Der Harzer hat geschrieben:in Zeile 22 Steht: zu G:auch 149* U.3: Aussen-Geraeusch* Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
Was immer das auch bedeutet.
Gruß
Frank
Zu G: Leergewicht 149kg
U.3 ist das eigentlich das Fahrgeräusch, es gab aber verschiedene Messverfahren, das ist nur die Angabe des Messverfahrens quasi, es gab im Osten wohl anders Messverfahren.
*Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten* :
Motorräder haben in der Regel eine Reifenbindung, beim "alten" KFZ-Schein stand da noch explizit angaben drin, der neue EU-Schein sagt nur dass es eine geben kann.
Beim PKW ist die Fabrikatsbindung seit ein paar jahren entfallen, beim Motorrad gibt es sie noch.
Es müsste in Feld 22 irgendwas von Seitenbeiwagen stehen und ob Wahlweise oder nicht. Genaugenommen müsste man auch das Gewicht,Leistungsgewicht, Geschwindigkeit anpassen.
MfG
Tobias