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sammycolonia hat geschrieben:hallo matthias,
also... der seitenwagenrahmen sollte schon eine fahrgestellnummer aufweisen und diese muß auch eingetragen werden... bei den aufbauten ist der tüv meistens nicht so zimperlich...(darf eben nicht die ausmaße eines lkw haben)
wozu gibts schlagzahlen...Maddin1 hat geschrieben: Was machsten denn da, wenn du 2 SW im wechsel hast?
sammycolonia hat geschrieben:hallo matthias,
also... der seitenwagenrahmen sollte schon eine fahrgestellnummer aufweisen und diese muß auch eingetragen werden... bei den aufbauten ist der tüv meistens nicht so zimperlich...(darf eben nicht die ausmaße eines lkw haben)
irgendwo wird das schon stehen... fest steht nur, das der rahmen ausschlaggebend für den eintrag ist, denn da steht die nummer drauf...Eifelheizer hat geschrieben:sammycolonia hat geschrieben:hallo matthias,
also... der seitenwagenrahmen sollte schon eine fahrgestellnummer aufweisen und diese muß auch eingetragen werden... bei den aufbauten ist der tüv meistens nicht so zimperlich...(darf eben nicht die ausmaße eines lkw haben)
wo steht das???
Andreas hat geschrieben:Bei mir ist die Rahmennummer des Beiwagenrahmens eingetragen, aber nicht das Personenboot.
Könnte also Problemlos ... einen Sarg auf den Rahmen schrauben und hätte immer noch 3 Sitzplätze.
Andreas hat geschrieben:Bei mir ist die Rahmennummer des Beiwagenrahmens eingetragen, aber nicht das Personenboot.
Könnte also Problemlos ein Lastenboot oder einen Sarg auf den Rahmen schrauben und hätte immer noch 3 Sitzplätze.
Andreas hat geschrieben:Könnte also Problemlos einen Sarg auf den Rahmen schrauben und hätte immer noch 3 Sitzplätze.
sammycolonia hat geschrieben:scheint wirklich am prüfer zu liegen...grmpf
jetzt bleibt aber immer noch die (dank der eingetragenen rahmennummer doch der selbe seitenwagen)
oder, ich hab nen personenwagen eingetragen (drei sitzplätze) wenn ich mir jetzt nen lastenboot drauf schraube, mit ordentlich befestigtem sitz...![]()
müßte doch gehen...grins
somit hat sich der sarg an des admins gespann auch erledigt...sirguzzi hat geschrieben:Ansonsten sollten keine scharfen Ecken + Kanten etc. dran sein, Mindestradius ist 5mm, glaube ich.
Andreas hat geschrieben:Könnte also Problemlos ein Lastenboot oder einen Sarg auf den Rahmen schrauben
Matthias-Aw hat geschrieben:danke, da habe ich ja nun jede Menge Antworten, es hilft wohl nur mit nem ordentlichen geborgten Seitenwagen hinfahren.
Matthias-Aw hat geschrieben:der TÜV-Prüfer hat sich bei der Wiederanmeldung und neuem Brief geweigert den wahlweisen Seitenwagen einzutragen, weil ich keinen dabei hatte.
Matthias-Aw hat geschrieben:Kann er denn dann verlangen, das ich den Beiwagen zu jedem TüV mitbringen muß? War da nicht was mit Einigungsvertrag und DDR Zulassungen müssen erhalten bleiben, kann man sich darauf berufen mit dem Original-Brief und wahlweisen Eintrag?
Matthias
sirguzzi hat geschrieben:Aufbau muss nicht eingetragen werden, kann auch Eigenbau sein.Wenn da ein Sitzplatz ist, müssen geeignete Haltegriffe o.ä. vorhanden sein, Ermessenssache.
Ansonsten sollten keine scharfen Ecken + Kanten etc. dran sein, Mindestradius ist 5mm, glaube ich.
Matthias-Aw hat geschrieben:Beim Auto wird die Anhängerkupplung auch nicht ausgetragen wenn man keinen Hänger mit hat.
Matthias-Aw hat geschrieben:Wenn ich nun z.B. Lastenseitenwagen zum Langholztransport eingetragen bekomme darf ich gleich wieder hin sobald ich ein günstiges Boot erwischt und das draufgeschraubt habe. Das wollte ich nur umgehen.
Matthias-Aw hat geschrieben:Soviel ich weiß müssen z.B. Anhänger für Motorrad oder Moped auch nicht zum TüV und haben kein Nummernschild.
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