Ohne Beiwagen zum TÜV ?

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Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Ckone » 3. Februar 2010 10:02

Mahlzeit Männer,

ich habe an meinem Trophy Gespann den Beiwagen wahlweise eingetragen.

Heißt das das ich auch nur mir der Solo zum TÜV fahren kann und trotzdem die Plakette bekommen ?

:?: :?: :?: :?:
Gruß Christian

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Gespann Willi » 3. Februar 2010 10:07

Morsche Ckone
Habe ich schon 2 mal ohne Probleme gemacht :D
Denke aber das das Tüv abhängig ist.
Wenn er fragt,sagst du halt das du bei ww Lenker auch nicht
beide montiert haben must.
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Ex-User Ronny » 3. Februar 2010 10:07

Nichts ist unmöglich, wenn Du den Prüfer richtig gut kennst...
Normal ist es aber so: steht ein Beiwagen in den Papieren (wahlweise oder nicht), muss er auch mit vorgeführt werden.
Grüße Ronny
Ex-User Ronny

 

Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Ckone » 3. Februar 2010 10:08

Gespann Willi hat geschrieben:Morsche Ckone
Habe ich schon 2 mal ohne Probleme gemacht :D
Denke aber das das Tüv abhängig ist.
Wenn er fragt,sagst du halt das du bei ww Lenker auch nicht
beide montiert haben must.
Guden Willi



Dann hätte ich mehr Zeit meine Beiwagenbremse zu überholen :versteck:

Dann werde ich es so wohl mal probieren :mrgreen:

-- Hinzugefügt: 3/2/2010, 10:09 --

Ronny hat geschrieben:Nichts ist unmöglich, wenn Du den Prüfer richtig gut kennst...
Normal ist es aber so: steht ein Beiwagen in den Papieren (wahlweise oder nicht), muss er auch mit vorgeführt werden.
Grüße Ronny


Das muss dann wohl mal ausprobiert werden :wink:
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon s-maik » 3. Februar 2010 10:10

Ckone hat geschrieben:
Gespann Willi hat geschrieben:Morsche Ckone
Habe ich schon 2 mal ohne Probleme gemacht :D
Denke aber das das Tüv abhängig ist.
Wenn er fragt,sagst du halt das du bei ww Lenker auch nicht
beide montiert haben must.
Guden Willi



Dann hätte ich mehr Zeit meine Beiwagenbremse zu überholen :versteck:

Dann werde ich es so wohl mal probieren :mrgreen:

-- Hinzugefügt: 3/2/2010, 10:09 --

Ronny hat geschrieben:Nichts ist unmöglich, wenn Du den Prüfer richtig gut kennst...
Normal ist es aber so: steht ein Beiwagen in den Papieren (wahlweise oder nicht), muss er auch mit vorgeführt werden.
Grüße Ronny


Das muss dann wohl mal ausprobiert werden :wink:


wenn du die bremse ganz abbauen tust kannste auch ohne beiwagenbremse zum tüv fahren
habe ich so gemacht und war kein ding ... wenn dran muss sie halt gehen... wenn nicht dann nicht...
wortlaut meines prüfers...
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Freund der Sonne » 3. Februar 2010 10:15

Moin Christian

Wenn Deine Maschine rechts funktionierende Blinker dran hat, ist das kein Problem.

Manchmal kommen die Kittel auch nich mit'm Gespann klar!
Wollt mir mal einer die Plakette verweigern wegen Lenkerpendeln...
hab den Lenkungsdämpfer dann eben 'n bißchen stärker angezogen...
nun meckerte er wegen zu schwergängiger Lenkung! :shock:
Der hatte wohl keinen Bock auf MZ :evil:
...aber sein Cheffe :mrgreen:

Gruß
André

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Ckone » 3. Februar 2010 10:18

s-maik hat geschrieben:wenn du die bremse ganz abbauen tust kannste auch ohne beiwagenbremse zum tüv fahren
habe ich so gemacht und war kein ding ... wenn dran muss sie halt gehen... wenn nicht dann nicht...
wortlaut meines prüfers...


Bei dem Baujahr gehört aber eine ran. Und wenn ick sie abbaue sieht der Tüver die "frischen" Spuren :wink:

Freund der Sonne hat geschrieben:Moin Christian

Wenn Deine Maschine rechts funktionierende Blinker dran hat, ist das kein Problem.

