Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

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Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon Rödi » 24. April 2011 18:08

Hallo Sportsfreunde,

hat jemand von euch eine genaue Ahnung ab welchem Mindestalter man im Dritten Reich eine Motorradfahrerlaubnis machen konnte? Habe im Netz rumgesucht aber nirgends was gefunden!

Grüße!

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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon ETZeStefan » 24. April 2011 18:25

bis 200ccm brauchte man keinen führerschein

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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon Bastelrunde » 24. April 2011 18:29

Hallo Rödi!

Wikipedia hat zu den Führerscheinklassen zu der Zeit folgendes gezeigt.

Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909

Zum wahrlich historischen Jahr in der Führerschein-Geschichte wurde 1909 mit zwei Ereignissen:

Das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 brachte erstmals eine einheitliche rechtsverbindliche Regelung für das gesamte Deutsche Reich. In dieser ersten Reichs-Straßenverkehrsordnung (heute StVO) wurden die Verkehrsregeln definiert und die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf 15 km/h begrenzt. Dieses Gesetz war auch die Geburtsstunde des Führerscheins, der noch heute auf diesen Regelungen basiert; es löste die vorangegangene Ausweis-Flut ab und legte die einzelnen Fahrerlaubnis-Klassen sowie die notwendige Ausbildungsdauer und die Prüfungsvorschriften dafür fest.

In Paris wurde am 11. Oktober 1909 das Internationale Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen unterzeichnet. Es war der erste Kongress, der sich mit der internationalen Regelung des Automobilverkehrs beschäftigte.

Die vier neu eingeführten Führerscheinklassen waren: Klasse I für Krafträder, Klasse II für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Die Klassen IIIa und IIIb galten für Kraftwagen bis 2,5 Tonnen mit zehn oder mehr Steuer-PS. Abgesehen von den unten beschriebenen Modifikationen hielten sich diese Führerscheinklassen lange.

Das Mindestalter für eine Fahrerlaubnis betrug 18 Jahre; Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis sowie ein Foto waren Voraussetzungen für die Beantragung einer Fahrerlaubnis. Allerdings beschränkte sich die Prüfung in manchen Fällen darin, dass der Prüfling vor dem Fahrprüfer hin und her fuhr und eine Frage beantworten musste, z. B. was bei Dunkelheit zu tun sei, nämlich die Karbidlampen anzuzünden.

Durch Verordnung vom 3. Februar 1933 wurde der Führerschein Klasse IV, der zum Führen eines Vierrad-Fahrzeugs mit bis zu 400 cm3 Hubraum und 350 kg Gewicht berechtigte, eingeführt. Die Klassen IIIa und IIIb wurden zur Klasse III zusammengelegt.

Mit Erlass der StVZO vom 13. Nov. 1937 wurde – mit einer Übergangsfrist bis 30. September 1938 – der Führerschein IV auch für Kraftfahrzeuge bis 250 cm3 Hubraum und solche bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, z. B. Traktoren gültig. Das Mindestalter für diese Fahrerlaubnis lag beim vollendeten sechzehnten Lebensjahr. Damit durfte man später auch das 250er-Goggomobil und die 250er-Isetta fahren.
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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon Kosmonaut » 24. April 2011 18:31

EtzeStefan hat geschrieben:bis 200ccm brauchte man keinen führerschein


... habe ich von Erzählungen meines Großvaters auch so gehört. 1935 da war er 16 Jahre alt, ist er offiziell eine 200er BMW (R2) gefahren.
Alle sagten es geht nicht, da kam einer der das nicht wusste und tat es.

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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon Dieter » 24. April 2011 20:47

Die 250 ccm Regelung für Klasse iV und III galt bis Ende 1954. Und der besonderer Gag, Wenn noch einer einen solchen Schein hat und dann einen neuen, die kleine Plastikkarte beantragt, wird Ihm/Ihr auch die offene Klasse A eingetragen. In meiner Verwandschaft gibt es noch so alte Führerscheine.

http://www.pkwanhaenger.de/de/deralte.htm

Ach, waren das noch Zeiten.

