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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 12:29 
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Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Ich komme gerade frisch vom TÜV und bin wegen erheblicher Mängel durchgefallen.
Fehler 1 :Ich habe eine VAPE 12V Anlage und meine 21 W Blinker takten zu schnell. Da ich aber einen 4x21W Blinkgeber habe muß ich parallel zur Birne einen Widerstand schalten, welcher die fehlende zweite Birne ersetzt. Gibt es eine andere Lösung ?
Fehler 2 :Ich habe vorn einen 3,25x16 Reifen drauf. Gibt es für diese Reifengröße eine Zulassung für ein 250/2 Gespann ?
Eingetragen im Schein sind 3,00x16.
Vielen Dank schonmal vorab und schöne Grüße aus dem hohen Norden Achim


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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 12:33 
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emse hat geschrieben:
Fehler 2 :Ich habe vorn einen 3,25x16 Reifen drauf. Gibt es für diese Reifengröße eine Zulassung für ein 250/2 Gespann ?
Eingetragen im Schein sind 3,00x16.

Selbstverständlich, 3.25 ist die normale Größe, schon immer gewesen! Manche haben m. W. auch 3.50 als Breite.
Von einem 3.00er Vorderreifen beim ES/2-Gespann hab ich im Leben noch nicht gehört! :roll:
Bitte einfach mal im Handbuch nachlesen!

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 12:34 
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Gibt hier fast alles ;D

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 12:40 
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Ok, hab noch mal nachkontrolliert... :?
In der ´67er Betriebsanleitung steht 3.25 drin; in den beiden späteren 3.00 (Quelle: miraculis.de).
Ich wüßte aber auch nicht, was an einem so schmalen Reifen im Gespann positiv sein soll!
Hier mal noch der Fahrzeugschein von meinem Gespann:
kb.php?a=48

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 12:52 
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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 13:05 
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Ich gehöre zu denjenigen, welche 3.50 x 16 vorn drauf haben. Hat der DEKRAler problemlos eingetragen,
nachdem ich ihm nebenbei sagte, dass es das oft gibt, Bsp. GST.
Also fahr einfach zu nem anderen Prüfer und lass 3.25 x 16 eintragen.


8)


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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 13:28 
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emse hat geschrieben:
Hallo,
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Ich habe diesen http://www.powerdynamo.biz/deu/addons/9519890.htm kannst Du einfach direkt tauschen und ist auch ohne Forumsrabatt noch bezahlbar.

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 14:02 
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elektronischer Blinkgeber ist die einfache Lösung :ja: für das Blink-Problem.
Für den Reifen :roll: k.A.

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 16:08 
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Hallo,
vielen vielen Dank... Jetzt mit frischem TÜV.
Martin Dein link mit der Freigabe von Heidenau hat dem Prüfer ausgereicht.
Ich habe einfach parallel zur Blinkbirne einen Widerstand im Blinkergehäuse angeschraubt...geht auch.
Ich werde aber den elektronischen Blinkgeber bestellen.
Viele Grüße aus dem sonnigen Norden
Achim


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Puh, nu sind wir aber alle beruhigt, Prost - Glückwunsch!

8)


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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 16:43 
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emse hat geschrieben:
Fehler 2 :Ich habe vorn einen 3,25x16 Reifen drauf. Gibt es für diese Reifengröße eine Zulassung für ein 250/2 Gespann ?
Eingetragen im Schein sind 3,00x16.


Geh nochmal zum TüV-Prüfer und drück ihm den Schein in die Hand:

Dateianhang:
Reifen.png


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Grüße

Christof

Organisator des ES-Schweinetreffens in Coppanz 2013 & in Bucha 2015

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 17:26 
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So isses! Gespanne hatten vorn den 3.25-16. Den 3.00-16 gab es nur für Solomaschinen.

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 18:06 
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Lorchen hat geschrieben:
So isses! Gespanne hatten vorn den 3.25-16. Den 3.00-16 gab es nur für Solomaschinen.


Meine ES/2 hatte füher auch 325er Reifen vorne auch zu den seeligen Zeiten wo noch kein Stützrad verbaut war. Jetzt hab ich rundum 350er.