Manchmal kommen die Kittel auch nich mit'm Gespann klar!
Wollt mir mal einer die Plakette verweigern wegen Lenkerpendeln...
hab den Lenkungsdämpfer dann eben 'n bißchen stärker angezogen...
nun meckerte er wegen zu schwergängiger Lenkung! :shock:
Der hatte wohl keinen Bock auf MZ :evil:
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Gruß
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Blinker ist in 5 Minuten wieder angebaut :mrgreen:
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Gespann Willi » 3. Februar 2010 10:21

Gude Christian
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Ckone » 3. Februar 2010 10:22

Gespann Willi hat geschrieben:Gude Christian
Meine ETZ ist von 86
und hat auch keine Bremse dran.
Guden Willi


:shock: naja dann muss man wohl nur den richtigen Tüver finden ......
Gruß Christian

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon dösbaddel » 3. Februar 2010 10:23

HU mit oder ohne ist von der Eintragung in den Papieren abhängig:

wahlweise mit Seitenwagen - HU Abnahme ohne Seitenwagen möglich
wahlweise ohne Seitenwagen - HU Abnahme muß mit angebauten Seitenwagen durchgeführt werden

bei Neueintragungen also darauf achten das "wahlweise mit Seitenwagen" eingetragen wird und möglichst mehrere Seitenwagen Rahmen Fahrgestellnummern parat haben damit die Eintragung möglichst ohne Rahmen Fahrgestellnummer des SW geschieht.
Zuletzt geändert von dösbaddel am 3. Februar 2010 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Gespann Willi » 3. Februar 2010 10:25

Ich denke das sich die Prüfer hier im Westen sich nicht so gut
mit MZ auskennen.Bei euch fuhren ja ein paar mehr davon rum.
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Thor555 » 3. Februar 2010 10:30

im schlimmsten fall musst du eben innerhalb von einem monat für 9,50 euro nochmal vorfahren.

prinzipiel gilt beim tüv, was dran ist muss auch funktionieren, da eine bw bremse nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist es durchaus möglich diese komplett abzubauen, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das rad dann nicht auch auf eine achse ohne trommel gespeicht oder zumindest die bremsankerplatte durch n aludeckel ausgetauscht werden muss, denn wie gesagt, wenn ne bremse verbaut ist, muss diese auch funktionieren.
(dieses gilt im übrigen bis hin ins kleinste detail, so habe ich auf dem tüvbericht des wagenvorbesitzers den eintrag "scheibenwasserspritzanlage hinten defekt" gefunden, wüsste nichtmal, dass die bei mir je geprüft worden wäre).

ohne beiwagen vorzufahren scheint ja möglich zu sein, rein theoretisch ist das auch nachvollziehbar, ob sich davon auch der entsprechende prüfer überzeugen lässt bleibt abzuwarten.

wünsche jedenfalls viel glück beim tüven.

PS.: wider der meinung vieler hier, die glauben, dass die bremse sein muss, da sie von werk an verbaut war liegt falsch, weder damals noch heute war ne bw bremse vorgeschrieben, das verbauen einer solcher ist sozusagen ein plus, das aber ohne probleme auch nachträglich wieder entfernt werden kann.
Zuletzt geändert von Thor555 am 3. Februar 2010 11:30, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon waldi » 3. Februar 2010 11:00

hier im Hessenland ist schon lustig beim TÜV. TS250/0 mit ETZ-Motor, 35er Gabel und natürlich einen Seitenständer der nicht von alleine einklappt. ist eine Sache von 5 min und die Umbauten interessieren beim TÜV garnicht. MZ ist halt MZ.

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon urban » 3. Februar 2010 11:17

wenn du die bremse ganz abbauen tust kannste auch ohne beiwagenbremse zum tüv fahren
habe ich so gemacht und war kein ding ... wenn dran muss sie halt gehen... wenn nicht dann nicht...
wortlaut meines prüfers...


das stimmt so nicht da die Beiwagenbremse eingetragen ist, muß sie auch dran sein und funktionieren.
Oder man läst sie mit endsprechenden Papieren austragen eas aber auch wieder Geld kostet.
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon s-maik » 3. Februar 2010 11:21

und da haben wir es wieder ... prüfer ist nicht gleich prüfer ... von daher kann mann
da wohl nur nach den richtlinien gehen... die aber auch wieder jeder anders auslegen tut ...