Gruß
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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon ritzel » 24. April 2011 23:34

Vielleicht zur Ergänzung:10.04.33,der F...verkündet die Steuerfreiheit für neue PKW;31.05.33-Steuerleichterungen für ältere Fahrzeuge;01.06.33 Ersatzbeschaffungen erhalten Steuerfreiheit,--die Gebühren für die Ausstellung von Kraftfahrtausweisen werden gesenkt,der Fahrschulzwang (steht hier)? wird aufgehoben--Quelle"Das Auto erobert die Welt"S.315/308"Eines nahen Tages wird Deutschland kein Benzin mehr einzuführen brauchen,sondern sein synthetisches Benzin wird in alle Welt hinausgehen...die Erdölfelder werden wieder veröden,die Bohrtürme werden umsinken und nicht länger mehr wird es notwendig sein,das Völker geknechtet und unterdrückt werden,nur weil aus deren Boden Erdöl springt" soso Ralf-B.aus L

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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon Bastelrunde » 24. April 2011 23:44

ritzel hat geschrieben:Quelle"Das Auto erobert die Welt"S.315/308"Eines nahen Tages wird Deutschland kein Benzin mehr einzuführen brauchen,sondern sein synthetisches Benzin wird in alle Welt hinausgehen...die Erdölfelder werden wieder veröden,die Bohrtürme werden umsinken und nicht länger mehr wird es notwendig sein,das Völker geknechtet und unterdrückt werden,nur weil aus deren Boden Erdöl springt"


Ich glaub der Thread läuft Gefahr politisch zu werden :wink: aber interessant ist es trotzdem :mrgreen:
Wenn man überlegt das früher wohl Motorräder bis 200 ccm bzw. 250 ccm ohne Führerschein gefahren werden durften, man stelle sich das mal heute vor! :shock:
Die waren ja früher wirklich grau :gruebel: Bild
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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon Dieter » 25. April 2011 06:41

Stimmt.

Etwas später sahen sie etwas anders aus.

Der erste Lappen war aber auch grau.

Und dann das erste Fahrzeug, allerdings in blau.

http://cgi.ebay.de/Zundapp-C-50-Sport-/ ... 4158ecb6ce

Gruß
Dieter
Zuletzt geändert von Dieter am 27. April 2011 19:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon P-J » 25. April 2011 08:19

So nen grauen Papplappen hatte ich auch bis er mal gewaschen wurde. Mit 3+1, jetzt die Plastekarte und was ich jetzt alles fahren darf ist fast unverantwortlich.


Trophy 250 hat geschrieben:... habe ich von Erzählungen meines Großvaters auch so gehört. 1935 da war er 16 Jahre alt, ist er offiziell eine 200er BMW (R2) gefahren.


Das hat mein Onkel auch erzählt, er hatte ne DKW, mit 18, ca 1940 hat er den Motorradführerschein gemacht. Nach dem Krieg hat er ne 350er Regina der ersten Serie bekommen mir der mein anderer Onkel tötlich verunglückt ist. Seit dem hat er keine Maschine mehr angefast.

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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon kutt » 25. April 2011 08:33

Bastelrunde hat geschrieben:Wenn man überlegt das früher wohl Motorräder bis 200 ccm bzw. 250 ccm ohne Führerschein gefahren werden durften, man stelle sich das mal heute vor! :shock:



das holt man heute aus einer 200ccm raus?
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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon P-J » 25. April 2011 08:44

Ein Freund hat noch ne Vorkreigs 200er DKW, ich glaub 3 oder 4 Ps Höchstgeschwindigkeit 60. Also Fahrleistungen wie ne Schwalbe und die geht auch mit 16.

