TÜV abgelaufen...Strafe?

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Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Beitragvon der garst » 20. November 2014 14:16

Das ist echt zu krass, beinahe paranoid. Ich hoffe ich werd sowas nicht erleben.
Andererseits sind 75 Euro und ein punkt noch kein Weltuntergang oder Lebenslänglich.

Wobei Hans; du hättest dann drei Punkte und 225 Euro.... Also vielleicht erst mal vorsichtig eins abmelden.....;-)
Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
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Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Beitragvon samasaphan » 20. November 2014 14:19

hiha hat geschrieben:
hecht1970 hat geschrieben:Die Begehung eines Verkehrsverstoßes jedweder Art erfordert als Tatort den sog. öffentlichen Verkehrsraum. Das sind definitionsgemäß alle Straßen, Wege, Plätze und Flächen mit wegerechtlicher Widmung, die zur allgemeinen Nutzung tatsächlich offenstehen. Ein Privatgrundstück gehört da wohl nicht dazu. Demzufolge sollte das Ahnden derartiger Verstöße bei einem Fahrzeug, welches auf Privatgrund steht (egal ob von außen einsehbar oder nicht) tabu sein.


Betroffen von obigem Fall war ein gut befreundeter Motorradler und Verkehrsrechtsanwalt. Der hat auch gemeint, dass das ja nicht sein könne. Frag mich nicht nach dem genauen Paragraphen, aber man kann rechtlich nicht dran rütteln. Gleiches gilt für Landratsämter/Zulassungsstellen, die beim Abmelden den lange abgelaufenen TüV weitergemeldet haben, (das wäre m.W.damals sogar Dienstanweisung gewesen, die meisten haben sich aber widersetzt!) und der ehemalige Halter gestraft wurde. Offensichtlich handelt es sich also nicht um einen Tatort eines Verkehrsverstoßes, sondern um ein anderes, nicht verhehrsrechtliches Vergehen. Was meinst Du warum ich drei zugelassene Motorräder nicht fahrbereit rumstehen habe, mich aber nicht traue sie abzumelden? :biggrin:

Gruß
Hans


Wer weiss, was da wirklich passiert ist - einfach abmelden!

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Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Beitragvon hecht1970 » 20. November 2014 16:07

Enz-Zett hat geschrieben:Sollte ... welch frommer Wunsch. Ist es aber nicht.
Aber es ist ganz ok, wenn möglichst viele Behördenangehörige einen solchen Wissensstand haben wie Du :wink:


Dann konkretisiere ich es mal: Für mich ist es tabu. Ich habe kein Interesse daran, mir ungerechtfertigte Maßnahmen "an Land zu ziehen", nur um der lieben Statistik willen oder um als besonders fleißig zu gelten.
Ich kann natürlich nur für mich und meine unmittelbaren Kollegen sprechen.
Es ist jedoch nicht verwunderlich, daß hierzu vermutlich verschiedene Ansichten und auch Verfahrensweisen existieren. Wir leben in einem Staat, wo es einem förmlich eingetrichtert wird, zu allem und jedem seine eigene Meinung zu haben oder es für sich "auszulegen" und bloß nichts zu vereinheitlichen oder gar zu zentralisieren. Da diese "Moral" mittlerweile nahezu alle Lebensbereiche durchdringt ist es nur folgerichtig, daß sie auch bis in die Gerichte durchschlägt.

Im Übrigen: Als Atheist habe ich wohl Wünsche, aber keine frommen...

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Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Beitragvon ENRICO » 20. November 2014 20:36

Angemeldet heist HU-Pflicht - ohne Wenn und Aber - ist halt so :!: Also nicht erwischen lassen.

Der Halter muß sich um die HU kümmern/diese durchführen lassen! Egal wo das Fahrzeug steht. Ansonsten droht (wenn es durch ??? festgestellt wird ein Verwarn/Bußgeld.

Bei etwaigen Unklarheiten und zur detailierten Klärung bitte ich darum einmal die Ausführungen auf der Seite
Wolfgang Ferner, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Regierungsamtsrat Adolf Rebler zu lesen.
Damit dürften auch die letzten Zweifler eine Klarheit erlangt haben :D . Es handelt sich um eine sehr interessante Seite über verschiedene Themen im Straßenverkehrsrecht!

Gerichte haben sich auch schon mit dieser Sache auseinandergesetzt:
OLG Koblenz, Beschluß vom 17.04.1996- Aktenzeichen 2 Ss 101/96
„Bei der sogenannten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zur Überwachung des verkehrssicheren Zustandes eines Kraftfahrzeuges ist es anerkannten Rechts, daß die Nichtbenutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr trotz Zulassung die Vorführpflicht des Halters nicht berührt. Entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Benutzung. Anknüpfungspunkt für die Vorführungspflicht des Halters ist nicht die tatsächliche Benutzung des Fahrzeuges, sondern der Umstand, daß das Fahrzeug durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zur Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich zugelassen ist (vgl. Jagusch/Hentschel, aaO, Rdn. 20 zu § 29 StVZO m.w.N.“
MfG, Enrico

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Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Beitragvon Egon Damm » 20. November 2014 21:40

bitte um Aufklärung....

ich stelle ein Fahrzeug zur HU bereit. Es werden Mängel festgestellt. Also keine Prüfplakette.
Nach 2 Jahren, das Fahrzeug stand still...wurde nicht gefahren...
erneute Vorführung zur HU. Wieder keine Prüfplakette.

Es liegen nun 2 Prüfberichte mit erheblichen Mängeln vor. Wie gesagt, das Fahrzeug wurde auf einem
Anhänger auf das Prüfgelände ( ist öffentlicher Verkehrsraum ) mit amtlichen Kennzeichen vorgeführt.

Droht ein Bußgeld/Strafe wenn ich es geschafft habe, nach 71 Monate, das Fahrzeug Mängelfrei vorgeführt habe ?

Ich kann da nix finden im www.

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Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Beitragvon oldiekurt » 23. November 2014 00:21

Egon Damm hat geschrieben:bitte um Aufklärung....

ich stelle ein Fahrzeug zur HU bereit. Es werden Mängel festgestellt. Also keine Prüfplakette.
Nach 2 Jahren, das Fahrzeug stand still...wurde nicht gefahren...
erneute Vorführung zur HU. Wieder keine Prüfplakette.

Es liegen nun 2 Prüfberichte mit erheblichen Mängeln vor. Wie gesagt, das Fahrzeug wurde auf einem
Anhänger auf das Prüfgelände ( ist öffentlicher Verkehrsraum ) mit amtlichen Kennzeichen vorgeführt.

Droht ein Bußgeld/Strafe wenn ich es geschafft habe, nach 71 Monate, das Fahrzeug Mängelfrei vorgeführt habe ?

Ich kann da nix finden im www.


StVZO Anl. VIII:
3.1.4. Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.1
keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Absatz 3 zuzuteilen,
3.1.4.2
geringe Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,
3.1.4.3
erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Dabei ist eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa zu berücksichtigen.

Ergo, du kannst machen, was du willst, gegen irgendetwas verstößt du immer

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Re: TÜV abgelaufen...Strafe?

Beitragvon olli68 » 6. Januar 2015 20:55

Wie ja schon gesagt ist der tüv gilt immer egal ob auf der Strasse oder im Wohnzimmer ab nicht im Ausland sollte wirklich mal das Problem auftretten befindet sich das Fahrzeug im Ausland und das schon seit Jahren.

Fuhrpark: etz 251 sw
sieht aber nicht mehr so aus
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