von daher ...
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Ckone » 3. Februar 2010 11:24

urban hat geschrieben:wenn du die bremse ganz abbauen tust kannste auch ohne beiwagenbremse zum tüv fahren
habe ich so gemacht und war kein ding ... wenn dran muss sie halt gehen... wenn nicht dann nicht...
wortlaut meines prüfers...

das stimmt so nicht da die Beiwagenbremse eingetragen ist, muß sie auch dran sein und funktionieren.
Oder man läst sie mit endsprechenden Papieren austragen eas aber auch wieder Geld kostet.
( Hat mir mein Tüv ler erzählt als ich mit defekter Bremse vorgefahren bin)

Gruß Urban


Die Beiwagen ist bei mir nicht eingetragen :wink:

s-maik hat geschrieben:und da haben wir es wieder ... prüfer ist nicht gleich prüfer ... von daher kann mann
da wohl nur nach den richtlinien gehen... die aber auch wieder jeder anders auslegen tut ...

von daher ...


Deutschland einig Behörden und Ämterland :|
Zuletzt geändert von Ckone am 3. Februar 2010 11:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Andreas » 3. Februar 2010 11:26

urban hat geschrieben: das stimmt so nicht da die Beiwagenbremse eingetragen ist, muß sie auch dran sein und funktionieren.
Oder man läst sie mit endsprechenden Papieren austragen eas aber auch wieder Geld kostet.
( Hat mir mein Tüv ler erzählt als ich mit defekter Bremse vorgefahren bin)


Mein Gespann ging ohne BW-Bremse durch die Vollabnahme.
2 Jahre später dann mit Seilzugbremse beim gleichen TÜVer durch die HU.

Alles problemlos, nix eingetragen.

Beiwagen muß aber dran, da nicht "wahlweise" eingetragen.
Achja .... und welches Boot ich drauf habe ist ansich auch egal, da in den Papieren nicht näher bezeichnet. Ist nur die Nr. des Fahrgestells eingetragen.
Theoretisch könnte ich also ein PSW, LSW, Duna, Dachbox, Sarg oder was weiß ich was spazieren fahren.

:biggrin:
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Mr.Zylinder » 3. Februar 2010 11:51

Bei mir steht Wahlweise LSW aufm Schein.
Gekauft hab ich sie als Solo und auch entsprechend TÜV gekricht. Der Vermerk blieb.
Jetzt hab ich nen Personenboot dran und überlege, ob ich das für den TÜV abbaue, falls denen der BW nicht passt.
Hmm..
Olli
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Thor555 » 3. Februar 2010 12:15

Mr.Zylinder hat geschrieben:Bei mir steht Wahlweise LSW aufm Schein.
Gekauft hab ich sie als Solo und auch entsprechend TÜV gekricht. Der Vermerk blieb.
Jetzt hab ich nen Personenboot dran und überlege, ob ich das für den TÜV abbaue, falls denen der BW nicht passt.
Hmm..
Olli


wenn du dir die paar euro sparen willst, würde ich in deinem fall aber nicht.
da du den lbw schon eingetragen hast bekommst du für nen personenbw eintragung auch keine probleme was das zulässige gesamtgewicht angeht.
in den papieren wird dann aber eben der eventuelle 3. sitzplatz eingetragen, was wenn du personen im beiwagen mitnimmst und nen unfall hast versicherungsmäßig von größter wichtigkeit ist, wenn dein beifahrer verletzt wird zahlt dafür keine versicherung, selbst wenn ein anderer den unfall verursacht hat.

eintragung bei zulassungsstelle für technische änderung lsw zu lsw oder psw 11,50 euro
das gutachten vom tüv solltenicht mehr als 30 euro kosten, wenn du nen mz beiwagen verbaut hast, für den es ja problemlos alle freigaben gibt.

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Enz-Zett » 3. Februar 2010 12:28

Ich hab selber kein Gespann, kenn's aber von den gespannfahrenden Kumpels nur so: SW wahlweise = generell solo zur HU, nie Probleme gehabt.

Gespann Willi hat geschrieben:Ich denke das sich die Prüfer hier im Westen sich nicht so gut
mit MZ auskennen.Bei euch fuhren ja ein paar mehr davon rum.
Guden Willi
Da würde ich nicht drauf wetten. Der Osten ist schon seit 20 Jahren Geschichte, also bau nicht drauf daß ein Prüfer (30 Jahre alt oder jünger) sich noch mit MZ auskennt bzw. jemals ausgekannt hat. Und MZ ist auch wegen der DKW-Vorgeschichte im Westen ein gewisses Kultgerät, man kann da also an einen Prüfer geraten der nie in der DDR war und sich trotzdem blendend mit der MZ und allem drum und dran auskennt.

