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TS Martin hat geschrieben:Es ist eindeutig: 125 sind per Gesetz steuerfrei - suche es gerne wieder raus.
Aber wer sie als Kraftrad m LB einstufen lässt muss Steuern zahlen - kam oft genug in anderen Freds raus.
TS Martin hat geschrieben:@ Woelli: nicht allen ist es egal. In den Oldtimertarifen ist es aber egal.
Und für ein Kraftrad m LB brauchst du den A Schein - ansonsten genügt A1.
Was interssant ist bei LKrad ist die bbH ob diese größer oder kleiner als 80 ist.
Woelli hat geschrieben:Also wenn ich einen Steuerbescheid bekommen soll ich Widerspruch einlegen? Durch diesen Eintrag spar ich immerhin 25€ im Jahr Versicherung.
Woelli hat geschrieben:Doch die hatte ich erteiltDas ist mir erst im Nachhinein eingefallen, dass das Ding steuerfrei ist... Bisl blöd jetzt. Aber mal abwarten, vielleicht kommt auch nichts.
KraftStG hat geschrieben:§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;
TS Martin hat geschrieben:Dazu eindeutig § 3 Abs. 1 KraftStG.
Lies hier:KraftStG hat geschrieben:§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/kraft ... 90927.html
Leichtkrafträder sind vom ZuLa Verfahren ausgenommen. Sie werden nur amtlich nur ein Kennzeichen gekennzeichnet. Mehr nicht.
Und hier handelt es sich um ein Kraftrad - haste 'ne Einzugsermähtigung wie üblich gegeben?
MfG
Martin
TS Martin hat geschrieben:Richtig - aber auf Grund der Schlüsselung hat er aus dem LKrad ein Krad gemacht.
Das war bie Bj. 97/98 zwecks Versicherungsprämien einsparen auch möglich.
Nachteil: Aufgrund der nun Kraftrades Führerschein Klasse A und Steuerpflicht.
Woelli hat geschrieben:Naja die Polizei hat mich ja heute angehalten damit und ich hab ja nur A1 und die haben nicht gemeckert.
Woelli hat geschrieben:Die verlangen ja wenigerAlso Krad ist billiger als LKrad
Van ES hat geschrieben:Hallo Leute.
Dieser Thread hat mich leicht stutzig werden lassen.
Meine TS ist vom Typ her eine TS 150. Original hat sie aber 122ccm Eingetragen (da Neckermann Modell)
Bei der Zulassung im Juli 2010 habe ich einen EU Brief erhalten. Laut beiden Zulassungsbescheinigungen ist meine TS ein Kraftrad o. LB.
Ich selber habe nur den A1 schein.
Das bedeutet jetzt doch nicht etwa, dass ich das Moped garnicht fahren darf?
Beste Grüße
Marius
Robert K. G. hat geschrieben:Van ES hat geschrieben:Hallo Leute.
Dieser Thread hat mich leicht stutzig werden lassen.
Meine TS ist vom Typ her eine TS 150. Original hat sie aber 122ccm Eingetragen (da Neckermann Modell)
Bei der Zulassung im Juli 2010 habe ich einen EU Brief erhalten. Laut beiden Zulassungsbescheinigungen ist meine TS ein Kraftrad o. LB.
Ich selber habe nur den A1 schein.
Das bedeutet jetzt doch nicht etwa, dass ich das Moped garnicht fahren darf?
Beste Grüße
Marius
Das ist einfach ein Fehler in den Papieren... Wenn unter 125ccm, und unter 11kw eingetragen sind und auch tatsächlich verbaut sind, darfst du die TS auch fahren.
Gruß
Robert
Robert K. G. hat geschrieben:Kannst du!
Im Übrigen kann der Typ TS 150 bei einer DDR Version sogar stimmen. Man darf nach den Umbaurichtlinien von MZ den Motor auf 125 ccm umrüsten. Dann hat man die Papiere genau so wie du es beschreibst. Nur an der Rahmennummer erkennt man den Umbau. Trotzdem darfst auch du dann so eine umgebaute TS fahren. Oder man denke an eine ETZ 251 in der ein Motor einer ETZ 125 auch eingetragen und verbaut ist. Man kann diese Liste fortführen. Ich denke du erkennst das Prinzip.
Gruß
Robert
Van ES hat geschrieben:...
Aber wie sieht eine Originale 125er Rahmennummer aus? Womit fängt die an?
Beste Grüße
Marius
Robert K. G. hat geschrieben:Van ES hat geschrieben:...
Aber wie sieht eine Originale 125er Rahmennummer aus? Womit fängt die an?
Beste Grüße
Marius
Hallo,
Die Rahmennummern lauten:
MZ TS 125: 7700001 - 7800000 und 8800001 - 8900000
MZ TS 150: 7800001 - 8000000
Ersatzrahmen (Typ nicht erkennbar): 9350001 - 9400000
Gruß
Robert
Woelli hat geschrieben:So ich habe auch mit unserem Polizisten in der Familie gesprochen. Er hat sich extra das Wochenende Zeit genommen um mal nachzuschauen!
Er sagte mir, dass die Führerscheinklasse nicht an den technischen Daten des Fahrzeugs hängen sonderen auf deren Einstufung. Also wenn bei mir Kraftrad drin steht darf ich es nicht fahren. Er meinte allerdings dazu, dass bei einer Kontrolle sowas zu 99% nicht auffällt und auch keinen stört. Bzw es wissen die Beamten meist selber nicht genau. Aber falls mal etwas passiert wie ein Unfall, so steh ich blöd da! Also ich lass es ändern.
PS: Danke an alle die mir 125er BE's zugeschickt haben!
Führerscheinrichtline hat geschrieben:Richtlinie 2006/126/EG, Artikel 4, Punkt 3:
c) Klasse A:
Krafträder:
das Mindestalter für die Klasse A wird auf 20 Jahre festgelegt. Für das Führen von Krafträdern dieser Klasse ist jedoch eine mindestens zwei- jährige Fahrpraxis auf Krafträdern mit einem Führerschein der Klasse A2 vorzuschreiben. Diese vorherige Fahrpraxis ist entbehrlich, wenn der Bewerber mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hat;
mzler-gc hat geschrieben:Offtopic:
Das Schmökern in der neuen Führerscheinrichtline (Richtlinie 2006/126/EG) brachte folgendes interessantes zu Tage:Führerscheinrichtline hat geschrieben:Richtlinie 2006/126/EG, Artikel 4, Punkt 3:
c) Klasse A:
Krafträder:
das Mindestalter für die Klasse A wird auf 20 Jahre festgelegt. Für das Führen von Krafträdern dieser Klasse ist jedoch eine mindestens zwei- jährige Fahrpraxis auf Krafträdern mit einem Führerschein der Klasse A2 vorzuschreiben. Diese vorherige Fahrpraxis ist entbehrlich, wenn der Bewerber mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hat;
Find ich ja mal wieder hochgradig interessant. Der alleinige 2-jährige Besitz des Führerscheins Klasse A2 reicht nicht mehr aus. Fahrpraxis ist gewünscht. Wie wollen die das kontrollieren? Und wieviel "Praxis" ist ausreichend? Fragen über Fragen!
Bin mal gespannt, wie unsre Führer und Denker in Berlin diese EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen werden...
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