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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon Norbert » 25. April 2011 10:34

Bastelrunde hat geschrieben:Wenn man überlegt das früher wohl Motorräder bis 200 ccm bzw. 250 ccm ohne Führerschein gefahren werden durften, man stelle sich das mal heute vor! :shock:


was konnte eine 200er denn damals ?

Und die Verkehrsdichte erst einmal...
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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon Dieter » 25. April 2011 11:19

Die Verkehrsdichte würde ich mal nicht unterschätzen. Da waren sehr viele Fußgänger, Karren, Reiter, Pferdegespanne, usw. unterwegs. Und es gab noch keine Bürgersteige und befestigte Straßen. Also ich stelle mir das recht haarig vor, wenn alles kreuz und quer geht. Auch wenn die Geschwindigkeiten noch recht gering waren. Vor allem im Dunkeln und bei schlechtem Wetter hat man kaum die andere gesehen. Und die meisten kannten die "rasenden" Fahrzeuge noch nicht. Da haben sich viele garantiert sehr schnell mal verschätzt.

Gruß
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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon Ralle » 26. April 2011 11:50

Ich habe im letzten Herbst auf einem Teilemarkt eine StvO vom 13. November 1937, Ausgabe 1940 (genauers Druckdatum ist nicht angegeben muß aber nach 1942 gewesen sein) gekauft und daraus ist folgendes zu entnehmen:

-Ab 1. Oktober 1938 wurde die "bisherige Führerscheinfreiheit aufgehoben"

-Die neue Führerscheinklasse 4 für Kleinkrafträder wurde eingeführt

- Kleinkrafträder werden definiert mit "Als Kleinkrafträder gelten Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis 250 ccm

- Der Führerschein Klasse 4 konnte durch einen "Antrag auf Fahrerlaubis" beantragt werden...Eine Prüfung durch einen amtlichen Sachverständigen war entbehrlich, was in meinen Augen bedeutet, nicht nötig. Als Bewerber musste man als Voraussetzung "außreichende Kenntnisse der für Kraftfahrzeugführer maßgeblichen Bestimmungen haben" und ein Paßbild beilegen.

-Führerscheine der Klassen 1,2 und 3 berechtigten automatisch zum führen von Fahrzeugen der Klasse 4

Man sollte aber auch bedenken das Krieg war, und auch der StVo und StvzO reichlich Ausnahmeregeln angehangen waren...
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft

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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon Norbert » 26. April 2011 12:03

Dieter hat geschrieben:Die Verkehrsdichte würde ich mal nicht unterschätzen. Da waren sehr viele Fußgänger, Karren, Reiter, Pferdegespanne, usw. unterwegs. Und es gab noch keine Bürgersteige und befestigte Straßen. Also ich stelle mir das recht haarig vor, wenn alles kreuz und quer geht. Auch wenn die Geschwindigkeiten noch recht gering waren. Vor allem im Dunkeln und bei schlechtem Wetter hat man kaum die andere gesehen. Und die meisten kannten die "rasenden" Fahrzeuge noch nicht. Da haben sich viele garantiert sehr schnell mal verschätzt.



Du beschreibst da aber eine Situation von 1920... da war es erst 85 Jahre her das Ärzte vor dem Rückenmarkschwund durch Eisenbahnfahrten warnten...
Du hast das Viehzeugs auf der Straße (Hühner Schweine Gänse..) vergessen.
Und die Verweildauer langsamer Ochsengespanne auf der Straße war auchnicht lange, man wollte ja aufs Feld.
Oder man hatte noch vielerorts Sommerwege.
Ich erinnere mich noch zu gut an die Verkehrsdichte in der DDR Mitte der 60er Jahre, da war nicht viel los.
Leere Straßen, wo auch immer.

@Ralle, da es keine Möpps mit Holzvergaser gab ( viell. einige wenige Gespanne ) und Benzin rationiert wurde ( Tendenz gegen Null ) stellte sich 1942 das Problem sicher nicht.
Zumal auch viele Motorräder zur Wehrmacht eingezogen wurden... Oder zumindestens deren Reifen/Räder?