Ckone hat geschrieben:Deutschland einig Behörden und Ämterland :|
Och, so wild ist das hier gar nicht. Mußt mal erleben wie das im (vor allem außereuropäischen) Ausland ist. Und würden sich hierzulande alle TÜV-Prüfer 100%ig an alle Vorgaben halten, so daß überall genau gleich geprüft würde - Glücklich wär da vermutlich niemand drüber.

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Etzitus » 3. Februar 2010 13:31

Hallo Urban,

urban hat geschrieben:das stimmt so nicht da die Beiwagenbremse eingetragen ist, muß sie auch dran sein und funktionieren.
Oder man läst sie mit endsprechenden Papieren austragen eas aber auch wieder Geld kostet.
( Hat mir mein Tüv ler erzählt als ich mit defekter Bremse vorgefahren bin)


seit wann und bitte wo ist denn die Beiwagenbremse in den Papieren eingetragen? Und, weil das hier im fred angesprochen wurde, auch die Fahrgestellnr. vom Beiwagen ist in den Papieren meines ETZ-Gespannes nirgends zu finden.
Da steht nur: Kraftrad M. BW, Motorrad M. LB was ich als Kraftrad mit Beiwagen, Motorrad mit Lastenbeiwagen interpretiere.

Eine Bremse am Beiwagen ist nicht vorgeschrieben. Kann also abgebaut werden. Es sollten die ganzen Bedienelemente entfernt werden. Also der ganze Hydraulikkrempel und der Bremshebel an der Ankerplatte. Wenn man will, kann man auch den Bremsnocken und die Beläge ausbauen. Dann hat man ja kwasi eine Aluplatte...

Schöne Grüße

Rainer
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon tippi » 3. Februar 2010 13:37

... rechten Blinker ran und das Hinterrad wechseln, wenn du einen Gespannreifen drauf hast

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Gaggi » 3. Februar 2010 13:39

Etzitus hat geschrieben:Motorrad M. LB was ich als Kraftrad mit Beiwagen, Motorrad mit Lastenbeiwagen interpretiere.


Das ist so nicht ganz richtig. Das M. LB steht für Motorrad mit Leistungsbeschränkung, steht so auch in jeden Solo MZ Papieren.

Gruß Robert

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon ETZChris » 3. Februar 2010 13:42

Etzitus hat geschrieben:Da steht nur: ... Motorrad M. LB was ich als ... Motorrad mit Lastenbeiwagen interpretiere.


nee, das heißt "mit Leistungsbeschränkung" und steht bei allen moppeds unter 34PS drin. oder sogar nur bei denen bis 17PS.
Gruß
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Ratzifatzi » 3. Februar 2010 14:41

dösbaddel hat geschrieben:HU mit oder ohne ist von der Eintragung in den Papieren abhängig:

wahlweise mit Seitenwagen - HU Abnahme ohne Seitenwagen möglich Done
wahlweise ohne Seitenwagen - HU Abnahme muß mit angebauten Seitenwagen durchgeführt werden Done

bei Neueintragungen also darauf achten das "wahlweise mit Seitenwagen" eingetragen wird und möglichst mehrere Seitenwagen Rahmen Fahrgestellnummern parat haben damit die Eintragung möglichst ohne Rahmen Fahrgestellnummer des SW geschieht. Done
Reifengrößen in Abhängigkeit des Betriebes mit/ohne BW, done.


Hatte bisher noch keine Probleme ob mit oder ohne Beiwagen und eine Rahmennummer des BW steht bei auch nicht in den Papieren :mrgreen:
Ist aber wohl wirklich vom Prüfer abhängig und da habe ich wirklich Glück :]

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Etzitus » 3. Februar 2010 15:08

Gaggi hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig. Das M. LB steht für Motorrad mit Leistungsbeschränkung, steht so auch in jeden Solo MZ Papieren.


Aha, na wieder was gelernt. Wat et nich all jibt. Muß wohl, wie Christian vermutet, was mit unter 34 PS zu tuen haben. Denn die Meine ist nicht auf 17 PS gedrosselt.

