mueboe hat geschrieben:Auch das Drohen mit einem "empfindlichen Übel" stellt bereits eine strafbare Handlung.
"Empfindliches Übel"? Was soll das sein?
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mueboe hat geschrieben:Auch das Drohen mit einem "empfindlichen Übel" stellt bereits eine strafbare Handlung.
[...] glaubhaft rüber bringen, das gleich eine Disziplinierungsmaßnahme ansteht.
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