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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 18:07 
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Tja, das ist wohl abhängig vom TÜVler und falls man ein Vollgutachten braucht von der mitgebrachten Kopie eines Fahrzeugbriefs (bzw. was da drin steht). Bei mir weigerte sich der Dekramensch, den vorhandenen 3.0er Reifen der Solomaschine einzutragen. Ich hab dann in einen neuen 3.25 er Heidenau investieren müssen.

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 18:37 
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Hallo,

sorry, aber da war der Prüfer nicht sonderlich kompetent. Oder er war faul. Aber in Zeiten vom www schleppen die Prüfer ihre Ordner voll Gutachten i.d.R. nicht mehr mit sich herum, sondern gehen einfach online und schauen in ihrer TÜV-Datenbank nach.

emse hat geschrieben:
Ich habe einfach parallel zur Blinkbirne einen Widerstand im Blinkergehäuse angeschraubt...geht auch.
Ich werde aber den elektronischen Blinkgeber bestellen.

Ich hab mir auch mal mit einem Widerstand im Blinkergehäuse beholfen, aber das ging nicht lange gut. Der Widerstand erzeugt ordentlich Wärme - genug, um das Blinkerglas rissig zu machen und anschmelzen zu lassen.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
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NVA Einzelsitz
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E10-Betrieb seit > 14.000km

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 18:40 
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Tja Mädels :mrgreen:
Das ist Deutschland - alles Kann nichts Muss :biggrin:

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Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 19:00 
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Zumindest der Tüv Rheinland hat nur Unterlagen ab 83er ETZ, mir ner ES sind die masslos überfordert. :evil:


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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 19:25 
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P-J hat geschrieben:
Zumindest der Tüv Rheinland hat nur Unterlagen ab 83er ETZ, mir ner ES sind die masslos überfordert. :evil:


dat is aber deren Bier, dann müssense sich die besorgen... seit nur noch eine reifengröße im fahrzeugschein steht ist man eh fein raus, da reicht es zu behaupten die andere größe stünde in der KTA Betriebserlaubnis. dann muss der herr tüvler sich die eben besorgen, wenn ers nicht glaubt. wenn er dann nicht will geht man zu nem andern^^

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Is maith an scáthán súil charad.


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 20:36 
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... und zum nächsten Prüfer ... und zum nächsten Prüfer ...
Das ist nicht zielführend.

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 20:41 
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P-J hat geschrieben:
Zumindest der Tüv Rheinland hat nur Unterlagen ab 83er ETZ, mir ner ES sind die masslos überfordert. :evil:


Der TÜV hat generell Zugriff auf die Datenbanken der Dekra.
Dort sind die alten KTA-Betriebserlaubnisse hinterlegt.

Such Dir einen motivierten a.a.S. .... oder glaube nicht alles was man Dir beim TÜV erzählt.

;D

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- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 21:35 
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Der Prüfer hat den KFZ Schein in der Hand. Prüft die Fahrgestellnummer und vergleicht die Daten.
Er stellt fest, das Teile an dem vorgestellten Fahrzeug mit den Daten im KFZ Schein nicht stimmig sind.

Aus welchem Grund soll er jetzt überprüfen ob das Teil verwendet werden darf. Nein, das muss er nicht.

Es ist eindeutig geregelt, das der Halter für ein verkehrssicheres Fahrzeug verantwortlich ist. Dann sollte
er auch wissen, das die Reifengröße welche im KFZ-Schein steht, auch an seinem Fahrzeug montiert ist.
Wenn ich aber eine andere Reifengröße fahren möchte, diese im Rahmen der Vorgaben möglich ist, mache
ich den Prüfer darauf aufmerksam und bitte um eine Eintragung. Dann freut er sich, prüft in seinen Unterlagen
ob das möglich ist, erstellt ein Gutachten und der Halter muss die Kosten bezahlen.

Natürlich habe ich vorher genau nachgesehen und die entsprechenden Unterlagen parat. Das erleichert
die Sache ungemein und ein miteinander bereitet keinen Stress.

@ Andreas

das ist so richtig. Aber nur auf den Hauptstellen. Die Nebenstellen im ländlichen Raum haben es nicht.
Ich müsste dann 30 Km weiter nach Gießen fahren. Und die fragen dann in Darmstadt an. So ist es im
Hessenland einfach so. In anderen Bundesländern kenne ich es nicht.