Schöne Grüße

Rainer
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Gaggi » 3. Februar 2010 16:06

Etzitus hat geschrieben:
Gaggi hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig. Das M. LB steht für Motorrad mit Leistungsbeschränkung, steht so auch in jeden Solo MZ Papieren.


Aha, na wieder was gelernt. Wat et nich all jibt. Muß wohl, wie Christian vermutet, was mit unter 34 PS zu tuen haben. Denn die Meine ist nicht auf 17 PS gedrosselt.

Schöne Grüße

Rainer


Genau, das steht bis 34PS in die Papiere. Hat mit der Führerscheinregelung zu tun. Weißt ja die ersten zwei Jahre auf 34PS Beschränkt.

Ansonsten interessantes Thema auch für mich. :idea: Will mir meine ES erstmal mit LSW aufbauen und später kommt der PSW dazu. Also weiß ich das ich bei der Vollabnahme drauf achten muss das keine Rahmennummer vom SW mit eingetragen wird.

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon urban » 3. Februar 2010 16:09

Etzitus hat geschrieben:Hallo Urban,

urban hat geschrieben:das stimmt so nicht da die Beiwagenbremse eingetragen ist, muß sie auch dran sein und funktionieren.
Oder man läst sie mit endsprechenden Papieren austragen eas aber auch wieder Geld kostet.
( Hat mir mein Tüv ler erzählt als ich mit defekter Bremse vorgefahren bin)


seit wann und bitte wo ist denn die Beiwagenbremse in den Papieren eingetragen? Und, weil das hier im fred angesprochen wurde, auch die Fahrgestellnr. vom Beiwagen ist in den Papieren meines ETZ-Gespannes nirgends zu finden.
Da steht nur: Kraftrad M. BW, Motorrad M. LB was ich als Kraftrad mit Beiwagen, Motorrad mit Lastenbeiwagen interpretiere.

Eine Bremse am Beiwagen ist nicht vorgeschrieben. Kann also abgebaut werden. Es sollten die ganzen Bedienelemente entfernt werden. Also der ganze Hydraulikkrempel und der Bremshebel an der Ankerplatte. Wenn man will, kann man auch den Bremsnocken und die Beläge ausbauen. Dann hat man ja kwasi eine Aluplatte...

Schöne Grüße

Rainer



Hallo Rainer
anbei mein alter Fahrzeugschein wie man sieht ist bei mir die Bremse mit eingetragen.
allerdings habe ich gerade gesehen dass bei allen meinen Gespann niergendwo "wahlweise mit Seitenwagen oder wahlweise ohne Seitenwagen "
heißt das ich dürfte gar nicht ohne BW Fahren ?? Habe aber seit 25 Jahren noch nie Probleme damit bekommen.
Auch nicht als ich die Fahrzeuge auf Roter Nr. zugelassen habe und dabei unter anderem mein MZ Gespann ohne Bw beim Tüv vorgeführt hatte ( Ihr wißt schon warum- weil die Bremse nicht tat) .
Gruß Urban
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Enz-Zett » 3. Februar 2010 17:36

ETZChris hat geschrieben:nee, das heißt "mit Leistungsbeschränkung" und steht bei allen moppeds unter 34PS drin. oder sogar nur bei denen bis 17PS.
Komisch, meine Tenere mit ihren 46 (? jedenfalls über 34 bzw. über den damals für die Stufe gültigen 27) PS hatte das auch drin stehen.

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon eichy » 3. Februar 2010 17:46

waldi hat geschrieben:hier im Hessenland ist schon lustig beim TÜV. TS250/0 mit ETZ-Motor, 35er Gabel und natürlich einen Seitenständer der nicht von alleine einklappt. ist eine Sache von 5 min und die Umbauten interessieren beim TÜV garnicht. MZ ist halt MZ.

