von oldiekurt » 14. Februar 2015 22:43
Die Mühe kannst du dir sparen, denn zu Kennzeichengröße steht im TS nichts drin. Ist auch logisch, denn das Fahrzeug mußte den zur Zeit der Erteilung der Betriebserlaubnis gültigen Vorschriften entsprechen, d.h. die Kennzeichengröße war in jedem Fall mit der StVZO festgelegt. Das ist auch heute nicht viel anders, außer daß nun nicht mehr eine DDR-StVZO gilt, sondern die FZV. Die legt heute fest, welches Kennzeichen zuzuteilen ist. Wenn irgendwelche Bauvorschriften (z.B. Ausleuchtung, Anbaumaße,...) nicht erfüllt werden können, KANN die Zulassungsbehörde Ausnahmen genehmigen, sie wird dazu ein Gutachten eines aaS verlangen, kann aber dann immer noch entscheiden, ob die Einhaltung der Bauvorschriften durch Umbauten am Fahrzeug zumutbar ist. Lt. FZV kannst du für die ES 150 übrigens wählen zwischen dem alten Kuchenblech, dem neuen Kraftrad-Kz. und sogar dem PkW-Kz. (!), nur das LKrad-Kz. steht nicht zur Auswahl. Also, lange Rede, kurzer Sinn, als erstes Zulassungsstelle fragen.
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