Fuhrpark: Motorradtankinnensanierung und Versiegelung
Egon Damm, Untergasse 12 A, 35325 Mücke
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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 21:58 
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Egon Damm hat geschrieben:
@ Andreas

das ist so richtig. Aber nur auf den Hauptstellen. Die Nebenstellen im ländlichen Raum haben es nicht.
Ich müsste dann 30 Km weiter nach Gießen fahren. Und die fragen dann in Darmstadt an. So ist es im
Hessenland einfach so. In anderen Bundesländern kenne ich es nicht.


Stimmt.

Auch oder insbesondere für den TÜV auf dem Dorf.

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 22:45 
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Da bin ich wohl zu Spät.

Alle Fragen schon Beantwortet. :(

Es ist aber schön zu wissen das 30 km von mir entfernt noch so ein schönes Gespann sein Zuhause hat.

Man trifft sich.


Fuhrpark: Mitglied Nr. 058 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub


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Andreas hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:
@ Andreas

das ist so richtig. Aber nur auf den Hauptstellen. Die Nebenstellen im ländlichen Raum haben es nicht.
Ich müsste dann 30 Km weiter nach Gießen fahren. Und die fragen dann in Darmstadt an. So ist es im
Hessenland einfach so. In anderen Bundesländern kenne ich es nicht.


Stimmt.

Auch oder insbesondere für den TÜV auf dem Dorf.


Stimmt eben so nicht !
Jeder aaS kann über jeden stinknormalen Internetzugang auf die Datenbank zugreifen, wenn er denn will.
Natürlich nicht der Prüfer von GTÜ, KÜS, FKÜ, FSP oder wie die ÜOs auch alle heißen.
Vielleicht sollte man das Kind beim Namen nennen und nicht "TÜV" als Sammelbegriff verwenden, da gibt es erhebliche Unterschiede und das schafft am Ende die Mißverständnisse.


Fuhrpark: alles mögliche

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 23:21 
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Bei Kisten deren Bekanntheitsgrad schon Jahrzehnte her ist, sollte jeder Besitzer wissen was geht und beim Termin vorbereitet sein.
Dann wird auch ein 3.50 vorne möglich sein, mit den Hinweis auf das Reifenhandbuch, weil die Felge gibt das her. Der Prüfer will den Reifen dann noch sehen.
WW sollte dann auch bei entsprechender Argumentation möglich sein.

Gruß Klaus


Fuhrpark: habe

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2015 23:28 
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Egon Damm hat geschrieben:
Der Prüfer hat den KFZ Schein in der Hand. Prüft die Fahrgestellnummer und vergleicht die Daten.
Er stellt fest, das Teile an dem vorgestellten Fahrzeug mit den Daten im KFZ Schein nicht stimmig sind.

Aus welchem Grund soll er jetzt überprüfen ob das Teil verwendet werden darf. Nein, das muss er nicht.

Beim Thema Reifen ist das schon lange nicht mehr so, seit es die neuen Papiere gibt nämlich.
Es ist so, wie muenstermann schrieb.
Die meisten PKW's würden ab Werk mit falschen Reifen rumfahren, weil diese kleinste Größe, die in den Papieren steht, kaum bei Neuwagen verbaut wird.
Ich kenne keinen, der gleich nach Neufahrzeugkauf zum TÜV fährt und seine aktuell ab Werk verbauten Reifen eintragen läßt, weil die so nicht in den Papieren stehen.

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BeitragVerfasst: 6. Februar 2015 05:49 
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Das mit dem WW ist hier in Hessen auch nicht soo einfach. Da wird gesagt, "Durch das abbauen des Seitenwagens, und späteren anbauen, kann die Geometrie des Fahrwerks verstellt werden" Bei meiner BK steht nichts von WW obwohl ich es gerne hätte und auch dem Prüfer einen alten Brief gezeigt habe.

Lg. Mario

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BeitragVerfasst: 6. Februar 2015 09:00 
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oldiekurt hat geschrieben:

Vielleicht sollte man das Kind beim Namen nennen und nicht "TÜV" als Sammelbegriff verwenden, da gibt es erhebliche Unterschiede und das schafft am Ende die Mißverständnisse.


Also wenn ich TÜV schreibe meine ich auch TÜV und nicht die Dekra oder andere Organisationen.
Die Unterteilung in die "Gebietskörperschaften" erspare ich mir aber (Rheinland, Nord, Süd, Hessen, Berlin/Brandenburg, etc.).