lg mario


Da wäre ich vorsichtig. Was bei euch im Hintertaunus geht, muss nicht bei unserm TÜV oder im restlichen "Hessenland" selbstverständlich sein. Mainz und Limburg sind TÜVs wo eher ein Auge zugedrückt wird. Die Umbauten interessieren spätestens, wenn Du einen Unfall mit solchen Bastelleien hast und die Gegenerische Versicherung nicht Zahlen will.
Und, ja, ich habe schon den Beiwagen abgeschraubt bei wahlweise Eintragung, klar, man muß die Graukittel ja nich auf alles stumpen...
Wens interessiert: (aus http://www.eichy.de)
Mein erstes Gespann war noch "Bausatz" beim Kauf, und wurde zerlegt auf der Ladefläche eines VW-Golf-Caddy nachhause transportiert. Die nächsten Tage bestanden darin, alles, was ohne sich zu wehren einigermaßen abging, abzuschrauben, zu reinigen, und mit neuer Farbe versehen wieder zu montieren. Schon bald (eine Woche später, ich nahm Urlaub und arbeitete durch :-) war dann TÜV-Termin. Da ich mit der Elektrik des Beiwagens noch nicht ganz fertig war, war der Beiwagen der Einfachheit halber nicht dran. Also, weg, ab, nicht dabei. Wo steht denn auch, dass bei einem "wahlweisem Eintrag" der Beiwagen zum TÜV'en dran sein muss? Da hätten die Graukittel dann womöglich noch mehr zum rumschnüffeln gehabt. Und wer in den Krümmeln sucht, wird womöglich auch noch fündig. Zum Glück, und (...ganz bestimmt :-) dank meiner frischen Farbe, stand "ohne Mängel" auf dem §29-Gutachten. Gleich darauf wurde die Emme angemeldet, und die ersten offiziellen (d.h. ohne geliehene Nummernschilder ;-) Probefahrten wurden unternommen. Das machte Spaß und flößte mir etwas Respekt ein, schließlich war ich ja immer noch Vespafixiert, auch beim Fahren und die letze Fahrstunde auf der Fazer war schon ein paar Wochen her. Dann kam der große Tag: Beiwagen dran, die Elektrik kontrolliert (Kabelbaum teilweise neu, Steckverbinder ausgetauscht etc.) und die erste richtige "Fahrt" mit einem Gespann. Mit >meinem< Gespann und voller Stolz. Eine "große Ausfahrt" durch die nächsten paar Straßenzüge. Schwer zu beschreiben, die Eindrücke. Jedenfalls war es weniger Begeisterung, sondern mehr der Unglaube und selbstzweifel, so was könne Spaß ("Oh mein Gott, was habe ich mir da nur gekauft") machen. Dieser eher negative Eindruck verschwand aber nach und nach. Ich erinnere mich, eines Sonntag morgens (im Sommer) um 5:00 Uhr aufgestanden zu sein, um alleine durch den Taunus zu fahren. Um 9:00 war ich wieder da, mit Brötchentüte für die verschlafene Family unterm Arm und ziemlich breiten Grinsen. Allmählich fing die Sache an Spaß zu machen. Einige Übungsrunden auf dem leeren Parkplatz eines Freibades nahm den restlichen Respekt vor Rechtskurven. Das Eis war gebrochen, und Spaß macht es heute, nach fast 10 Jahren, immer noch.
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MZ's die auf Trailern zu Treffen angekarrt werden zählen nicht. Oder, weil besser, mathematisch als -1.

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon stuETZrad » 3. Februar 2010 17:49

urban hat geschrieben:...heißt das ich dürfte gar nicht ohne BW Fahren ?? ...

Ja, das heisst es ... leider ...

Edit:
Ich bin aber langsam echt fasziniert von der Eintragungswillkür - wahlweise Seitenwagen hat irgendwas mit der Art der Befestigung zu tun (hab ich mal irgendwo gelesen - bitte nicht darauf festnageln...) - aber so verrückte Dinge, wie das bei dir ne Bremse eingetragen ist, bei meinem Vater sind Reifengröße und Seitenwagen-Modell eingetragen und ich musste aufm Amt darum kämpfen, dass überhaupt erwähnt wird, dass ich nen Seitenwagen habe - aber sost steht nur wahlweise drin - nicht was für einer, keine Reifengröße etc - dafür is meine Emme nen zweisitzer...

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Martin H. » 7. Februar 2010 17:36

Thor555 hat geschrieben:PS.: wider der meinung vieler hier, die glauben, dass die bremse sein muss, da sie von werk an verbaut war liegt falsch, weder damals noch heute war ne bw bremse vorgeschrieben, das verbauen einer solcher ist sozusagen ein plus, das aber ohne probleme auch nachträglich wieder entfernt werden kann.

