben: Einst war er wieder am Schmähen über die bescheidenen MZ-Fahrwerke, im Gegensatz zu den Super Fahrwerken, die da aus Japan kommen.
manitou hat geschrieben: Auch, wenn der SW immer mal ab ist muß das Gefährt insgesamt funktionieren und getüvt sein. Der TüVler der ein Gespann solo als Gespann tüfft lebt auf dünnem Eis.
Feuereisen hat geschrieben:..............
Warum ? Bei einem wahlweisen Eintrag wird die Fgst. Nr. des SW nicht in den Papieren vermerkt. Ich kann also jeden beliebigen Seitenwagen anbauen ohne das die jemals ein Prüfer zu Gesicht bekommen hat. Für deren Verkehrssicherheit ist der Fahrer/Halter zuständig...........
Feuereisen hat geschrieben:Warum ? Bei einem wahlweisen Eintrag wird die Fgst. Nr. des SW nicht in den Papieren vermerkt. Ich kann also jeden beliebigen Seitenwagen anbauen ohne das die jemals ein Prüfer zu Gesicht bekommen hat. Für deren Verkehrssicherheit ist der Fahrer/Halter zuständig.
ZTE052 hat geschrieben:Also es handelt sich um eine ts 250/1
Beide schon ein etz Motor und eine etz scheibenbremsanlage verbaut ist
Mfg
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