Wo mögen die ganzen Wehrmachts DKW RT 125 geblieben sein?
Gruß

Norbert

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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon MZ-Pfleger » 26. April 2011 12:27

Dieter hat geschrieben:Die Verkehrsdichte würde ich mal nicht unterschätzen. Da waren sehr viele Fußgänger, Karren, Reiter, Pferdegespanne, usw. unterwegs. Und es gab noch keine Bürgersteige und befestigte Straßen. Also ich stelle mir das recht haarig vor, wenn alles kreuz und quer geht. Auch wenn die Geschwindigkeiten noch recht gering waren. Vor allem im Dunkeln und bei schlechtem Wetter hat man kaum die andere gesehen. Und die meisten kannten die "rasenden" Fahrzeuge noch nicht. Da haben sich viele garantiert sehr schnell mal verschätzt.

Gruß
Dieter

Ich selber habe noch Motorräder der damaligen Zeit ohne Hinterradfederung.
Du darfst davon ausgehen,daß die Reichsautobahnen die einzigen topfebenen Straßen der damaligen Zeit waren. Wenn man Glück hatte,waren die Dorfstraßen gepflastert und meistens waren die Verbindungsstraßen staubige Pisten.
Selbst wenn die besten 200ccm Maschinen mit 95km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben waren,konnte man froh sein fernab jeder Autobahn eine Piste zu finden auf der man erträglich 60km/h fahren konnte. Rücken und Material dankten dir jedes km/h weniger.
Kopfsteinpflaster meide ich und auf Staubpisten merkst du jeden Grashalm oder Kiesel.

Die Führerschein- und Steuerfreiheit für Motorräder bis 200ccm gab es ab 1928. Der Fahrzeugführer musste mindestens 16Jahre alt sein. Ab 1938 bestand wieder für alle Hubraumklassen Steuer- und Führerscheinpflicht. Weshalb ab 1938 viele 200ccm Modelle auf 250ccm aufgeblasen wurden. 250ccm waren International schon vorher die bevorzugte Hubraumklasse.
Gruß Tino
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Re: Motorradfahrerlaubnis im Dritten Reich

Beitragvon Robert K. G. » 26. April 2011 12:34

Norbert hat geschrieben:...
Ich erinnere mich noch zu gut an die Verkehrsdichte in der DDR Mitte der 60er Jahre, da war nicht viel los.
Leere Straßen, wo auch immer.


Mein Vater hat mir auch noch von Zeiten erzählt, wo sie mit dem Fahrrad und Handkarren über die Autobahn gelaufen sind. Das muss so in den 50er der Fall gewesen sein. Da kam vielleicht in der Stunde ein Fahrzeug über die Autobahn.

Norbert hat geschrieben:...
Zumal auch viele Motorräder zur Wehrmacht eingezogen wurden... Oder zumindestens deren Reifen/Räder?

Wo mögen die ganzen Wehrmachts DKW RT 125 geblieben sein?


Soweit ich das verstanden habe, und so wäre es auch heute noch wenn der große Vaterländische Krieg ausbrechen würde, wurden damals prinzipiell alle Fahrzeuge eingezogen. Alles was den Krieg an Zivilfahreugen überstanden hat wurde mehr oder weniger in Scheunen versteckt oder war kriegswichtig. Allerdings denke ich nicht, dass allzu viel von einer RT aus dem Russlandfeldzug über blieb.

Ich persönlich kenne zwar nur Fahrzeuge die aus Afghanistan und aus dem Balkan zurück gekommen sind, ich war mal bei der Inst., und die waren zum großen Teil auch nur noch für die Presse geeignet. Und die meisten von den Kisten waren weder unter Beschuss noch herrschte akuter Mangel an Betriebsmitteln. Aber ein Fahrzeug, dass länger als ein Jahr nur Buckelpisten gesehen hat, ist nach mitteleuropäischen Maßstäben Schrott.

Gruß
Robert
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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

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