Hallo Thor,
hast Du dafür Belege (irgend ´nen Link zu TÜV-Vorgaben o. ä.)?
Denn m. W. ist es so, daß
1. alles was dran ist, auch funktionieren muß (klar) und
2. eine ab Werk vorhandene Bremse (und das war sie ja bei allen MZ-Gespannen mit Superelastik) nicht einfach entfernt werden darf.
Du kannst natürlich Glück haben und an einen Prüfer geraten, der von MZ keine Ahnung hat und von daher nicht weiß, daß alle MZ-Gespanne ab Werk mit BW-Bremse ausgestattet waren. Das hab ich schon oft gehört.
Und daß eine BW-Bremse gesetzlich vorgeschrieben wäre, hat auch keiner behauptet. :wink:
Gruß, Martin.
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon TS-Ossi » 7. Februar 2010 17:58

Ckone hat geschrieben:Mahlzeit Männer,

ich habe an meinem Trophy Gespann den Beiwagen wahlweise eingetragen.

Heißt das das ich auch nur mir der Solo zum TÜV fahren kann und trotzdem die Plakette bekommen ?

:?: :?: :?: :?:


Ruf doch einfach beim TüV(in Berlin) an. Bei uns in der "Zone", wo leider DEKRA die Hoheit hat, kannst´e das fast knicken. Ich hatte/habe nie Probleme (beim TüV).

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon igelsven » 7. Februar 2010 21:01

In Berlin ist auch nicht alles Easy ,wenn du schon mal ein TÜV hattest geht es .Mein TÜV in Köpenick wollte mit Beiwagen keine Probefahrt machen also mußte Lichttest und wackeln an der Maschiene reichen.
Schlimmer ist die Versicherung ,versuch dich mal einzuordnen ...mal zu wenig PS ,mal zu viel Sitze..irgendwas stimmt immer nicht
Gruß vom Sven
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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon Maddin1 » 7. Februar 2010 21:06

Also mit der ES bin ich auch ohne zur Dekra.

Wahlweise mit BW eingetragen, also kein problem.
40. Wintertreffen auf Schloß Augustusburg, ich war dabei!

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Nur echt mit langen Loden und Bart!!


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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon zirkuszansiba » 14. Februar 2010 20:46

hallo,

ich fahre seit 1993 MZ TS 250/1 gespann, hatte nur mal für 2 Monate einen PKW, sonst ist das mein Alltagsfahrzeug, auch bei minus 15 grad. Ich war nur ein mal mit Seitenwagen beim TÜV. Der erste Prüfer hätte das Gespann um ein Haar gegen die Hauswand gelenkt, der meinte die gesamte Fahrgeometrie würde nicht stimmen. Auf dem Rückweg nach Hause habe ich bei einem anderen TÜV Halt gemacht. Der Prüfer ist ne Runde gefahren, meinte das Gespann steht gut da, TÜV Stempel und Abfahrt.

Bei dem habe ich mir auch den wahlweisen Betrieb eintragen lassen und eine Reifengröße für alle 3 Räder (war auf weiten Reisen, da mußte ich nur einen Erssatzreifen mitnehmen)

Seitdem fahre ich NUR ohne Seitenwagen zum TÜV, bin ja nicht wahnsinnig und gefährde die Gesundheit des Prüfers, der nicht Gespann fahren kann!!

Einer hat mich mal gefragt wo denn der Seitenwagen wäre: Ach der Seitenwagen! ja, den hatte ich mal vor ein paar Jahren dran, der steht bei meinen Eltern...
Ich hatte nie Probleme damit.. Interessant fand ich beim Durchleden diesen Themas, dass man keine Seitenwagenbremse braucht. Hatte meine jetzt im Winter deaktiviert, da sie eingefroren war... und geht auch gut ohne

Gruss Felix

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Re: Ohne Beiwagen zum TÜV ?

Beitragvon igelsven » 15. Februar 2010 18:56

urban hat geschrieben:anbei mein alter Fahrzeugschein wie man sieht ist bei mir die Bremse mit eingetragen.
allerdings habe ich gerade gesehen dass bei allen meinen Gespann niergendwo "wahlweise mit Seitenwagen oder wahlweise ohne Seitenwagen "
heißt das ich dürfte gar nicht ohne BW Fahren ?? Habe aber seit 25 Jahren noch nie Probleme damit bekommen.

Sie deinen Fahrzeugschein genau an ,da steht Krad mit Beiwagen ,Motorad ... laut meinem TÜV ist das nichts anderes als einmal mit Beiwagen und einmal ohne ,also nur Motorrad .
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