Andererseits sind 75 Euro und ein punkt noch kein Weltuntergang oder Lebenslänglich.
Wobei Hans; du hättest dann drei Punkte und 225 Euro.... Also vielleicht erst mal vorsichtig eins abmelden.....

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hiha hat geschrieben:hecht1970 hat geschrieben:Die Begehung eines Verkehrsverstoßes jedweder Art erfordert als Tatort den sog. öffentlichen Verkehrsraum. Das sind definitionsgemäß alle Straßen, Wege, Plätze und Flächen mit wegerechtlicher Widmung, die zur allgemeinen Nutzung tatsächlich offenstehen. Ein Privatgrundstück gehört da wohl nicht dazu. Demzufolge sollte das Ahnden derartiger Verstöße bei einem Fahrzeug, welches auf Privatgrund steht (egal ob von außen einsehbar oder nicht) tabu sein.
Betroffen von obigem Fall war ein gut befreundeter Motorradler und Verkehrsrechtsanwalt. Der hat auch gemeint, dass das ja nicht sein könne. Frag mich nicht nach dem genauen Paragraphen, aber man kann rechtlich nicht dran rütteln. Gleiches gilt für Landratsämter/Zulassungsstellen, die beim Abmelden den lange abgelaufenen TüV weitergemeldet haben, (das wäre m.W.damals sogar Dienstanweisung gewesen, die meisten haben sich aber widersetzt!) und der ehemalige Halter gestraft wurde. Offensichtlich handelt es sich also nicht um einen Tatort eines Verkehrsverstoßes, sondern um ein anderes, nicht verhehrsrechtliches Vergehen. Was meinst Du warum ich drei zugelassene Motorräder nicht fahrbereit rumstehen habe, mich aber nicht traue sie abzumelden?![]()
Gruß
Hans
Enz-Zett hat geschrieben:Sollte ... welch frommer Wunsch. Ist es aber nicht.
Aber es ist ganz ok, wenn möglichst viele Behördenangehörige einen solchen Wissensstand haben wie Du
Egon Damm hat geschrieben:bitte um Aufklärung....
ich stelle ein Fahrzeug zur HU bereit. Es werden Mängel festgestellt. Also keine Prüfplakette.
Nach 2 Jahren, das Fahrzeug stand still...wurde nicht gefahren...
erneute Vorführung zur HU. Wieder keine Prüfplakette.
Es liegen nun 2 Prüfberichte mit erheblichen Mängeln vor. Wie gesagt, das Fahrzeug wurde auf einem
Anhänger auf das Prüfgelände ( ist öffentlicher Verkehrsraum ) mit amtlichen Kennzeichen vorgeführt.
Droht ein Bußgeld/Strafe wenn ich es geschafft habe, nach 71 Monate, das Fahrzeug Mängelfrei vorgeführt habe ?
Ich kann da nix finden im www.
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