von Astenbeeken » 24. Februar 2015 22:38
Moin,
üblicherweise wird in einem Abwasserbeseitigungskonzept, das von einer Wasserbehörde zu genehmigen ist, für das Gemeindegebiet festgelegt, in welcher Weise das Abwasser zu beseitigen ist: zentral oder dezentral, also Anschluss an die gemeindliche Kanalisation oder Kleinkläranlage. Das ganze muss in einer Abwasserbeseitigungssatzung beschrieben sein. Dass eine Gemeinde den Anliegern da die Wahl lässt, höre ich das erste Mal, das dürfte auch im Widerspruch zur Gesetzgebung stehen. Das Argument, die Gemeinde habe kein Geld, ist nicht nachvollziehbar, sie holt sich die Kosten doch über Anschlussbeiträge und Gebühren von den Anliegern. Schau doch mal in die Abwasser-Satzung.
Bei Pumpwerken mit Schneidwerk haben wir gute Erfahrungen mit Jungpumpen gemacht, die bieten kompakte Kunststoff-Pumpenschächte mit Pumpe und
Steuerung an. Wenn Du und Deine Nachbarn nicht zu weit auseinander wohnt, solltet Ihr Euch überlegen, ob es günstiger wird, mehrere Grundstücke an ein gemeinsames Pumpwerk oder gemeinsame Kläranlage anzuschließen.
Welche der beiden Lösungen besser ist, ist letztlich eine Kostenfrage, beides sind technische Anlagen mit der Möglichkeit von Defekten. Auch bei der Kläranlage entstehen Kosten, Du musst einen Wartungsvertrag abschließen, sie muss bei Bedarf entschlammt werden. Vergleiche die jährlichen Betriebskosten der Kläranlage mit den jährlichen Abwassergebühren; beim zentralen Anschluss ist auch noch ein evtl. Anschlussbeitrag zu berücksichtigen.
Schöne Grüße
Jens
You don´t need an weatherman to know wich way the wind blows
Fuhrpark: ETZ 250 Bj 1986
Baustelle: 1 * TS 150