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BeitragVerfasst: 6. Februar 2015 09:03 
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ich hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:
Der Prüfer hat den KFZ Schein in der Hand. Prüft die Fahrgestellnummer und vergleicht die Daten.
Er stellt fest, das Teile an dem vorgestellten Fahrzeug mit den Daten im KFZ Schein nicht stimmig sind.

Aus welchem Grund soll er jetzt überprüfen ob das Teil verwendet werden darf. Nein, das muss er nicht.

Beim Thema Reifen ist das schon lange nicht mehr so, seit es die neuen Papiere gibt nämlich.
Es ist so, wie muenstermann schrieb.
Die meisten PKW's würden ab Werk mit falschen Reifen rumfahren, weil diese kleinste Größe, die in den Papieren steht, kaum bei Neuwagen verbaut wird.
Ich kenne keinen, der gleich nach Neufahrzeugkauf zum TÜV fährt und seine aktuell ab Werk verbauten Reifen eintragen läßt, weil die so nicht in den Papieren stehen.


Noch schlimmer... Ich hatte in den alten Papieren Reifen eingetragen, die bei Umstellung auf die neuen Papiere weggelassen wurden. Ich muss jedes Mal kämpfen dass bestimmte Reifendimensionen in meinen Papieren bleiben, da die KTA Betriebserlaubnis sie eben doch nicht her gibt. Im Prinzip kann man auf so einer alten Karete fahren was man will. Es ist praktisch nichts mehr nachvollziehbar... ich versuche den Anschein zu wahren, aber auch meine Zulassungsstelle will nicht so recht.

Mir mittlerweile völlig egal! ;D

Gruß
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BeitragVerfasst: 6. Februar 2015 10:07 
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Habe ich bei alten Motorrädern noch den alten Brief, dann beharre ich beim TÜV/Straßenverkehrsamt auf die Eintragung der bisherigen Möglichkeiten.
Bei Neuabnahmen berufe ich mich auf diese Möglichkeiten.
Entspr. Auftreten (vorbereitet sein) und keine überzogenen Forderungen helfen immer weiter.

@ Mario,

in Limburg gibt es einen Prüfer der auch ambulant unterwegs ist.
Hat u. A. eine ETS, ES/2, geht u. A. in Rennerod bei dem MZ Instandsetzer ein und aus.



Gruß Klaus


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BeitragVerfasst: 6. Februar 2015 12:49 
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emse hat geschrieben:
Jetzt mit frischem TÜV.

:zustimm: Prima!
emse hat geschrieben:
Martin Dein link mit der Freigabe von Heidenau hat dem Prüfer ausgereicht.

Freut mich, aber den entscheidenden Link hatte eigentlich Buhmann gebracht. :wink:
Aber wie auch immer - schön, daß wir helfen konnten! Und wenn Fragen sind, einfach hier fragen - irgendwer im Forum weiß es eigentlich immer. 8)
Gruß aus dem (auch sonnigen) Süden!
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Verstehe ich das richtig, dass mittlerweile nur die kleinste Reifengröße eingetragen ist, und nicht mehr alle zugelassenen Größen?
Wie unterscheidet dann der Prüfer oder der Verkehrskontrolleur, ob eine größere Bereifung eine zugelassene ist?


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BeitragVerfasst: 6. Februar 2015 13:54 
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Andreas hat geschrieben:
Der TÜV hat generell Zugriff auf die Datenbanken der Dekra.


99 wo ich die ES zum §21 gefahren hab gabs nach Angaben von dem blöden Ing nix ausser 83 oder Jünger. Sogar eine beglaubigte Briefkopie einer ES die nur 4 Nummern älter war wie meine hat ihn nicht interessiert. Ärger ohne Ende. Deshalb würde ich nie wieder ein Fahrzeug kaufen was keine gültigen Papiere hat.


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99 ... sag das doch gleich.
Da waren die aaS ja auch noch Götter.

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und du glaubst ernsthaft das sich daran was geändert hat, offizell vielleicht schon aber in deren Köpfen..................... nix die sind gestorben für mich. :evil:


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Bei einem Großteil derer mit denen ich jeden Tag zu tun habe - ja.
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Bessere Bremsleistung bei größerer Aufstandsfläche,da die Bremsleistung heute
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2002 musste ich die Herren nochmal bemühen zum Eintrag des Beiwagens. Nach den 6ten Anlauf oder besser dem 6 mal wo ich dahin gefahren bin und nicht mal den Versuch der Anmeldung gemacht hab weil immer und immer wieder die selben Flachfeilen darum waren gerit ich an einen jungen Ing. dem ich auch freundlich degenübergetreten bin. Einer der anderen "Flachfeilen" wollte sich einmischen weil der Langhaarige ja bekannt war und dafür gesorgt hatte das ihr Kollege den Hut holen musste. Das wollte der junge wissen und nach dem ich ihm haarklein die Geschichte erzählt hatte die er natürlich anderes kannte hab ich den Beiwagen wahlweise und den 350er Vorderreifen problemlos bekommen. Dieser Junge Ing. hat knapp 2 Jahre später gekündigt und nu fragt man sich warum wohl. Hab ihn an einem Olditreffen sprechen können und er berichtete das die alten Struckturen immer noch bestehen und er ein gemoppter Fremdkörper war.


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Gespann Willi hat geschrieben:
da die Bremsleistung heute dank besseren Belägen höher ist.


das halte ich aber auch fürn gerücht... der organische kruscht da taucht doch nix ohne wunderfasern drin

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Wenn man sich bisschen auskennt,
kann man Bremsbeläge für die Scheibenbremsen
in verschiedenen Härte Geraden kaufen und bei den
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aufkleben lassen.Möglichkeiten gibt es schon :D

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BeitragVerfasst: 7. Februar 2015 09:43 
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Gespann Willi hat geschrieben:
Und vor allen Dingen den Sicherheitsgewinn der Umbau Maßnahme betonen.
Bessere Bremsleistung bei größerer Aufstandsfläche,...

Welche Aufstandsfläche? Die vom Reifen?
Wenn der gleiche Reifendruck gefahren wird, ändert sich da nix an der Aufstandsfläche. Das ist aus der Schulphysik bekannt!
Kommen wir jetzt zum Bereich aus dem Studium Fahrwerkstechnik:
Nur die Form des Latsch ändert sich mit zunehmender Reifenbreite.
Und diese ist Änderung ist maßgeblich für geänderte Fahreigenschaften.
Nur wenn mam den Reifendruck absenkt, erhöht man die Latschfläche.
LG Tino

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BeitragVerfasst: 7. Februar 2015 11:30 
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P-J, es hat sich schon faktisch was geändert. Sicher braucht es in den einen oder anderen festzementierten Strukturen etwas länger, bis sich die Erkenntnis breit macht. Aber 2002 und 2004 sind auch schon über ein Jahrzehnt her.
Natürlich gibt es auch heute noch diese "Flachfeilen", aber ich meine die erkennt man sofort an ihrem Auftreten, und kann gleich wo anders hingehen. Das hatte ich vor 3 Jahren, als ich an meinem Hofschlepper eine AHK eintragen lassen wollte, die damals als das Ding neu zugelassen wurde schon eine Rarität war. Erster Prüfer: "Geht nicht"; Zweiter Prüfer: "Kann ich nicht machen"; dritter Prüfer: "Zu was eintragen lassen, die AHK hat doch ein Typenschild?" Hab nur kurz hingewiesen, dass die AHK nur eine nationale Prüfnummer hat, da meinte er "stimmt...". Hat dann in seinen Unterlagen gegraben und tatsächlich die Daten von 1972 gefunden - Respekt! Bei einer AHK, die nur wenige -zig mal hergestellt wurde, und bei der die letzte Ziffer der Prüfnummer aufm Typenschild gefehlt hat.

Der Wandel vom Halbgott zum Dienstleister ist sicher noch nicht abgeschlossen, aber schon relativ weit gediehen. Wenn man allerdings sein Weltbild im Jahr 1999 oder 2002 eingefroren hat, kann man die Veränderung kaum erkennen, geschweige denn nutzen... :wink:


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BeitragVerfasst: 7. Februar 2015 11:51 
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Wirklich ändern wird sich da erst was wenn die "Flachfeilen" entlassen oder in Rente sind. Das Ganze aber nur wenn die Jungspunde die nachziehen sich von den alten nix angucken.


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